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Hagelschaden nachträglich doch repariert - Versicherung Bescheid geben?

Opel Astra H
Themenstarteram 12. Mai 2014 um 17:53

Hallo zusammen,

sorry ich wusste nicht wie ich die Überschrift sonst betiteln sollte.

Ich habe meinen Astra inseriert und auch einen potentiellen Käufer.

Letztes Jahr (ca. August) hatte ich einen recht starken Hagelschaden.

Ein Gutachter ist gekommen und ich habe bei der Versicherung angegeben, dass ich den Schaden nicht reparieren lassen werde (mein Astra ist weiß, da sieht man den Schaden nicht wirklich).

Nun habe ich aber den Schaden doch reparieren lassen, da ich den Wagen ja nun verkaufe.

Dem Käufer habe ich bereits gesagt, dass der Wagen einen Hagelschaden HATTE, jedoch repariert wurde.

Muss ich den reparierten Schaden meiner Versicherung jetzt doch noch melden, damit der Käufer bei einem neuen Hagelschaden keine Probleme bekommt? Oder reicht es, wenn ich in den Vertrag rein schreibe, dass ich dem Käufer mitgeteilt habe, dass der Wagen einen Hagelschaden hatte und er das so unterschreibt?

Danke schon mal! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Mir stellt dich die Frage ob dir die Versicherung damals ausgezahlt hat. Wenn ja wird die Versicherung sicherlich hellhörig und will bestimmt wissen wie teuer dies war und ggf Geld zurück fordern.

Wenn nicht, dann glaube ich zu meinen, dass du dir den Schaden rückwirkend abrechnen kannst in einer mir nicht bekannten Frist ;)

Seit wann fordert denn eine Versicherung nach fiktiver Abrechnung und erfolgter Reparatur Geld zurück?

Mit Verlaub, das sind Mutmaßungen.

Klaus

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Ich bin mir nicht sicher, ob Du das überhaupt angeben mußt im Kaufvertrag, aber wenn der Käufer es eh schon weiß, kannst es auch reinschreiben. Rechnungen etc. wirst Du ja haben.

Der Versicherung ist das vermutlich egal, sie haben es ja nicht gezahlt.

Frag doch mal beim ADAC, wenn Du Mitglied bist.

Tendenziell denek cih aber, bist Du hier im falschen Forum mit der Frage, auch wenn es ein Astra ist. Was Du brauchst ist denke ich eine Rechtsberatung.

Gruß

T.

 

PS: ich finde gut das Du so ehrlich zum Käufer bist, die meisten würden es vermutlich verschweigen.

Themenstarteram 12. Mai 2014 um 19:19

Danke für die schnelle Antwort!

Hm okay, naja dann frag ich morgen einfach mal bei der Versicherung nach, beim ADAC bin ich leider kein Mitglied.

Ich denke ich frage morgen einfach bei meiner Versicherung nach, wenn es die nicht interessiert sage ich es dem Käufer einfach so, schreib es in den Vertrag rein, dann bin ich auf der sicheren Seite weil ich eine schriftliche Bestätigung habe, dass er darüber Bescheid weiß.

Na klar, ich will ja auch nicht so "behandelt" und angelogen werden, das gehört wie ich finde einfach dazu beim Gebrauchtwagen(ver)kauf. Auch wenn das nur wenige so sehen.

Danke nochmal für die Tipps & nen schönen Abend noch ;-)

Hallo, die sauberste Lösung wäre die, dass Du Deine Versicherung schriftlich informiert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß instandgesetzt wurde. Dem Käufer händigst Du eine Kopie für seine Unterlagen aus.

So kommt der Käufer, im Falle einer Entwendung des Fahrzeuges, nicht in Beweisnot.

Grüße von Klaus

Fraglich ob eine einfach Meldung überhaupt ausreicht?

Evtl. muss dies auch belegt/bestätigt werden, da sonst die Tür für einen mögl. Betrug sperrangelweit offen steht.

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Fraglich ob eine einfach Meldung überhaupt ausreicht?

Evtl. muss dies auch belegt/bestätigt werden, da sonst die Tür für einen mögl. Betrug sperrangelweit offen steht.

Das liegt in dem Ermessen Deiner Versicherung. Wir baten die Kunden, das Fahrzeug bei uns vorzuführen.

Klaus

Mir stellt dich die Frage ob dir die Versicherung damals ausgezahlt hat. Wenn ja wird die Versicherung sicherlich hellhörig und will bestimmt wissen wie teuer dies war und ggf Geld zurück fordern.

Wenn nicht, dann glaube ich zu meinen, dass du dir den Schaden rückwirkend abrechnen kannst in einer mir nicht bekannten Frist ;)

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Mir stellt dich die Frage ob dir die Versicherung damals ausgezahlt hat. Wenn ja wird die Versicherung sicherlich hellhörig und will bestimmt wissen wie teuer dies war und ggf Geld zurück fordern.

Wenn nicht, dann glaube ich zu meinen, dass du dir den Schaden rückwirkend abrechnen kannst in einer mir nicht bekannten Frist ;)

Seit wann fordert denn eine Versicherung nach fiktiver Abrechnung und erfolgter Reparatur Geld zurück?

Mit Verlaub, das sind Mutmaßungen.

Klaus

am 13. Mai 2014 um 15:41

Probleme gibt es meines Erachtens, wenn Dein jetztiger Versicherer auf Grund der fiktiven Abrechnung einen Eintrag in der HIS-Datei gemacht hat, dem Du nicht widersprochen hast. Wenn der Käufer erneut ein Hagelschaden hat, wird er es seiner Versicherer melden, welche wiederum im Rahmen der Teilkaskoschadenregulierung auf einen augescheinlich erst einmal nicht reparierten Hagelschaden in der Informationsdatei stößt.

Jetzt kannst Du natürlich a-löchig sein und sagen, dass das nicht Dein Bier ist und hast damit sogar recht. Ich würde dennoch - so wie es germania vorgeschlagen hat - einen Einzeiler aufsetzen, dass das Fahrzeug repariert wurde und die Reparaturrechnung in Kopie beifügen; sofern in Eigenregie / im Freundeskreis repariert die Rechnung über die notwendigen Ersatzteile.

Damit ist Dein Aufwand geringfügig und der Käufer bekommt im Zweifel keine Probleme.

Im Kaufvertrag würde ich dne Vorschaden festhalten. Sicher ist sicher.

Gruß Phaeti.

Ich hatte letztes Jahr 2 Hagelschäden (gesamt: rd. 5.300 € brutto), die ich jeweils mit einem Freund repariert habe.

Nach abgeschlossener Reparatur habe ich einen Termin mit einem Versicherungsgutachter gemacht, bei diesem Termin wurde dann die ordnungsgemäße Reparatur festgestellt (4 Tage nach dem ersten Begutachtungstermin wurde das Auto das zweite Mal "verhagelt").

Wer den Wagen jetzt der Versicherung vorstellt (Du oder Dein Käufer) ist in meinen Augen nebensächlich. Ich würde es auf jeden Fall machen, damit ein eventuell neuer Hagelschaden wieder versichert ist.

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 21:21

Holla, is ja einiges passiert hier.

Ich habe heute noch bei meiner Versicherung angerufen, die Dame hier aus dem Landkreis hat mir telefonisch zugesagt, dass es da keine Probleme geben wird, da sie mir ja den nicht reparierten Schaden eh nicht ausbezahlt haben. Sie hat es trotz allem in der Akte vermerkt, dass ich den reparierten Schaden gemeldet habe.

Dem Käufer habe ich das heute genau so gesagt, habe es im Vertrag vermerkt und ihn unterschreiben lassen. Hat alles gepasst.

Ja den Schaden habe ich von einem Bekannten machen lassen, somit keine Rechnung vorhanden aber die wollte ja auch niemand sehen. :)

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