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Haftpflichtschaden? Tür geöffnet und Mülltonne fällt auf anderes Auto

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 12:12

Hallo zusammen,

 

Ich habe folgendes Problem. Meine Frau war gestern mit meiner Tochter und deren Freundin mit dem Auto unterwegs. Beim Zurückkommen und Einparken auf unserem Grundstück stand dann unsere Mülltonne etwas ungünstig und zwar neben unserem Auto.

Die Freundin meiner Tochter hat dann nicht geschaut und die Türe etwas stürmisch aufgemacht, so dass unsere Türe an unsere Mülltonne stieß und die Tonne dadurch auf den Nebenparkplatz auf dem Nachbargrundstück, das auch etwas dieser liegt fiel und dann das Auto vom Freund der Nachbarin beschädigt hat. Der Schaden hält sich in Grenzen, zwei Kratzer und eine kleine Delle, aber es ist definitv ein sichtbarer Schaden entstanden. Wir haben ihn auch schon informiert, aber er wollte sich dann nochmals bei Tageslicht das Auto ansehen.

Nun haben wir mit den Eltern der Freundin meiner Tochter telefoniert und sie sind unsicher, ob ihre Privathaftpflicht das übernehmen wird.

Ein KFZ- Haftpflichtschaden ist das ja eigentlich auch nicht, oder bzw würden die das überhaupt übernehmen, wenn es die Freundin meiner Tochter war?

Also insgesamt etwas blöd die Situation. Mein Gefühl war, dass die Eltern der Freundin sich nicht mit dem Geschädigten auseinandersetzen möchten. Allerdings kann ich nicht vermitteln, wenn meine Versicherung hier nicht involviert wird. Wie seht ihr das? Welche Versicherung müsste hier greifen?

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63 Antworten

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 8. Januar 2023 um 14:16:48 Uhr:

Wichtig ist, dass ihr dem Nachbarn mitteilt, dass er den Schaden NICHT bei eurer Kfz Versicherung geltend machen soll.

Er hat dort nämlich einen Direktanspruch und wenn er den Schaden geltend macht, dann muss die Versicherung den bezahlen.

Den Schaden einfach der Privathaftpflicht melden.

Die werden einen Fragebogen schicken, was genau passiert ist.

Den wahrheitsgemäß ausfüllen.

Die werden den Schaden dann auch bezahlen.

Ob die das Thema Mitschuld vom Fahrer mit auf den Tisch legen, muss man abwarten.

Ich kann es mir aber gut vorstellen.

Der Fahrer war logischerweise volljährig. Der muss mit bedenken, dass ein 13 jähriges Kind nicht unbedingt vorsicht schaut, ob die Türe zu öffnen ist, ohne dass sie gegen etwas schlägt.

Also muss er entsprechend parken, dass so etwas nicht passieren kann.

Auch wird man die Mülltonne nicht nur mit der äußersten Spitze der Türe getroffen haben, sondern schon relativ deutlich, wenn diese dabei umfällt.

Der Logik folgend bleiben demnächst auf Supermarktparkplätzen etliche Parkplätze frei.... :rolleyes:

Es gibt hier kein "primär"

Der Geschädigte hat die freie Auswahl, von wem er sich den Schadenersatz holt.

- von der Kfz-Versicherung des Fahrzeuges nach VVG § 115 VVG

- vom Halter nach § 7 StVG

- vom Schadenverursacher nach BGB § 823 BGB

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Januar 2023 um 14:20:04 Uhr:

Der Logik folgend bleiben demnächst auf Supermarktparkplätzen etliche Parkplätze frei.... :rolleyes:

Da hilft kein Augenverdrehen.

So ist es nun mal.

Wenn der Fahrer so nahe an der Mülltonne parkt, dass man nicht mehr Aussteigen kann, ohne die Türe gegen die Mülltonne zu schlagen, dann ist eine Mitschuld durchaus möglich.

Ich liebe es ja, wenn im Nachgang Postings verändert/ergänzt werden... egal...

Du magst doch sicherlich die Mitschuld beim "Falschparken" ordentlich begründen können :)

Zitat:

@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 8. Januar 2023 um 14:16:26 Uhr:

 

. Ich renne ihm jetzt nicht hinterher,

Minderjährige Kinder in Deiner Obhut schädigen einen Dritten, aber Du läufst dem Geschädigten nicht hinterher!

Kann man machen.

Und dann wird rumgemeckert, wenn Geschädigte gleich die große Keule mit Anwalt rausholen.

Ich als Geschädigter erwarte,dass sich der Verursacher drum bemüht, den Schaden zu begleichen.

Und wenn man es nicht schafft 13 Jährige so anzuleiten, eine Tür zu öffnen,ohne dass sie wo gegenschlägt, dann zählt man den Schaden halt selbst oder öffnet ihnen die Tür.

Der Geschädigte kann nun mal gar nichts dafür, dass sein Fahrzeug beschädigt wurde.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Januar 2023 um 14:31:35 Uhr:

Du magst doch sicherlich die Mitschuld beim "Falschparken" ordentlich begründen können :)

Ich weiß nicht was du mit "Falschparken" meinst?

Falschparken hat mit unserem Fall hier nichts zu tun.

Es geht in unserem Falle darum, dass es Aufgabe vom Fahrer ist, so zu parken, dass die Fahrgäste gefahrlos aussteigen können.

Hier ist ein guter Artikel von Haufe darüber.

https://www.haufe.de/.../...ber-bordsteinkante-haftung_212_295954.html

In dem Urteil war es eine erhöhte Bordsteinkante, die von der Beifahrerin schwer zu sehen war.

In unserem Fall dafür ist es ein 13 jähriges Kind. Uhrzeit, bzw. Lichtverhältnisse wäre in unserem Fall auch nocht interessant. Denn wenn es schon dunkel war, kann man dem Kind noch weniger Schuld zuschieben.

Problem in unserem Fall dürfte auch die Betriebsgefahr vom Auto werden in Verbindung mit einem 13 jährigen Kind.

Ich glaube daher nicht, dass es ohne Mitverschulden der Fahrerin bzw. Mithaftung aus der Betriebsgefahr ausgehen wird.

Aber das wird man ja sehen, wie die PH diesen Punkt mit beurteilt.

Wäre ich die PH der Freundin, würde ich den Punkt mit aufgreifen.

Dann ließ Dir mal § 421 BGB durch.

Die PH muss schon aus Gesamtschuld logischerweise 100% zahlen.

Was diese im Innenverhältnis mit der KFZ Haftpflicht regressiert, sollte dem Geschädigten egal sein.

Wäre die PH möglicherweise auch "im Boot", wenn die 13jährige Insassin die Autotür direkt an Nachbars Auto geknallt und einen Schaden verursacht hätte?

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 8. Januar 2023 um 15:13:21 Uhr:

Wäre die PH möglicherweise auch "im Boot", wenn die 13jährige Insassin die Autotür direkt an Nachbars Auto geknallt und einen Schaden verursacht hätte?

Ja. Vom Prinzip her genau das gleiche.

Es kann dann vielleicht nur noch darum gehen, dass man ein Auto besser sieht, als eine Mülltonne. Vor allem auch im dunklen.

Aber vom Ablauf her sonst genau gleich.

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:11:27 Uhr:

Dann ließ Dir mal § 421 BGB durch.

Die PH muss schon aus Gesamtschuld logischerweise 100% zahlen.

Was diese im Innenverhältnis mit der KFZ Haftpflicht regressiert, sollte dem Geschädigten egal sein.

Ich sehe das Mädchen nicht als voll schuldig.

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:16:02 Uhr:

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 8. Januar 2023 um 15:13:21 Uhr:

Wäre die PH möglicherweise auch "im Boot", wenn die 13jährige Insassin die Autotür direkt an Nachbars Auto geknallt und einen Schaden verursacht hätte?

Ja. Vom Prinzip her genau das gleiche.

Es kann dann vielleicht nur noch darum gehen, wenn es dunkel war, dass mein ein Auto im dunklen vielleicht besser sieht, als eine schwarze Mülltonne.

Aber vom Ablauf her sonst genau gleich.

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:16:02 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:11:27 Uhr:

Dann ließ Dir mal § 421 BGB durch.

Die PH muss schon aus Gesamtschuld logischerweise 100% zahlen.

Was diese im Innenverhältnis mit der KFZ Haftpflicht regressiert, sollte dem Geschädigten egal sein.

Ich sehe das Mädchen nicht als voll schuldig.

Ich kann ja lesen, Du auch und verstanden, was ich über Gesamtschuld geschrieben habe?

Zitat:

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Ich sehe hier 2 Punkte nicht gegeben.

1. Die PH ist kein Schuldner gegenüber dem Geschädigten. Es gibt keinen Anspruch vom Geschädigten gegenüber der PH. Der Geschädigte hat einen Anspruch gegenüber dem Mädchen. Aber nicht gegenüber der PH. In der PH gibt es, anders als in der Kfz-Haftpflicht, keinen Direktanspruch.

2. Auch greift BGB 421 doch nur dann, wenn sie die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Das ist das Mädchen aber nicht, da sowohl die Betriebsgefahr vom Auto eine Rolle spielt, als auch das Mitverschulden von der Fahrerin, die zu Nahe an der Mülltonne geparkt hat.

Mit 13, ohje ... okay, aber anderer Gedanke: insofern das Mädchen sich in dem Moment "unter Aufsicht" Deiner Frau "befand" - ich hab keine Ahnung, ob hier deren Private Haftpflicht womöglich erklärt, es läge sowas wie eine Aufsichtspflichtverletzung vor. Wie gesagt - ich hab keine Ahnung, aber alles ist möglich ... Blöd gelaufen sowieso. Lasst Euch überraschen, wie die Eltern des Mädchens reagieren, falls deren Versicherung nicht zahlt..

Drücke Euch alle Daumen - und seid froh, so einen tollen Nachbarn zu haben.

Die waren im selben Auto!!!

Da ist also niemals eine Aufsichtspflicht bei einem 13 jährigen Kind verletzt worden.

§ 828 BGB - Minderjährige --- doch. Aber nicht die der Eltern des Mädchens.

Absatz 3:

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

----> sie sah vor dem Öffnen der Tür jene Mülltonne nicht ...

 

Ich war im ersten Beruf Lehrer. Genau dieses Altersgruppe ... Frag nicht, welche Stories passiert sind. Das glaubt einem keiner. Haarsträubend. Okay, mein Sohn war auch nicht besser ...:-)

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 15:08

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 08. Jan. 2023 um 15:52:22 Uhr:

Die waren im selben Auto!!!

Da ist also niemals eine Aufsichtspflicht bei einem 13 jährigen Kind verletzt worden.

Eine Aufsichtspflichtverletzubg sehe ich da auch nicht. Dann müsste man ihr ja überall auf Schritt und Tritt folgen.

Sie hat die Tür nicht vorsichtig aufgemacht, sondern sehr schwungvoll. Bei ersterem hätte sie die Tonne mit der Tür gar nicht ht berührt.

 

Noch was. Ich hab jetzt keine S Händen an unserem Auto gesehen. Aber das ist ja auch noch ein Punkt. Das müsste dann ja auch über meine Vollkasko laufen.

 

Jetzt maltotal überspitzt gesagt. Wenn es im.er so ist, dass in so einem Fall die Versicherung des Halters greift, könnte man ja mutwillig die Autotür von jemandem in dessen Auto man mitfahren irgendwo dranknallen und der Halter wäre schuld. Also total konstruiert. Aber das lese ich als Konsequenz aus der oben genannten Rechtslage.

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 15:12

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 08. Jan. 2023 um 16:3:59 Uhr:

sie sah vor dem Öffnen der Tür jene Mülltonne nicht ...

Dann nehme ich keine fremden Kinder mehr mit. Meiner Tochter wäre das sicher nicht passiert, weil ich sie immer wieder darauf aufmerksam mache, dass sie wenn sie aussteigt, vorsichtig sein soll. Dazu kommt ja auch noch, dass sie die Tür nicht vorsichtig aufgemacht hat, sondern mit sehr viel Schwung aufgestoßen hat. Somit könnte man auf keinem Parkplatz parken, ohne dass was passiert.

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