Hagelschaden in Europa nachweisen

Hallo,

wir sind bei der diesjährigen Fahrt Richtung Süden in Serbien in mehrere Unwetter geraten. In einem davon überraschte uns ganz plötzlich ein heftiger Hagelschauer. So etwas hatten wir bisher nie erlebt und waren total geschockt, wir dachten schon die Scheiben würden zerbersten. Das ganze ereignete sich nachts in einem Gebirgsrand. Es waren ein Haufen anderer Fahrzeuge ebenso betroffen, haben ja viele ausländische Kennzeichen gesehen und auch viele aus Deutschland. Wir können also definitiv nicht die Einzigen gewesen sein. Der Hagel war so stark, dass alle angehalten haben und Warnblinker aktiviert hatten. Man konnte schließlich nichts mehr sehen und die Strassen waren voll. Den Schaden sah ich am darauffolgenden Morgen als wir am Zielort ankamen und meldete es sofort der Versicherung AdmiralDirekt.de Den genauen Ort konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht nennen, da ich in solch einem Moment (mit schreiendem Baby) nicht daran gedacht hatte, die Position ins Navi abzuspeichern oder evtl. auch Fotos/Videos zu machen. Auf der Rückfahrt jedoch konnten wir die Stelle identifizieren und so habe ich exakte GPS-Daten von dem Schadensort.

Der Versicherung habe ich sämtliche detaillierten infos (GPS-Daten, Beschreibung hergang) übermittelt. Nun meint sie jedoch, ich müsse den Hagel nachweisen, z.B. durch einen Pressebericht. Ich suche schon wie verrückt im Internet nach passenden Wetterseiten, die eine Historie (Rückblick) bieten aber ich finde absolut gar nichts, welches aussagt, dass es dort gehagelt hat. Das Einzige was es dort außer der rießigen Bergwand und dem Abgrund neben uns gab war ein Motel. Das habe ich auch auf Google Maps wiederfinden können. Aber hilft mir das weiter, wenn ich einen Serben dort anrufen lasse, damit die das mit einem Schreiben bestätigen, dass es an jener Nacht gehagelt hat? Ich stehe jetzt echt ratlos da und fühl mich von der admiralDirekt.de total verarscht. Meinen die wirklich ich würde mir den Hagelschaden einbilden und selbst gemacht haben ?! Das Fahrzeug ist kaskoversichert und wurde vor knapp einem Jahr von mir gebraucht gekauft und auch gleich angemeldet. Zu jener Zeit gabs natürlich keinen Hagelschaden, Kaufvertrag ist vorhanden selbstverständlich. Ich kann doch da nichts verstecken oder verheimlichen, sind die doof ?!

Was nun? Schritt zum Rechtsanwalt? Rechtsschutzversicherung habe ich und Mitglied bei ADACplus ebenso. Bin für jeden Tip sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. September 2016 um 18:37:51 Uhr:


Das ist, was ich immer predige und keiner verstehen möchte, weil es in Praxi oft anders läuft:
Du möchtest eine Leistung aus dem Vertrag haben. Im dt. Recht gilt das jeder seine ihm günstige Rechtsposition zu beweisen hat. Willst Du was, musst Du das beweisen. Du musst konkret beweisen, dass die versicherte Gefahr Hagelschlag ein Schaden an Deinem Auto verursacht hat. Kannst Du das nicht, schaust Du in die Röhre. Ohne Hände keine Kekse.

Was soll eigentlich solch unsinniges Geschwurbel?
Wenn ich mit dem Auto in ein solches Unwetter gerate, dann habe ich keine günstige Rechtsposition, die ich beweisen muss, sondern einen Hagelschaden. Und den erkennt selbst ein Laie. Wenn ich eine Teilkaskoversicherung habe, sind die Reparaturkosten dieses Schadens versichert.
Selbst der dämlichste Versicherungsmitarbeiter wird schwerlich behaupten, dass sich jemand aus Mutwilligkeit mit dem Hämmerchen hunderte Dellen ins Auto gekoppt hat!
Also der Versicherung den Schaden melden, Auto in die Werkstatt bringen und reparieren lassen.

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Ich zitiere den ADAC ungern...

https://www.adac.de/.../unwetterschaden.aspx

So als Laie würde ich das ähnlich sehen.

Ich muss nachweisen, dass ich einen Hagelschaden habe und nicht wo, wann und durch welches Tiefdruckgebiet zwischen den Bergen bei den 7 Zwergen es dazu kam.

Ich glaube auch, dass ein Gutachter in der Lage ist einen Hagelschaden zu erkennen.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 6. September 2016 um 19:33:12 Uhr:


Ich zitiere den ADAC ungern...

https://www.adac.de/.../unwetterschaden.aspx

1. hast du nicht zitiert sondern verlinkt
2. was hast du dort hilfreiches entdeckt? Ich konnte nicht passendes finden.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 6. September 2016 um 19:33:28 Uhr:


So als Laie würde ich das ähnlich sehen.

Ich muss nachweisen, dass ich einen Hagelschaden habe und nicht wo, wann und durch welches Tiefdruckgebiet zwischen den Bergen bei den 7 Zwergen es dazu kam.

Ich glaube auch, dass ein Gutachter in der Lage ist einen Hagelschaden zu erkennen.

Und wie willst Du nachweisen, dass es im versicherten Geltungsbereich geschehen ist?

Der ADAC hat es doch in einem Satz auf den Punkt gebracht:

Zitat:

Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern.

UND NICHT DIE VERSICHERUNG!

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Der TE hätte als Nachweis u.U. eine serbische Polizeistation anfahren können und eventuell eine Hagelbestätigung erhalten.

Bei einem KFZ Diebstahl läuft das ja auch so.

Und wozu bist Du im ADAC? Frag da doch einfach nach.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 6. September 2016 um 21:25:00 Uhr:


Der TE hätte als Nachweis u.U. eine serbische Polizeistation anfahren können und eventuell eine Hagelbestätigung erhalten.

Bei einem KFZ Diebstahl läuft das ja auch so.

Mit dem schreienden Baby? Außerdem waren da nur Abgrund, riesige(!) Bergwand und Motel.

Ich hätte auch zuerst den ADAC um Hilfestellung gebeten, wobei das bei mir vermutlich gar nicht nötig gewesen wäre, weil ich über den ADAC versichert bin und solche Mätzchen dort eher unüblich sind, hoffe ich jedenfalls 😉

Auf der Rückfahrt, klar könnte es auch Verständigungsschwierigkeiten geben.

Auf der Rückseite der grünen Versicherungskarte ist auch ein Büro genannt, welches deutsch Sprechen sollte und ggf von dort eine Bestätigung erhalten.
Ist doch da für Schadenfälle.

Ist es eigentlich ein Geheimnis, wann und wo das genau passiert sein soll?

Man sollte schon wissen, dass es bei der grünen Versicherungskarte um den Bereich der Nachweises einer Haftpflichtversicherung geht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. September 2016 um 12:23:45 Uhr:


Ist es eigentlich ein Geheimnis, wann und wo das genau passiert sein soll?

Es ist zumindest kein Geheimnis, dass man einen Thread auch lesen darf, bevor man was schreibt 😉

http://www.motor-talk.de/.../...in-europa-nachweisen-t5801658.html?...

Sorry, hatte ich übersehen.

Zitat:

Was soll eigentlich solch unsinniges Geschwurbel?
Wenn ich mit dem Auto in ein solches Unwetter gerate, dann habe ich keine günstige Rechtsposition, die ich beweisen muss, sondern einen Hagelschaden. Und den erkennt selbst ein Laie. Wenn ich eine Teilkaskoversicherung habe, sind die Reparaturkosten dieses Schadens versichert.
Selbst der dämlichste Versicherungsmitarbeiter wird schwerlich behaupten, dass sich jemand aus Mutwilligkeit mit dem Hämmerchen hunderte Dellen ins Auto gekoppt hat!
Also der Versicherung den Schaden melden, Auto in die Werkstatt bringen und reparieren lassen.

Genau das ist der Punkt. Hagelschaden ist Hagelschaden. Wo und wann ist völlig wurscht.
Nur bei Schäden, die nicht eindeutig einer spezifischen Ursache zuzuordnen sind, musst du Nachweise bringen. Hier nicht. Egal was die Versicherung sagt.
Wenn die nicht zahlen, verklagen.
Einen Nachweis musst du z.B. bringen, wenn du eine Delle vorn hast von einem Wildunfall. Es könnte ja genauso gut ein Schaf statt einem Reh gewesen sein. Dann muß die TK nicht zahlen.

Und das ist der Unterschied zur Wohngebäudeversicherung. Da musst Du den Nachweis bringen.
Dellen sind Dellen. Hageldellen sind eindeutig identifizierbar.

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