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Wird Händlergewährleistung beim Weiterverkauf mit übertragen?

Themenstarteram 21. August 2022 um 10:20

Liebe Freunde,

jetzt wirds juristisch.

Beispiel:

Privatperson A kauft vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug und hat darauf ja die 2 Jahre Gewährleistung wobei nur im ersten Jahr der Händler in der Beweispflicht ist.

Privatperson A verkauft schon einen Monat darauf dieses Auto an Privatperson B. Hat Privatperson B nun IRGENDEINEN Anspruch gegen den Händler? Ich bin zwar kein Händler, meine Logik sagt aber nein, denn Privatperson A könnte vor dem Verkauf doch weiß Gott was für Schmu mit dem Auto betrieben haben. Da wäre es doch unfair wenn der unwissende Händler dafür gerade stehen müsste.

 

Danke im Voraus :)

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17 Antworten

Der Privatvrkäufer A hat einen Kaufvertrag mit Privatkäufer B.

Das geht den Händler dann nichts mehr an. Für etwaige Ansprüche bei fehlendem Ausschluss der Sachmängelhaftung müsste sich B an A wenden.

Themenstarteram 21. August 2022 um 10:56

Dann lag ich mit meinem gesunden Menschenverstand doch richtig. Danke dir für die schnelle Beantwortung! :)

Grundsätzlich gelten Verträgen zwischen Rechtssubjektiven, die sie abschließen.

Also zwischen Käufer und Verkäufer. Damit gilt grundsätzlich das was garrettv8 gesagt hat.

"Aber" - es gibt ein Einfallstor und zwar das Abtretungsrecht.

So tritt man heute schon als Leasinggeber regelmäßig die Gewährleistungansprüche an den Leasingnehmer im Rahmen des Leasinggeschäfts ab. Absolut üblich

Findige Privatverkäufer könnte also durchaus auf die Idee kommen, im Rahmen des Privatverkaufs ihre bestehenden Gewährleistungsansprüche aus dem Verbrauchsgüterkauf-Vertrag abzutreten, und somit die Privatperson B in den Genuss des Gewährleistungsrecht kommen zu lassen. Und einer Abtretung muss der Schuldner (hier der Händler) nicht zustimmen. Es eine einseitige Erklärung.

"Aber" vom "Aber" - Sofern es jetzt nicht der allerletzte Kiesplatzhändler ist, gehe ich davon aus, dass der Händler schalu genug war in seinen AGB ein Abtretungsverbot vertraglich zu vereinbaren. Er kann zwar die Abtretung nicht verhindern, wenn er kein Abtretungsverbot vereinbart hat (beidseitig), aber er eben tatsächlich vertraglich vor Vertragsschluss mit A verhindern, dass A Ansprüche aus dem Vertrag abtritt. Dem wiederum muss A natürlich vorher zustimmen.

Das wäre so gedanklich das einzige Konstrukt was man bilden könnte, was mir ad hoc einfällt

Zitat:

@McMulesack91 schrieb am 21. August 2022 um 12:20:43 Uhr:

Liebe Freunde,

jetzt wirds juristisch.

. . . .

-

Und leider somit fehl am Platz.

MT macht keine Rechtsberatung - und das ist hier auch nicht gewollt.

Man kann dem TE Ratschläge geben - aber unverbindlich.

Daher verschiebe ich zu Verkehr und Sicherheit - es gibt dort ähnliche Fragen

Gruß Olli

MT-Moderation

Rechtsberatung ist, jemanden konkret zu beraten, was er tun sollte. Rechtsberatung ist nicht, juristische Sachverhalte allgemein darzulegen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. August 2022 um 08:38:02 Uhr:

Rechtsberatung ist, jemanden konkret zu beraten, was er tun sollte. Rechtsberatung ist nicht, juristische Sachverhalte allgemein darzulegen.

Wobei dieser Grat sehr schmal ist und hier sehr schnell Richtung Beratung verlassen wird.

Wobei: Wenn man bei. Media Markt ein CD-Player kauft, gibt der Markt doch 2 Jahre Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes. Und wenn man das Gerät inkl. Rechnung weiterverkauft, besteht doch der Garantiespruch weiter. Oder irre ich mich da ?

Solange die Originalrechnung mit Datum dabei ist, verweigert doch im Garantiefall kein Markt die Abwicklung oder?

Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 23. August 2022 um 14:26:55 Uhr:

Wobei: Wenn man bei. Media Markt ein CD-Player kauft, gibt der Markt doch 2 Jahre Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes.

Seit wann gibt Media Markt diese Garantie. Kann noch nicht all zulange sein sonst wäre er schon längst insolvent.:D

Nenn es auch Gewährleistungsanspruch....

Zitat:

@McMulesack91 schrieb am 21. August 2022 um 12:20:43 Uhr:

Liebe Freunde,

jetzt wirds juristisch.

Beispiel:

Privatperson A kauft vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug und hat darauf ja die 2 Jahre Gewährleistung wobei nur im ersten Jahr der Händler in der Beweispflicht ist.

Privatperson A verkauft schon einen Monat darauf dieses Auto an Privatperson B. Hat Privatperson B nun IRGENDEINEN Anspruch gegen den Händler? Ich bin zwar kein Händler, meine Logik sagt aber nein, denn Privatperson A könnte vor dem Verkauf doch weiß Gott was für Schmu mit dem Auto betrieben haben. Da wäre es doch unfair wenn der unwissende Händler dafür gerade stehen müsste.

 

Danke im Voraus :)

Es gibt X Varianten von solchen Gebrauchtwagen Versicherungen, da muss man das Kleingedruckte genau lesen.

Wenn ich richtig Informiert bin, dann ist die Junge Sterne Garantie von Mercedes übertragbar auf einen neuen Besitzer.

Bei anderen Garantien, muss man Teilweise sogar zum Verkaufenden Händler in die Werkstatt, wenn was sein sollte.

Also meiner Meinung nach ist die Frage unmöglich Pauschal zu beantworten!

MfG Günter

Zitat:

@McMulesack91 schrieb am 21. August 2022 um 12:20:43 Uhr:

...

Privatperson A kauft vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug und hat darauf ja die 2 Jahre Gewährleistung wobei nur im ersten Jahr der Händler in der Beweispflicht ist.

Privatperson A verkauft schon einen Monat darauf dieses Auto an Privatperson B. Hat Privatperson B nun IRGENDEINEN Anspruch gegen den Händler? Ich bin zwar kein Händler, meine Logik sagt aber nein, denn Privatperson A könnte vor dem Verkauf doch weiß Gott was für Schmu mit dem Auto betrieben haben. Da wäre es doch unfair wenn der unwissende Händler dafür gerade stehen müsste.

...

Naja, "Schmu treiben" bis zum Abwinken kann auch der erste Verkäufer. Dem ersten Käufer steht es frei, seine möglichen Gewährleistungsansprüche an den Zweitkäufer abzutreten. Ob die Abtretung letztlich wirksam ist, ist eine andere Frage, ebenso, ob man als Verkäufer eine solche Abtretung etwa durch AGB wirksam ausschließen kann.

Etwas anderes gilt für Garantien, die kann der Verkäufer fast beliebig ausgestalten, also insbesondere auf den direkten Käufer beschränken.

Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 23. August 2022 um 14:26:55 Uhr:

Wobei: Wenn man bei. Media Markt ein CD-Player kauft, gibt der Markt doch 2 Jahre Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes. Und wenn man das Gerät inkl. Rechnung weiterverkauft, besteht doch der Garantiespruch weiter. Oder irre ich mich da ?

Solange die Originalrechnung mit Datum dabei ist, verweigert doch im Garantiefall kein Markt die Abwicklung oder?

Er kann ja auch gar nicht nachvollziehen ob du erstkäufer bist.

Willst du aber mehr als die Gewährleistung weil der Hersteller zum Beispiel eine darüber hinausgehende Garantie anbietet muss manisch oft registrieren und dies wird nur dem erstkäufer ermöglicht

Eine Garantie ist eine Zusage auf die Funktion eines Gerätes. Das ist etwas komplett anderes als der Gewährleistungsanspruch, der immer gegen einen Vertragspartner geht. Eine Garantie wird mit dem Gegenstand verkauft, der diese Garantie hat.

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 23. August 2022 um 15:49:40 Uhr:

Zitat:

@McMulesack91 schrieb am 21. August 2022 um 12:20:43 Uhr:

l

Privatperson A kauft vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug und hat darauf ja die 2 Jahre Gewährleistung wobei nur im ersten Jahr der Händler in der Beweispflicht ist.

Privatperson A verkauft schon einen Monat darauf dieses Auto an Privatperson B. Hat Privatperson B nun IRGENDEINEN Anspruch gegen den Händler?

Es gibt X Varianten von solchen Gebrauchtwagen Versicherungen, da muss man das Kleingedruckte genau lesen.

Es scheinen hier manche nicht mal die Begriffe "gesetzliche Gewährleistung" und "Garantie(versicherung)" auseinanderhalten zu können.

Eigentlich hatte @Julian44 die Frage oben vollumfänglich beantwortet.

Was im Falle einer Garantie ist: da müßte man die (völlig individuell gestaltbaren) Vertragsbedingungen lesen. Aber von Garantie war beim TE nicht die Rede.

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