Haftpflichtschaden? Tür geöffnet und Mülltonne fällt auf anderes Auto
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Meine Frau war gestern mit meiner Tochter und deren Freundin mit dem Auto unterwegs. Beim Zurückkommen und Einparken auf unserem Grundstück stand dann unsere Mülltonne etwas ungünstig und zwar neben unserem Auto.
Die Freundin meiner Tochter hat dann nicht geschaut und die Türe etwas stürmisch aufgemacht, so dass unsere Türe an unsere Mülltonne stieß und die Tonne dadurch auf den Nebenparkplatz auf dem Nachbargrundstück, das auch etwas dieser liegt fiel und dann das Auto vom Freund der Nachbarin beschädigt hat. Der Schaden hält sich in Grenzen, zwei Kratzer und eine kleine Delle, aber es ist definitv ein sichtbarer Schaden entstanden. Wir haben ihn auch schon informiert, aber er wollte sich dann nochmals bei Tageslicht das Auto ansehen.
Nun haben wir mit den Eltern der Freundin meiner Tochter telefoniert und sie sind unsicher, ob ihre Privathaftpflicht das übernehmen wird.
Ein KFZ- Haftpflichtschaden ist das ja eigentlich auch nicht, oder bzw würden die das überhaupt übernehmen, wenn es die Freundin meiner Tochter war?
Also insgesamt etwas blöd die Situation. Mein Gefühl war, dass die Eltern der Freundin sich nicht mit dem Geschädigten auseinandersetzen möchten. Allerdings kann ich nicht vermitteln, wenn meine Versicherung hier nicht involviert wird. Wie seht ihr das? Welche Versicherung müsste hier greifen?
63 Antworten
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 8. Januar 2023 um 16:03:59 Uhr:
erforderliche Einsicht hat.
----> sie sah vor dem Öffnen der Tür jene Mülltonne nicht ...
Du verwechselst Einsicht mit Sicht! 😁
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 16:12:33 Uhr:
Dann nehme ich keine fremden Kinder mehr mit. Meiner Tochter wäre das sicher nicht passiert, weil ich sie immer wieder darauf aufmerksam mache, dass sie wenn sie aussteigt, vorsichtig sein soll. Dazu kommt ja auch noch, dass sie die Tür nicht vorsichtig aufgemacht hat, sondern mit sehr viel Schwung aufgestoßen hat. Somit könnte man auf keinem Parkplatz parken, ohne dass was passiert.
und das hat deine Frau offensichtlich nicht gemacht, denn sonst wäre der Schaden vermutlich nicht passiert.
Deine Frau bekommt in der Hinsicht eben eine Mitschuld, weil man von einem 13 jährlichen Mädchen nicht unbedingt erwarten kann, dass es die Türe so vorsichtig aufmacht, dass nichts passiert. Sie hat also durch das zu Nahe ranparken an die Tonne eine Mitschuld an dem Unfall.
Dass man es von einem Kind nicht selbstverständlich erwarten kann, zeigt ja auch die Tatsache, dass du deine Tochter immer wieder darauf hinweist, die Türe langsam zu öffnen.
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 16:08:30 Uhr:
Sie hat die Tür nicht vorsichtig aufgemacht, sondern sehr schwungvoll. Bei ersterem hätte sie die Tonne mit der Tür gar nicht ht berührt.
Darüber kann man sich dann eben streiten, wer wieviel Schuld an der ganzen Sache hat.
Problem sehe ich eben im Alter des Kindes.
Da wird man wahrscheinlich trotzdem selber eine Mitschuld kriegen, bzw. auch die Betriebsgefahr vom Auto mit rangezogen werden.
Wäre es ein Erwachsener, so würde dessen Schuld höher wiegen.
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 16:08:30 Uhr:
Noch was. Ich hab jetzt keine S Händen an unserem Auto gesehen. Aber das ist ja auch noch ein Punkt. Das müsste dann ja auch über meine Vollkasko laufen.
Den Schaden könntest du über deine Vollkasko abwickeln.
Aber auch den würde die PH bezahlen. Aber nur zu dem Prozentsatz, zu dem sie die Teilschuld bekommt.
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 16:08:30 Uhr:
Jetzt maltotal überspitzt gesagt. Wenn es im.er so ist, dass in so einem Fall die Versicherung des Halters greift, könnte man ja mutwillig die Autotür von jemandem in dessen Auto man mitfahren irgendwo dranknallen und der Halter wäre schuld. Also total konstruiert. Aber das lese ich als Konsequenz aus der oben genannten Rechtslage.
Ganz so einfach ist es nicht.
Der Halter, bzw. dessen Verischerung kann dich dann in Regress nehmen, bzw. wird bei Vorsatz erst gar nicht bezahlen.
In deinem Fall war es ja kein Vorsatz.
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 08. Jan. 2023 um 16:19:11 Uhr:
und das hat deine Frau offensichtlich nicht gemacht, denn sonst wäre der Schaden vermutlich nicht passiert.
Man kann bei uns nicht wirklich besser parken. Unser Grundstück ist leider sehr klein. Wie alle hier. Hätte, hätte Fahrradkette. Es ist nun mal passiert. Ich warne meine KFZ Versicherung vor und rede nachher mit dem Nachbarn.
Und nächstes Mal überlege ich zweimal ob ich andere Kinder mitnehme. Den Ärger habe nämlich jetzt nunmal ich am Hals während die Eltern des anderen Kindes sich theoretisch entspannt zurücklehnen könnten (was sie wahrscheinlich zum Glück nicht machen werden).
Folgender Ablauf wäre der Beste:
Sag deinem Nachbarn, er soll schauen, dass er den Schaden möglicht gering hält.
Also nicht gleich zum Anwalt oder Gutachter rennen und Kosten produzieren.
Der Schaden scheint ja überschaubar zu sein.
Am besten wäre es, wenn dein Nachbar die Eltern vom Kind kontaktiert und von denen Schadenersatz fordert.
Dein Nachbar kann sich ja aussuchen, von wem er sich den Schaden bezahlen lässt.
Dann müssen die gängig werden und den Fall ihrer Privaten Haftpflichtverischerung melden.
Besser natürlich, wenn die es von sich aus gleich machen. Die brauchen keine Angst haben. Die Versicherung wird das normal bezahlen.
Die werden dann einen Fragebogen schicken um die Umstände zu klären.
Vermutlich noch Fotos und einen Kostenvoranschlag verlangen.
Aufgrund der Antworten im Fragebogen werden sie entscheiden, wieviel sie von dem Schaden übernehmen.
Kann auch gut sein, dass die das Thema Betriebsgefahr und Mitschuld gar nicht aufgreifen.
Für den Rest kannst du dann ja entscheiden, ob du ihn selber bezahlst, oder der Autoversicherung bezahlen lässt.
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 16:25:05 Uhr:
Man kann bei uns nicht wirklich besser parken. Unser Grundstück ist leider sehr klein.
Hört sich immer blöd an.
Aber dann muss man das Kind darauf hinweisen, dass es die Türe vorsichtig öffnet oder sogar vorher die Mülltonne wegfahren.
Macht man das nicht, ist man eben mit einer Mitschuld dabei.
Wie hell oder dunkel war es eigentlich, als die Sache passiert ist?
Schon interessant, was hier so alles diskutiert wird…bis hin, dass eine 13 jährige und der Fahrer nichts dafür kann und die Privathpf. das schon zahlen wird…:-)
Nochmals, der Schaden geht vom Fahrzeug aus. Ob ein Rentner, Kind, Hund oder die Tür von alleine aufgeht, ist egal. Die Privathaftpflicht der Familie des Mädchens wir höchstwahrscheinlich, wenn sie nicht völlig blind sind, die Regulierung zu Recht ablehnen. Die KFZ HpF ist der richtige AP zur Regulierung des Schadens….
Ich kann nur eines empfehlen. Vor ein paar Jahren hatte ich fast einen ähnlichen Fall als Geschädigter, es fehlte zwar die Mülltonne, aber ist nicht wichtig. Viele Aussagen hier erinnern mich an die Ausflüchte dr gegnerischen versicherung. War doch noch ein fremdes Kind, nicht schuldfähig usw. Am Ende landete es fast vorm Amtsgericht, Gott sei Dank hatten wir von Anfang an einen Anwalt. Es ging nur um 1000 € Schaden…..
Also, sprich im eigenen Interesse mit deiner KFZ Versicherung. Nicht, dass ihr Nachbarn bald nixht mehr grüsst…:-(
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Zitat:
@Xeon12 schrieb am 08. Jan. 2023 um 16:38:31 Uhr:
Sag deinem Nachbarn, er soll schauen, dass er den Schaden möglicht gering hält.
Also nicht gleich zum Anwalt oder Gutachter rennen und Kosten produzieren.
Der Schaden scheint ja überschaubar zu sein
Wobei ich meiner KFZ V schon den Fall zumindest melden muss, mit dem Zusatz, dass die PH evt. Erstmal herangezogen werden wird, sonst krieg ich im Nachhinein Schwierigkeiten.
Unbedingt, es kann aber auch sein, dass ihr den Schaden selbst bezahlen wollt bzw. Du. Du bist der Verantwortliche Versicherungsnehmer….
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 16:41:49 Uhr:
Wobei ich meiner KFZ V schon den Fall zumindest melden muss, mit dem Zusatz, dass die PH evt. Erstmal herangezogen werden wird, sonst krieg ich im Nachhinein Schwierigkeiten.
In der Praxis wird nichts passieren, wenn du den Schaden nicht meldest.
Aber ja. Genau so wie du es schreibst, würde ich es machen.
Schaden melden, damit die schon mal Bescheid wissen.
Aber auch dazu sagen, dass die nicht gängig werden sollen, weil man zuerst die PH der Freundin in Anspruch nehmen will.
@ Hans-Hubert-Kotz
Beantworte doch bitte noch die Frage zu den Lichtverhältnissen.
Konnte die Freundin die Tonne überhaupt sehen? War es noch hell oder schon stockdunkel?
...es wurde keine Aufsichtspflicht verletzt, dazu ist das Mädchen mit erst 13 Jahren nicht schuldfähig... d.h. das ist der klassische Fall, keine der Versicherungen zahlt und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Zitat:
@Magouman schrieb am 8. Januar 2023 um 17:04:39 Uhr:
...es wurde keine Aufsichtspflicht verletzt, dazu ist das Mädchen mit erst 13 Jahren nicht schuldfähig... d.h. das ist der klassische Fall, keine der Versicherungen zahlt und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
überleg nochmal....
Zitat:
@Magouman schrieb am 8. Januar 2023 um 17:04:39 Uhr:
...es wurde keine Aufsichtspflicht verletzt, dazu ist das Mädchen mit erst 13 Jahren nicht schuldfähig... d.h. das ist der klassische Fall, keine der Versicherungen zahlt und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
es wurde keine Aufsichtspflicht verletzt ist richtig.
Der Rest ist falsch.
Einfach dazu BGB § 828 Abs. 3 und StVG § 7 Abs. 1 beachten.
...das ist der übliche Fall den jeder Jurastudent vorgesetzt bekommt... meist ists der 5- oder 6-Jährige, dessen Mutter den gerade so gut beaufsichtigt, dass man ihr keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann... die hat nur mal eben ein paar Minuten weggeguckt und der Kleine hat in der Zeit das Auto des Nachbarn entweder mitm Spielsand ausm Sandkasten poliert oder mitm Fußball traktiert.
Unterm Strich immer das gleiche Spiel... eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist nicht nachweisbar und der / die Kleine ist nicht schuldfähig.
Wobei die Verletzung einer Aufsichtspflicht bei einer 13-jährigen generell schwer nachzuweisen sein dürfte, wenn es selbst bei einem 5 bis 10-jährigen in den Augen der Richter i.O. geht, wenn eine Aufsichtsperson den auch mal eben etliche Minuten bis zu 1/4, 1/2 Stunde, etc. allein lassen kann ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen.
Ihr seid ja gut juristisch unterwegs. Ich hab jetzt meine KFZ Ver i Kenntnis gesetzt. Die sagen die Eltern sind erstmal am Zug, das mit ihrer PH zu klären. Sofern die nicht zahlen, kann man nochmals an die KFZ Ver gehen.
Dem Nachbar selber ist gar nix aufgefallen. Ich musste ihm erst die kleine Delle zeigen. Er meinte er holt sich mal ein Angebot. Aber scheint nicht drauf zu sein, das möglichst gross aufzuziehen.
Die Eltern des Mädchens habe ich auch nochmals in Kenntnis gesetzt und sie sind skeptisch, ob ihre Versicherung das übernimmt, aber werden es morgen mal abklären.
Rein theoretisch betrachtet:
Ein Fahrzeug kann auf privatem Grundbesitz ohne Versicherung stehen oder fahren. Es darf nur nicht öffentlichen Raum benutzen.
Was wäre, wenn das Kind mit dem nicht versichten Fahrzeug spielt und damit fremdes Eigentum beschädigt? Dann lann keine KFZ Versicherung zahlen, sondern nur die privat HP, oder?
Damit wäre hier in dem o.g. Fall das privat HP am Zug.
Zitat:
@Magouman schrieb am 8. Januar 2023 um 17:18:11 Uhr:
...das ist der übliche Fall den jeder Jurastudent vorgesetzt bekommt... meist ists der 5- oder 6-Jährige, dessen Mutter den gerade so gut beaufsichtigt, dass man ihr keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann... die hat nur mal eben ein paar Minuten weggeguckt und der Kleine hat in der Zeit das Auto des Nachbarn entweder mitm Spielsand ausm Sandkasten poliert oder mitm Fußball traktiert.Unterm Strich immer das gleiche Spiel... eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist nicht nachweisbar und der / die Kleine ist nicht schuldfähig.
Wobei die Verletzung einer Aufsichtspflicht bei einer 13-jährigen generell schwer nachzuweisen sein dürfte, wenn es selbst bei einem 5 bis 10-jährigen in den Augen der Richter i.O. geht, wenn eine Aufsichtsperson den auch mal eben etliche Minuten bis zu 1/4, 1/2 Stunde, etc. allein lassen kann ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen.
Völlig Wurscht…..
Jeder halbwegs versierte Jurist lacht sich über deine Argumentation kaputt. Es ist hier egal, wer die Tür aufgemacht hat, auch wie alt oder ob der Wind und/ oder die Dunkelheit Schuld hat.
Allein die Tatsache, von dem Was hier die Gefahr ausgeht zählt. Sobald ein versichertes KFZ beteiligt ist, ist primär
Dessen Versicherung heranzuziehen.
Und dass Huberts Versicherung hier erstmal den Peter weiterschiebt, na ist doch klar…so arbeiten Versicherungen bzw. deren Sachbearbeiter. Der Ball kommt aber wahrscheinlich zurück.
Es ist gut, dass der Nachbar locker ist. Wäre es nicht so,
Bahnt sich hier schon die nächste Nachbarschaftskrise an.
Viel Glück bei der Aufklärung…
Zitat:
@Magouman schrieb am 8. Januar 2023 um 17:18:11 Uhr:
Unterm Strich immer das gleiche Spiel... eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist nicht nachweisbar und der / die Kleine ist nicht schuldfähig.
Deine 5-6 jährigen werden in BGB § 828 Abs 1. behandelt.
BGB § 828 Abs. 3 behandelt hingegen die Kinder, die 13 Jahrel alt sind.
Und von einer 13 jährigen kann man durchaus erwarten, dass sie versteht, dass sie eine Autotüre mit einer gewissen Sorgfalt aufmachen muss. Vor allem wenn man die Mülltonne gut sehen hat können.
Das ist aber leider eine immer noch ungeklärte Frage.
Daher erneut die Frage an den TE:
Zu welcher Uhrzeit ist der Schaden passiert? Wie waren die Lichtverhältnisse?