Händlergewährleistung & Vorgehensweise

Hallo Mitforisten,

dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum.

Ich habe mir vor 4 Wochen als Privatperson einen neuen Gebrauchten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

(Mazda 6 GG1, 1.8 BJ 2006, 127.000KM).

Nach weniger als 800 gefahrenen Kilometern wird ein schwerer Motorschaden diagnostiziert.

Da hier meiner Meinung nach eindeutig der Händler in Sachmängelhaftung genommen werden kann, möchte ich mein geplantes Vorgehen und weiterführende Fragen zur Diskussion stellen.

Ich habe einen Brief an den Händler aufgesetzt, in dem ich den Sachverhalt schildere (Bericht über die Schäden wird in Kopie beigelegt) und nach § 439 BGB dem Händler die Möglichkeit einräume, innerhalb von 2 Wochen nachzubessern. Ist diese Frist angemessen?

Gleichzeitig habe ich klargestellt, daß ich die Angelegenheit mit meinem Anwalt erörtern und ggf. weitere Rechte geltend machen werde.

Dies scheint nach meinen Recherchen der juristisch notwendige und saubere Weg zu sein.

Fraglich ist momentan noch, ob der Schaden im Zuge einer Reparatur noch behoben werden kann und ob der einzig sinnvolle Weg nicht der komplette Austausch des Motors sein wird.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, von welcher Qualität dieser Motor zu sein hätte (Laufleistung, neuerliche Gewährleistung etc.) und ob ich den Einbau eines solchen ggf selber initiieren kann, sollte der Händler sich querstellen und eher eine Rückabwicklung anstreben.

Ich persönlich möchte den Wagen gerne behalten, da er vom Motorschaden abgesehen in einem Top-Zustand ist und ich selber schon einige Arbeiten daran vorgenommen habe ( neue Scheinwerfer, neuer Auspuff, Unterbodenbehandlung etc....).

Besten Dank und ebensolche Grüße,

Thomsen

Beste Antwort im Thema

Ach was waren das früher für schöne Zeiten.
Da war was am "neuen" (alten) Auto, man hat den Händler kontaktiert und oft hat der eine Lösung gehabt.

Leider funktioniert das heute nicht mehr .... vielleicht liegt es aber auch daran das man direkt unpersönlich was schreibt usw.

Ruf den doch einfach an. Sag was los ist.
Und bitte um eine Lösung.
Macht es euch nicht immer so schwer.

Ein seriöser Händler ist auch interessiert daran sowas schnell aus der Welt zu schaffen.
Wenn der sich am Telefon immernoch quer stellt kannste immernoch schriftlich eine Frist setzen und danach zum Anwalt.

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Zitat:

@weiss-blau schrieb am 25. Februar 2019 um 19:58:49 Uhr:



Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 14:48:04 Uhr:


b.z.w. ob ich, was die Gewährleistung betrifft, evtl. zu optimistisch bin.
Ahhhh ...

Vielleicht ist ja jetzt klar dass u.a. meine Nachfragen weiter vorn einen Grund hatten. Und eines geht auf jeden Fall auf deine Kappe: Diesen Fehler am Fahrzeug hätte man recht leicht bei der Probefahrt bemerken können.

Aber zumindest weiß man nun warum der letzte Besitzer die Kiste los werden wollte.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 25. Februar 2019 um 19:58:49 Uhr:



Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 14:48:04 Uhr:


3. Zylinder: 30% Zylinderlaufbahn beschädigt
> der Motor ist Schrott.

"Beschädigt" kann nun wieder alles mögliche bedeuten: Verschleiß oder ein Schaden bspw. infolge mangelnder Wartung oder unsachgemäßem Eingriff. Um das herauszufinden brauchts wohl einen Gutachter, falls es überhaupt eindeutig feststellbar ist.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 25. Februar 2019 um 19:58:49 Uhr:



Zitat:

@der_thomsen schrieb am 25. Februar 2019 um 14:48:04 Uhr:


inwieweit ich mir da tatsächlich schon selber ins Knie geschossen habe
Nein, überhaupt nicht. Die langsame Fahrt zur Werkstatt geht bei leuchtender MKL völlig in Ordnung, ebenso die Diagnose im bisherigen Umfang, die du natürlich selbst bezahlen musst. Insofern alles gut.

Ich würde nun das Fahrzeug nicht mehr bewegen und erstmal möglichst keine Kosten mehr verursachen von denen man nicht weiß wer sie am Ende trägt.

Den Verkäufer würde ich mit der Diagnose persönlich konfrontieren und mein weiteres Vorgehen von dessen Reaktion abhängig machen. Es ist hier keineswegs sicher dass der Fall vor einem Gericht 100% zu deinen Gunsten ausgeht, und bevor man sich auf dieses Risiko einlässt und gutes Geld dem schlechten hinterher wirft könnte ein Kompromiss ggf. eine vernünftige Lösung sein.

Ist der Händler vollkommen unkooperativ hilft wohl nur der Gang zu einem Anwalt, zumindest zu einer ersten Beratung.

Wie auch immer: Viel Glück. So eine Kiste zu erwischen (oder angedreht zu bekommen) ist ausgesprochen ärgerlich.

Tante Edit möchte noch wissen, ob der KV astrein ist. Nicht, dass da "im Auftrag" o.ä. steht ...

Der Kaufvertrag enthält nichts in der Art. Nichts von wegen "im Auftrag", "Bastlerfahrzeug" oder dergleichen.

Es ist ein Kaufvertrag zwischen einem normalen Händler und mir als Privatperson. Dort sind auch keinerlei Mängel festgehalten. Im Verkaufsgespräch (bei dem ich nicht alleine vor Ort war) wurde explizit auch nach dem Zustand von Motor und Getriebe gefragt. Deren Zustand wurden als mängelfrei und gut angegeben.

Während der Probefahrt leuchtete die MKL natürlich nicht, wie soll ich als Laie da einen Schaden diagnostizieren können?

Grüße, Thomsen

Versuche dich doch nicht rauszureden,du hast das KFZ nach einer Fehlermeldung lt,deiner Aussage weiter genutzt.
Da steht doch die Fahrtstrecke gar nicht zur Diskussion.

Ich als Verkäufer würde dich da richtig gut in die Pflicht nehmen.

Daten gelöscht ?Verschleierungsabsicht ?

Aus diese Nummer kommste nicht mehr unbeschadet raus.

B 19

Gähn. Jede gelb leuchtende Warnleuchte im Cockpit signalisiert nur „bei Gelegenheit überprüfen“. Eine rote oder blinkende Leuchte sagt hingegen „sofort anhalten“. Nachzulesen in jeder Bedienungsanleitung.

Die Motorkontrollleuchte (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Motorkontrollleuchte) signalisiert lediglich ein abgasrelevantes Problem. Falls wirklich eine akute Gefahr für den Motor oder die Umwelt besteht, sendet die ECU den Motor in ein Notlaufprogramm.

Gefühlt fahren die Hälfte aller Taxis mit leuchtender MKL rum. Da explodiert nichts.

Fred

P.S. Running Gag bei Big Bang Theory: https://youtu.be/-WJfcwjnjQM
Zwei Jahre später: https://youtu.be/ZfLd9W-mUfU

Hab den Thread nicht durchgehend verfolgt, welchen Stand hat die Sache denn jetzt? Hat der TE den Händler einfach mal kontaktiert und den Fall geschildert? Was war die Antwort? Steht der Wagen jetzt beim Händler, so dass dieser seinen ersten Nachbesserungsversuch durchführen kann?

Die Vorgehensweise im beschriebenen Fall ist in kleinem Fall strittig. Händler bescheid geben, Antwort kann ja nur "bring vorbei" oder "Pech gehabt" lauten. In beiden Fällen ist ebenfalls klar, was dann zu tun ist.

Worüber wird hier gleich nochmal diskutiert?

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Verkäufer meldet sichauf anrufe nicht!

Ändert nix, aber auch gar nix an der Vorgehensweise. Wenn der Händler sich auf Anrufe meldet, dann sollte auch hier die weitere Kontaktaufnahme klar sein für einen erwachsenen Menschen.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 27. Februar 2019 um 21:04:25 Uhr:


Versuche dich doch nicht rauszureden,du hast das KFZ nach einer Fehlermeldung lt,deiner Aussage weiter genutzt.
Da steht doch die Fahrtstrecke gar nicht zur Diskussion.

Ich als Verkäufer würde dich da richtig gut in die Pflicht nehmen.

Daten gelöscht ?Verschleierungsabsicht ?

Aus diese Nummer kommste nicht mehr unbeschadet raus.

B 19

Wieder so ein Versuch das Opfer als Täter dastehen zu lassen. Selbst ein Mitverschulden -in diesem Zusammenhang ohnehin völliger Schwachsinn -muss der Verkäufer nachweisen. Das Auto war vorher kaputt und die Teile müssen ohnehin gewechselt werden. Da ändert ein paar Km Fahrstrecke auch nichts dran.

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 27. Februar 2019 um 09:00:43 Uhr:


Während der Probefahrt leuchtete die MKL natürlich nicht, wie soll ich als Laie da einen Schaden diagnostizieren können?

Das dir die MKL aufgefallen wäre ist mir schon klar. Bei dem Schaden hätte bei einer Probefahrt aber die Färbung des Abgases auffallen müssen.

Wie auch immer, meine Empfehlung bleibt bestehen und es wäre schön wenn wir erfahren würden wie es ausgeht.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 27. Februar 2019 um 21:04:25 Uhr:


Versuche dich doch nicht rauszureden,du hast das KFZ nach einer Fehlermeldung lt,deiner Aussage weiter genutzt.
Da steht doch die Fahrtstrecke gar nicht zur Diskussion.

Ich als Verkäufer würde dich da richtig gut in die Pflicht nehmen.

Daten gelöscht ?Verschleierungsabsicht ?

Aus diese Nummer kommste nicht mehr unbeschadet raus.

B 19

Mit Verlaub...was für ein Müll. Warum sollte ich mich hier rausreden wollen? Muss ich mich vor dir rechtfertigen? Ich wäre froh, wenn solche unsachlichen Kommentare unterbleiben würden.

Ich hab die Thematik hier eingestellt, weil ich als Autolaie offensichtlich eine kaputte Karre angedreht bekommen hab und mir hier Einschätzungen von Leuten mit Ahnung erhoffe.

Der Händler hat einen entsprechenden Brief bekommen und ich warte auf eine Reaktion. Gerne berichte ich über den Ausgang.

Grüße, Thomsen

Sehr offensichtlich war das nun ja nicht ... ansonsten hättest du das Fahrzeug garnicht gekauft. Und wie seriös die Begutachtung durch die Werkstatt war kann man so auch nicht so richtig beurteilen. Es soll ja außer betrügerischen Verkäufern und betrügerische Werkstätten geben ...

Mit "offensichtlich" meint er natürlich im Nachhinein, und die Diagnose der Werkstatt erscheint schlüssig soweit man das beurteilen kann.

Der Brief an den Händler ist allerdings m.E. suboptimal.

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