Hagelschaden in Europa nachweisen

Hallo,

wir sind bei der diesjährigen Fahrt Richtung Süden in Serbien in mehrere Unwetter geraten. In einem davon überraschte uns ganz plötzlich ein heftiger Hagelschauer. So etwas hatten wir bisher nie erlebt und waren total geschockt, wir dachten schon die Scheiben würden zerbersten. Das ganze ereignete sich nachts in einem Gebirgsrand. Es waren ein Haufen anderer Fahrzeuge ebenso betroffen, haben ja viele ausländische Kennzeichen gesehen und auch viele aus Deutschland. Wir können also definitiv nicht die Einzigen gewesen sein. Der Hagel war so stark, dass alle angehalten haben und Warnblinker aktiviert hatten. Man konnte schließlich nichts mehr sehen und die Strassen waren voll. Den Schaden sah ich am darauffolgenden Morgen als wir am Zielort ankamen und meldete es sofort der Versicherung AdmiralDirekt.de Den genauen Ort konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht nennen, da ich in solch einem Moment (mit schreiendem Baby) nicht daran gedacht hatte, die Position ins Navi abzuspeichern oder evtl. auch Fotos/Videos zu machen. Auf der Rückfahrt jedoch konnten wir die Stelle identifizieren und so habe ich exakte GPS-Daten von dem Schadensort.

Der Versicherung habe ich sämtliche detaillierten infos (GPS-Daten, Beschreibung hergang) übermittelt. Nun meint sie jedoch, ich müsse den Hagel nachweisen, z.B. durch einen Pressebericht. Ich suche schon wie verrückt im Internet nach passenden Wetterseiten, die eine Historie (Rückblick) bieten aber ich finde absolut gar nichts, welches aussagt, dass es dort gehagelt hat. Das Einzige was es dort außer der rießigen Bergwand und dem Abgrund neben uns gab war ein Motel. Das habe ich auch auf Google Maps wiederfinden können. Aber hilft mir das weiter, wenn ich einen Serben dort anrufen lasse, damit die das mit einem Schreiben bestätigen, dass es an jener Nacht gehagelt hat? Ich stehe jetzt echt ratlos da und fühl mich von der admiralDirekt.de total verarscht. Meinen die wirklich ich würde mir den Hagelschaden einbilden und selbst gemacht haben ?! Das Fahrzeug ist kaskoversichert und wurde vor knapp einem Jahr von mir gebraucht gekauft und auch gleich angemeldet. Zu jener Zeit gabs natürlich keinen Hagelschaden, Kaufvertrag ist vorhanden selbstverständlich. Ich kann doch da nichts verstecken oder verheimlichen, sind die doof ?!

Was nun? Schritt zum Rechtsanwalt? Rechtsschutzversicherung habe ich und Mitglied bei ADACplus ebenso. Bin für jeden Tip sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. September 2016 um 18:37:51 Uhr:


Das ist, was ich immer predige und keiner verstehen möchte, weil es in Praxi oft anders läuft:
Du möchtest eine Leistung aus dem Vertrag haben. Im dt. Recht gilt das jeder seine ihm günstige Rechtsposition zu beweisen hat. Willst Du was, musst Du das beweisen. Du musst konkret beweisen, dass die versicherte Gefahr Hagelschlag ein Schaden an Deinem Auto verursacht hat. Kannst Du das nicht, schaust Du in die Röhre. Ohne Hände keine Kekse.

Was soll eigentlich solch unsinniges Geschwurbel?
Wenn ich mit dem Auto in ein solches Unwetter gerate, dann habe ich keine günstige Rechtsposition, die ich beweisen muss, sondern einen Hagelschaden. Und den erkennt selbst ein Laie. Wenn ich eine Teilkaskoversicherung habe, sind die Reparaturkosten dieses Schadens versichert.
Selbst der dämlichste Versicherungsmitarbeiter wird schwerlich behaupten, dass sich jemand aus Mutwilligkeit mit dem Hämmerchen hunderte Dellen ins Auto gekoppt hat!
Also der Versicherung den Schaden melden, Auto in die Werkstatt bringen und reparieren lassen.

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der 1. Tipp wäre wohl mal nach dem Pressebericht zu suchen.., vielleciht mal ein DATUM zu sagen WANN und WO das gewesen sein soll..

Ich würde die komplette Argumentation auf dem schreienden Baby aufbauen. Und natürlich, dass es außer Motel, Abgrund und Bergwand da absolut nichts gab, das kann wichtig sein um die Versicherung zu überzeugen. Auf so viel Dramatik springen die garantiert an. Den Serben würde ich mir für später aufheben, ist immer gut einen in der Hinterhand zu haben, der telefonieren kann.

Wenn die AD wirklich rumzickt ist das schon Scheiße. Ich würde mal beim Deutschen Wetterdienst anrufen, ob es denen möglich ist Dir zu helfen. Und oder bei einem anderen Wetterdienst (bestmöglich Serbien) nachfragen könnten, ob es da Aufzeichnungen oder andere Nachweißmöglichkeiten gibt. Eventuell der AD auch Deine Mitreisenden als Zeugen benennen.

LEjockel

Wenn nun noch Deine Reisezeit paßt bzw Du nachweisen (z. B. Hotelbuchung, Mautplakette, Tankquittung...) kannst, dass Du genau zu dieser Zeit dort unterwegs warst, dann sollte das doch als Nachweis ausreichen:

http://www.wetteronline.de/wetterticker?postId=post_8758519

http://www.wetteronline.de/fotostrecken/2016-06-21-hb?part=single

http://www.kosmo.at/.../

http://...kanal.kachelmannwetter.com/.../

http://www.wetteronline.de/wetterticker?postId=post_201606273121811

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Offengestanden verstehe ich die Versicherung nicht wirklich.
Das es sich um einen Hagelschaden handelt, sollte jeder Sachverständige an Hand des Beschädigungsbildes beurteilen können.
Mit diesem Sachverhalt würde ich als TE die Versicherung konfrontieren.

Im Zivilrecht muss der Geschädigte seine Ansprüche nachweisen und nicht umgekehrt.

Macht er ja, indem er die Koordinaten angibt, wo das Unwetter war.

Ansonsten ist die Feststellung der Höhe des Schadens im Kaskorecht das Recht der Versicherung.
Die wollen selber den Gutachter schicken.

Hat denn schon ein "Gutachter der Versicherung den Schaden "begutachtet und bewertet ?
B 19

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 6. September 2016 um 12:13:03 Uhr:


der 1. Tipp wäre wohl mal nach dem Pressebericht zu suchen.., vielleciht mal ein DATUM zu sagen WANN und WO das gewesen sein soll..

@schwarzeBandit: Danke für die Links, die hatte ich auch schon gefunden. Das war jedoch am 20./21. Juni. Sorry, mein Fehler: ich vergaß im Ursprungspost hinzuzufügen, dass sich das in der Nacht am 15.Juli 2016 ereignet hat und zwar auf dem Abschnitt M-1 oder in Google Maps unter A-1 aufgeführt zwischen den zwei Punkten, die ich mal behelfsweise mit einer Linie angezeigt habe.

Geographische Daten: 42.803665, 22.107346
Google-Maps LINK

https://data.motor-talk.de/.../16-09-06-162551-1925322435319065123.png

Und an diesem Datum finde ich leider keinen Pressebericht 🙁

@thardy: nunja, einen Serben kennen wir leider nicht, den müssen wir uns erstmal suchen. Mit der Bitte und Hoffnung, dass er bei diesem Motel anruft und Auskunft einholt, ob die sowas bestätigen könnten.

@lejockel: habe mal parallel dazu den Deutschen Wetterdienst angeschrieben und um Auskunft gebeten. Vielleicht können die ja irgendwie weiterhelfen. Danke für den Tip.

@schwarzeBandit: Mist! die Maut-Plaketten sind wieder weggekratzt, es klebt nur noch die von der Rückreise auf meiner Windschutzscheibe. Aber ich kann dennoch belegen, dass ich die gekauft habe, Rechnung beim ADAC ist vorhanden, dort hatte ich alles besorgt. Tankbelege und Mautquittungen habe ich leider nicht mehr, sowas hebe ich nicht auf (für die Zukunft werde ich mir das nach diesem Vorfall jedoch überlegen und evtl. behalten).

@germania47: eben, so sehe ich das auch. Die hatten mir sogar am Telefon gesagt, als ich den Schaden vom Urlaubsort aus meldete, dass mir die Admiral Direkt einen Gutachter rausschicke. Das habe ich natürlich zugestimmt, wieso auch nicht, habe nichts zu verbergen. Ob der Hagel in Serbien oder in meiner Heimatstadt stattgefunden hat, ist doch völlig Jacke wie Hose, die müssen sich doch darum kümmern. Oh weia...

@schwarzeBandit: bzw. Zivilrecht und Nachweispflicht: deswegen mache ich mir ja Gedanken und weiß nicht wie weiter. Jetzt warte ich mal auf Antwort vom Wetterdienst und hoffe, dass ich an mehrere Informationsquellen gelange, damit ich der Admiral Direkt antworten kann. Eins ist sicher: nachdem ich diesen Fall abgewickelt habe, werde ich beide Fahrzeuge bei denen kündigen, auch das meines Bruders. Das ist wirklich das allerletzte was ich grad erleben darf 🙁

@Bopp19: nein noch nicht. Die warten ja auf Antwort von mir, ich solle den Hagel nachweisen z.B. mittels eines Presseberichts.

An alle: DANKE!

http://www.donnerwetter.de/.../...etter-ueber-der-adria_cid_33455.html

Hilft das weiter?

Google mal nach "Tief Ulrike 2016"...

Ich lese bei Dir, dass du lediglich einen Nachweis erbringen sollst, dass zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort ein Unwetter war und Du mittendrin warst.

Der Gutachter kann "nur" feststellen, wie hoch ein Schaden ist und wie er entstanden ist, nicht jedoch wo und wann.

Sollte das aber durch irgendeinen dummen Zufall rauskommen, ist man wegen Versicherungsbetrugs dran ... nicht unbedingt die allerbeste Idee.

An welcher Stelle ist das Betrug? Der TE behauptet, er wäre am 15.07. in Serbien in einen Hagelschauer geraten und sein Fahrzeug wurde beschädigt. Die Versicherung möchte nun einen Nachweis, dass es "Wetter" gab. Mit den links und weiteren Belegen kann er den Nachweis erbringen.

Betrug wäre es, wenn unter falschen Angaben eine Zahlung veranlasst werden soll.

Das ist, was ich immer predige und keiner verstehen möchte, weil es in Praxi oft anders läuft:

Du möchtest eine Leistung aus dem Vertrag haben. Im dt. Recht gilt das jeder seine ihm günstige Rechtsposition zu beweisen hat. Willst Du was, musst Du das beweisen. Du musst konkret beweisen, dass die versicherte Gefahr Hagelschlag ein Schaden an Deinem Auto verursacht hat. Kannst Du das nicht, schaust Du in die Röhre. Ohne Hände keine Kekse.

In aller Regel führt der Versicherer für den Kunden (12€) den Beweis durch eine Wetteramtsanfrage.
Das muss er aber nicht. Ist wohl eine Mischung aus Service und fundiertem Nachweis, den der Versicherer gesichert sehen möchte. Ob jedoch eine Wetteramtsanfrage auch für Ausland (bzw. für Serbien) geht bin ich überfragt.

Ich würde einfach mal selber bei dt. Wetteramt anrufen und fragen, ob die auch Auslandsdaten haben. Und wenn nein, ob es ein "serbisches Pendant" zum dt. Wetteramt gibt. Wenn ja würde ich dort anfragen. Ggf. kann Dein bekannter Serbe bei der Anfrage helfen, wenn Du der Landessprache nicht selber mächtig sein solltest.

Diese würde ich sonst einreichen. Ob ein Presseartikel weiterhilft keine Ahnung. Ob man ein Hagelschaden von anderen Schadenarten sachverständlich unterscheiden keine Ahnung.

In jedem Fall ist der Weg sich eine offizielle Bescheinigung zu holen wohl der einfachste und kostengünstigste.

Gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. September 2016 um 18:37:51 Uhr:


Das ist, was ich immer predige und keiner verstehen möchte, weil es in Praxi oft anders läuft:
Du möchtest eine Leistung aus dem Vertrag haben. Im dt. Recht gilt das jeder seine ihm günstige Rechtsposition zu beweisen hat. Willst Du was, musst Du das beweisen. Du musst konkret beweisen, dass die versicherte Gefahr Hagelschlag ein Schaden an Deinem Auto verursacht hat. Kannst Du das nicht, schaust Du in die Röhre. Ohne Hände keine Kekse.

Was soll eigentlich solch unsinniges Geschwurbel?
Wenn ich mit dem Auto in ein solches Unwetter gerate, dann habe ich keine günstige Rechtsposition, die ich beweisen muss, sondern einen Hagelschaden. Und den erkennt selbst ein Laie. Wenn ich eine Teilkaskoversicherung habe, sind die Reparaturkosten dieses Schadens versichert.
Selbst der dämlichste Versicherungsmitarbeiter wird schwerlich behaupten, dass sich jemand aus Mutwilligkeit mit dem Hämmerchen hunderte Dellen ins Auto gekoppt hat!
Also der Versicherung den Schaden melden, Auto in die Werkstatt bringen und reparieren lassen.

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