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Haftpflichtschaden bitte um Rat

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 18:15

Hallo,

Mir hat jemand vor 1 Woche die vorfahrt genommen und ist voll in mich reingeknallt. Der unfallverursacher hat auch alles zugegeben und die Polizei hat es bestätigt. Das Gutachten hab ich mittlerweile bekommen. Der wiederbeschaffungswert liegt 13.950 Euro die Reparaturkosten liegt bei 11.700 Euro und der Restwert liegt bei 4.900 Euro.

 

Zu den Daten:

E klasse 220

Bj 11/2011

127k Kilometerstand

Automatik

 

Ich möchte das Auto gerne reparieren lassen, da ich eigentlich noch nie Probleme hatte bisher und noch 12.000 Euro offen habe bei der Bank.

 

Ich möchte gerne fiktiv abrechnen.

 

Ich hatte vor 1 1/2 Monaten schon ein Unfall, wo ich der unfallverursacher war alles wurde fachgerecht repariert.

 

Nun hab ich von ein Freund gehört, das die gegnerische Versicherung mein Auto auch abkaufen kann das möchte ich aber ungern, da wie gesagt das Auto mir nie Probleme gemacht hat und im enteffekt ohne Auto dastehe...

 

Hat vll. Jemand ähnliche Erfahrung gemacht und weiss wie man mit dieser Sache umgeht?

 

Über jeglichen Rat bin ich dankbar.

Beste Antwort im Thema

daher mein Beitrag mit dem "inspirieren" :D

Arbeitskollegen und leider auch so manche "Experten" hier bei MT sind nicht immer die besten Ratgeber.

Abrechnung "Fiktiv", also auf Gutachtenbasis bedeutet, dass du Anspruch entweder auf die Netto Reparturkosten (ohne Mehwertsteuer) oder aber auf den Wiederbeschaffungswert minus Restwert hast.

Anspruch hast du hier erst einmal auf den WBW - Restwert. Es gibt da noch andere Möglichkeiten, das würde dich jetzt aber sicher noch mehr verwirren. Daher in dies in Kurzfassung.

Ich empfehle dir-wenn du unbedingt reparieren möchtest- das Auto mit Rechnung Instandsetzen zu lassen.

Alles andere ist Krampf und wird dir nur Probleme bereiten.

Sonst Abrechnung auf "Totalschadenbasis" wie bereits beschrieben, WBW- RW

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Die Versicherung "kauft" keine Restwerte.

So einen Schaden lässt kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch reparieren.

Lass es bitte bleiben.

Sorry, aber du hast keine Ahnung und lässt dich von Leuten "Inspieren" die nur dein bestes wollen.

Nämlich dein Geld.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 18:36

Das sind ja Vermutung die du schreibst/denkst. Das Auto hat für mich einen sehr persönlichen Wert, daher möchte ich es gerne behalten.

Nur ist die Frage ob die gegnerische Versicherung dafür aufkommt. Nicht ob es vernünftig ist oder nicht.

Und mir hat ehrlich gesagt kein Mensch erzählt das ich es reparieren soll sondern das ich es verkaufen soll. Mir liegt wie gesagt nur etwas dran.

Wenn Du in der Konstellation fiktiv abrechnen möchtest, dann hole Dir dabei Hilfe.

Die gegnerische Versicherung kommt nicht dafür auf.

Du kannst natürlich Dein Auto behalten - das kostet Dich dann aber schon etwas Geld.

Mach es so wie Du willst, behalte das Auto und bezahle.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 18:42

Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.

tomold? Warum sollte die HP des Gegners nacht etlichen Kürzungen nicht dafür aufkommen?

Im Gegensatz zu dir denkt die Versicherung aber nicht persönlich sondern Wirtschaftlich.

Und ich Vermute hier ganz sicher auch nichts.

Aber trotzdem viel Glück.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 18:47

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 4. Juni 2019 um 20:44:03 Uhr:

Im Gegensatz zu dir denkt die Versicherung aber nicht persönlich sondern Wirtschaftlich.

Und ich Vermute hier auch nichts.

Aber trotzdem viel Glück.

Ja weil du halt geschrieben hast wegen Freund und nur dein Geld..

Es ist ja trotzdessen ein Schaden der durch ein unfallverursacher entschaden ist. Kann jetzt die gegnerische Versicherung sagen ne wir zahlen nicht weil es sich nicht lohnt oder wie das ist doch nicht normal ich möchte mein Auto wieder so hergestellt bekommen haben wie vor dem Unfall. Kann doch sonst nicht angehen wenn die Versicherung sich das Gutachten anschaut und sagt nö keine lust zu zahlen weil es sich nicht lohnt.

Zitat:

@nabil21 schrieb am 4. Juni 2019 um 20:42:17 Uhr:

Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.

Dann halte ich doch an den Rat des Anwalts! Der ist dein erster Ansprechpartner.

wer schreibt hier denn, dass die Versicherung nichts zahlt?

Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis hast du zunächst Anspruch auf 9050 € abzüglich 2,4% beim WBW.

Dafür kannst du das Auto dann ja reparieren lassen.

Aber sprich vorher mit deiner Bank. Finanziert (und übereignete Sicherheit) ist ein mangelfreies Auto. Es gibt auch Banken z.b. Santander, die lassen sich auf so etwas nur ein, wenn eine Rechnung über eine Fachgerechte Reparatur vorgelegt wird.

Was möchte ich dir damit sagen?

Auf Gutachtenbasis abrechnen, dass Auto für einen schmalen Taler optisch herrichten und den Rest der Kohle einstecken wird hier nicht funzen.

Wenn deine emotionale Tiefphase vorüber ist noch mal überdenken, das ganze hier.......:D

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 19:01

Ich danke dir für die Antwort. Ne natürlich wird eine Rechnung eingereicht sonst entstehen ja zukünftig Probleme. Ich möchte das das Auto einfach genau so aussieht wie vor dem Unfall.

Die Sache mit der Bank trifft nur bei der SÜ zu. Nicht jede Bank verlangt diese Sicherheit. Richtigerweise sollte das aber vorher geklärt sein.

dann lass reparieren, mit Rechnung.

Aber fiktiv, dass wird nix hier

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 19:09

Okey. Danke dir dellenzaehler für deine Antwort.

Ich kenn mich leiderin dieser Angelegenheit nicht aus.. Ich handle viel nach Rat meiner Arbeitskollegen weil ich bisher in meiner Laufbahn nur einmal ein Unfall hatte wo ich selber schuld war.

Mir wurde halt gesagt fiktiv abrechnen lassen, wo besteht jetzt ein Unterschied von fiktiv und etwas anderem?

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