Händlergewährleistung & Vorgehensweise

Hallo Mitforisten,

dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum.

Ich habe mir vor 4 Wochen als Privatperson einen neuen Gebrauchten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

(Mazda 6 GG1, 1.8 BJ 2006, 127.000KM).

Nach weniger als 800 gefahrenen Kilometern wird ein schwerer Motorschaden diagnostiziert.

Da hier meiner Meinung nach eindeutig der Händler in Sachmängelhaftung genommen werden kann, möchte ich mein geplantes Vorgehen und weiterführende Fragen zur Diskussion stellen.

Ich habe einen Brief an den Händler aufgesetzt, in dem ich den Sachverhalt schildere (Bericht über die Schäden wird in Kopie beigelegt) und nach § 439 BGB dem Händler die Möglichkeit einräume, innerhalb von 2 Wochen nachzubessern. Ist diese Frist angemessen?

Gleichzeitig habe ich klargestellt, daß ich die Angelegenheit mit meinem Anwalt erörtern und ggf. weitere Rechte geltend machen werde.

Dies scheint nach meinen Recherchen der juristisch notwendige und saubere Weg zu sein.

Fraglich ist momentan noch, ob der Schaden im Zuge einer Reparatur noch behoben werden kann und ob der einzig sinnvolle Weg nicht der komplette Austausch des Motors sein wird.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, von welcher Qualität dieser Motor zu sein hätte (Laufleistung, neuerliche Gewährleistung etc.) und ob ich den Einbau eines solchen ggf selber initiieren kann, sollte der Händler sich querstellen und eher eine Rückabwicklung anstreben.

Ich persönlich möchte den Wagen gerne behalten, da er vom Motorschaden abgesehen in einem Top-Zustand ist und ich selber schon einige Arbeiten daran vorgenommen habe ( neue Scheinwerfer, neuer Auspuff, Unterbodenbehandlung etc....).

Besten Dank und ebensolche Grüße,

Thomsen

Beste Antwort im Thema

Ach was waren das früher für schöne Zeiten.
Da war was am "neuen" (alten) Auto, man hat den Händler kontaktiert und oft hat der eine Lösung gehabt.

Leider funktioniert das heute nicht mehr .... vielleicht liegt es aber auch daran das man direkt unpersönlich was schreibt usw.

Ruf den doch einfach an. Sag was los ist.
Und bitte um eine Lösung.
Macht es euch nicht immer so schwer.

Ein seriöser Händler ist auch interessiert daran sowas schnell aus der Welt zu schaffen.
Wenn der sich am Telefon immernoch quer stellt kannste immernoch schriftlich eine Frist setzen und danach zum Anwalt.

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Nun dann zwei konkrete Antworten:

Welche Fristen zu Nachbesserung angemessen sind, ist nicht geregelt, denn hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Als Anhaltspunkt könnte dienen, wie lange denn eine andere Werkstatt benötigen würde, um den Schaden (kostenpflichtig) zu beheben.

Die Art und Weise der Nachbesserung bleibt vollständig dem Verkäufer überlassen. Einen Anspruch z.B. auf einen Austauschmotor kann man nicht ableiten.

Fred.

Die Art und Weise bleibt vollständig dem Käufer überlassen und nicht dem Verkäufer. Wenn der TE nun einen Austauschmotor und keine Reparatur verlangt, kann er das ohne weiteres tun.

Mit "Art und Weise" ist aber lediglich die Wahl zwischen Neulieferung oder Reparatur gemeint.
Wie und mit welchen Mitteln der Verkäufer repariert, ist ihm überlassen, solange der Mangel damit abgestellt wird und der vertraglich vereinbarte Zustand des Fahrzeugs nicht verschlechtert wird

Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 25. Februar 2019 um 08:01:14 Uhr:


Die Art und Weise bleibt vollständig dem Käufer überlassen und nicht dem Verkäufer. Wenn der TE nun einen Austauschmotor und keine Reparatur verlangt, kann er das ohne weiteres tun.

er kann sogar verlangen, dass der Monteur seinen Namen tanzt....

aber ob der das dann tut.... -sorry!

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Zitat:

@franneck1989 schrieb am 25. Februar 2019 um 08:08:09 Uhr:


Mit "Art und Weise" ist aber lediglich die Wahl zwischen Neulieferung oder Reparatur gemeint.
Wie und mit welchen Mitteln der Verkäufer repariert, ist ihm überlassen, solange der Mangel damit abgestellt wird und der vertraglich vereinbarte Zustand des Fahrzeugs nicht verschlechtert wird

Das meinte ich.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 23. Februar 2019 um 12:47:54 Uhr:



Zitat:

@der_thomsen schrieb am 22. Februar 2019 um 11:13:47 Uhr:


Nach weniger als 800 gefahrenen Kilometern wird ein schwerer Motorschaden diagnostiziert.
Es wäre sehr hilfreich dieses zu erklären.

Welche Symptome genau sind aufgetreten, was wurde daraufhin wann unternommen, welche Defekte / Mängel wurden exakt festgestellt, was genau wurde bis jetzt demontiert / zerlegt um zur Diganose zu gelangen, und ferner: was soll in dieser Werkstatt eine Reparatur kosten.

Bis das nicht bekannt ist, sind alle Ratschläge mehr oder weniger Kokolores weil man nicht einschätzen kann ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

"Zylinderschaden" bspw. ist keine belastbare Diagnose oder Fehlerbeschreibung.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 23. Februar 2019 um 12:47:54 Uhr:



Zitat:

@der_thomsen schrieb am 23. Februar 2019 um 12:14:26 Uhr:


Der TE hat vor allem bisher erstmal garnichts gemacht. Schon garnicht alles falsch.
Du hast das Fahrzeug ohne Rücksprache mit dem Verkäufer zu einem dritten gebracht, und je nachdem wie weit dieser den Motor (teil)zerlegt hat kann das durchaus ein Fehler gewesen sein.

So, zu meiner ursprünglichen Anfrage wurde mir hier unterdessen weitergeholfen. Vielen Dank dafür...

In der Zwischenzeit habe ich von der Werkstatt auch etwas Konkretes mitgeteilt bekommen.

Ich werde das mal kurz schildern und lasse mir dann gerne erklären, inwieweit ich mir da tatsächlich schon selber ins Knie geschossen habe b.z.w. ob ich, was die Gewährleistung betrifft, evtl. zu optimistisch bin.

Folgendes wurde von der Werkstatt gemacht:

- Fehlercodes auslesen, bewerten, löschen

- MKL leuchtet, Motor raucht blau

- Motortest: Motor läuft unrund, Blau/Weiß Rauch bei starten und fahren, Motorölstand bei Annahme okay.

- Zündkerzen stark verölt und Asche

- Druckverlustprüfung: 1. Zylinder: 10% - ok
2. Zylinder: 6% - ok
3. Zylinder: 30% Zylinderlaufbahn beschädigt
4. Zylinder: 8 % - ok
Maximalverlust 23%

- Zylinder mit Endoskop ausgeleuchtet: Zylinder Nr. 3 Motoröl auf dem Kolben

Die Symptome, aufgrund derer ich den Wagen in der Werkstatt habe untersuchen lassen waren sehr hoher Ölverbrauch und natürlich das Blinken der MKL nach 700 gefahrenen Kilometern. Öl etc. hatte ich täglich kontrolliert und im Auge behalten. Der Wagen wurde in den knapp 3 Wochen, in denen er bewegt wurde max. auf 120km/h beschleunigt und wurde nie mit hohen Drehzahlen gefahren, falls dies als Zusatzinfo relevant ist.

Beim Wagen sollte eigentlich bald der TÜV erneuert werden, mit der derzeitigen Abgasentwicklung allerdings keine Chance bei der ASU.

Die Kontaktaufnahme mit dem Händler ist telefonisch bislang gescheitert. Anrufe werden teilweise weggedrückt, einen Rückruf hat es nicht gegeben, obwohl auf mehreren Nummer (Mobil und Festnetz) angerufen wurde.

Grüße, Thomsen

Jepp.. da denke ich mal (laut!)
1. warum fährt man weiter wenn man eine Schaden bemerkt hat....
2. Problematisch ist das du das von einer Fremdwerkstatt "diagnostizieren" ließest (auf dne Kosten bleibst du wahrscheinlich sitzen!)

3. Fahrzeug zum Verkäufer schleppen
4. KLAPPE halten
5. Fragen was die Ursache für aufleuchten von Lampe ist
6. Abwarten....
(oder besser eine Frist setzen: sagen wir 2 Wochen!)

so würde ich es machen

Hmm, das sieht nicht gut aus.

Zuerst einmal: Du musst den Schaden anzeigen und darfst nicht weiterfahren. Ansonsten droht Dir gem. §254 BGB ein "Mitverschulden". Denn Du hast grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht.

Nachdem der Verkäufer nicht erreichbar ist, bleibt Dir nur die Schriftform.

Das Fahrzeug dem Verkäufer nun einfach zu überlassen, und zu hoffen, dass er es repariert, würde ich auf keinen Fall. Worst Case ist auch noch das Auto weg.

Geh zum Anwalt. Falls Rechtsschutzversicherung vorhanden, soll er gleich mal deren Kostenübernahme prüfen (sollte einfach sein). Und Dir einen kurzen Text diktieren, welchen Du erst mal unter Deinen Namen per Einschreiben versendest.

Erst, wenn der Verkäufer die Frist verstreichen lässt, oder dessen Antwort negativ ausfällt, gehst Du wieder zum Anwalt zurück.

Aber stelle Dich schon mal auf einen langwierigen Vorgang ein. Und das kann enthalten, dass Du Dir ein neues Auto kaufen musst und das alte stehen lässt, bis alles abgeschlossen ist.

Fred.

P.S. Eine Fremddiagnose (wie vorgenommen) steht Dir völlig frei. Ist ja Dein Eigentum. Daher ist es müssig, dies beim Verkäufer zu erwähnen. Insofern stimme ich dem Punkt 4 oben zu. Natürlich bekommst Du diese Kosten nicht zurück. Das Leuchten der MKL war ja schon der Mangel. Die Ursachen dafür musst Du nicht ergründen, um diesen anzuzeigen. Kannst es aber.

Zitat:

@der_thomsen ]....Die Kontaktaufnahme mit dem Händler ist telefonisch bislang gescheitert. Anrufe werden teilweise weggedrückt, einen Rückruf hat es nicht gegeben, obwohl auf mehreren Nummer (Mobil und Festnetz) angerufen wurde.

Grüße, Thomsen

!

!!

Kontaktaufnahme:
Fahrzeug dorthinschleppen lassen
Einwurf Einschreiben - anrufen ist prinzipiell Mist!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 14:53:59 Uhr:


Jepp.. da denke ich mal (laut!)
1. warum fährt man weiter wenn man eine Schaden bemerkt hat....

Kurze Nachfrage: Als die MKL sich bemerkbar gemacht habe, bin ich sofort rangefahren. Motor aus.

Dann im Netz recherchiert, wie zu verfahren ist. Bei permanent leuchtender MKL sagte eine ADAC Hilfeseite, die langsame Weiterfahrt zur nächsten Werkstatt sei (technisch) vertretbar.

Genau das habe ich gemacht (ca. 40km), danach den Wagen nicht mehr angefasst.

War das schon ein Fehlverhalten?

Grüße,
Thomsen

Alles richtig gemacht - keine Panik.

Die MKL leuchtet ja nicht, wenn der Motor defekt ist, sondern wenn "abgasrelevante Fehler" erkannt werden. Natürlich darf man damit zur nächsten Werkstatt fahren.

Anders wäre es, wenn z.B. Öldruck oder Temperatur Alarm gemeldet hätten...

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 17:13:30 Uhr:


...Dann im Netz recherchiert, wie zu verfahren ist. Bei permanent leuchtender MKL sagte eine ADAC Hilfeseite, die langsame Weiterfahrt

zur nächsten Werkstatt sei (technisch) vertretbar.

Genau das habe ich gemacht (ca. 40km), danach den Wagen nicht mehr angefasst.

War das schon ein Fehlverhalten?

Grüße,
Thomsen

Ich weiß zwar nicht wo du wohnst aber 40 km zur nächsten Werkstatt ist in meinen Augen schon ziemlich ausgedehnt!

Ich denke also dass es schon ein Fehler war.
Nächste Werkstatt wäre für mich 10 -20 Km.
Nötigenfalls stehen lassen.

an Deiner Stelle würde ich jetzt langsam nichts mehr schreiben, da sonst eventuell mal einer mitliest und dir dann danach einen Strick draus dreht....

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 14:48:04 Uhr:


b.z.w. ob ich, was die Gewährleistung betrifft, evtl. zu optimistisch bin.

Ahhhh ...

Vielleicht ist ja jetzt klar dass u.a. meine Nachfragen weiter vorn einen Grund hatten. Und eines geht auf jeden Fall auf deine Kappe: Diesen Fehler am Fahrzeug hätte man recht leicht bei der Probefahrt bemerken können.

Aber zumindest weiß man nun warum der letzte Besitzer die Kiste los werden wollte.

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 14:48:04 Uhr:


3. Zylinder: 30% Zylinderlaufbahn beschädigt

> der Motor ist Schrott.

"Beschädigt" kann nun wieder alles mögliche bedeuten: Verschleiß oder ein Schaden bspw. infolge mangelnder Wartung oder unsachgemäßem Eingriff. Um das herauszufinden brauchts wohl einen Gutachter, falls es überhaupt eindeutig feststellbar ist.

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 14:48:04 Uhr:


inwieweit ich mir da tatsächlich schon selber ins Knie geschossen habe

Nein, überhaupt nicht. Die langsame Fahrt zur Werkstatt geht bei leuchtender MKL völlig in Ordnung, ebenso die Diagnose im bisherigen Umfang, die du natürlich selbst bezahlen musst. Insofern alles gut.

Ich würde nun das Fahrzeug nicht mehr bewegen und erstmal möglichst keine Kosten mehr verursachen von denen man nicht weiß wer sie am Ende trägt.

Den Verkäufer würde ich mit der Diagnose persönlich konfrontieren und mein weiteres Vorgehen von dessen Reaktion abhängig machen. Es ist hier keineswegs sicher dass der Fall vor einem Gericht 100% zu deinen Gunsten ausgeht, und bevor man sich auf dieses Risiko einlässt und gutes Geld dem schlechten hinterher wirft könnte ein Kompromiss ggf. eine vernünftige Lösung sein.

Ist der Händler vollkommen unkooperativ hilft wohl nur der Gang zu einem Anwalt, zumindest zu einer ersten Beratung.

Wie auch immer: Viel Glück. So eine Kiste zu erwischen (oder angedreht zu bekommen) ist ausgesprochen ärgerlich.

Tante Edit möchte noch wissen, ob der KV astrein ist. Nicht, dass da "im Auftrag" o.ä. steht ...

Nein, überhaupt nicht. Die langsame Fahrt zur Werkstatt geht bei leuchtender MK.

Biste dir da völlig sicher mit dieser Aussage ?

Beispiel : Eine Zündkerze setzt aus,MKL geht an.

Bei weiterfahrt wird der Ölfilm an der Zylinderwand wird abgewaschen,keine Schmierung mehr.

Nun folgt der Kolbenklemmer alsbald,danach Rauchentwickelung.

wer hat nun den Hauptschaden verursacht ?

Diese Beispiele könnte mann noch beliebig erweitern.

Ich als Verkäufer würde es mir doch verbitten ,das sämtliche Fehlercode durch eine dritte Person gelöscht werden.

B 19

40 km!!!

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