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HAFTPFLICHTSCHADEN durch VERWANDTEN?!

Themenstarteram 2. März 2005 um 19:55

hi,

ich weiss das gehört normalerweise nicht hierher , aber mein BIMMER hat nen schaden laut gutachter von 1200€ verursacht durch meine grossmutter.

leben alle in einem grossen haus zusammen mit grossem hof.

dort fiel das fahhrad der grossmutter auf meinen bmw und hat einen schaden hinterlassen.

zahlt das die privat haftpflicht oder nicht?

normal zahlt sie bei verwandten nicht aber glaube da gibt es auch ausnahmen ,....

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26 Antworten
am 4. März 2005 um 10:49

Na nun unterstellt hier mal nichts,aber wie kann die Oma mit ihren Drahtesel einen Schaden von 1200 euro anrichten,das wäre interessant zu wissen.

am 4. März 2005 um 12:48

Ein kleiner Kratzer, der Motorhaube und Kotflügel erwischt hat - und du bist dabei. :eek: :D

Das ist nun wahrlich der glaubhafteste Teil der ganzen Geschichte... Aber lassen wir das.

Gruss

Timmi B.

Wie gut das meine Oma seit 15jahren kein Fahrrad mehr fährt ;)

Greetz Silvio

andere frage mal: wenn ein kumpel mit meinem haftpflichtversicherten fahrzeug einen unfall verursacht, in dem mein auto einen schaden erleidet!

wer muss in diesem falle meinen schaden zahlen?

 

 

............................

............................

nochwas:

mein vater hatte mal versehentlich die luftpumpe meines onkels kaput gemacht. Als er bei der allianz ins büro eintrat und sagte, dass er die luftpumpe kaputt gemacht hatte, sagte der evrsicherungsmann: " Herr Hunzelmayer, sind sie versehentlich auf die luftpumpe getreten, oder haben sie die luftpumpe benutzt, als sie kaputt ging? Denn wenn sie die luftpumpe benutzt haben, dann zahlt ihre haftpflichtversicherung nicht! "

In diesem sinne...

Gruss

lanzelott

am 4. März 2005 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott

andere frage mal: wenn ein kumpel mit meinem haftpflichtversicherten fahrzeug einen unfall verursacht, in dem mein auto einen schaden erleidet!

wer muss in diesem falle meinen schaden zahlen?

SEINE Privathaftpflicht, wenn er eine hat. Sonst er selbst bzw. du selbst.

DEINE Autohaftpflicht zahlt nur den Baum, an dem er dein Auto geparkt hat! ;)

Viele Grüße, Timo

ja schon, aber ich dachte wenn er den gegenstand benutzt, dann zahlt die haftpflicht nich??? siehe luftpumpe.... dennw en es so wäre, könnte man sein auto auf seinen nachbarn versicherun mit haftpflicht und mit einem quasi vollkasko schutz rumfahren, you know?

kannst mir des noch bissle erläutern?

Danke und gruss

Lanzelott

@Timo

"SEINE Privathaftpflicht, wenn er eine hat. Sonst er selbst bzw. du selbst."

Miete, Leihe, Pacht sind i.d.R. ausgeschlossen. D.h. auch wenn er ne PHV hat, wird diese nicht bezahlen; darauf zielt auch das Luftpumpenbeispiel ab.

Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA

@Timo

"SEINE Privathaftpflicht, wenn er eine hat. Sonst er selbst bzw. du selbst."

Miete, Leihe, Pacht sind i.d.R. ausgeschlossen. D.h. auch wenn er ne PHV hat, wird diese nicht bezahlen; darauf zielt auch das Luftpumpenbeispiel ab.

also müsste ich selbst meine karre zahlen?

 

keine angst mein auto ist ganz, bloß die frage beschäftigt mich immer wider...

am 4. März 2005 um 21:26

servus,

 

Unfall mit geliehenem Auto

Wer sich ein Fahrzeug von einem Bekannten ausleiht, sollte immer auch die möglichen Folgen im Falle eines Unfalls bedenken.

Verursacht der Ausleiher mit dem geliehenen Fahrzeug einen Unfall, so ist der Schaden am Fahrzeug des gegnerischen Fahrzeugs durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Schaden am geliehenen Fahrzeug wird jedoch nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Wenn auch keine Kaskoversicherung den Schaden am geliehenen Fahrzeug abdeckt, bleibt der Schaden am Besitzer hängen. Dieser hat jedoch das Recht, den Schaden vom Unfallverursacher, spricht Ausleiher, zu fordern. Der Besitzer kann darüber hinaus auch den Schaden gelten machen, der ihm durch die Rückstufung seines Schadensfreiheitsrabatts infolge des Unfalls entsteht.

Leiht man jemandem sein Fahrzeug, der nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzt oder alkoholisiert ist, macht man sich als Besitzer strafbar und muss damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls für den von ihr ersetzten Schaden Regress nimmt.

Moin,

bleibt nur noch zu ergänzen, dass die private Haftpflichtversicherung nie für Schäden aufkommt, die in irgendeinem Sinne mit der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs zu tun haben.

Beste Grüße

am 4. März 2005 um 21:43

Ach stimmt ja... :o

Also nie einen Kumpel fahren lassen! ;) :D

Viele Grüße, Timo

hab da auch mal gehört, dass man für schäden die man ungewollt anrichtet, also ohne vorsatz, nur bis zu einer summe von 5000Euro belangt werden kann...

stimmt das auch bei einfluss von alkohol un drogen?

 

(ich stehe nicht unter drogen und bin auch nicht betrunken)

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