Händlergewährleistung & Vorgehensweise
Hallo Mitforisten,
dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum.
Ich habe mir vor 4 Wochen als Privatperson einen neuen Gebrauchten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
(Mazda 6 GG1, 1.8 BJ 2006, 127.000KM).
Nach weniger als 800 gefahrenen Kilometern wird ein schwerer Motorschaden diagnostiziert.
Da hier meiner Meinung nach eindeutig der Händler in Sachmängelhaftung genommen werden kann, möchte ich mein geplantes Vorgehen und weiterführende Fragen zur Diskussion stellen.
Ich habe einen Brief an den Händler aufgesetzt, in dem ich den Sachverhalt schildere (Bericht über die Schäden wird in Kopie beigelegt) und nach § 439 BGB dem Händler die Möglichkeit einräume, innerhalb von 2 Wochen nachzubessern. Ist diese Frist angemessen?
Gleichzeitig habe ich klargestellt, daß ich die Angelegenheit mit meinem Anwalt erörtern und ggf. weitere Rechte geltend machen werde.
Dies scheint nach meinen Recherchen der juristisch notwendige und saubere Weg zu sein.
Fraglich ist momentan noch, ob der Schaden im Zuge einer Reparatur noch behoben werden kann und ob der einzig sinnvolle Weg nicht der komplette Austausch des Motors sein wird.
In diesem Zusammenhang frage ich mich, von welcher Qualität dieser Motor zu sein hätte (Laufleistung, neuerliche Gewährleistung etc.) und ob ich den Einbau eines solchen ggf selber initiieren kann, sollte der Händler sich querstellen und eher eine Rückabwicklung anstreben.
Ich persönlich möchte den Wagen gerne behalten, da er vom Motorschaden abgesehen in einem Top-Zustand ist und ich selber schon einige Arbeiten daran vorgenommen habe ( neue Scheinwerfer, neuer Auspuff, Unterbodenbehandlung etc....).
Besten Dank und ebensolche Grüße,
Thomsen
Beste Antwort im Thema
Ach was waren das früher für schöne Zeiten.
Da war was am "neuen" (alten) Auto, man hat den Händler kontaktiert und oft hat der eine Lösung gehabt.
Leider funktioniert das heute nicht mehr .... vielleicht liegt es aber auch daran das man direkt unpersönlich was schreibt usw.
Ruf den doch einfach an. Sag was los ist.
Und bitte um eine Lösung.
Macht es euch nicht immer so schwer.
Ein seriöser Händler ist auch interessiert daran sowas schnell aus der Welt zu schaffen.
Wenn der sich am Telefon immernoch quer stellt kannste immernoch schriftlich eine Frist setzen und danach zum Anwalt.
70 Antworten
Ach was waren das früher für schöne Zeiten.
Da war was am "neuen" (alten) Auto, man hat den Händler kontaktiert und oft hat der eine Lösung gehabt.
Leider funktioniert das heute nicht mehr .... vielleicht liegt es aber auch daran das man direkt unpersönlich was schreibt usw.
Ruf den doch einfach an. Sag was los ist.
Und bitte um eine Lösung.
Macht es euch nicht immer so schwer.
Ein seriöser Händler ist auch interessiert daran sowas schnell aus der Welt zu schaffen.
Wenn der sich am Telefon immernoch quer stellt kannste immernoch schriftlich eine Frist setzen und danach zum Anwalt.
So sieht es aus. Nix mit weiteres Vorgehen, Anwalt und sonst was. Einfach anrufen, und den Fall schildern. Und dann wirst du ja sehen was passiert. Falls er sich komplett quer stellt, dann zum Anwalt. Aber wahrscheinlich wird so etwas kommen wie "bringen sie mir den Wagen mal vorbei". Ich denke das wirst du dann tun müssen. Wüsste jetzt zumindest nicht, dass der Händler für den Transport zu seinem Gelände aufkommen muss. Aber lass mich gerne eines besseren belehren.
Zitat:
@wadriller schrieb am 22. Februar 2019 um 16:13:22 Uhr:
Ach was waren das früher für schöne Zeiten.
Da war was am "neuen" (alten) Auto, man hat den Händler kontaktiert und oft hat der eine Lösung gehabt.
...
War das wirklich so?
Die gleichen die sich heute hinter Verschleiß verstecken, haben sich früher hinter "gekauft wie gesehen" versteckt.
Das mag sein. Aber er weiß ja noch gar nicht wie der Händler drauf ist.
Bei meinem letzten Auto wurde nach 2 Monaten Ölfilter (tropfte) und 2 Stoßdämpfer getauscht. Ohne wenn und aber.
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Zitat:
@der_thomsen schrieb am 22. Februar 2019 um 15:00:31 Uhr:
Der Gewährleistungsanspruch steht garnicht zur Debatte. Da ist meiner Ansicht nach die Gesetzgebung klar und ein Motorschaden nach weniger als 700 km und nicht mal 4 Wochen nach Kauf keine Frage von Verschleiß.
Hier scheint mir der gesetzlich formulierte Verbraucherschutz ausreichend gut zu sein.
Kleiner Denkfehler von Dir oder falsch formuliert.
Kein Verschleiß nach 4 Wochen oder 700km...
Du hast ja keinen Neuwagen gekauft, deswegen sollte
die "Frage" so lauten;
Kann der Motorschaden nach 13 Jahren/ 127tkm durch
Verschleiß entstanden sein.
Wie die Werkstatt dies einschätzt ist egal. Dazu bedarf es einen Gutachter.
Deswegen wärs mal interessant zu wissen, was defekt ist. Ist es ein Schaden der plötzlich eintritt oder ein Schaden der schleichend kommt (wie ein Motorschaden, der durch eine defekte Kopfdichtung entstand)
Sei Dir deiner Sache nicht so sicher, der Teufel ist ein Eichhörnchen und jeder Gewährleistungsfall ist individuell zu betrachten.
Genau deswegen, sollte man nicht gleich mit Anwalt etc in einem Brief kommen, sonder persönlich mit dem Händler sprechen.
Dazu kommt jetzt noch, dass du den Wagen in ne Werkstatt gebracht hast, wo eine Schadenskalkulation
gemacht wird. Höchstwahrscheinlich musst du für diese
Arbeit aufkommen.
Erster Weg wäre gewesen;
Händler anrufen und sagen Auto läuft nicht mehr (oder was auch immer) Wie verfahren wir weiter...
Wenn ein Motorschaden nach 4 Wochen und 800 km auftritt, dann war der Schaden schon beim Verkauf vorhanden und der Händler muss ihn übernehmen. Wenn der Motor intakt gewesen wäre, hätte er länger als 800km halten müssen. Außerdem muss der Händler die Mängelfreiheit beweisen. Das kann er nicht.
Mir tun Autohändler durchaus leid, dass Sie bei so alten Autos Gewährleistung geben müssen, aber das sieht der Gesetzgeber leider so vor. Das ist auch nicht sarkastisch oder ironisch gemeint. Ich würde es in Ordnung finden, wenn man bei alten Autos Gewährleistung ausschließen könnte und stattdessen vielleicht nur eine Versicherung anbietet.
Arbeitslohn muss er natürlich auch übernehmen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Februar 2019 um 20:26:51 Uhr:
Wenn ein Motorschaden nach 4 Wochen und 800 km auftritt, dann war der Schaden schon beim Verkauf vorhanden und der Händler muss ihn übernehmen.
Das mußt du dem Händler aber erst mal beweisen...........
MfG kheinz
Nein es ist genau umgekehrt. Tritt der Schaden in den ersten sechs Monaten ein, wird per BGB vermutet, dass der Schaden schon vor dem Verkauf vorhanden war. §477 Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass der Motor heile war. Wie will er das machen?
Wichtig ist es auf alle Fälle den Anwalt in das Scheiben zu packen - so bekommt die Sache schon mal gleich die Richtige Grundstimmung für spätere Verhandlungen.....
(Sorry - habe den Ironie Smilley nicht gefunden...!)
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Februar 2019 um 20:26:51 Uhr:
Wenn ein Motorschaden nach 4 Wochen und 800 km auftritt, dann war der Schaden schon beim Verkauf vorhanden und der Händler muss ihn übernehmen. Wenn der Motor intakt gewesen wäre, hätte er länger als 800km halten müssen. Außerdem muss der Händler die Mängelfreiheit beweisen. Das kann er nicht.Mir tun Autohändler durchaus leid, dass Sie bei so alten Autos Gewährleistung geben müssen, aber das sieht der Gesetzgeber leider so vor. Das ist auch nicht sarkastisch oder ironisch gemeint. Ich würde es in Ordnung finden, wenn man bei alten Autos Gewährleistung ausschließen könnte und stattdessen vielleicht nur eine Versicherung anbietet.
Arbeitslohn muss er natürlich auch übernehmen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Februar 2019 um 21:18:03 Uhr:
Nein es ist genau umgekehrt. Tritt der Schaden in den ersten sechs Monaten ein, wird per BGB vermutet, dass der Schaden schon vor dem Verkauf vorhanden war. §477 Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass der Motor heile war. Wie will er das machen?
Ja, der übliche 0815-Ratschlag mal wieder. Den dann viele Mitschreiber auch so gut finden, bis sie vielleicht mal selbst davon betroffen sind.
Selbst in älteren Fahrzeugen wie beim Golf 4 wird schon so manches im Steuergerät hinterlegt. Beim "normalen" Umgang mit Fehlermeldungen bringen selbst Öldruck- und Ölstandsleuchten nichts. Da wird "nur noch um die Ecke nach Hause", "von der Autobahn runter" oder "direkt zur Werkstatt" gefahren. Je nach hinterlegtem Fehler und Bedienungsfehler ist der Händler da schon raus. Was kann der dafür, das der Kunde den Motor schrottet, weil der ohne Öl fährt. Oder ohne Kühlwasser/zu heiß. Also garantieren würde ich erstmal für garnichts ... und bei Dingen wie einem Zahnriemen-/Steuerkettenriss vorm üblichen Intervall gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu.
... und der TE will das Auto weiterfahren. Je nach Schaden dürfte es aber für den Händler günstiger sein, wenn er seine "Reparaturversuche" wahrnimmt und dem TE am Ende das Geld abzüglich Nutzungsentschädigung zurückgibt. Dann hat der TE davon nämlich garnichts.
Im Prinzip hat er jetzt schon alles falsch gemacht ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 23. Februar 2019 um 11:56:33 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Februar 2019 um 20:26:51 Uhr:
Wenn ein Motorschaden nach 4 Wochen und 800 km auftritt, dann war der Schaden schon beim Verkauf vorhanden und der Händler muss ihn übernehmen. Wenn der Motor intakt gewesen wäre, hätte er länger als 800km halten müssen. Außerdem muss der Händler die Mängelfreiheit beweisen. Das kann er nicht.Mir tun Autohändler durchaus leid, dass Sie bei so alten Autos Gewährleistung geben müssen, aber das sieht der Gesetzgeber leider so vor. Das ist auch nicht sarkastisch oder ironisch gemeint. Ich würde es in Ordnung finden, wenn man bei alten Autos Gewährleistung ausschließen könnte und stattdessen vielleicht nur eine Versicherung anbietet.
Arbeitslohn muss er natürlich auch übernehmen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 23. Februar 2019 um 11:56:33 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Februar 2019 um 21:18:03 Uhr:
Nein es ist genau umgekehrt. Tritt der Schaden in den ersten sechs Monaten ein, wird per BGB vermutet, dass der Schaden schon vor dem Verkauf vorhanden war. §477 Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass der Motor heile war. Wie will er das machen?Ja, der übliche 0815-Ratschlag mal wieder. Den dann viele Mitschreiber auch so gut finden, bis sie vielleicht mal selbst davon betroffen sind.
Selbst in älteren Fahrzeugen wie beim Golf 4 wird schon so manches im Steuergerät hinterlegt. Beim "normalen" Umgang mit Fehlermeldungen bringen selbst Öldruck- und Ölstandsleuchten nichts. Da wird "nur noch um die Ecke nach Hause", "von der Autobahn runter" oder "direkt zur Werkstatt" gefahren. Je nach hinterlegtem Fehler und Bedienungsfehler ist der Händler da schon raus. Was kann der dafür, das der Kunde den Motor schrottet, weil der ohne Öl fährt. Oder ohne Kühlwasser/zu heiß. Also garantieren würde ich erstmal für garnichts ... und bei Dingen wie einem Zahnriemen-/Steuerkettenriss vorm üblichen Intervall gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu.
... und der TE will das Auto weiterfahren. Je nach Schaden dürfte es aber für den Händler günstiger sein, wenn er seine "Reparaturversuche" wahrnimmt und dem TE am Ende das Geld abzüglich Nutzungsentschädigung zurückgibt. Dann hat der TE davon nämlich garnichts.
Im Prinzip hat er jetzt schon alles falsch gemacht ...
Der TE hat vor allem bisher erstmal garnichts gemacht. Schon garnicht alles falsch.
Bislang hat es keinen Kontakt mit dem Händler gegeben, es wird nur die Überlegung zur Diskussion gestellt, wie am besten zu Verfahren wäre und wie evtl Konsequenzen bzw Detailfragen zu bewerten sind, da der TE sogar angibt, zum ersten Mal in einer solchen Situation zu sein.
Also bitte erst genau lesen, bevor unnötige Einschätzungen verfasst werden.
Danke
Hallo. Ich habe noch nichts davon gelesen wie der KV abgefasst wurde.
Wurde da evtl.etwas ausgeschlossen mit bestimmten Formulierungen?
Z.B.Verkauf im Kundenauftrag o.ä.?
Zitat:
@der_thomsen schrieb am 22. Februar 2019 um 11:13:47 Uhr:
Nach weniger als 800 gefahrenen Kilometern wird ein schwerer Motorschaden diagnostiziert.
Es wäre sehr hilfreich dieses zu erklären.
Welche Symptome genau sind aufgetreten, was wurde daraufhin wann unternommen, welche Defekte / Mängel wurden exakt festgestellt, was genau wurde bis jetzt demontiert / zerlegt um zur Diganose zu gelangen, und ferner: was soll in dieser Werkstatt eine Reparatur kosten.
Bis das nicht bekannt ist, sind alle Ratschläge mehr oder weniger Kokolores weil man nicht einschätzen kann ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.
"Zylinderschaden" bspw. ist keine belastbare Diagnose oder Fehlerbeschreibung.
Zitat:
@der_thomsen schrieb am 23. Februar 2019 um 12:14:26 Uhr:
Der TE hat vor allem bisher erstmal garnichts gemacht. Schon garnicht alles falsch.
Du hast das Fahrzeug ohne Rücksprache mit dem Verkäufer zu einem dritten gebracht, und je nachdem wie weit dieser den Motor (teil)zerlegt hat kann das durchaus ein Fehler gewesen sein.