Haftpflichtversicherung Motorroller

Honda Motorrad SH 150

Habe jetzt seit fast 4 Wochen (in 2 Tagen ist es soweit, dann ist mein Bester 4 Wochen alt 🙂 ) einen SH 150i und habe eine Versicherung bei der Concordia abgeschlossen.

Die haben das natürlich maximal umständlich gemacht.

Erst habe ich ihnen per Mail alle meine Daten zukommen lassen. Daraufhin erhielt ich so eine EVB Nummer (oder so ähnlich hieß die).

Damit konnte ich dann meinen SH zulassen.

Anschließend musste ich wieder zur Versicherung und den Vertrag und eine Einzugsermächtigung abschließen - dachte ich jedenfalls.

Jedoch haben die dort nur erneut die gleichen Daten aufgenommen.

Anschließend erhielt ich per Post die Einzugsermächtigung plus Vertrag, und einen Hinweis, dass ich die erste Zahlung innerhalb von 14 Tagen überweisen muss.

Da ich die Post erst gestern geöffnet habe 😰 😰 , bin ich über die 14 Tagefrist natürlich schon lange hinaus... 😰

Jetzt steht da, dass mein Fahrzeug - wenn selbstverschuldet die Frist versäumt - nicht versichert ist. Außerdem soll ich, wenn mir das passiert, am Besten sofort überweisen, um für die Zukunft Versicherungsschutz zu genießen.

Aber so wie es da steht, bin ich ja die ersten 4 Wochen nicht versichert gewesen, da ich nicht überwießen habe - ergo muss ich für die Zeit ja auch nicht überweisen, denn eine Leistung gabs dafür ja nicht. Also nur für die Zukunft überweisen, oder?

Beste Grüße,
henry

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von henryBiker


Aber so wie es da steht, bin ich ja die ersten 4 Wochen nicht versichert gewesen, da ich nicht überwießen habe - ergo muss ich für die Zeit ja auch nicht überweisen, denn eine Leistung gabs dafür ja nicht. Also nur für die Zukunft überweisen, oder?

Die Haftpflicht-Deckung hattest du für die ersten 4 Wochen auf jeden Fall. Von daher bist du auch für diese Zeit zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.

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Die Versicherung meldet die Auflösung des Vertrages der Zulassungsstelle.
Die schickt dir dann die Polizei zum entstempeln des Nummernschildes.
Und somit hast du auch keine Zulassung mehr.

Zitat:

Original geschrieben von henryBiker



Zitat:

Original geschrieben von Ja-Ho


Du bist seit dem ersten Tag versichert.
Was die Drohung betrifft kann die Versicherung dir den Vertrag kündigen. Bis dahin bist du versichert.
Bleibt die interessante Frage, wie es dann mit der Zulassung aussieht. Nehmen wir an, die Versicherung kündigt. Dann bleibt ja immer noch das Nummernschild, was ja erkennbar gültig ist. Theoretisch wäre es also denkbar, dass dann jemand mit gültigem Nummernschild, aber ohne Haftpflich rumfährt. Kann ich mir kaum vorstellen. Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung jetzt mindestens für die vollen 2 Jahre geradestehen muss, oder?

Wenn du die Versicherung lange nicht bezahlst, dann geht es gar nicht lange und es kommt einer von der Zulassungstelle und kratzt dir die Stempel vom Nummernschild !!

...und dann wird die Polizei ein wachsames Auge auf alle 150er SH's haben die da so rumfahren !!! 😰

kbw 😉

Zitat:

Original geschrieben von henryBiker


Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung jetzt mindestens für die vollen 2 Jahre geradestehen muss, oder?

Wie kommst du jetzt auf 2 Jahre?

KFZ-Versicherungen gelten immer nur für 1 Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt werden.

Aber wenn die Versicherung (nach erfolgloser Mahnung) kündigt, informiert sie auch das KBA.
Und das KBA droht sofort eine gebührenpflichtige Zwangsstillegung an. Dann hat man "unverzüglich" zu reagieren und eine Nutzungsuntersagung bis zur neuen Vertragsbestätigung am Hals.
Schon diese Androhung kostet Gebühren.
Der nächste Schritt ist wirklich die Polizei mit dem Schaber.

Aber ich verstehe auch nicht, wieso das so kompliziert abgewickelt wird.
EVB Nummer kommt nach wenige Minuten nach Beantragung per EMail und die Vertragsbestätigung ist 1-2 Tage nach der Zulassung da.
Alle rund um meine Verträge (auch stillgelegte) sind in meinem persönlichen Bereich abrufbar.
Hatte erst kürzlich wieder ein Mopped versichert und brauchte nur mit copy&paste die alte Vertragsnummer angeben, schon wurden die SF-Jahre übernommen.
Ich mache alles online und nehme kein Stift oder Papier in die Hand.

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Wenn man mit dem Versicherungsantrag auch gleich einen Abbuchungsauftrag erteilt, braucht man sich um die fristgerechte Zahlung des Versicherungsbeitrages auch keine weiteren Gedanken mehr machen. Die Verantwortung dafür liegt dann ganz in den Händen der Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Aber wenn die Versicherung (nach erfolgloser Mahnung) kündigt, informiert sie auch das KBA.
Und das KBA droht sofort eine gebührenpflichtige Zwangsstillegung an.
Schon die Androhung kostet Gebühren.

Aber ich verstehe auch nicht, wieso das so kompliziert abgewickelt wird.
EVB Nummer kommt nach wenige Minuten nach Beantragung per EMail und die Vertragsbestätigung ist 1-2 Tage nach der Zulassung im Postfach.
Ich mache alles online und nehme kein Stift oder Papier in die Hand

Jede Handlung von Amtwegen kostet dein Geld.

Was ist daran kompliziert?

Wenn Du eine Doppelkarte von der Versicherung holst, gehst du damit zum zulassen.

Die Zulassungsstelle meldet der Versicherung daß das KFZ zugelassen wurde. Dann schickt dir die Vers. deine Vertragsunterlagen zu, fertig. Ab jetzt brauchst Du nur noch regelmäßig blechen.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Aber wenn die Versicherung (nach erfolgloser Mahnung) kündigt, informiert sie auch das KBA.
Und das KBA droht sofort eine gebührenpflichtige Zwangsstillegung an.
Schon die Androhung kostet Gebühren.

Aber ich verstehe auch nicht, wieso das so kompliziert abgewickelt wird.
EVB Nummer kommt nach wenige Minuten nach Beantragung per EMail und die Vertragsbestätigung ist 1-2 Tage nach der Zulassung im Postfach.
Ich mache alles online und nehme kein Stift oder Papier in die Hand

...üblicherweise unterschreibt man mit dem Versicherungsvertrag dass die Beträge abgebucht werden dürfen !!

Was meint denn der Herr HenryBiker mit der "Einzugsermächtigung" ???

Zitat:

Original geschrieben von Ja-Ho


Was ist daran kompliziert?
Wenn Du eine Doppelkarte von der Versicherung holst, gehst du damit zum zulassen.

Kompliziert finde ich, wie Henry die Versicherung abgeschlossen hat.

Und sorry, Doppelkarte war anno dunnemals.
Du hast schon länger mehr kein Fahrzeug zugelassen!?
Mittlerweile haben auch Versicherungen und sogar Behörden Computer und Internet.

Interessant. Seht ihr, wieder was neues gelernt.

Ich habe ja bereits bezahlt, also dürfte das erstmal kein Thema sein.

Ja, der ganze Schriftverkehr ist echt mittelalterlich. Da wird auf jeden Fall irgendwann nochmal die Versicherung gewechselt. Aber im Augenblick läufts ja...

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Du hast schon länger mehr kein Fahrzeug zugelassen!?
Mittlerweile haben auch Versicherungen und sogar Behörden Computer und Internet.

Ich habe noch nie ein Fahrzeug zugelassen. Die SH war das erste Fahrzeug überhaupt (die Kymco war ja nur ein fuffi, da hat gleich der Händler alles erledigt.).

Behörden haben Computer und Internet? Schön wäre es.... Habe gerade wieder Ärger mit der GEZ. Und ich habe den Eindruck, dass sich wirklich weigern, mir E Mails zu schreiben. Auf jede Frage, die ich denen online schicke, bekomme ich einen Brief nach Hause gesandt. Obwohl ich jedesmal explizit darum bitte, per Mail zu antworten. Und selbst bei meinem Führerschein musste ich persönlich zur Führerscheinstelle, um diesen Antrag abzugeben. Anderswo macht das einfach die Fahrschule, nur hier muss man echt persönlich dahin und darf dann geschlagene 2 Stunden (!) dort warten, um 30 sek. lang einen Antrag abzugeben!!!

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Und sorry, Doppelkarte war anno dunnemals.

Allerdings, die Doppel Karte gibt es schon einige Jahre nicht mehr, nur noch die oben schon mal erwähnte EVB - die elektronische Versicherungsbestätigung.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi



Zitat:

Original geschrieben von tomS



Und sorry, Doppelkarte war anno dunnemals.
Allerdings, die Doppel Karte gibt es schon einige Jahre nicht mehr, nur noch die oben schon mal erwähnte EVB - die elektronische Versicherungsbestätigung.

Ja die Doppelkarte gibt es nicht mehr. War ja nur ein Beispiel.

Doch kann man den Wisch noch direkt von seinem Versicherungshängel machen lassen und dabei direkt die Zahlungsbedingungen abmachen.

Moinsen,

Zitat:

Original geschrieben von henryBiker


...
Behörden haben Computer und Internet? Schön wäre es.... Habe gerade wieder Ärger mit der GEZ...

... und seit wann ist die

GEZ

eine Behörde? Wohl eher ein Erfüllungsgehilfe

Zitat:

...
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht...

Sorry für OT

Nenn diese Verbrecher wie Du willst. Wenns denen Vorteile bringt, dann tun die, als wären sie eine Behörde. Wenn Nachteile, dann nicht.

Jedenfalls der einzige Verein, dem ich Geld zahlen muss, obwohl ich keine Leistung in Anspruch nehme und es keine Steuern sind. Früher nannte man sowas Wegelagerer oder Schutzgelderpresser.

Moin,
dann informiert die Versicherung die Zulassungsstelle und das Fahrzeug wird Zwangs stillgelegt.Ein recht flotter Vorgang.

Zitat:

Die Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:

Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des Versicherungsschutzes

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