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Gutachten nach Kaskoschaden nicht zufriedenstellend. Ähnliche Fälle bekannt?

Themenstarteram 22. November 2019 um 15:19

Hallo,

ich hatte einen mehr oder weniger selbst verschuldeten Unfall.

Mir ist ein Vierbeiner ( schätze Fuchs ) vors Auto gelaufen und ich hab statt drauf zu halten versucht auszuweichen und dabei den Blues mit der Leitplanke getanzt. Der Fuchs hat Unfallflucht begangen, kann also nicht mehr belangt werden.

Nachdem die Polizei den Schaden aufgenoomen hat, hab ich mich an die Versicherung gewendet und den Schaden gemeldet.

Diese hat einen Gutachter beauftragt, den Schaden zu begutachten.

Ergebnis: Totalschaden ( das war mir fast klar )

Aber Restwert angegeben mit 3800 Euro ( dafür gibt es wohl auch einen Aufkäufer, den soll der gerne mitnehmen bei dem Preis ) und Wiederbeschaffungswert 9400 incl. Mehrwertsteuer bei Kauf bei einem seriösen Händler.

Problem: Für 9400 Euro kriege ich so einen nicht wieder.

Fakten: Audi TT Roadster TDI , Bj. 2011 , 200500 km , ich bin der zweite Besitzer , Der hat ein teures Sportfahrwerk ( magnetic ride umschaltbar ) , Bose- Soundsystem, großes Navi, Xenon, adaptives Kurvenlicht.

Also schon ein paar Extras, die nicht jeder hat ( Tempomat und Leder und diesen ganzen Kleinkram zähl ich mal nicht auf, weil es die meisten haben )

Wenn ich jetzt ein vergleichbares Auto suche über mobile.de find ich nichts unter 11500 Euro. Und das dann in sonstwo... Der hat dann zwar weniger KM aber auch weniger Ausstattung.

Einer ist dabei, aus 2010 mit 192000 km für 12800 Euro. Ist dann halt 1 Jahr älter. Viel weiter zurück mit Baujahr kann man nicht gehen, weil 2010 das Facelift kam.

Hier mal ein Link zur Suche. Nur angegeben TT Cabrio TDI ab 2010 / keine weiteren Einschränkungen bzw. extras

https://suchen.mobile.de/.../search.html?...

Also zwischen Gutachten und Realität liegen hier mal locker 2000 Euro.

Der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt und es ist ein deutschlandweit arbeitendes Unternehmen. Es kam mir bei der Besichtigung schon komisch vor, dass er da schon alles klein geredet hat.

Hab die Versicherung schon angeschrieben und denen erklärt, dass ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit deutschlandweit agierenden Gutachtern gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:22:31 Uhr:

Die Versicherung wird nicht helfen können. Was soll sie sagen außer das es gutachterlich festgestellt ist. Da sitzen keine Sachverständige, die ein Gutachten anzweifeln.

Du musst den Gutachter ansprechen. Der rät ja den Wiederbeschaffungswert nicht sondern "ersucht" ihn. Er wird Dir also Fahrzeug zu dem Preis nennen bzw. zeigen können müssen. Frag ich doch einfach.

Eigentlich n recht simple Kiste.

Ob das nun ein bewiesener Wild bzw. Tierausweichschaden ist, der über die TK läuft oder ein Vollkaskoschaden ist für die Frage des TE ohne Belang.

Entschuldige bitte, aber schreibe hier nicht so einen Unfug.

Ansprechparter für den TE respektive den Versicherungsnehmer ist immer die Versicherung, das ist der Vertragspartner und nicht der von dort beauftragte Sachverständige.

Diue Beschwerde und Auseinandesetzung hat daher mit dem Versicherer zu erfolgen.

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Gab es denn vor der Begegnung mit der Leitplanke überhaupt eine Berührung mit dem Tier.

Dem VN obliegt die Nachweispflicht hinsichtlich eines Wildschadens.

Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, würde ich mir keine Gedanken über das Gutachten machen, es sei denn, es besteht eine Vollkaskoversicherung.

Themenstarteram 22. November 2019 um 15:57

Also, die Versicherung hat von sich aus gesagt, es wäre bei einem Schaden durch ein Tier ein Teilkaskoschaden. Berührung hat nicht stattgefunden. Tut aber letztlich nichts zur Sache, weil eine Vollkasko auch besteht.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2019 um 16:49:49 Uhr:

Gab es denn vor der Begegnung mit der Leitplanke überhaupt eine Berührung mit dem Tier.

Dem VN obliegt die Nachweispflicht hinsichtlich eines Wildschadens.

Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, würde ich mir keine Gedanken über das Gutachten machen, es sei denn, es besteht eine Vollkaskoversicherung.

hast du dich überhaupt mit dem text oben befasst? deine antwort ergibt 0 (in worten null) sinn!!!

@popolli - lass dir vom gutachter die ermittlung zum wiederbeschaffungswert vorlegen. der muss ja irgendwie auf den wert kommen. danach kann man weitersehen..

Nun, die Abwicklung über die TK hat für Dich ja schon gewisse Vorteile. Somit gut, dass die Ursache für die Abrechnung geklärt ist.

Themenstarteram 22. November 2019 um 16:08

Zitat:

@beachi schrieb am 22. November 2019 um 16:59:02 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2019 um 16:49:49 Uhr:

Gab es denn vor der Begegnung mit der Leitplanke überhaupt eine Berührung mit dem Tier.

Dem VN obliegt die Nachweispflicht hinsichtlich eines Wildschadens.

Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, würde ich mir keine Gedanken über das Gutachten machen, es sei denn, es besteht eine Vollkaskoversicherung.

hast du dich überhaupt mit dem text oben befasst? deine antwort ergibt 0 (in worten null) sinn!!!

@popolli - lass dir vom gutachter die ermittlung zum wiederbeschaffungswert vorlegen. der muss ja irgendwie auf den wert kommen. danach kann man weitersehen..

danke, das hab ich auch gedacht, wollte es aber eigentlich nicht weiter kommentieren. Aber schön, dass ich es nicht allein so sehe. :-) Die Versicherung würde ja auch gar nicht erst einen Gutachter beauftragen, wenn sie nicht den Schaden auszugleichen hätte.

Also ich weiß, dass ich mit meiner Darstellung schon irgendwie im Recht bin. Ist ja einfach durch Fakten belegbar. Nur diese Rechte durchsetzen... Rechtsschutz hab ich nämlich leider nicht. Wäre ja auch zu einfach.

Mal sehen, ob ich den Gutachter nochmal zu einer Korrektur bewegen kann. Aber ich denke, der hat seine Vorgaben ( vom Auftraggeber ), alles so klein wie möglich zu halten. War halt schon bei der Begutachtung 'DOOF'...

Die Versicherung wird nicht helfen können. Was soll sie sagen außer das es gutachterlich festgestellt ist. Da sitzen keine Sachverständige, die ein Gutachten anzweifeln.

Du musst den Gutachter ansprechen. Der rät ja den Wiederbeschaffungswert nicht sondern "ersucht" ihn. Er wird Dir also Fahrzeug zu dem Preis nennen bzw. zeigen können müssen. Frag ich doch einfach.

Eigentlich n recht simple Kiste.

Ob das nun ein bewiesener Wild bzw. Tierausweichschaden ist, der über die TK läuft oder ein Vollkaskoschaden ist für die Frage des TE ohne Belang.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:22:31 Uhr:

Die Versicherung wird nicht helfen können. Was soll sie sagen außer das es gutachterlich festgestellt ist. Da sitzen keine Sachverständige, die ein Gutachten anzweifeln.

Du musst den Gutachter ansprechen. Der rät ja den Wiederbeschaffungswert nicht sondern "ersucht" ihn. Er wird Dir also Fahrzeug zu dem Preis nennen bzw. zeigen können müssen. Frag ich doch einfach.

Eigentlich n recht simple Kiste.

Ob das nun ein bewiesener Wild bzw. Tierausweichschaden ist, der über die TK läuft oder ein Vollkaskoschaden ist für die Frage des TE ohne Belang.

Entschuldige bitte, aber schreibe hier nicht so einen Unfug.

Ansprechparter für den TE respektive den Versicherungsnehmer ist immer die Versicherung, das ist der Vertragspartner und nicht der von dort beauftragte Sachverständige.

Diue Beschwerde und Auseinandesetzung hat daher mit dem Versicherer zu erfolgen.

Und dann?

 

Der SB wird sich dann einen neuen Wiederbeschaffungswert aus den Fingen saugen.

..... Unfug, naja, sagen wir mal so, mein Post ist es nicht.

Aber der TE kann ja bei beiden nachfragen. Mal sehen wo er weiter kommt....

Die Antwort des Schadensachbearbeiters könnte ich vorweg nehmen, aber die wär ja Unfug..

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 22. November 2019 um 17:41:59 Uhr:

Und dann?

wass dann........

Genau das ist die Feage....

Ist evtl ein Altschaden am Fahrzeug?

möchtest du darüber sprechen, brauchst du Zuwendung?

Genau, möglich, wie vieles andere auch. Aber die Begründung zum WBW kann nur der SV machen

Logiker erkennen, dass er genau dafür beauftragt wird vom Versicherer, weil der VR es eben net selber kann.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. November 2019 um 17:47:51 Uhr:

möchtest du darüber sprechen, brauchst du Zuwendung?

Von dir net. Schönes Leben noch.. ignored

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