Haftpflichtversicherung Motorroller
Habe jetzt seit fast 4 Wochen (in 2 Tagen ist es soweit, dann ist mein Bester 4 Wochen alt 🙂 ) einen SH 150i und habe eine Versicherung bei der Concordia abgeschlossen.
Die haben das natürlich maximal umständlich gemacht.
Erst habe ich ihnen per Mail alle meine Daten zukommen lassen. Daraufhin erhielt ich so eine EVB Nummer (oder so ähnlich hieß die).
Damit konnte ich dann meinen SH zulassen.
Anschließend musste ich wieder zur Versicherung und den Vertrag und eine Einzugsermächtigung abschließen - dachte ich jedenfalls.
Jedoch haben die dort nur erneut die gleichen Daten aufgenommen.
Anschließend erhielt ich per Post die Einzugsermächtigung plus Vertrag, und einen Hinweis, dass ich die erste Zahlung innerhalb von 14 Tagen überweisen muss.
Da ich die Post erst gestern geöffnet habe 😰 😰 , bin ich über die 14 Tagefrist natürlich schon lange hinaus... 😰
Jetzt steht da, dass mein Fahrzeug - wenn selbstverschuldet die Frist versäumt - nicht versichert ist. Außerdem soll ich, wenn mir das passiert, am Besten sofort überweisen, um für die Zukunft Versicherungsschutz zu genießen.
Aber so wie es da steht, bin ich ja die ersten 4 Wochen nicht versichert gewesen, da ich nicht überwießen habe - ergo muss ich für die Zeit ja auch nicht überweisen, denn eine Leistung gabs dafür ja nicht. Also nur für die Zukunft überweisen, oder?
Beste Grüße,
henry
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Aber so wie es da steht, bin ich ja die ersten 4 Wochen nicht versichert gewesen, da ich nicht überwießen habe - ergo muss ich für die Zeit ja auch nicht überweisen, denn eine Leistung gabs dafür ja nicht. Also nur für die Zukunft überweisen, oder?
Die Haftpflicht-Deckung hattest du für die ersten 4 Wochen auf jeden Fall. Von daher bist du auch für diese Zeit zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Habe jetzt seit fast 4 Wochen (in 2 Tagen ist es soweit, dann ist mein Bester 4 Wochen alt 🙂 ) einen SH 150i und habe eine Versicherung bei der Concordia abgeschlossen.Die haben das natürlich maximal umständlich gemacht.
Erst habe ich ihnen per Mail alle meine Daten zukommen lassen. Daraufhin erhielt ich so eine EVB Nummer (oder so ähnlich hieß die).
Damit konnte ich dann meinen SH zulassen.
Anschließend musste ich wieder zur Versicherung und den Vertrag und eine Einzugsermächtigung abschließen - dachte ich jedenfalls.
Jedoch haben die dort nur erneut die gleichen Daten aufgenommen.
Anschließend erhielt ich per Post die Einzugsermächtigung plus Vertrag, und einen Hinweis, dass ich die erste Zahlung innerhalb von 14 Tagen überweisen muss.
Da ich die Post erst gestern geöffnet habe 😰 😰 , bin ich über die 14 Tagefrist natürlich schon lange hinaus... 😰
Jetzt steht da, dass mein Fahrzeug - wenn selbstverschuldet die Frist versäumt - nicht versichert ist. Außerdem soll ich, wenn mir das passiert, am Besten sofort überweisen, um für die Zukunft Versicherungsschutz zu genießen.
Aber so wie es da steht, bin ich ja die ersten 4 Wochen nicht versichert gewesen, da ich nicht überwießen habe - ergo muss ich für die Zeit ja auch nicht überweisen, denn eine Leistung gabs dafür ja nicht. Also nur für die Zukunft überweisen, oder?
Beste Grüße,
henry
Wenn du eine Strafanzeige wegen "fahren ohne Versicherungsschutz" willst, dann mach das so !!!
War die SH so teuer dass du jetzt kein Geld mehr für die Versicherung hast ???
Oder ist die SH auch auf "die Hack" gekauft ?? 😉
Dann hättste dir besser einen Chinaroller zugelegt !! Da hätte das Geld dicke gereicht !! womöglich sogar zum BAR ZAHLEN !!!
...und was für eine Einzugsermächtigung ??? 😕
.....zum unterschreiben und zurückschicken ???
kbw 😉
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Aber so wie es da steht, bin ich ja die ersten 4 Wochen nicht versichert gewesen, da ich nicht überwießen habe - ergo muss ich für die Zeit ja auch nicht überweisen, denn eine Leistung gabs dafür ja nicht. Also nur für die Zukunft überweisen, oder?
Die Haftpflicht-Deckung hattest du für die ersten 4 Wochen auf jeden Fall. Von daher bist du auch für diese Zeit zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.
Geht es auch mal ohne gegenseitige blöde anmache.
So langsam geht einem euer Kindergartengeblödel auf den Sack!😠
Zitat:
Die Haftpflicht-Deckung hattest du für die ersten 4 Wochen auf jeden Fall. Von daher bist du auch für diese Zeit zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.
So schaut´s aus.
Also nach meinem Verständnis existiert der Versicherungsschutz ja ohnehin - selbst wenn ich nächstes Jahr noch nicht gezahlt hätte.
Jedoch kann die Versicherung mich natürlich zur Zahlung zwingen, und das mit allen üblichen Mitteln, inkl. Verpfändung etc.
Aber nichtsdestotrotz besteht die Haftpflichtversicherung, solange wie das Fahrzeug zugelassen ist.
Und die Drohung im Schreiben (wenn nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen, erlischt der Versicherungsschutz) ist einfach nur eine leere Drohung, oder?
Wenn sie es nicht wäre, könnte ich ja so in der Tat um die Versicherungsgebühr, oder jedenfalls einen Teil erstmal drumherum kommen.
Beste Grüße,
henry
Ähnliche Themen
Die Beitragspflicht beginnt am ersten Tag der Zulassung. Seit dem Tag ist dein Roller ja Versichert.
Und das ist keine leere Drohung der Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Und die Drohung im Schreiben (wenn nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen, erlischt der Versicherungsschutz) ist einfach nur eine leere Drohung, oder?
Nicht ganz. Sie räumt dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht ein und im Falle eines Unfalls eine Regreßmöglichkeit gegen dich als Versicherungsnehmer bis zur Regreßobergrenze von 5.000 €.
Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Und das ist keine leere Drohung der Versicherung.
Aber wenn es stimmt, dann heißt das ja, das ich jetzt bereits 4 Wochen nicht versichert war, oder?
Und wenn das stimmt, warum soll ich dann rückwirkend zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Aber wenn es stimmt, dann heißt das ja, das ich jetzt bereits 4 Wochen nicht versichert war, oder?Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Und das ist keine leere Drohung der Versicherung.Und wenn das stimmt, warum soll ich dann rückwirkend zahlen?
Doch, du bist seit dem ersten Tag versichert.
Darum hat dich deine Versicherung ja angeschrieben du möchtest deinen Beitrag überweisen.
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Aber wenn es stimmt, dann heißt das ja, das ich jetzt bereits 4 Wochen nicht versichert war, oder?
Der Passus ist von der Versicherung einfach falsch formuliert. Die können den Versicherungsschutz ohne formale Kündigung garnicht ausschließen, auch wenn du die Prämie noch nicht bezahlt hast.
Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Doch, du bist seit dem ersten Tag versichert.Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Aber wenn es stimmt, dann heißt das ja, das ich jetzt bereits 4 Wochen nicht versichert war, oder?
Und wenn das stimmt, warum soll ich dann rückwirkend zahlen?
Darum hat dich deine Versicherung ja angeschrieben du möchtest deinen Beitrag überweisen.
Na, was denn nun? Erst schreibst Du, dass die Drohung stimmt. Damit wäre ich also die letzten 4 Wochen nicht versichert gewesen. Und jetzt schreibst Du, ich bin seit dem ersten Tag versichert?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Passus ist von der Versicherung einfach falsch formuliert. Die können den Versicherungsschutz ohne formale Kündigung garnicht ausschließen, auch wenn du die Prämie noch nicht bezahlt hast.Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Aber wenn es stimmt, dann heißt das ja, das ich jetzt bereits 4 Wochen nicht versichert war, oder?
Das ist doch genau mein Punkt. Und der ist sehr wahrscheinlich bewusst falsch formuliert, denn damit erhöhst Du ja die Motivation beim Versicherungsnehmer, den Beitrag zügig zu zahlen, oder?
Beste Grüße,
henry, der den Beitrag natürlich längst gezahlt hat, sich aber nach wie vor wundert.
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Das ist doch genau mein Punkt. Und der ist sehr wahrscheinlich bewusst falsch formuliert, denn damit erhöhst Du ja die Motivation beim Versicherungsnehmer, den Beitrag zügig zu zahlen, oder?
Ja, ich denke auch, daß diese Formulierung bewußt gewählt wurde, um ein preiswertes Druckmittel gegenüber dem nicht fachlich bewanderten Kunden zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von henryBiker
Na, was denn nun? Erst schreibst Du, dass die Drohung stimmt. Damit wäre ich also die letzten 4 Wochen nicht versichert gewesen. Und jetzt schreibst Du, ich bin seit dem ersten Tag versichert?Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Doch, du bist seit dem ersten Tag versichert.
Darum hat dich deine Versicherung ja angeschrieben du möchtest deinen Beitrag überweisen.
Du bist seit dem ersten Tag versichert.
Was die Drohung betrifft kann die Versicherung dir den Vertrag kündigen. Bis dahin bist du versichert.
Wie Drahkke schon schrieb:
Zitat:
Der Passus ist von der Versicherung einfach falsch formuliert. Die können den Versicherungsschutz ohne formale Kündigung garnicht ausschließen, auch wenn du die Prämie noch nicht bezahlt hast.
Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Du bist seit dem ersten Tag versichert.
Was die Drohung betrifft kann die Versicherung dir den Vertrag kündigen. Bis dahin bist du versichert.
Bleibt die interessante Frage, wie es dann mit der Zulassung aussieht. Nehmen wir an, die Versicherung kündigt. Dann bleibt ja immer noch das Nummernschild, was ja erkennbar gültig ist. Theoretisch wäre es also denkbar, dass dann jemand mit gültigem Nummernschild, aber ohne Haftpflich rumfährt. Kann ich mir kaum vorstellen. Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung jetzt mindestens für die vollen 2 Jahre geradestehen muss, oder?