Haftpflichtschaden? Tür geöffnet und Mülltonne fällt auf anderes Auto
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Meine Frau war gestern mit meiner Tochter und deren Freundin mit dem Auto unterwegs. Beim Zurückkommen und Einparken auf unserem Grundstück stand dann unsere Mülltonne etwas ungünstig und zwar neben unserem Auto.
Die Freundin meiner Tochter hat dann nicht geschaut und die Türe etwas stürmisch aufgemacht, so dass unsere Türe an unsere Mülltonne stieß und die Tonne dadurch auf den Nebenparkplatz auf dem Nachbargrundstück, das auch etwas dieser liegt fiel und dann das Auto vom Freund der Nachbarin beschädigt hat. Der Schaden hält sich in Grenzen, zwei Kratzer und eine kleine Delle, aber es ist definitv ein sichtbarer Schaden entstanden. Wir haben ihn auch schon informiert, aber er wollte sich dann nochmals bei Tageslicht das Auto ansehen.
Nun haben wir mit den Eltern der Freundin meiner Tochter telefoniert und sie sind unsicher, ob ihre Privathaftpflicht das übernehmen wird.
Ein KFZ- Haftpflichtschaden ist das ja eigentlich auch nicht, oder bzw würden die das überhaupt übernehmen, wenn es die Freundin meiner Tochter war?
Also insgesamt etwas blöd die Situation. Mein Gefühl war, dass die Eltern der Freundin sich nicht mit dem Geschädigten auseinandersetzen möchten. Allerdings kann ich nicht vermitteln, wenn meine Versicherung hier nicht involviert wird. Wie seht ihr das? Welche Versicherung müsste hier greifen?
63 Antworten
Ja, es war dunkel. Und ja, man hätte sie sehen können weil wir dort eine Lampe haben, die die Mülltonnen anscheint. Und auch hätte sie besser aufpassen können. Das war einfach Übermut.
Die Eltern informieren jetzt mal wie gesagt ihre PH. Ich habe aber trotzdem das Gefühl, dass sie deutlich weniger motiviert sind die Schadensdeckung zu klären, als ich es bin. Aber ich bin bei sowas in der Regel auch immer sehr dahinter. Auch weil es natürlich unangenehm ist, wenn es den Nachbarn betrifft.
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 17:44:55 Uhr:
Ja, es war dunkel. Und ja, man hätte sie sehen können weil wir dort eine Lampe haben, die die Mülltonnen anscheint. Und auch hätte sie besser aufpassen können. Das war einfach Übermut.
Genau das sind alles interessante Punkte, die entscheiden werden, wieviel Schuld die 13 jährige kriegt.
Für sie spricht, dass es dunkel war und dass sie erst 13 Jahre alt ist.
Gegen sie spricht, dass es dann doch wieder eine Laterne gab und mit der nötigen Vorsicht nichts passiert wäre.
Könnte mir vorstellen, dass die Haftpflicht der Eltern 50% übernimmt.
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 08. Jan. 2023 um 17:53:35 Uhr:
Könnte mir vorstellen, dass die Haftpflicht der Eltern 50% übernimmt.
Er soll dann einfach den Kostenvoranschlag erstmal an die Eltern schicken. Ich denke ich habe jetzt genug erstmal getan. Ich hoffe mal die Eltern von ihr kümmern sich, aber so schätze ich es ein.
Du musst darauf hoffen, dass dein Nachbar mitspielt.
Der könnte es sich einfach machen und sich den Schadenersatz einfach von deiner Kfz-Haftpflicht holen.
Die würde den Schaden, ohne Prüfung wer wieviel Schuld hat, einfach bezahlen.
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Xeon hat es auch nicht verstanden. Das sind alles Argumente, die Versicherungen vorbringen, um Zahlungen evtl. Zu vermeiden. Sprich einschüchtern und totlabern….
Fakt ist, der Schaden muss reguliert werden. Ich möchte den TE beim Nachbarn klingeln sehen, wie er sagt, die 13 jährige hat keine Schuld, weil es zu dunkel war und sie vermindert schuldfähig ist.
Wenn du jetzt pech hast, schieben sich die Versicherungen gegeseitig den Peter zu, und dein Nachbar wird doch noch sauer…..
Viel Glück
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 8. Januar 2023 um 18:05:33 Uhr:
Du musst darauf hoffen, dass dein Nachbar mitspielt.Der könnte es sich einfach machen und sich den Schadenersatz einfach von deiner Kfz-Haftpflicht holen.
Die würde den Schaden, ohne Prüfung wer wieviel Schuld hat, einfach bezahlen.
Und würde kein Regress nach Sach-und Rechtslage beim PH Versicherer, bzw. Mitverursacher nehmen?
Faszinierend das man nach über 40 Jahren im Job immer noch bei MT dazulernen soll.
Die PH der jungen Dame hat hier nichts zu regulieren. Was nicht heisst, dass sie es nicht macht. Soll es ja auch geben :-)
Zitat:
@cki77 schrieb am 8. Januar 2023 um 18:17:26 Uhr:
Die PH der jungen Dame hat hier nichts zu regulieren.
Doch. Die hat den Anteil am Schaden zu regulieren, dem der jungen Dame zugesprochen wird.
Du hast natürlich recht, dass die Kfz-Haftpflicht den Schaden bezahlen muss, wenn sich der Geschädigte an diese wendet.
Aber auch das entbindet die Dame nicht von der Pflicht zum Schadensersatz, gemäß ihrem Anteil am Schaden.
Wie es weitergehen kann/wird, nachdem die Kfz Versicherung den Schaden bezahlt hat, fragst du am besten germania47. Der will dazu etwas sagen, habe ich das Gefühlt 😁
Naja, eine der Verischerungen müsste ja zahlen. Wenn es nur 300 oder 400 Euro sind, dann werden wir es im Notfall auch zwischen uns Schultern. Wird schon klappen.
Zitat:
@cki77 schrieb am 8. Januar 2023 um 18:17:26 Uhr:
Die PH der jungen Dame hat hier nichts zu regulieren. Was nicht heisst, dass sie es nicht macht. Soll es ja auch geben :-)
Würde ich auch so sehen.
Der Begriff „Gebrauch eines Kraftfahrzeugs“ ist nach der weit überwiegenden Rechtsprechung weit zu fassen. Be- und Entladen (Klassikerfall Einkaufswagen), sowie Ein- und Aussteigen gehören danach zum Gebrauch des Fahrzeugs.
Deshalb wird auch die Kfz-Haftpflicht nach einer eventuellen Regulierung nicht versuchen eine 13-Jährige, bei der dazu noch die Schuldfähigkeit fraglich ist, in Regress zu nehmen. Zumindest nicht bei der Schadenshöhe über die hier gesprochen wird. Die Privathaftpflicht kann sie übrigens nicht in Regress nehmen......
Das einfachste Weg für dich wäre, den Schaden einfach deiner Kfz-Haftpflicht zu melden.
Die würde den einfach vollständig bezahlen. Unabhängig davon, wer wieviel (Mit-)Schuld hat.
Da du einen Rabattschutz hast, verlierst du vielleicht auch nur 1 Jahr, oder gar keines.
Je nachdem, wie der genau gestaltet ist.
Zumindest so gut wie kein Schaden für dich.
Aber: Was ist, wenn du die Verischerung mal wieder wechseln willst?
Dann kommt dieser Schaden vielleicht doch wieder auf den Tisch.
Daher würde ich den Weg gehen, den Schaden ersteinmal über die private Haftpflicht der Verursacherin abzuwickeln.
Je nachdem wie dort das Ergebnis ausfällt schauen was noch übrig bleibt.
Wenn es nicht viel ist, aus eigener Tasche bezahlen.
Falls doch noch eine größere Summe übrig bleibt, kann man das ja immer noch über die Kfz-Haftpflicht bezahlen lassen.
Ich würde aber nicht den Weg gehen, zuerst die Kfz-Haftpflicht bezahlen zu lassen und dann darauf hoffen, dass diese die 13jährige in Regress nehmen. Die entscheiden nämlich, ob sie das überhaupt machen wollen, oder nicht.
Vielen Dank für Eure vielen hilfreichen Antworten. Das war wirklich hilfreich und ich hab ne Menge gelernt. Ich bin zuversichtlich, dass es irgendwie gut geregelt wird. Der Nachbar ist ist nett und die Eltern von dem Mädchen sind auch nett. Wie gesagt, ich denke es war insgesamt unglücklich und wenn die PH nicht zahlt, zahlt meine Versicherung. Oder eben wir machen das privat. Das ist ne gute Freundin meiner Tochter und es hätte ja genauso meiner Tochter passieren können.
Berichte bitte mal, was die Private Haftpflicht macht.
Würde mich interessieren, zu welcher Einschätzung die kommen.