Hagelschaden - Reparatur oder Auszahlung
Hallo zusammen,
Meine Zafira C 1.4 hat einen Hagelschaden erlitten. Laut Gutachten hat der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von knapp 11.000 Euro. Der Restwert sind nur noch 2700 Euro und die Reparaturkosten belaufen sich auch 7.700 Euro. Nun steh ich vor der Entscheidung, was jch machen soll. Eigentlich stört mich der Schaden gar nicht so extrem. Wir werden den Wageb sicher noch einige Jahre fahren, wenn nicht bis zum Ende und technisch ist er ja einwandfrei. Meine Frage ist daher, wie sich der Betrag berechnet, den man rauskriegen würde, wenn man den Schaden kicht reparieren ließe und was die Kosequenzen wären bei weiteren Schäden, Unfällen etc. Sollte man den Wagen in 2 oder 3 Jahren doch verkaufen, denke ich dass vei einem Provatverkauf der Hagelschaden vielleicht gar kicht so einen riesigen Verlust ausmacht oder liege ich falsch? Das sind ja Händler, die den Wertverkust ermittelt haben. Was würdet ihr an meiner Stelle machen. Reparieren oder Geld auszahlen lassen. Die Versicherung hat mir im Schrieben mitgeteilt, dass das Reparaturunternehmen nun auf mich zukommt wegen einem Termin. Allerdings kann ich dies ja immer noch mit der Versicherung besprechen. Danke im Voraus.
78 Antworten
warum musst du eigentlich immer Recht haben müssen?
Lässt es dein Stolz nicht zu, einmal, auch nur ein einziges mal einzugestehen, das du hier falsch liegen könntest?
Du könntest doch einfach mal schreiben "Unter diesen Aspekten würde ich meine Meinung revieren und mich den Empfehlungen von Usern, die das Beruflich jeden Tag beschäftigt anschließen"
Nein, du musst natürlich immer Recht haben wollen.
Aber das ist nun auch egal, wichtig ist, dass der Besitzer seines Autos hier die richtigen Entscheidungen trifft.
Und bitte lass gut sein jetzt, es führt einfach zu nichts........
Du hast mich nicht verstanden. Meiner Einschätzung nach gibt es hier kein objektives Richtig oder Falsch.
Es gibt tatsächlich Umstände, die eine Reparatur empfehlenswert machen. Es gibt aber auch andere, die es sinnvoll machen, die Reparatur nicht vorzunehmen. Entscheiden kann das nur der TE selbst unter Berücksichtigung seiner Umstände und nach Risikoabwägung.
Ich habe mich nur dagegen gewendet, dass ihm geraten worden ist, unter allen Umständen reparieren zu lassen. Das Leben ist in den seltensten Fälle nur schwarz-weiß....
Ich kann übrigens sehr gut eingestehen, wenn ich mal falsch liegen sollte. Das habe ich entgegen deiner Beobachtung auch schon getan. Das unterscheidet mich von dem einem oder anderen Protagonisten hier entscheidend...
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. Juli 2025 um 20:48:01 Uhr:
Ich verstehe hier kaum einen Rat der Ratgebenden. ...
Zumindest dieses Problem ist zutreffend erkannt. Hinzu kommt, dass der TE die weichen Faktoren bereits selbst als möglich benannt hat. Alles was von deiner Seite hier geäußert wurde geht an der Sache vorbei und dient nur dem Aufblasen eines geklärten Themas um die stumpfe Behauptung, mit eigenem Nichtverstehen anderen erklären zu wollen, dass sie falsch liegen würden. Das hat keinen Mehrwert.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 2. Juli 2025 um 09:43:56 Uhr:
Der TE behält das Auto und erleidet einen weiteren unverschuldeten Unfall. bei der HUK würde er dann im erneuten Schadensfall -egal wo der sich befindet- 0 € erhalten, weil eine fachgerechte Reparatur nicht nachgewiesen wurde.
Schwachsinn.
Das Auto ist durch den Hagelschaden natürlich nicht wertlos.
Es löst sich ja deswegen nicht in Luft auf.
Bei einem weiteren Schaden wird ein neuer Wiederbeschaffungswert zum aktuellen Zeitpunkt ermittelt.
Dabei wird der nicht reparierte Hagelschaden berücksichtigt.
Aber deswegen ist der natürlich nicht bei 0, so wie du hier behauptest.
Es ist auch Möglich, mehre Hagelschäden fiktiv abzurechnen.
Beim weiteren Hagel wird dann nur der zusätzlich entstandene Schaden berücksichtigt.
Woher ich das weiß?
Weil ich die Abrechnung der Versicherung selber vorliegen habe!
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@berlin-paul Keinen Mehrwert hat, wenn man sich nicht genügend mit dem Anliegen des TE auseinander setzt und das hast du zB gemacht, weil du in deine Überlegungen nicht im Ansatz einbezogen hast, dass der TE den Wagen wahrscheinlich bis zur Presse selbst fährst.
Meine Ausführungen zu desavouieren, in dem du mir unterstellst, ich würde hier inhaltlich etwas nicht verstehen, verfängt nicht. Was ich nicht verstehe, ist, warum hier du und andere User sich nicht die Mühe machen, sich mit dem Anliegen des TE vollumfänglich auseinander zu setzen und dann zB mich wegbeißen wollen, wenn ich auf die notwendigen Abwägungen aufmerksam mache.
Zitat:
@zzzadlfoiid schrieb am 2. Juli 2025 um 10:08:02 Uhr:
Schwachsinn.
Das Auto ist durch den Hagelschaden natürlich nicht wertlos.
Es löst sich ja deswegen nicht in Luft auf.
Bei einem weiteren Schaden wird ein neuer Wiederbeschaffungswert zum aktuellen Zeitpunkt ermittelt.
Dabei wird der nicht reparierte Hagelschaden berücksichtigt.
Aber deswegen ist der natürlich nicht bei 0, so wie du hier behauptest.
Es ist auch Möglich, mehre Hagelschäden fiktiv abzurechnen.
Beim weiteren Hagel wird dann nur der zusätzlich entstandene Schaden berücksichtigt.
Woher ich das weiß?
Weil ich die Abrechnung der Versicherung selber vorliegen habe!
Erst einmal unterlässt du es hier meine Beiträge als Schwachsinnig zu bezeichnen. Machst du das noch einmal werde ich das zu unterbinden Wissen.
Lies dir einfach meinen Beitrag noch einmal richtig und in Ruhe durch und versuche wenigsten Ihn zu verstehen, dann wirst du selber merken, das du meinen Beitrag hier völlig falsch Interpretierst.
@Holgernilsson vielleicht liest du einfach noch einmal den Eröffnungspost des TE, darin fragt er unter Anderem:
"Was würdet ihr an meiner Stelle machen, reparieren oder Geld auszahlen lassen?"
Genügend Tipps hat er bekommen, was er daraus macht ist seine Sache.
Ansonsten gebe ich @Dellenzaehler Recht mit seiner Aussage zu deinen Posts bzw. Aussagen.
Wie sagte schon meine Mutter immer?: du hast Recht und ich habe meine Ruhe......
@remarque4711 Die Frage gebe ich zurück und beantworte sie gleich. Du hast den Post offenbar nicht umfassend gelesen. Da steht nämlich auch, dass er den Wagen wahrscheinlich bis zum Ende fahren wird und daraus resultiert meine Empfehlung, die Abwägung vorzunehmen, ob er nicht lieber das Geld aus der Abrechnung nimmt und den Wagen unrepariert weiter fährt.
Ich gebe gerne zu, dass mir nicht bewusst war, dass er im Falle eines erneuten Unfalls, der zum wirtschaftlichen Totalschaden führen würde, mit keiner Erstattung rechnen kann, wenn das dann wirklich so sein sollte. Ich persönlich würde an Stelle des TE das Risiko eingehen und den Wagen nicht reparieren lassen.
Die persönlichen Anfeindungen gegen mich weise ich zurück. Aber ich kann euch versichern, dass ich mich nicht auf dieses Niveau begebe, sondern mir dazu nur meinen Teil denke....
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 2. Juli 2025 um 09:43:56 Uhr:
Der TE behält das Auto und erleidet einen weiteren unverschuldeten Unfall. bei der HUK würde er dann im erneuten Schadensfall -egal wo der sich befindet- 0 € erhalten, weil eine fachgerechte Reparatur nicht nachgewiesen wurde.
Das entspricht einfach nicht der aktuellen Rechtssprechung.
Auch deine FAQ sind nicht mehr richtig.
Lies dir mal das BGH Urteil vom 30.07.2024 durch.
Zitat:
@zzzadlfoiid schrieb am 2. Juli 2025 um 11:33:27 Uhr:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Seite=32&nr=138958&anz=1175&pos=988
Da hast du dich wohl in der Fundstelle vergriffen.
Ja, hast recht.
War das falsche Urteil.
Habs korrigiert.
BGH-Urteil vom 30.07.2024 (Az. VI ZR 122/23) ist das richtige Urteil
Interessant. Dann spricht ja noch mehr dafür, den Schaden fiktiv abzurechnen und nicht reparieren zu lassen.
man sollte Urteile nicht nur lesen, sondern auch verstehen und richtig Interpretieren....
Nur weil 2 user ein prozessrechtliches BGH-Urteil nicht verstehen, handelt es sich noch lange nicht um eine Änderung der Rechtsprechung.
auch sollte man sich mal über das gerichtlich einzuholende Gutachten, dessen Honorar, Anwalts- und Gerichtskosten und vielleicht auch noch mal dazu über eine Verfahrensdauer informieren, bevor man hier scheinbar schlaue Laienhafte Kommentare abgibt.