Haftpflichtschaden bitte um Rat
Hallo,
Mir hat jemand vor 1 Woche die vorfahrt genommen und ist voll in mich reingeknallt. Der unfallverursacher hat auch alles zugegeben und die Polizei hat es bestätigt. Das Gutachten hab ich mittlerweile bekommen. Der wiederbeschaffungswert liegt 13.950 Euro die Reparaturkosten liegt bei 11.700 Euro und der Restwert liegt bei 4.900 Euro.
Zu den Daten:
E klasse 220
Bj 11/2011
127k Kilometerstand
Automatik
Ich möchte das Auto gerne reparieren lassen, da ich eigentlich noch nie Probleme hatte bisher und noch 12.000 Euro offen habe bei der Bank.
Ich möchte gerne fiktiv abrechnen.
Ich hatte vor 1 1/2 Monaten schon ein Unfall, wo ich der unfallverursacher war alles wurde fachgerecht repariert.
Nun hab ich von ein Freund gehört, das die gegnerische Versicherung mein Auto auch abkaufen kann das möchte ich aber ungern, da wie gesagt das Auto mir nie Probleme gemacht hat und im enteffekt ohne Auto dastehe...
Hat vll. Jemand ähnliche Erfahrung gemacht und weiss wie man mit dieser Sache umgeht?
Über jeglichen Rat bin ich dankbar.
Beste Antwort im Thema
daher mein Beitrag mit dem "inspirieren" 😁
Arbeitskollegen und leider auch so manche "Experten" hier bei MT sind nicht immer die besten Ratgeber.
Abrechnung "Fiktiv", also auf Gutachtenbasis bedeutet, dass du Anspruch entweder auf die Netto Reparturkosten (ohne Mehwertsteuer) oder aber auf den Wiederbeschaffungswert minus Restwert hast.
Anspruch hast du hier erst einmal auf den WBW - Restwert. Es gibt da noch andere Möglichkeiten, das würde dich jetzt aber sicher noch mehr verwirren. Daher in dies in Kurzfassung.
Ich empfehle dir-wenn du unbedingt reparieren möchtest- das Auto mit Rechnung Instandsetzen zu lassen.
Alles andere ist Krampf und wird dir nur Probleme bereiten.
Sonst Abrechnung auf "Totalschadenbasis" wie bereits beschrieben, WBW- RW
48 Antworten
Warum handelst du nach dem rat irgendwelcher freunde, arbeitskollegen, leuten im internet etc., wenn du bereits einen anwalt eingeschaltet hast?
daher mein Beitrag mit dem "inspirieren" 😁
Arbeitskollegen und leider auch so manche "Experten" hier bei MT sind nicht immer die besten Ratgeber.
Abrechnung "Fiktiv", also auf Gutachtenbasis bedeutet, dass du Anspruch entweder auf die Netto Reparturkosten (ohne Mehwertsteuer) oder aber auf den Wiederbeschaffungswert minus Restwert hast.
Anspruch hast du hier erst einmal auf den WBW - Restwert. Es gibt da noch andere Möglichkeiten, das würde dich jetzt aber sicher noch mehr verwirren. Daher in dies in Kurzfassung.
Ich empfehle dir-wenn du unbedingt reparieren möchtest- das Auto mit Rechnung Instandsetzen zu lassen.
Alles andere ist Krampf und wird dir nur Probleme bereiten.
Sonst Abrechnung auf "Totalschadenbasis" wie bereits beschrieben, WBW- RW
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 4. Juni 2019 um 21:20:42 Uhr:
daher mein Beitrag mit dem "inspirieren" 😁Arbeitskollegen und leider auch so manche "Experten" hier bei MT sind nicht immer die besten Ratgeber.
Abrechnung "Fiktiv", also auf Gutachtenbasis bedeutet, dass du Anspruch entweder auf die Netto Reparturkosten (ohne Mehwertsteuer) oder aber auf den Wiederbeschaffungswert minus Restwert hast.
Anspruch hast du hier erst einmal auf den WBW - Restwert. Es gibt da noch andere Möglichkeiten, das würde dich jetzt aber sicher noch mehr verwirren. Daher in dies in Kurzfassung.
Ich empfehle dir-wenn du unbedingt reparieren möchtest- das Auto mit Rechnung Instandsetzen zu lassen.
Alles andere ist Krampf und wird dir nur Probleme bereiten.
Sonst Abrechnung auf "Totalschadenbasis" wie bereits beschrieben, WBW- RW
Klasse!!!
Das war die Antwort die mir alles erklärt hat vielen vielen Dank.
Ein Dankeschön hast du auch bekommen.
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sehr gern 🙂
@nabil21
Ich denke, Du bringst hier einiges durcheinander.
Zunächst einmal ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden, also kannst Du das Fahrzeug gemäß Gutachten reparieren lassen und die Versicherung zahlt die Reparatur nach Gutachten. Punkt. Mit einer Abtretung an die Reparaturwerkstatt rechnet diese direkt mit der Vers. ab.
Fiktiv abrechnen bedeutet eigentlich, dass du von der Versicherung Abrechnung nach Gutachten verlangst, ohne dass Du eine Reparaturrechnung vorlegst. die Versicherung leistet dann entsprechend Gutachten aber ohne die MWSt zu bezahlen. Kann lohnend sein bei kleinen Blechschäden, wenn man unrepariert damit umherfahren will und kann. Die Versicherungsleistung bessert das "Barvermögen" auf!
So wie ich dich verstanden habe willst Du eine Reparatur, also lass reparieren unter Vorlage des Gutachtens.
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 4. Juni 2019 um 22:53:22 Uhr:
@nabil21
Ich denke, Du bringst hier einiges durcheinander.
Zunächst einmal ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden, also kannst Du das Fahrzeug gemäß Gutachten reparieren lassen und die Versicherung zahlt die Reparatur nach Gutachten. Punkt. Mit einer Abtretung an die Reparaturwerkstatt rechnet diese direkt mit der Vers. ab.
Fiktiv abrechnen bedeutet eigentlich, dass du von der Versicherung Abrechnung nach Gutachten verlangst, ohne dass Du eine Reparaturrechnung vorlegst. die Versicherung leistet dann entsprechend Gutachten aber ohne die MWSt zu bezahlen. Kann lohnend sein bei kleinen Blechschäden, wenn man unrepariert damit umherfahren will und kann. Die Versicherungsleistung bessert das "Barvermögen" auf!
So wie ich dich verstanden habe willst Du eine Reparatur, also lass reparieren unter Vorlage des Gutachtens.
Ich danke dir für deinen Beitrag sehr hilfreich. Genau ich möchte es reparieren lassen unter Vorlage des Gutachtens.
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 4. Juni 2019 um 22:53:22 Uhr:
@nabil21
Ich denke, Du bringst hier einiges durcheinander.
Zunächst einmal ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden, also kannst Du das Fahrzeug gemäß Gutachten reparieren lassen und die Versicherung zahlt die Reparatur nach Gutachten. Punkt. Mit einer Abtretung an die Reparaturwerkstatt rechnet diese direkt mit der Vers. ab.
Fiktiv abrechnen bedeutet eigentlich, dass du von der Versicherung Abrechnung nach Gutachten verlangst, ohne dass Du eine Reparaturrechnung vorlegst. die Versicherung leistet dann entsprechend Gutachten aber ohne die MWSt zu bezahlen. Kann lohnend sein bei kleinen Blechschäden, wenn man unrepariert damit umherfahren will und kann. Die Versicherungsleistung bessert das "Barvermögen" auf!
So wie ich dich verstanden habe willst Du eine Reparatur, also lass reparieren unter Vorlage des Gutachtens.
Ich denk du bringst hier auch einiges durcheinander. Es liegt hier in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, aber die Reparaturkosten können innerhalb der 130% Regelung geltend gemacht werden. Bei fiktiver Abrechnung bekommt er lediglich den Wiederbechaffungsaufwand ausgezahlt.
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:58:49 Uhr:
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 4. Juni 2019 um 22:53:22 Uhr:
@nabil21
Ich denke, Du bringst hier einiges durcheinander.
Zunächst einmal ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden, also kannst Du das Fahrzeug gemäß Gutachten reparieren lassen und die Versicherung zahlt die Reparatur nach Gutachten. Punkt. Mit einer Abtretung an die Reparaturwerkstatt rechnet diese direkt mit der Vers. ab.
Fiktiv abrechnen bedeutet eigentlich, dass du von der Versicherung Abrechnung nach Gutachten verlangst, ohne dass Du eine Reparaturrechnung vorlegst. die Versicherung leistet dann entsprechend Gutachten aber ohne die MWSt zu bezahlen. Kann lohnend sein bei kleinen Blechschäden, wenn man unrepariert damit umherfahren will und kann. Die Versicherungsleistung bessert das "Barvermögen" auf!
So wie ich dich verstanden habe willst Du eine Reparatur, also lass reparieren unter Vorlage des Gutachtens.Ich denk du bringst hier auch einiges durcheinander. Es liegt hier in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, aber die Reparaturkosten können innerhalb der 130% Regelung geltend gemacht werden. Bei fiktiver Abrechnung bekommt er lediglich den Wiederbechaffungsaufwand ausgezahlt.
Was heisst Wiederbeschaffungswertaufwand genau?
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:58:49 Uhr:
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 4. Juni 2019 um 22:53:22 Uhr:
@nabil21
Ich denke, Du bringst hier einiges durcheinander.
Zunächst einmal ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden, also kannst Du das Fahrzeug gemäß Gutachten reparieren lassen und die Versicherung zahlt die Reparatur nach Gutachten. Punkt. Mit einer Abtretung an die Reparaturwerkstatt rechnet diese direkt mit der Vers. ab.
Fiktiv abrechnen bedeutet eigentlich, dass du von der Versicherung Abrechnung nach Gutachten verlangst, ohne dass Du eine Reparaturrechnung vorlegst. die Versicherung leistet dann entsprechend Gutachten aber ohne die MWSt zu bezahlen. Kann lohnend sein bei kleinen Blechschäden, wenn man unrepariert damit umherfahren will und kann. Die Versicherungsleistung bessert das "Barvermögen" auf!
So wie ich dich verstanden habe willst Du eine Reparatur, also lass reparieren unter Vorlage des Gutachtens.Ich denk du bringst hier auch einiges durcheinander. Es liegt hier in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, aber die Reparaturkosten können innerhalb der 130% Regelung geltend gemacht werden. Bei fiktiver Abrechnung bekommt er lediglich den Wiederbechaffungsaufwand ausgezahlt.
wer hier wohl was durcheinanderbringt..
lies Dir den Beitrag von Delle noch mal durch....
Zitat:
@nabil21 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:59:50 Uhr:
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:58:49 Uhr:
Ich denk du bringst hier auch einiges durcheinander. Es liegt hier in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, aber die Reparaturkosten können innerhalb der 130% Regelung geltend gemacht werden. Bei fiktiver Abrechnung bekommt er lediglich den Wiederbechaffungsaufwand ausgezahlt.
Was heisst Wiederbeschaffungswertaufwand genau?
Wiederbeschaffungswert - Restwert
Zitat:
@NDLimit schrieb am 4. Juni 2019 um 23:00:55 Uhr:
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:58:49 Uhr:
Ich denk du bringst hier auch einiges durcheinander. Es liegt hier in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, aber die Reparaturkosten können innerhalb der 130% Regelung geltend gemacht werden. Bei fiktiver Abrechnung bekommt er lediglich den Wiederbechaffungsaufwand ausgezahlt.
wer hier wohl was durcheinanderbringt..
lies Dir den Beitrag von Delle noch mal durch....
Du kennst aber schon die Definition eines wirtschaftlichen Totalschadens, oder?
du wirst mich sicherlich erhellen können 🙂
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 4. Juni 2019 um 23:02:27 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 4. Juni 2019 um 23:00:55 Uhr:
wer hier wohl was durcheinanderbringt..
lies Dir den Beitrag von Delle noch mal durch....
Du kennst aber schon die Definition eines wirtschaftlichen Totalschadens, oder?
Du scheinbar nicht, sonst würdest du nicht so nen Müll von dir geben!
Ihr nehmt offensichtlich an, dass es erst dann ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wenn die Rep.kosten den WBW übersteigen. Da seid ihr leider schief gewickelt, also wer hier Müll schreibt ist mehr als offensichtlich.