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Beschuldigung zu KFZ-Haftpflichtschaden trotz Unschuld

Hallo,

ich wurde im Juli diesen Jahres beschuldigt, einen Steinschlag in einer 2-spurigen Baustelle durch ein Überholmanöver mit überhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Da ich jedoch noch gut in Erinnerung habe, dass dort richtig viel Split auf der Straße war und ich mir selbst das Fahrzeug nicht beschädigen wollte, habe ich exakt die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten. Ich habe also niemanden überholt und schon gar nicht zu schnell. Ganz im Gegenteil: Ich wurde von einigen anderen Autos überholt, die ihrerseits wesentlich zu schnell waren (für die angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung). Von dem Vorfall habe ich vor Ort auch gar nichts mitbekommen, da mich niemand auf irgendetwas aufmerksam gemacht hat. Erst 2 Wochen später habe ich von meiner KFZ-Versicherung ein Schreiben bekommen, wo ich Stellungnahme zu dem Vorfall nehmen musste. Ich beschrieb das ganze wie hier und dass ich mir keiner Schuld bewusst sei.

In der Zwischenzeit wurde ich in meiner Haftpflicht hochgestuft in der Schadensfreiheitsklasse für kommendes Jahr mit dem Vermerk, dass der Fall noch offen sei. Gestern erhielt ich dann ein Schreiben, dass der oder die Kläger/in einen Zeugen hätte und meine Versicherung den Schaden nun zu 100% reguliert habe.

Wie kann es denn jetzt aber sein, dass eine defintiv gelogene (!!!) Zeugenaussage dazu führt, dass ich als Unschuldiger auf meine Kosten der Hochstufung sitzen bleibe? Dann könnte das ja jeder machen, der seinen Steinschlag kostenlos auswechseln lassen möchte. Einfach in einer Baustelle ein Kennzeichen notieren und sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Und wenn die sich quer stellen, einfach den Bruder als Zeuge herbei ziehen und ebenfalls lügen lassen!?

Könnt ihr mir helfen, wie ich weiter vorgehen kann? Danke euch!

Gruß Alex

Beste Antwort im Thema

...ich würde der Versicherung mitteilen,das ich deren Zahlung widerspreche zusätzlich mit der Bitte mir die Begründung der Regulierung zukommen zu lassen.Im Fall des TE war das ein Ereignis das nicht abwendbar war da die Fahrbahn,im Gegensatz zu einem einzelnen Stein,durch auf der Bahn befindlichen Split ein prinzipielles Aufwirbeln durch Fahrtwind nicht zu verhindern ist.Zudem kann trotz Zeugenaussage nicht bewiesen werden,das nur der TE dies verursacht haben kann.Eine Gefährdungshaftung durch nicht zu beeinflussende Ereignisse dürfte hier nicht gegeben sein.

Sollte die Versicherung sich querstellen würde ich das Geld investieren und eine RA mit der Sache beauftragen bzw. zu Rate ziehen.

Zudem ,sollte der Geschädigte eine Kasko Vers. haben,würde diese den Schaden übernehmen,abzgl. der SB.

Es gibt auch ein Urteil des AG Gemünden.AZ:14C 475/04

Gruß

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Was mir in diesem Zusammenhang einfällt:

 

Wäre doch mal interessant zu wissen, ob der "Geschädigte" zu dem Schadenszeitpunkt selbst eine Kaskoversicherung für seinen Wagen hatte ..... 

Da absolut keine Informationen über den Fall an sich habe, ist das schwer festzustellen. Letztendlich lief das ganze Verfahren ja zwischen meiner Versicherung und dem Kläger ab. Ich hatte nur einmal meine Stellungnahme abgegeben..

HI Alex,

soweit mir bekannt ist,

kann man nicht für aufgewirbelte Steine haftbar gemacht werden,

sondern nur, wenn die Ladung Schäden verursacht.

Wieweit die "angebliche" erhöhte Geschwindigkeit dabei eine Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

Meine Erfahrung:

Vor Jahren hatte ein LKW vor mir Steine seiner Ladung verloren und musste den Schaden bezahlen.

Als ich bei der Polizei war, sagte man mir dort,

dass Schäden durch aufgewirbelte Steine von der Fahrbahn,

nicht von der Haftplicht des Verursachers beglichen werden.

Ganaueres dazu sollte eine Rechtsberatung klären können.

Gruß Cokefreak

@coke

sehe ich auch so, normalerweise Höhere Gewald.

 

Hatte aber vor 25 Jahren einen Fall, auf einen öffentlichen Wirtschaftsweg mit fester Fahrbahndecke (nur mit 1 PKW zu befahren), konnten bei Gegenverkehr die Autos nur mit 2 Räder die Fahrbahn befahren, die anderen Räder dann nur auf den Seitenstreifen. Mein Kunde fuhr da aber lt. Zeugen aussagen mit hoher Geschwindigkeit, so dass Steine hochgwirbelt sind und Kratzer auf der Motorhaube des anderen verursachten. Damals mußte die Versicherung meines Kunden auch dafür zahlen.

Kann mich jetzt aber nicht erinnern, ob es zu einer Verhandlung kam.

 

Grund war, die überhöhte Geschwindigkeit.

 

Aber in den geschilderten Fall des TE, habe ich so meine Zweifel.

Warscheinlich hat er versäumt, der Versicherung mitzuleilen, dass er als Verursacher nicht in Frage kommt, da andere VT die schnelleren Auto waren !? Das er als Verursacher nicht in Frage kommen kann, da er nicht schneller als die vorgegebene Geschwindigkeit gefahren ist. ?

 

Die Haftpflicht ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt zu hohe oder unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab.

 

*seufz*

wenn jemand etwas behauptet und einen zeugen hat, dann hat er, mehr oder weniger automatisch recht.

Nicht das ich was besseres wuesste, aber es ist natuerlich auch problembehaftet.

Ich koennte (theoretisch) jeden von euch eine solche fahrweise mit erfolgtem steindschlag und schaeden an meinem auto unterstellen, so ich einen verlaesslichen kumpel habe.

Das einzige was euch retten koennte ist der nachweiss, dass ihr nicht zu der zeit an der stelle gewesen sein koennt.

Das entfaellt aber sofort fuer jedes fahrzeug das ich aktuell auf der strecke sehe. Auch sehe ich ob nur eine person im wagen sitzt und habe jetzt alle moeglichkeiten. (somit treffe ich dann zwar nicht mehr euch, sondern habe "nur" die wahl unter den fahrzeugen die auch tatsaechlich dort fuhren. Das reicht allerdings auch....

3L

...ich würde der Versicherung mitteilen,das ich deren Zahlung widerspreche zusätzlich mit der Bitte mir die Begründung der Regulierung zukommen zu lassen.Im Fall des TE war das ein Ereignis das nicht abwendbar war da die Fahrbahn,im Gegensatz zu einem einzelnen Stein,durch auf der Bahn befindlichen Split ein prinzipielles Aufwirbeln durch Fahrtwind nicht zu verhindern ist.Zudem kann trotz Zeugenaussage nicht bewiesen werden,das nur der TE dies verursacht haben kann.Eine Gefährdungshaftung durch nicht zu beeinflussende Ereignisse dürfte hier nicht gegeben sein.

Sollte die Versicherung sich querstellen würde ich das Geld investieren und eine RA mit der Sache beauftragen bzw. zu Rate ziehen.

Zudem ,sollte der Geschädigte eine Kasko Vers. haben,würde diese den Schaden übernehmen,abzgl. der SB.

Es gibt auch ein Urteil des AG Gemünden.AZ:14C 475/04

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

*seufz*

wenn jemand etwas behauptet und einen zeugen hat, dann hat er, mehr oder weniger automatisch recht.

3L

..diese Aussage ist aber sehr gewagt.

Es muss auch bewiesen werden das die Behauptung stimmt.Ob das mit Split möglich ist wage ich zu bezweifeln.Denn dann müsste das Corpus-Delikti dem Gericht vorgelegt werden.In obigem Fall handelt es sich nicht um einen Stein oder sonstige verlorene Ladung sondern um einen Streubelag der vom wem auch immer aufgetragen wurde.

am 12. November 2011 um 21:10

@Günnimatz

1. Das käme einem Regulierungsverbot gleich - bist du dir im Klaren, was für rechtliche Folgen dieses hat?

2. Viel Spaß mit den Anwaltskosten, ich schätze die Aussichten hier zu gewinnen als gering ein (wenn sich die anderen einig bleiben), denn

3. Es gibt einen Beweis, denn eine Zeugenaussage ist ein Beweis.

4. So wie es sich anhört würdest du beweisen wollen, dass der Schaden gar nicht so verursacht worden sein kann - ? Viel Spaß mit den Gutachterkosten.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich einen solchen Weg nicht beschreiten.

Wenn mehrere Autos durch eine Baustelle fahren,

kann der Stein von "überall" hergeflogen sein.

Wie bitte will man da sicher sein, welches Auto den Schaden verursacht hat?

Zumal noch andere Fahrzeuge überholt haben.

Ich bin immer noch der Meinung, dass ich für aufgewirbelte Steine etc nicht haftbar gemacht werden kann.

Genaueres wird wohl eine Rechtsberatung klären.

Hier ein Link, wo das Thema behandelt wurde:

http://www.motor-talk.de/.../steinschlag-ohne-teilkasko-t1211127.html

oder hier:

http://www.schaermer.com/admin/pdf/67/2010052110114610_03.pdf

Gruß Cokefreak

am 13. November 2011 um 4:58

@Cokefreek

in dem unteren Beispiellink steht es ja so schön - unabwendbares Ereignis ohne eigenes Verschulden.

Gerade dieses wird dem TE ja unterstellt - mit überhöhter Geschwindigkeit überholt.

Ob der Entscheider in letzter Konsequenz (Richter) auch so entscheidet - wer weiß dass schon?

Kommt vielleicht auch darauf an, ob sich der Anspruchsteller und der Zeuge in Wiedersprüche verstricken oder nicht. Jedenfalls schätze ich als Laie das ganze als ziemlich gut möglich ein, dass man am Ende nach Zeit auch noch zusätzliches Geld verschwendet hat. Wie gesagt, ohne Rechtsschutz würde ich das (unter den gegebenen Umständen) nicht ausfechten wollen.

Soll aber kein Rat sein, nur so würde ich es machen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! Da ich eine Rechtschutzversicherung besitze, werde ich mich dort schlau machen, wie meine Chancen für ein weiteres Verfahren stehen und ob es am Ende trotz Unschuld nicht doch klüger ist, nachzugeben. Zudem werde ich mir aber auch nähere Details von meiner Versicherung über das Verfahren einholen.

Ich bin trotz allem über solch eine Entscheidung wirklich schockiert. Hier geht es "nur" um einen Schaden an einem Fahrzeug. Würde es z.B. um einen Mordfall gehen und diese falschen Zeugen beständen in solch einem Fall, würde ich jetzt alt aussehen...

Gruß Alex

Im Gegenzug bist du villeicht nich zu schnell gefahren, sondern dein Hintermann hat zu wenig Abstand gehalten... Wenn man mal das ganze umdreht :-)

@Alex86

Wie hoch ist der regulierte Schaden? Evtl. zurückkaufen, kann billiger als Hochstufung sein. Ansonsten wenn du schon RS-versichert bist dann lass dich definitiv beraten, aber bitte durch einen Fachmann für´s Verkehrsrecht.

Viel Glück!

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