Hagelschaden bei VW in Emden

VW Passat B6/3C

Nicht nur Georg Göricke vom Team- und Organisationsmanagement im Volkswagenwerk Emden eilt derzeit von einer Krisensitzung zur nächsten. Hunderte von VW-Leuten bemühen sich darum, den größten Hagelschaden, den der Konzern jemals erlitten hat, organisatorisch zu bewältigen - es geht um 30.000 Neufahrzeuge. Die Schadenssumme lässt sich bisher nicht verlässlich definieren, kann aber wohl einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen.

Bei einem Unwetter am Sonntagnachmittag über dem Werk Emden und dem weitläufigen Hafengelände wurden Fahrzeuge verschiedener Konzernmarken beschädigt, die in Emden produziert oder über den dortigen Autoverladehafen zu Händlern in aller Welt gebracht werden. Zur Klärung der Schadenshöhe setzt Volkswagen Experten aus allen Standorten ein.

Konzernsprecher Christoph Adomat erklärt, dass man gegen Hagelschäden versichert sei, will sich im SZ-Gespräch aber nicht festlegen, auf welche Höhe sich die Schadenssumme beläuft: "Wir überprüfen jeden einzelnen Wagen, der im Unwetterbereich abgestellt war, penibel. Unsere Käufer haben ein Recht darauf, ein Auto in erstklassiger Qualität zu bekommen, das müssen wir sicherstellen." Adomat geht davon aus, dass ein "erheblicher Teil" der 30.000 Fahrzeuge beschädigt worden ist.

Verzögerungen bei der Auslieferung
Wie umfangreich die Schäden durch die bis zu tischtennisballgroßen Hagelkörner sind, will er indes noch nicht beziffern: "Wir sind noch mitten in der Schadensfeststellung." Es handle sich um Lack- und Blechschäden, Scheiben seien nicht zerborsten.

Für VW ist der Hagelschlag, bei dem 2,5 Zentimeter dicke Geschosse auf die Autos prasselten, ein Desaster: Das nur viertelstündige Unwetter sorgt für immense Kosten und Verzögerungen bei der Auslieferung bestellter Neuwagen. "Wir tun alles, dass die Kunden keine Nachteile haben", sagt Adomat. Zur Schadensfeststellung würden alle logistischen Möglichkeiten genutzt: "Die Autos gehen per Schiff, Bahn und Lkw an Orte, an denen sie begutachtet werden."

Prüfung kostet viel Zeit
Die Prüfung so vieler Fahrzeuge dürfte eine Herausforderung werden. "Ein schwerer Hagelschaden mit kräftigen Dellen ist leicht erkennbar, das geht schnell", sagt der Kfz-Sachverständige Sven Hoettges aus München. Schwierig sei jedoch der Ausschluss leichter Schäden, die nach ihrer Feststellung häufig durch sogenanntes Drücken beseitigt werden können: "Dazu braucht man Punktlicht, das kostet Zeit und Sachkenntnis."

Zur Frage, ob ein auch nur leicht vom Hagel beschädigtes Auto noch ein Neuwagen ist oder einen reparierten Gebrauchtwagen darstellt, gibt es unterschiedliche Meinungen. Gutachter Hoettges verweist auf einen Fall, der im Dezember 2006 vor dem Amtsgericht München verhandelt worden ist. Da wunderte sich der Amtsrichter über eine an einem BMW Mini offenbar im Werk erfolgte Reparaturlackierung, die er als "Zauberei im Werk" bezeichnete. "Jede Form der Reparatur muss dem Kunden kundgetan werden, sonst handelt es sich um einen verdeckten Mangel", sagt Hoettges.

Quelle: Sueddeutsche

Mein Beileid an alle die nun noch länger warten müssen 😉

Gruß
Julian

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Hab heute was Offizielles. Alle Autostadt- Auslieferungen werden nicht stattfinden(also bei den Betroffenen). Die Fahrzeuge kommen alle zu den Händlern(ohne Mehrkosten). Man will gewährleisten das man das Fahrzeug mit dem Händler genau in Augenschein nehmen kann. Trotz allem bekommt man eine Einladung zur Autostadt.
Jetzt aber das Wichtigste!
Es gibt keine nicht betroffenen Fahrzeuge. Es standen allerdings nur 3500 für Deutschland bestimmte Fahrzeuge dort. Der Rest war für den Export. Die notwendigen Reperaturen sollen bis KW38 abgeschlossen sein. Alle Kunden werden über eine Instandsetzung ihres Fahrzeugs informiert und müssen dieses auch schriftlich bestätigen.
Die Auto´s sind nach Instandsetzung rein rechtlich Neuwagen dürfen aber nicht als "fabrikneu"verkauft werden. Deshalb die Unterschrift! Damit einher geht eine Wertminderung, welche an den Kunden weiter gegeben werden soll. Die Höhe entscheidet ein Gutachter. Desweiter gibt es €30,- Tag, nach ehemaligen Liefertermin, für einen Ersatzwagen.
Garantien bleiben in vollem Umfang erhalten.
Offen bleibt ob es eine Abnahmepflicht gibt. Da frag ich mal den Anwalt.

Guido

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Hallo Traene,

ist etwas mühsam einen Text ohne Punkt, Komma und Großbuchstaben zu lesen.
Ich hab´s trotzdem mal getan.

Deiner Aussage wir wüssten nicht was da " abgeht " muss ich leider widersprechen.
Auch ich habe da gearbeitet, von daher erlaube ich mir auch ein Urteil dazu.
Den Artikel einer " großen deutschen Autozeitung " kann ich im großen und ganzen
bestätigen, auch wenn der Begriff Leiharbeiter in dem Falle falsch ist.

Ich kann die Sorgen von Leuten verstehen, die für viel Geld viel Qualität verlangen,
erst Recht nach einer teilweise langen Wartezeit.

Also bitte etwas mehr Respekt gegenüber anderen, danke...

MfG

Zitat:

Original geschrieben von traene



also ich kann dich da beruhigen finden wirst du da gar nichts mehr keine beule keinen kratzer nichts rein gar nichts wenn die raus gehen dann sind die wie neu da wirst du iergends etwas finden

also ich könnte dich da beunruhigen, finden würde ich da einiges. Wenn die da raus gehen sind die zwar fast wie neu, aber eben nur "fast"

Schau mal unter die Dämmung der Motorhaube......

Was hat das Bild mit Hagel zu tun

Zitat:

Original geschrieben von JR-BA


Hallo zusammen,

also mein Händler hat mich nun auch endlich angerufen und gesagt, dass mein Passat das Werk verlassen hat und auf dem Weg zu ihm ist.

Bestellung war Ende März.

Geplanter Liefertermin war 5. Juli.

Und jetzt kann ich ihn vorraussichtlich am Freitag oder Montag abholen.

Viele Grüße und allen noch eine angenehme und möglichst kurze Wartezeit!

Hallo nochmal,

also ich habe ihn nun endlich letzen Freitag abholen können.

Man kann wirklich nichts erkennen, dass etwas ausgebessert wurde.

Laut VW Händler gab es sogar einen "Nachlass" auf das Auto von insgesamt 1400 € wegen dem Hagelschaden, (der auch auf das Fahrzeug registriert ist). Da die Kiste aber eine Leasingfahrzeug ist, habe ich und auch meine Firma nichts davon. Der Vorteil geht wohl voll und ganz der Leasing zu, da die ja danach einen niedrigeren Wiederverkaufswert hat. Schön oder?! Das ich jetzt aber 2 Jahre damit fahren muss interessiert wohl keinen. Ich bekomme keinen Leasinratennachlass!

Naja hauptsache das Auto ist da!

Viel Erfolg euch noch.

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Zitat:

Original geschrieben von JR-BA


Das ich jetzt aber 2 Jahre damit fahren muss interessiert wohl keinen. Ich bekomme keinen Leasinratennachlass!

Ist doch auch völlig ok so. Du fährst das Auto 2 Jahre und in den 2 Jahren wirst Du zu 99,9% nichts von irgendwelchen Folgeschäden merken. Wenn doch, Leasing-Unternehmen anrufen und die kümmern sich drum.

Außer dem Wissen, dass Du ein Auto mit Hagelschaden hast, hast Du ja keinen Nachteil.

Zitat:

Original geschrieben von Beuler


Was hat das Bild mit Hagel zu tun

so sieht das aus wenn man von unten die Haube "entbeult". Für einen späteren Käufer sieht das nach Mies repariertem Unfall aus mit entsprechenden Folgen für den Wiederverkauf....

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau


so sieht das aus wenn man von unten die Haube "entbeult". Für einen späteren Käufer sieht das nach Mies repariertem Unfall aus mit entsprechenden Folgen für den Wiederverkauf....

Ein mies reparierter Unfall sieht anders aus. Und da ein Hagelschaden beim Verkauf angegeben werden muss, hat der Käufer direkt die Erklärung. 😉

Hallo zusammen,

hier meine Erfahrungen zum Thema Hagel:

Im Februar 2008 VW Fox 1.4 bestellt, unverbindlicher Liefertermin Juni 2008. Anfang Juli mündliche Mitteilung des Händlers, dass Auslieferung von VW vorerst gestoppt wurde. Miite August Händler schriftlich in Verzug gesetzt. Am 25.08. Mitteilung, das Fahrzeug ist da. Auf konrete Nachfrage teilte mir der Händler mit, dass das Fahrzeug keinen Hagelschaden erlitten hat. Da er mir dieses aber nicht schriftlich bestätigen wollte, habe ich die Abnahme abgelehnt, bis mir vom Händler bzw. VW eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.
Am 03.09.2008 Mitteilung des Händlers, dass das Fahrzeug doch einen Hagelschaden erlitten hat. Wenn ich den bekannten Vordruck unterschreiben würde, würde mir VW eine Entschädigung in Höhe von 650 € gewähren.
Ich habe dieses abgelehnt und bin sofort vom Kaufvertrag zurückgetreten, da das Fahrzeug nicht mehr die zugesicherte Eigenschaft eines fabrikneuen Fahrzeuges hat. Diese Einschätzung wurde mir vom Verkäufer bestätigt. Im übrigen hat VW dieses Vorgehen in der Autobild vom 29.08.2008 den Kunden ausdrücklich zugebilligt.
Heute erhalte ich Anruf des Händlers, dass VW die Rücknahme des Fahrzeuges vom Händler ablehnt - Begründung unbekannt. Händler teilt mir mit, dass die Angelegenheit nun der Rechtsabteilung des Händlers übergeben wird. Offensichtlich versucht man mit allen Mitteln, mich dazu zu bewegen, das Fahrzeug doch noch abzunehmen. Ich denke aber nicht daran.
In meinen Augen haben VW bzw. der Händler den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.

Ich habe nun ein anderes Fahrzeug bei einem anderen Händler bestellt - dieses wird nun am 13.09.08 ausgeliefert. Es ist dabei nicht schwer zu erraten, dass es kein Fahrzeug der Firma VW ist.

Zitat:

Original geschrieben von odolix


Hallo zusammen,

hier meine Erfahrungen zum Thema Hagel:

Im Februar 2008 VW Fox 1.4 bestellt, unverbindlicher Liefertermin Juni 2008. Anfang Juli mündliche Mitteilung des Händlers, dass Auslieferung von VW vorerst gestoppt wurde. Miite August Händler schriftlich in Verzug gesetzt. Am 25.08. Mitteilung, das Fahrzeug ist da. Auf konrete Nachfrage teilte mir der Händler mit, dass das Fahrzeug keinen Hagelschaden erlitten hat. Da er mir dieses aber nicht schriftlich bestätigen wollte, habe ich die Abnahme abgelehnt, bis mir vom Händler bzw. VW eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.
Am 03.09.2008 Mitteilung des Händlers, dass das Fahrzeug doch einen Hagelschaden erlitten hat. Wenn ich den bekannten Vordruck unterschreiben würde, würde mir VW eine Entschädigung in Höhe von 650 € gewähren.
Ich habe dieses abgelehnt und bin sofort vom Kaufvertrag zurückgetreten, da das Fahrzeug nicht mehr die zugesicherte Eigenschaft eines fabrikneuen Fahrzeuges hat. Diese Einschätzung wurde mir vom Verkäufer bestätigt. Im übrigen hat VW dieses Vorgehen in der Autobild vom 29.08.2008 den Kunden ausdrücklich zugebilligt.
Heute erhalte ich Anruf des Händlers, dass VW die Rücknahme des Fahrzeuges vom Händler ablehnt - Begründung unbekannt. Händler teilt mir mit, dass die Angelegenheit nun der Rechtsabteilung des Händlers übergeben wird. Offensichtlich versucht man mit allen Mitteln, mich dazu zu bewegen, das Fahrzeug doch noch abzunehmen. Ich denke aber nicht daran.
In meinen Augen haben VW bzw. der Händler den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.

Ich habe nun ein anderes Fahrzeug bei einem anderen Händler bestellt - dieses wird nun am 13.09.08 ausgeliefert. Es ist dabei nicht schwer zu erraten, dass es kein Fahrzeug der Firma VW ist.

Was möchte boffelchen mitteilen, indem er meinen Eintrag vollständig zitiert?

Sorry, falscher Knopf gedrückt :-)

Irgendwo ist die Vorgehensweise von VW schon dreist. Da wird ein Fahrzeug mit einem Hagelschaden ausgeliefert, ein Hinweis darauf findet aber nicht statt. Der Händler bzw. VW bestätigen aber auch nicht, dass das Fahrzeug Hagelfrei ist. Erst auf dringende Nachfrage wird eingeräumt, dass das Fahrzeug doch einen Hagelschaden hat.

Ein unwissender Käufer würde das Fahrzeug abnehmen und sich freuen und wüsste nichts vom Hagelschaden. Alleine das erfüllt doch den Tatbestand der arglistigen Täuschung, schließlich MUSS der Händler doch auf den Schaden hinweisen, s. Autobild.

Odlix, dass mit der Rechtsabteilung, da würde ich mir gar keine Gedanken machen. Schließlich schafft es der Händler nicht in einem angemessenen Zeitraum dir ein fabrikeneuen Neuwagen hinzustellen. Und den hast du schließlich bestellt.

Wundern tut mich nur, dass VW die Rücknahme verweigert. Wenn dann ein Kunde die Abnahme seines Hagelfahrzeugs verweigert, dann bleibt doch der Händler auf dem sitzen, oder?

Vielleicht noch `ne Möglichkeit, den Nachlass zu erhöhen. Schließlich will ja der Händler das Auto auch loswerden!

Und mit einem angemessenen Nachlaß würde ich mein Auto auch annehmen, sofern es irgendwann mal kommt

Hallo boffelchen,

ich teile grundsätzlich Deine Auffassung.
Da mein Händler aber keinerlei "Zerknirschtheit" gezeigt hat (spätestens als der Hagelschaden tatsächlich von VW bestätigt wurde), habe ich keine Veranlassung mehr gesehen, das Fahrzeug doch noch abzunehmen. Ich sehe einem möglichen Rechtsstreit auch sehr gelassen entgegen.
Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass sowohl das Verhalten von VW und des Händlers eine einzige Frechheit ist. So habe ich VW schon zweimal per Email meinen Sachverhalt geschildert. Ich habe bis zum heutigen Tage nicht den Hauch einer Antwort erhalten.
Einen Hagelschauer kann niemand vorhersehen, aber was danach gegenüber mir als Kunden abgelaufen ist, hat nun dazu geführt, dass ich ganz sicher keine Produkte von VW kaufen werde. Ich finde das Ganze nur noch nervig!!!

Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich allen Betroffenen nur raten, auf einen schriftlichen Nachweis zu bestehen, dass das Fahrzeug keinen Hagelschaden erlitten hat. Dieses sollten vor allem auch diejenigen tun, denen die Unversehrtheit des Fahrzeuges durch den Händler mündlich zugesichert wurde und sie daraufhin gutgläubig das Fahrzeug bereits abgenommen haben.

Heute war's der Tag.

Laut meiner verbindlichen Bestellung, heute musste ich einen Passat Variant abholen. Leider, das Auto hat noch keine Fahrgestellnummer.

Als Trost dient nur, daß ich die Anzahlung zurückbekomme, wenn ich diese Bestellung stornieren möchte.

Leider kann ich nicht das tun, denn ich habe das Auto mit einige Sonderausstattungmerkmale (Skisack, 230V Steckdose, Gepäckraummanagement...) über die, nicht ale Vorführpassats verfügen.

Laut der 🙂 , bis 2. Woche November fahre ich kein Passat. Eine Ruine, denn die Raten laufen und laufen und laufen...

Erneute Verspätung:

Laut das EDV-Programm von VW, mein Passat ist bis zum KW 52/08 nicht zum herstellen, und Abholung 2. Woche Januar 2009. Das heisst 7 Monate nach Bestellung. Chronologie:

(22.06.08, Hagelsturm in Emden)
25.06.08. Verbindliche Bestellung, Anzahlung. Abholdatum lt. Kaufvertrag: 10.09.08
26.06.08. Bestellung beim spanischen Impoerteur eingetragen
30.06.08. Bestellung bei VW-Emden eingetragen
20.08.08. Herstellung in der kW 38/08 vorgesehen, Abholung 03.10.2008
05.09.08. Herstellung in der kW 43/08 vorgesehen, Abholung 07.11.2008
10.09.08. Erste Abholdatum abgelaufen
12-09.08. Herstellung in der kW 52/08 vorgesehen, Abholung 16.01.2009

Ich meine, es handelt sich nicht nur um die Hagelschaden, sondern auch von irgendetwas, was die Produktion stört.

Die gute Nachtricht, da die erste Abholdatum abgelaufen ist, kann ich die Bestellung kostenlos stornieren, und ein Passat mit Tageszulassung kaufen, obwohl das Auto nicht im Grössen und Ganzen ist, was ich möchte. Ich muss was kriegen oder tun, sonst die Mietwagen führen mich ins Bankrott...

Schönen Tag!!

Hallo @ all!

Nachdem es ja in diesem Thread leider ziemlich ruhig geworden ist, wollte ich kurz berichten, was es an (kleinen) Neuigkeiten bei mir gibt.

Anruf letzten Montag (27.10), dass mein Auto da sei. Da ich letzte Woche einfach keine Zeit hatte den Wagen in Augenschein zu nehmen wurde ein Termin für Gestern, 17.00 Uhr vereinbart. Dazu muss ich sagen, dass meine Verkäuferun zwischenzeitlich in einer anderen Filiale des Autohauses in einer anderen Stadt arbeitet sich aber trotzdem noch um alles kümmert (kümmern möchte?).

Mein Freund und ich erschienen nun gestern kurz vor 17.00 Uhr im Autohaus und wurden von einem Verkäufer begrüßt, mit dem mein Freund schon Mittags telefoniert hatte um sich nach einem Winterreifenangebot zu erkundigen und um darauf hinzuweisen, dass wir gerne den Wagen mit einem Lackdichtemessgerät prüfen würden. Naja, soweit so gut. Als wir im Autohaus waren wurden wir freundlich begrüßt und der Verkäufer sagte dann zu mir, dass er den Wagen jetzt holen würde. Da der Wagen draußen gestanden hätte, wären ein paar Regentropfen darauf. Ich (verdutzt) sagte erstmal nichts. Als der Verkäufer dann mit dem Wagen in den Verkaufsraum fuhr sprach ich ihn freundlich darauf an, dass es ja nicht sein könne, dass ich ein Auto auf Lackschäden und evtl. Schäden prüfen sollte, was nicht sauber sei! Darauf teilte er mit, dass er bis Mittags (Anruf von meinem Freund) gar nicht gewusst hätte, dass wir kommen würden. Meine Verkäuferin hat die Terminvereinbarung (angeblich?) nicht weitergegeben. Ohne Worte – oder? Also teilte ich dann dem Verkäufer mit, dass wir uns dann noch mal wieder sehen würden mit einem gewaschenen Fahrzeug. Diesem Vorschlag stimmte er sofort zu und teilte mit, dass dann auch das Lackdichtemessgerät zur Verfügung stehen würde und auch „der Tüv-Mann“ (wer auch immer das sein mag) bei der Prüfung dabei sei.
Also ich kann mich wiederholen wenn ich sage, dass der Verkäufer freundlich war. Aber ich bin schon sauer, über die Reihenfolge des Termins gestern. Warum musste ich sagen, dass ich den Wagen im gewaschenen Zustand sehen möchte, warum musste ich um einen neuen Termin bitten. Der richtige Ablauf wäre ja gewesen, dass ich begrüßt werde und informiert werde, dass da wohl was falschgelaufen sei und dass ein neuer Termin gemacht werden müsste...

Ohne Worte...

Wenn gewünscht berichte ich nach dem nächsten Termin (Freitag) wie es weiterging...

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