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Hagelschaden

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 21:08

Hallo zusammen!

Ich hatte am Freitag morgen um 6 Uhr Hagelschaden an meinem Auto (Toyota Corolla Kombi E12).

Ich habe mich nur mal ganz kurz beim Toyota Händler erkundigt was man mit meinem Auto reparieren kann. Jedenfalls muß sie augebeult und gespachtelt werden. Motorhaube wird neu ersetzt und Dachrinne muß ebenso ersetzt werden.

Mein Auto ist auf dem Dach, Motorhaube und an die Türen sowie restlichen Metallteile mit Dellen übersät.

Da ich aber selbst gehörlos bin und nicht telefonieren kann, so hat dann meine Schwiegermutter mit der Versicherung telefoniert. Sie sagte mir dann wo ich mein Auto begutachten lassen soll (Termin wurde vereinbart). Ich will es aber nicht, von der Versicherung vorschreiben zu lassen wo ich mein Auto begutachten solle. (Versicherung will ja bekanntlich den Preis runterdrücken)

Ich wünsche mir die Gutachten entweder bei der DEKRA oder beim Hageschadenzentrum (mit Lichtkanal). So war ich deshalb heute persönlich bei der Versicherung gewesen. Sie sagten mir man habe den Termin schon festgelegt und außerdem wäre DEKRA oder Hagelschadenzentrum nicht der Vertragspartner.

Ich denke ich habe den Recht darauf den Gutachter selbst auswählen zu dürfen oder? Oder sieht das so aus: Bei den Vertragspartner brauche ich die Selbstbeteiligung nicht zu zahlen, woanders muß ich dann zahlen? Mit Lichtkanal wäre ich bestens beraten oder? Ich möchte nur eben das bestmögliche daraus machen und möchte nicht von der Versicherung unterkriegen zu lassen.

Kann ich trotz den festgelegten Termin die Gutachter wechseln? Wie kann ich das vorgehen? Was muß ich noch wissen bzw. achten bezüglich Hagelschaden mit der Versicherung und Gutachter?

Und was lohnt sich am besten: Geld auszahlen lassen und neues Auto kaufen oder die Schaden komplett reparieren lassen? Viele meint es würde sich bestimmt mehr lohnen das Auto unrepariert verkaufen und von diesem Geld und das Geld von der Versicherung zusammen ein neues Auto zu kaufen.

Habt Ihr dazu einen Tipp oder Rat?

Auf Euren Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gruß,

Globetrotter176

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2008 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von globetrotter176

nun habe ich das alles hinter mir. Es ist alles gut gelaufen und habe mir das Geld auszahlen lassen. Nun kaufe ich mir ein neues Auto und werde mein altes verkaufen. u.a. stand laut Brief von meiner Versicherung : Wurde ein Ersatzfahrzeug gekauft, übersenden Sie uns bitte den Kaufvertrag bzw. die Rechnung.

Was heißt das nun? Bekomme ich nun für ein neues gebrauchten ein teil der Betrag von der Versicherung?

Hallo Globetrotter,

das Thema ist doch die Mehrwertsteuer, die nur dann von der Versicherung erstattet wird, wenn repariert wurde.

Du hast ein neues Kfz gekauft.

1. Was ist mit der Mehrwertsteuer gemäss Gutachten. Die MWSt wird nur bei Reparatur ersetzt

2. Wollte die Versicherung den Nachweis des Verkauf des gebeulten Kfz haben

3. Bitte berichte etwas ausführlicher auch mit Benennung der Versicherungsgesellschaft

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Hallo globetrotter,

 

ein Hagelschaden ist ein Kasko-Schaden und im Kasko-Fall ist der Versicherer weisungsberechtigt.

Das heißt, dass Du kein Recht hast, den Gutachter selbst zu wählen, sondern ein Sachverständiger vom Versicherer beauftragt (und bezahlt) wird.

 

Am besten wartest Du jetzt erstmal das Ergebnis der Besichtigung ab.

Wenn Du die Zahlen kennst (Reparaturkosten oder Totalschaden?) kann man Aussagen zur Abrechnung machen. Ohne das Gutachten zu kennen ist das nur Rätselraten.

 

Und sei mal nicht so pessimistisch:

Wenn es ein Reparaturschaden ist, wirst Du auch das nötige Geld bekommen, um den Schaden fachgerecht instandsetzen zu lassen.

Gerade bei Kasko-Schäden sind Versicherer wesentlich besser als die Vorurteile gegen sie...

;)

Gruß

Hafi

am 3. Juni 2008 um 21:44

hallo,

erstens ob du dir den Gutachter bzw Werkstatt aussuchen kannst steht in deiner Versicherung. Es kann sein das du freie wahl hast oder nur mit Vertragswerkstätten deiner Versicherung zusammenarbeiten muß. Von wo der Gutachter kommt ist ja erstmal egal, ich würde erstmal abwarten was der sagt und wie er den Schaden einschätzt.Dann kannst ja immer noch entscheiden wo du dein Auto reparieren willst ( nur wenn es in deiner Versicherung steht freier Wahl der Werkstatt)

Und wenn du dein Auto nicht reparieren willst sondern nur das Geld der Versicherung einstreichen willst bekommst du weniger Geld als wenn du den schaden beheben würdest. Außer der Schaden übersteigt den Wert des Autos(und wird als Totalschaden gekennzeichnet) ,dann bekommst du den Restwert erstattet .

Also was du machen sollst ,erfährst du erst wenn der Gutachter sich die sache angeschaut hat.

am 4. Juni 2008 um 6:30

Hallo Globetrotter,

du kannst freilich einen eigenen Sachverständigen einschalten, du trägst aber dann dessen Kosten!

Die meisten (eigentlich alle) Versicherer haben das in ihren AKB`s so geregelt, denen du dich als Versicherungsnehmer unterworfen hast.

Somit bleibt nichts anderes übrig, als einmal das Fahrzeug zur Besichtigung durch den durch den Versicherer beauftragten Sachverständigen zu bringen.

Bei Unstimmigkeiten oder wenn du meinen solltest, das das Gutachten sachlich nicht in Ordnung ist, verbleibt dir die Möglichkeit des sogenannten Sachverständigenverfahrens nach §14 AKB.

Dieses Verfahren hier jetzt zu erläutern, würde zu umfangreich werden. Wenn es soweit kommen sollte, informierst du dich besser bei einem örtlichen SV.

Letztlich kommt es aber mal darauf an, was jetzt überhaupt mit deinem Wagen los ist.

Also laß ihn mal besichtigen, dann können wir hier weiter machen.

Den Optimismus von Hafi545 kann ich nicht ganz teilen. Es kommt immer auf den Versicherer und dessen Vorgaben an.

Das habe ich selbst erfahren. Ich hatte einmal zwei Hagelschäden an beiden eigenen PKW. Begutachtet durch ein und denselben Kollegen einer bundesweit tätigen Sachverständigen-Organisation. Beim einen Wagen war die Kalkulation in Ordnung, beim anderen Wagen (andere Versicherung) war plötzlich der "Bremsschuh" drin.

Auch aus Erfahrung weiß ich das, da nach jedem Hagelereigniß die Leute zu mir strömen und ihre Kasko-Gutachten durchschauen lassen wollen. Bei einigen wird nicht einmal die Dachhimmelverkleidung ausgebaut, geschweige den gelöst, um die Dellen drücken zu können, bei anderen tauchen Positionen auf, das einem schwindlig wird.

Letztens hatte ich einen Fall (Haftpflicht), wo an dem nun beschädigten Kotflügel ein Hagel(alt)schaden sein sollte. Selbst beste Lichtverhältnissen haben die angeblichen 6 Dellen nicht zu Tage befördert.............

Letztens ein Tip an alle!!!:

Wenn ihr euren Wagen nach einem Hagelereigniß nicht unmittelbar verkaufen wollt, und der Wagen kein Totalschaden ist, lasst das reparieren!!!

Das Erwachen kommt nämlich dann, wenn ein neuerliches Schadensereigniß an dem Wagen eintritt. Der Alt-/Hagelschaden muß bei der Bewertung des Wagens für ein neuerliches Schadensereigniß mit bewertet (Abzug!) werden.

Da kann dann ein Wagen, der unter normalen Umständen reparabel wäre, sehr schnell zum Totalschaden werden!

Also nicht denken, die paar Dellen machen doch nichts!

Gruß

SV Stoll

Hallo SV Stoll,

 

mein Optimismus ist Folge der guten Erfahrung :):

Ich hab in den vergangenen Jahren aberhunderte von Hagelschäden in der Hand gehabt und kein einziger endete beim Fremd-SV oder gar im Sachverständigenverfahren (hatte ich ohnehin nur ein einziges und das war eine Katastrophe: es dauerte Jahre (!!) bis die Akte endlich geschlossen werden konnte. Der Schiedsspruch war "zweideutig" und führte dazu, dass der Kunde einen Teil der von ihm zusätzlich verursachten SV-Kosten (zusätzliches Gutachten) selbst tragen musste.

Der Kunde rief mich am Ende an und meinte sinngemäß: "Und dafür jetzt das ganze Theater? Das hätte ich ohne Anwalt und Sachverständige auch hinbekommen" Ich konnte mir ein Grinsen nicht verkneifen und gab ihm Recht...).

 

Aber das nur am Rande.

 

Wo ich Dir vollkommen Recht gebe ist, dass ein Hagelschaden repariert werden sollte. So war auch mein erster Beitrag gemeint: Der TE wird die Reparatur bezahlt bekommen. Egal wer das Auto vorher besichtigt: Die Werkstatt schreibt die Rechnung und das zählt am Ende.

 

Ergänzen möchte ich noch, dass das böse Erwachen bei einem Folgeschaden auch den Käufer eines Wagens mit Hagelschaden trifft.

 

Wer einen Wagen mit Hagelvorschaden kauft, muss damit rechnen, dass ihm dieser Schaden bei einem späteren Schadensereignis abgezogen wird, wenn er die Reparatur des Hagelschadens nicht nachweisen kann. Das gilt auch, wenn nicht er, sondern der Vorbesitzer den Hagelschaden mit der Versicherung abgerechnet hat.

Also Augen auf beim Autokauf.

 

Gruß

Hafi

am 5. Juni 2008 um 3:28

es muss nicht immer der VS gutachter sein...

grade gestern bzw vorgestern berichtete ein irc user das es ihn auch erwischt hat.

vorgestern: anruf , schadenmeldung und angabe er koenne zu seinem gutachter (per fax bestaetigt)

gestern: geld (da er auf gutachtenbasis abrechnen moechte) auf dem weg

das nenne ich flotte und angenehme bearbeitung.

Harry

Themenstarteram 5. Juni 2008 um 21:01

Hallo!

Vielen Dank für Euren Tipp bzw. Rat!

Ich werde Geld sicherlich nicht auf dem Sparbuch o.ä. anlegen. Ich werde das entweder raparieren lassen oder verkaufen und ein neues zulegen, je nachWirtschaftlichkeit. Ich warte also erstmal ab mit dem Ergebniss eines Gutachter.

Eine Frage hätte ich noch:

Wie läuft es denn eigentlich mit dem Gutachter ab? Bekomme ich sofort die Scheck oder die Frage an dem ich sofort entscheiden muß, ob ich das Geld oder es reparieren lassen möchte? Ich würde lieber erstmal mit dem Bescheid vom Gutachter und meinem Auto zu meinem Toyota Händler fahren und fragen ob das Geld für die Reparatur machbar ist wenn es keinen Totalschaden hat. Oder wo kann ich das am besten überprüfen lassen?

Übrigens, was heißt das genau, wenn es einen Totalschaden hat, dann bekomme ich nur den Restwert?

Heißt das ich bekomme das Geld das den jetztigen Wert meines Auto hat? Oder wie sieht das aus?

Gruß,

Globetrotter176

Das kommt darauf an:

Es gibt Gesellschaften, bei denen die Sachverständigen direkt bei der Besichtigung einen Scheck ausstellen können. Andere schreiben nur das Gutachten vor Ort.

 

Jedenfalls kannst Du entscheiden, wie Du den Schaden abrechnen möchtest.

Sofort abrechnen oder auf jeden Fall reparieren oder noch überlegen: das wird so gemacht, wie Du das möchtest.

 

Wenn Dein Wagen einen Totalschaden erlitten hat, also die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Wagens vor dem Hagel, dann bekommst Du den Wiederbeschaffungswert (Wert des Wagens vor dem Hagel) abzüglich des Restwerts (Wert des Wagens nach dem Hagel) abzüglich Deiner Selbstbeteiligung.

 

Wegen des Restwerts kannst Du dann den vom SV ermittelten Restwertaufkäufer anrufen. Der kauft Dir das Auto dann zu dem Restwert ab. So dass Du am Ende insgesamt den Wiederbeschaffungswert (abz. Selbstbeteiligung) in der Tasche hast.

 

Wenn die Reparaturkosten niedriger als der Wiederbeschaffungswert sind, spricht nichts dagegen, mit dem Gutachten zur Werkstatt zu fahren und zu fragen, ob sie die Reparatur wie kalkuliert ausführen wollen / können.

 

Viel Erfolg!

Hafi

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 16:15

Vielen Dank erstmal für die Info!

Ich habe einen Termin am 18.6. beim Sachverständiger.

Wie rechnet die Sachverständiger den Wert meines Auto aus? Nach Händlereinkaufswert oder Händlerverkaufswert (Schwacke)?

Wie hoch sind die durchschnittliche Reparatursumme bei einer Hagelschaden? 5000 - 8000 Euro? Ich weiß das hängt von Schäden ab, möchte nun mal wissen wie hoch die typische oder durchschnittliche Schadensumme ist.

Vielen Dank nochmals für Eure Hilfe bzw. Infos!

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 16:17

Und nochwas was passiert wenn die Werkstatt sagen, daß die Schadensumme von der Gutachter nicht mit den Werkstatt übereinstimmen? Wie muß ich dann vorgehen?

am 10. Juni 2008 um 17:45

Der Wert des Fahrzeugs (Wiederbeschaffungswert) wird ermittelt, was der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Mit Schwackelisten kann er da überhaupt nichts anfangen.

Wie hoch die durschnittliche Reparatursumme ist kann dir hier wohl keiner sagen. Das ist bei jedem Fahrzeug zu verschieden und kann nur der Gutachter an deinem Fahrzeug feststellen.

Die errechneten Reparaturkosten des Gutachters kommen schon hin und wenn es etwas mehr kostet, dann zahlt die Versicherung diese auch.

Ich weiß nicht ob dein Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung enthält, das heißt der Versicherer kann bestimmen in welcher Werkstatt dein Fahrzeug repariert wird.

Hier solltest du dich erst mal schlau machen was du für einen Vertrag mit deiner Versicherung abgeschlossen hast, bevor du einer Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilst.

Aber erstmal kommt es auf das Gutachten an, ob dein Fahrzeug kein Totaschaden ist.

Sag dem Gutachter auf jeden Fall, daß er dir auch eine Kopie de Gutachtens zuschicken soll;)

 

Einen guten Tipp für alle, die einen Betrieb bei sich in der Nähe suchen die Hagelschäden wieder in Ordnung bringen: Hagelschaden Verzeichnis

Ich hoffe ich konnte euch helfen

Tim

Themenstarteram 21. Juni 2008 um 22:11

nun habe ich das alles hinter mir. Es ist alles gut gelaufen und habe mir das Geld auszahlen lassen. Nun kaufe ich mir ein neues Auto und werde mein altes verkaufen. u.a. stand laut Brief von meiner Versicherung : Wurde ein Ersatzfahrzeug gekauft, übersenden Sie uns bitte den Kaufvertrag bzw. die Rechnung.

Was heißt das nun? Bekomme ich nun für ein neues gebrauchten ein teil der Betrag von der Versicherung?

am 22. Juni 2008 um 6:46

Hallo,

auch ich habe an diesem Freitag einen Hagelschaden erlitten.

Ein SV der DEKRA hatte begutachtet. Basis jedoch "neue Motorhaube und Dach".

Es ist zu lesen, dass durch einen "Beulendoktor" eine deutliche Schadenminderung in den Kosten möglich ist.

So hatte ich bei einem "Beulendoktor" nachgerfragt, jedoch wollte dieser nur auf Basis des Gutachten arbeiten.

Ein eigenständiges Angebot vom Beulendoktor habe ich nicht erhalten.

Hier ergibt sich ein Verdacht, dass die kostengünstigere Lösung des Ausbeulens nicht greift.

Wer kann mir seine Erfahrungen hierzu übermitteln?

am 22. Juni 2008 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von globetrotter176

nun habe ich das alles hinter mir. Es ist alles gut gelaufen und habe mir das Geld auszahlen lassen. Nun kaufe ich mir ein neues Auto und werde mein altes verkaufen. u.a. stand laut Brief von meiner Versicherung : Wurde ein Ersatzfahrzeug gekauft, übersenden Sie uns bitte den Kaufvertrag bzw. die Rechnung.

Was heißt das nun? Bekomme ich nun für ein neues gebrauchten ein teil der Betrag von der Versicherung?

Hallo Globetrotter,

das Thema ist doch die Mehrwertsteuer, die nur dann von der Versicherung erstattet wird, wenn repariert wurde.

Du hast ein neues Kfz gekauft.

1. Was ist mit der Mehrwertsteuer gemäss Gutachten. Die MWSt wird nur bei Reparatur ersetzt

2. Wollte die Versicherung den Nachweis des Verkauf des gebeulten Kfz haben

3. Bitte berichte etwas ausführlicher auch mit Benennung der Versicherungsgesellschaft

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