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HAFTPFLICHTSCHADEN durch VERWANDTEN?!

Themenstarteram 2. März 2005 um 19:55

hi,

ich weiss das gehört normalerweise nicht hierher , aber mein BIMMER hat nen schaden laut gutachter von 1200€ verursacht durch meine grossmutter.

leben alle in einem grossen haus zusammen mit grossem hof.

dort fiel das fahhrad der grossmutter auf meinen bmw und hat einen schaden hinterlassen.

zahlt das die privat haftpflicht oder nicht?

normal zahlt sie bei verwandten nicht aber glaube da gibt es auch ausnahmen ,....

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26 Antworten

HI,

ich denke schon, dass die Haftpflicht zahlen muss. Mein Vater hat letztes Jahr mein Motorrad umgeparkt und ist damit umgefallen. Da hat die Haftpflicht auch gezahlt. Wenn dur einen guten Vertreter hast, dann berät er dich auch, wie dur die Schadenanzeige formulieren musst.

Viel Glück,

Sascha

am 2. März 2005 um 20:03

Die sind da freilich etwas kritischer, aber es ist bestimmt nicht ausgeschlossen (wenn deine Oma nicht mit dir in irgendeiner "Familienpolice" zusammen versichert ist)...

Aber der Fachmann (Thorsten) wird sich sicher noch zu Wort melden! ;)

Viele Grüße, Timo

Themenstarteram 2. März 2005 um 20:05

hi,

ja war heute dort und er hat das auch umgeschrieben,so wie es tatsächlich war schrieb er es nicht , aber die personen sind dieselben

, ich zweifel nur weil es da ja irgendwas gab mit verwandtschaft...

Moin,

wenn er es "umgeschrieben" hat, dann scheint er bei der tatsächlichen Schilderung einen Ausschluß zu vermuten, somit wäre die Schilderung jedoch Betrug!

Ich würde Dich bitte zunächst einmal zu schildern, ob das was Du geschrieben hast: Großmutters Fahrrad ist umgefallen gegen Dein Auto stimmt oder ob es anders war.

Grundsätzlich ist die Klausel, dass Verwandtenschäden ausgeschlossen sind abgeschafft.

Der Versicherer dürfte aber wohl einen Regulierer rausschicken, der die Sache vor Ort mit den betreffenden "Fahrzeugen" nachstellen wird.

Sollten Schadenbild und Höhenverhältnisse nicht zueinanderpassen, dann kann es sogar zu einer Betrugsanzeige kommen.

Ich habe in solch einer Angelegenheit auch schon einmal ermittelt und wir haben dann, beide Beteiligten wegen Betrug angezeigt. Bei der Gerichtsverhandlung musste ich dann nicht mehr aussagen, weil die Beschuldigten dann den Betrugsversuch zugegeben haben. Die Strafe lautete bei beiden mehr als 100 Tagessätze, was eine Vorstrafe bedeutet. Ein Richter hat einen Spielraum bei Versicherungsbetrug bis zu 5 Jahren Gefängnis :rolleyes:

Beste Grüße

wie siehts eigentlich aus,wenn ich mit meinem Zweitwagen an meinem Erstwagen einen Schaden verursache?Zahlt da die Versicherung oder nicht?

soweit ich weiß nein

am 2. März 2005 um 21:07

In Österreich zahlt bei so etwas die Haushaltsversicherung.

am 2. März 2005 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

wie siehts eigentlich aus,wenn ich mit meinem Zweitwagen an meinem Erstwagen einen Schaden verursache?Zahlt da die Versicherung oder nicht?

das wäre ziemlich doof :D

Themenstarteram 2. März 2005 um 22:14

hi,

nein , so wie passiert ist steht es auch im bericht , nur unter anderen bedingungen . meine oma hatte in den letzten 50 jahren noch nie einen schaden ihrer versicherung und daher , ging er dann recht locker damit um .

war auch bei bekannten grad eben ,

-.sep. eigener haushalt (zweifamilienhaus)

-und einen jeweils eigene privat haftpflicht , also getrennte unternehmen / oder police

dann ist alles kein thema

also gehts morgen ab in die werkstatt

nochmal glück gehabt ;)

ciao

Moin,

was verstehst Du unter

Zitat:

nur unter anderen bedingungen

??

Beste Grüße

Themenstarteram 2. März 2005 um 22:52

hi,

na ,sitz hier ja net vorm richter ,... ;) lol

ist ja egal , es ging mir nur um die verwandtschaftssache die unklar war , die hat sich ja jetzt geklärt ;)

denke in 50 jahren ein nicht gewollter schaden ist verkraftkar , wenn man das mal ins verhältnis setzt

50 jahre einzahlung und einmal 1200 euro schaden laut gutachter

nochmals danke euch

ciao

... na ja Ihr müsst wissen was Ihr tut einen evtl. Folgebeitrag: "Oh die Versicherung hat Anzeige gegen uns erstattet was sollen wir jetzt nur tun?" werde ich jedenfalls sofort löschen :rolleyes:

Das Rechtsverständnis mancher Versicherungsnehmer wird mir immer ein Rätsel bleiben.

Nachdenkliche Grüße

am 3. März 2005 um 7:05

Zitat:

Original geschrieben von Sweetheart206

denke in 50 jahren ein nicht gewollter schaden ist verkraftkar

Cool, allein der Begriff "gewollter Schaden"... :eek:

Kein Wunder, dass die Beiträge der Versicherungen so hoch sind, wenn man so was als "normal" bezeichnet. :o :(

Ich meine: Ein ehrlich auf mich genommener Schaden in 50 Jahren ist verkraftbar!!!

Kopfschüttelnde Grüsse

Timmi B.

Zitat:

Original geschrieben von Sweetheart206

denke in 50 jahren ein nicht gewollter schaden ist verkraftkar , wenn man das mal ins verhältnis setzt

50 jahre einzahlung und einmal 1200 euro schaden laut gutachter

Hi,

Omachen hat wohl eine völlig vergilbte Police auf der anstatt Haftpflichtversicherung nunmehr Rausholversicherung zu lesen ist.

Ebenfalls kopfschüttelnde Grüße

Henry

 

PS: @Thorsten

nachträgl. Glückwunsch zum Mod

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