Händlergewährleistung & Vorgehensweise

Hallo Mitforisten,

dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum.

Ich habe mir vor 4 Wochen als Privatperson einen neuen Gebrauchten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

(Mazda 6 GG1, 1.8 BJ 2006, 127.000KM).

Nach weniger als 800 gefahrenen Kilometern wird ein schwerer Motorschaden diagnostiziert.

Da hier meiner Meinung nach eindeutig der Händler in Sachmängelhaftung genommen werden kann, möchte ich mein geplantes Vorgehen und weiterführende Fragen zur Diskussion stellen.

Ich habe einen Brief an den Händler aufgesetzt, in dem ich den Sachverhalt schildere (Bericht über die Schäden wird in Kopie beigelegt) und nach § 439 BGB dem Händler die Möglichkeit einräume, innerhalb von 2 Wochen nachzubessern. Ist diese Frist angemessen?

Gleichzeitig habe ich klargestellt, daß ich die Angelegenheit mit meinem Anwalt erörtern und ggf. weitere Rechte geltend machen werde.

Dies scheint nach meinen Recherchen der juristisch notwendige und saubere Weg zu sein.

Fraglich ist momentan noch, ob der Schaden im Zuge einer Reparatur noch behoben werden kann und ob der einzig sinnvolle Weg nicht der komplette Austausch des Motors sein wird.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, von welcher Qualität dieser Motor zu sein hätte (Laufleistung, neuerliche Gewährleistung etc.) und ob ich den Einbau eines solchen ggf selber initiieren kann, sollte der Händler sich querstellen und eher eine Rückabwicklung anstreben.

Ich persönlich möchte den Wagen gerne behalten, da er vom Motorschaden abgesehen in einem Top-Zustand ist und ich selber schon einige Arbeiten daran vorgenommen habe ( neue Scheinwerfer, neuer Auspuff, Unterbodenbehandlung etc....).

Besten Dank und ebensolche Grüße,

Thomsen

Beste Antwort im Thema

Ach was waren das früher für schöne Zeiten.
Da war was am "neuen" (alten) Auto, man hat den Händler kontaktiert und oft hat der eine Lösung gehabt.

Leider funktioniert das heute nicht mehr .... vielleicht liegt es aber auch daran das man direkt unpersönlich was schreibt usw.

Ruf den doch einfach an. Sag was los ist.
Und bitte um eine Lösung.
Macht es euch nicht immer so schwer.

Ein seriöser Händler ist auch interessiert daran sowas schnell aus der Welt zu schaffen.
Wenn der sich am Telefon immernoch quer stellt kannste immernoch schriftlich eine Frist setzen und danach zum Anwalt.

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Es geht nicht um Verschleiß, sondern um die Frage, ob der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Richtig ist, dass hier der Händler beweisen müsste, dass der Mangel noch nicht vorhanden war. Leider ist es aber nicht unmöglich, den Beweis zu führen, denn der Motor lief ja. Im Zweifel wird ein Sachverständiger die Ursache herausfinden müssen. Wenn z.B. ein Kühlerschlauch geplatzt ist und der Motor überhitzt hat, kann dafür der Händler nichts und dann greift auch die Gewährleistung nicht.

Und die anderen gemachten Arbeiten klingen wie Sportauspuff und "Tuning"-Beleuchtung. Wenn dies der Fall ist, hast du hoffentlich noch die Originalteile, sonst kann der Händler nochmals viel Geld vom Kaufpreis abziehen.

Aber ohne eigene Kosten wird das für dich nicht ablaufen, du musst dem Händler die Chance zur Nachbesserung geben, die 100 km sind doof, aber nicht das Problem des Händlers ... wenn du ihm gleich mit dem Anwalt und Fristsetzung kommst, verspielst du sämtliche Chancen.

Und wie ich schon geschrieben habe, solltest du erstmal den Schaden benennen. Eventuell kannst du dann nämlich deine Gewährleistung gleich vergessen. Und imm Gegensatz zu meinen Vorrednern würde ich nicht auf ein aufwändiges nicht zu erfüllendes Gutachten spekulieren. Ein Bekannter bei mir hat bei einem relativ neuen Fahrzeug (glaube es war ein Ford ~ Baujahr 2015) mehrfach nur die Ölwarnmeldung weggedrückt und das Steuergerät hat diese Vorgänge mitgezählt. Schlußendlich bekam der vom Händler garnichts ...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Februar 2019 um 13:31:56 Uhr:


Wenn z.B. ein Kühlerschlauch geplatzt ist und der Motor überhitzt hat, kann dafür der Händler nichts und dann greift auch die Gewährleistung nicht.

Wenn ein rosa Elefant angesaugt wurde der die Ölpumpe blockiert hat, auch nicht.

Wenn nicht dann vielleicht doch.

🙄

Ohne verwertbare Angaben des TE alles für die Katz ...

Zitat:

Und die anderen gemachten Arbeiten klingen wie Sportauspuff und "Tuning"-Beleuchtung. Wenn dies der Fall ist, hast du hoffentlich noch die Originalteile, sonst kann der Händler nochmals viel Geld vom Kaufpreis abziehen.

Aber ohne eigene Kosten wird das für dich nicht ablaufen, du musst dem Händler die Chance zur Nachbesserung geben, die 100 km sind doof, aber nicht das Problem des Händlers ... wenn du ihm gleich mit dem Anwalt und Fristsetzung kommst, verspielst du sämtliche Chancen.

Und wie ich schon geschrieben habe, solltest du erstmal den Schaden benennen. Eventuell kannst du dann nämlich deine Gewährleistung gleich vergessen. Und imm Gegensatz zu meinen Vorrednern würde ich nicht auf ein aufwändiges nicht zu erfüllendes Gutachten spekulieren. Ein Bekannter bei mir hat bei einem relativ neuen Fahrzeug (glaube es war ein Ford ~ Baujahr 2015) mehrfach nur die Ölwarnmeldung weggedrückt und das Steuergerät hat diese Vorgänge mitgezählt. Schlußendlich bekam der vom Händler garnichts ...

Vielen Dank für die informativen Beiträge... Also zunächst mal, seit wann haben der Austausch blinder Scheinwerfer gegen verkehrssichere Originalbauteile oder das montieren eines neuen rostfreien normalen Auspuffes etwas mit Tuning zu tun? Was bringen solche Spekulationen?

Nochmal ganz klar: ich warte auf den Prüfbericht der Werkstatt, um angemessen und ausreichend informiert mit dem Händler kommunizieren zu können.

Bisher wurde nur der Wagen ausgelesen. Nichts auseinandergenommen, nichts repariert...

Der Meister geht von einem Motorschaden aus aufgrund der ausgelesenen Daten.

Mein Originalpost stellt zu der Annahme, daß dies zutrifft zwei konkrete Fragen unter der Maßgabe, daß ich dem Händler den Wagen zur genaueren Prüfung und ggf Behebung der Mängel im Rahmen der Gewährleistung zur Verfügung stelle...

Alles andere ist wie ein Vorredner treffend festgestellt Kokolores....

Danke für viele für mich lehrreiche Informationen und Beiträge...

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...und wie soll das mit

Zitat:

Ach Leude..... Vielen Dank für die informativen Beiträge

was werden?

Du schreibst von einem Anwalt... - aber auf Nachfrage redest du von einem "geplanten" Schreiben
Du schreibst von einem Motorschaden - aber auf Nachfrage antwortest du nicht
Du schreibst niemand hat den Motor auf gemacht - aber auf Nachfrage ist er bei einer Fachwerkstatt

So Butter bei de Fische:
Was ist passiert,´wie kommst du auf Motorschaden, warum eine Andere Werkstatt als die des Verkäufers,
was ist mit den Schreiben, was ist mit dem Anwalt, wie sieht der Kaufvertrag aus.....

DANN wird es auch was mit informativen Beiträgen....

Wenn du nicht willst: frage einen Mod der macht dann auch zu!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Februar 2019 um 13:31:56 Uhr:


Es geht nicht um Verschleiß, sondern um die Frage, ob der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Richtig ist, dass hier der Händler beweisen müsste, dass der Mangel noch nicht vorhanden war. Leider ist es aber nicht unmöglich, den Beweis zu führen, denn der Motor lief ja. Im Zweifel wird ein Sachverständiger die Ursache herausfinden müssen. Wenn z.B. ein Kühlerschlauch geplatzt ist und der Motor überhitzt hat, kann dafür der Händler nichts und dann greift auch die Gewährleistung nicht.

Aber natürlich greift dann die Gewährleistung. Der Kühlerschlauch fällt auch unter die Gewährleistung. Wenn der Händler nachweist, dass der Kunde den Schlauch durchgeschnitten hat, dann greift die Gewährleistung. Der geplatzte Schlauch fällt definitiv auch in die Gewährleistung und ist ja auch kein Verschleissteil.

Ein Mangel, der erst nach dem Kauf auftritt, fällt nicht unter die Gewährleistung. Und den Beweis kann der Verkäufer oft durchaus führen, es reicht, wenn die Dinge zum Zeitpunkt des Verkaufs offensichtlich in Ordnung waren (Anscheinsbeweis).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Februar 2019 um 19:50:39 Uhr:


Ein Mangel, der erst nach dem Kauf auftritt, fällt nicht unter die Gewährleistung. Und den Beweis kann der Verkäufer oft durchaus führen.

Aber nicht durch die geschilderten Beispiele. Im Regelfall ist ja auch anzunehmen, dass bei Defekt nach Kauf der Schaden vorher bereits vorhanden war. Gerade wenn der Kauf 4 Wochen her ist

Und mal ehrlich. Ein Motor, der nach 800km mit Motorschaden die Grätsche macht, hatte definitiv einen Vorschaden. So schnell bekommt man keinen intakten Motor kaputt. Da glaube ich nicht daran, dass jemand den Nachweis führt, dass der vorher intakt war.
Einen Motorschaden nach 800km unter normalen Verschleiss zu packen dürfte auch unmöglich sein.
Ein Fehlerverhalten des TE müsste erstmal vorliegen, bevor man es beweisen könnte, dass er selber Schuld ist. Was sollte das denn sein?

Wobei ja eigentlich der Motorschaden momentan nur die Vermutung einer Werkstatt ist, obs wirkich stimmt sei mal dahingestellt.

naja.. Fehlverhalten könnte ja schon der (falsche) Auspuff bzw die (falsche) Montage sein....
Kommt halt drauf an WSA am Motor WARUM kaputt ist...
Aber der TE schweigt - also besser zu!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Februar 2019 um 08:00:43 Uhr:


naja.. Fehlverhalten könnte ja schon der (falsche) Auspuff bzw die (falsche) Montage sein....
Kommt halt drauf an WSA am Motor WARUM kaputt ist...
Aber der TE schweigt - also besser zu!

Der TE hat auch nicht darum gebeten, etwaige Gewährleistungsansprüche, technische Details oder mögliches Fehlverhalten zu diskutieren. Darum ging es nie, aber hier werden ungefragt irgendwelche Fässer aufgemacht und der TE soll Stellung beziehen....
Obwohl er schon mehrfach dargestellt hat, das er auf den Prüfbericht wartet.
In der Schule hätte man gesagt: Thema verfehlt. Setzen.

Thema kann von mir aus gerne geschlossen werden. Schönen Sonntag an alle. Ich mach jetzt ne Radtour....

gelöscht

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 24. Februar 2019 um 10:27:11 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Februar 2019 um 08:00:43 Uhr:


naja.. Fehlverhalten könnte ja schon der (falsche) Auspuff bzw die (falsche) Montage sein....
Kommt halt drauf an WSA am Motor WARUM kaputt ist...
Aber der TE schweigt - also besser zu!

Der TE hat auch nicht darum gebeten, etwaige Gewährleistungsansprüche, technische Details oder mögliches Fehlverhalten zu diskutieren. Darum ging es nie, aber hier werden ungefragt irgendwelche Fässer aufgemacht und der TE soll Stellung beziehen....
Obwohl er schon mehrfach dargestellt hat, das er auf den Prüfbericht wartet.
In der Schule hätte man gesagt: Thema verfehlt. Setzen.

Thema kann von mir aus gerne geschlossen werden. Schönen Sonntag an alle. Ich mach jetzt ne Radtour....

Hättest du geschrieben, was du hören wolltest, dann hätten wir auch , ohne nachfragen (selbstverständlich) dein Anliegen zu 100% erfüllt....

Da dies aber ein Forum ist und wir auf "Fakten" auch mal Fragen haben, du aber nihct bereit bist zu Antworten läuft der Fred außer der Spur!

Bis jetzt waren wir aber immer BTT

Schwierig nur, dass wir nicht wussten was du meintest und wolltest
(vielleicht bekomme ich aber dennoch irgendwann den Glaskugellehrgang!)

Zitat:

@der_thomsen schrieb am 24. Februar 2019 um 10:27:11 Uhr:



Der TE hat auch nicht darum gebeten, etwaige Gewährleistungsansprüche, technische Details oder mögliches Fehlverhalten zu diskutieren. Darum ging es nie, aber hier werden ungefragt irgendwelche Fässer aufgemacht und der TE soll Stellung beziehen....
Obwohl er schon mehrfach dargestellt hat, das er auf den Prüfbericht wartet.
...

Aber gerade der Gewährleistungssanspruch ist in meinen Augen ein Thema mit dem du dich unbedingt im Vorfeld befassen solltest und der auch zu Recht hier ein wenig diskutiert wird.
Klar, solange noch keine Details aus der Werkstatt gekommen sind, kann man schlecht die Ursache abschätzen, aber es ist keinesfalls so wie manche Schreiber hier suggerieren, dass ein Motorschaden 4 Wochen nach Kauf zwangsläufig und ausnahmslos ein Gewährleistungsfall ist.
Ich drück dir dennoch die Daumen.

Der TE schreibt, dass sein Fahrzeug 4 Wochen nach Kauf einen Motorschaden erlitten hat. Ungeachtet der Tatsache, dass wir weder den Kaufvertrag kennen, noch die Details zu diesem „Motorschaden“, so scheint doch ein Mangel vorzuliegen, bei dem der Käufer die Beseitigung nach §439 BGB fordern kann.

Es liegt am Verkäufer zu beweisen, dass dies kein Mangel ist oder dieser bei der Übergabe nicht vorhanden war. Letzteres dürfte schwer sein, denn nach laufender Rechtssprechung sollte auch der Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten können, dass dessen Motor mehr als 800 km funktioniert.

Alternativ könnte der Verkäufer versuchen zu beweisen, dass der Käufer den Schaden vorsätzlich hervorgerufen hat. Was aufgrund der vorliegenden Fakten, wie Austausch der Scheinwerfer/Auspuff sowie Auslesens des Fahrzeugs wohl nur schwer möglich ist.

Ich würde tatsächlich auch den weiter oben angeführten Rat folgen, einfach zum Telefonhörer zu greifen und den Verkäufer über den Mangel zu informieren. Auf den Sachverhalt konzentrieren und keine ausschmückenden Details anführen (wie in diesem Thread). An seiner Reaktion kann man dann ableiten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

In der Regel wird der Verkäufer jedoch seinen Verpflichtungen nachkommen. Es ist jedoch hilfreich, wenn man diese kennt. Es besteht also keinerlei Anlass zur Sorge nach vorliegenden Sachverhalt.

Ich wünsche dem TE viel Erfolg.

Vielen Dank für die Beiträge. Das Thema Gewährleistung aus verschiedenen Perspektiven zu besprechen ist definitiv sehr informativ und selbstverständlich befasse ich mich damit und lerne hier dazu.

Dieser Thread hat 2 ganz konkrete Fragen im OP gestellt, nämlich die nach einer angemessenen Frist für die Nachbesserung ( sollte diese angebracht sein) und den berechtigten Anforderungen an einen Austausch-Motor ( sollte dies angemessen und notwendig sein ).

Zu diesen Fragen suchte ich Antworten und habe auch eine dazu erhalten.
Besten Dank dafür und allen sichere Fahrt.

Grüße,vThomsen

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