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Händlergarantie: will nicht zahlen!!!

Opel Astra F
Themenstarteram 29. Januar 2003 um 10:09

Hi,

Habe mir vor 3 Monaten einen Astra F DTL (1,7L,68PS) gekauft. Nach 2 Wochen stand ich mit nem Motorschaden in der Werkstatt,kosten:800 Euro. Garantieversicherung hat 40 % gezahlt, also hatte ich noch über 400 Euro zum zahlen. Damals hab ich mich schon gewundert, weil ich unter Garantie was verstehe, was man voll ersetzt bekommt, nicht nur zu 40%. (wenn z.B. mein Handy defekt ist bekomme ich ein neues,fertig aus, da muss ich keine 60% zahlen).

So, und jetzt (vor 3 Tagen) ist mir eine von meinen Federn gebrochen. Kosten: gleich wieder über 300Euro. Garantieversicherung will nichts zahlen, da es sich hier angeblich um ein Verschleisteil handeln soll. Kann mir mal jemand sagen was an einer Feder ein Verschleisteil sein soll???Kenne niemand, dem eine Feder gebrochen ist!!!

deshalb: Hat jemand von euch schonmal ähnliche Erfahrung gemacht, oder eine Idee, wie ich am besten meine Kohle wiederbekomme??

Danke schonmal im Vorraus!!

Gruß

Korny

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19 Antworten

Hallo!!!

Unterscheide bitte "Garantie" und "Gewährleistung" !!!

Bei der Garantie kann es möglich sein, das du einen Part an Kosten übernehmen musst. Entweder den Arbeitslohn oder die Materialkosten!

Bei einer "Vollgarantie" (Gewährleistung) brauchst du nix zu bezahlen!

Feder : Da ich davon ausgehe, das das Auto gebraucht gekauft wurde, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, das der Schaden an der Feder (und Motor) bereits bei Übergabe vorgelegen hat.

In diesem Falle muss der Händler diesen ersetzen.

Laß dich nicht abspeisen, da du im Recht bist!

Sollte er sagen, das der Fehler nicht bei Übergabe vorgelegen hat, ist er in der Beweislast!

Sollte sich jedoch widererwarten diese Angelegenheit nicht von selbst regeln, empfehle ich dir einen Anwalt hinzu zu ziehen, da du das Recht auf deiner Seite hast.

Wenn du noch Fragen hast, kann ich dir gerne ein paar Auszüge aus dem Gesetzbuch senden.

Gruß

Stephan

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 11:11

Hallo Stephan,

 

Danke schonmal für den Tipp, ich werde auf jeden Fall mal meinem Autohändler schreiben. Kannst du mir ncoh ein paar auszüge zuschicken? wäre echt genial, wenn ich das gleich dem Händler vorhalten kann. Das andere (der Motorschaden) lief so ab, dass die Garantieversicherung schon 40%gezahlt hat. Kann man da den Händler noch dazu bewegen den Rest zu zahlen? Denn damals war es die Wasserpumpe die sich aufgrund eines Lagerschadens schon nach weniger als 500km festgefressen hat, also war das auf jeden Fall schon bei übernahme.

In Hoffnung auf mein Geld:-),

Gruß

Korny

Hi,

warte aber nicht zu lange - die Beweislast kehrt sich nach 6 Monaten um - dann ist der Kunde in der Beweispflicht

Gruss cocker

Hi,

also du bist absolut im Recht !!!

Die meisten Händler machen es aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts (seit 01/2002) so das sie von unabhängiger Stelle (DEKRA zum Beispiel) ein Gutachten über das Gebrauchtfahrzeug machen lassen um später nicht die Beweislast zu tragen.

Also lass dich nicht so einfach abfertigen, mach am besten alles schriftllich, ein paar Gesetzeparagraphen im Anschreiben mit anführen (natürlich die richtigen), das wirkt immer recht gut, dann merkt er nämlich das du Ahnung hast.

Wenn du es per email machst kannst du ja sogar noch am Ende schreiben: "Meinen Rechtsbeistand habe ich bereits informiert" o. ä. und die email als kopie an irgendeine adresse wie "schmidt@anwaltskanzlei-schmidt.de" schicken, das kommt auch gut :-)

hab da ein paar erfahrungen mit gemacht :-)

gruß

astracabrio

Themenstarteram 30. Januar 2003 um 17:05

Werde Morgen einen Brief scheiben und schicken. Hoffe dass der Händler nicht allzuviel rummuckt, habe mal einen Bekannten gefragt, der BWL usw. studiert hat, der meinte, dass die Händler oft nur auf ein Anwaldschreiben reagieren, da sie vor dem "kleinem Mann" normalerweise nicht viel zu befürchten haben.

Das andere Problem ist eben dass ich im 1. Fall von der Garantieversicherung was bekommen habe(40%), ich weis nicht ob ich den Rest auch noch vom Händler einklagen kann,aber ich hoffe dass ich wenigstens eins von beiden bekomm:-)

Hat mir jemand noch n paar Auszüge aus dem Gebrauchtwagengesetz?

Danke!

Gruß

Korny

Schau mal unter www.teleanwalt.de/gesetzestexte

und dann unter der Rubrik BGB "Gewährleistung/Mangel" nach!

Ich denke das hilft dir weiter!

Wenn nicht, bin ich gerne bereit, dir bei dem aufsetzen des Briefes, hilfe zu geben!

Gruß

Stephan

hi leute,

war heute morgen beim doc und da hab ich aus lauter langeweile in der ADAC motorwelt vom Januar geblättert.....steht genau dein problem drin...

würd ich mir mal durchlesen ist echt hilfreich

gruß

astracabrio

Themenstarteram 3. Februar 2003 um 21:42

Hi,

Ich hab heute mal mit einem Bekannten geredet,der gerade Jura studiert. Soweit ist eigentlich alles klar, bis auf eins: Ich habe ja laut dem Gesetz 2 Jahre (wenn Händler beschränkt dann 1 Jahr) Gewährleistung(also "Vollgarantie").

Warum gibt mir der Händler zu meiner Gewährleistung eine Garantieversicherung? Wird durch diese Versicherung meine Gewährleistung jetzt nichtig? Oder wie läuft das? Man könnte ja auch fast meinen die läuft paralell dazu,also hab ich Gewährleistung und Garantie???!!

Oder will mich der Händler mit der Garantie nur ver*****en dass ich erst gar net auf die Idee komm dass ich Gewährleistungsrecht hab??

Alles seeeeeehr kompliziert:-(

Ich weis nur dass es bei denen vom Opelforum so läuft, dass man 1 Jahr nach kauf alle Werkstattkosten gezahlt bekommt, die Teilekosten aber nicht. Dann würden die ja auch rechtswiedrig handeln, oder?

Gruß

Korny

moin,

ich würd dem die ausgabe vom ADAC motorwelt unter die nase halten und ihm sagen er soll sich halt mal informieren wenn er keine ahnung hat. wenn nicht würd ich mich auch ruhig mal an den adac wenden - die helfen da auf jeden fall.

kann ja mal auf der homepage gucken.

gruß

astracabrio

HI,

lies mal deinen Kaufvertrag genau durch. Evtl. ist irgendwo im Kleingedruckten was zu finden oder da steht irgendwas in der Art "Werkstattgeprüft" oder "Inspektion neu" oder ähnliches... Normalerweise kann ein Händler die Gewährleistung nicht ausschliessen, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist... das kann nur ein privater Verkäufer, muss aber im Vertrag darauf hinweisen. .egal...

Wenn ein Händler im Vertrag auf evtl. Mängel hinweist und du das unterschreibst, hat der Händler keine Gewährleistung zu leisten. Ansonsten - Anwalt nehmen und sämtliche Werkstattrechnungen nur noch unter Vorbehalt bezahlen (extra auf der Rechnung vermerken!). Wenn du Rechtschutzversicherung hast umso besser. Dann rück dem Händler zuleibe. Eine extra Gebrauchtwagernversicherung ist unnötig... wenn ein Händler versucht, dir sowas anzudrehen, will er dich bescheissen... Finger weg!

Gruss cocker

Themenstarteram 4. Februar 2003 um 12:19

Hi,

also im Vertrag stehen folgende Mängel: kleiner Lackschaden (da hats an einer Stelle Kratzer), Heckscheibenwischermotor defekt, Heizungsbeleuchtung defekt. Von wegen Inspektion neu oder so steht aber nix drin.

Zur Gebrauchtwagenversicherung: Das Problem ist, dass ich diese ja schon abgeschlossen habe, und die Versicherung hat im ersten Fall ja schon 40% bezahlt.

Mein vorheriges Auto habe auch bei einem Händler gekauft, und da lief das mit der Gewährleistung genauso, das ich nur eine Gebrauchtwagenversicherung bekommen habe.

Meine Frage ist jetzt: Hat der Händler seine Pflicht erfüllt wenn er einem so eine Versicherung andreht??

Gruß

Korny

Ich würde mir da gar nicht mehr so viele Gedanken drum machen, sondern dem Händler klar machen zu was er verpflichtet ist und wenn er nicht mitspielt würde ich mir einen Anwalt nehmen und den ein Schreiben verfassen lassen. Sag das doch einfach dem Händler das, wenn er sich weigert, du dir einen Anwalt nimmst und das dann natürlich noch weitere Kosten auf ihn zukommen.

gruß

astracabrio

HI,

nochmal: die Gebrauchtwagenversicherung kannst du abhaken... die ist so unötig wie Bauchweh..!!! Der Händler ist so oder so zur Gewährleistung verpflichtet , ausser für die Mängel, die im Vertrag stehen und den du unterzeichnet hast. Und wenn der Händler nicht imstande ist, die Mängel zu beseitigen, gibts nur eins: WANDLUNG !!!

Du gibst ihm das Auto wieder und er dir das Geld! Früher wars mal so, dass Wandlung nur möglich war, wenn dergleiche Fehler auch nach der 2. Nachbesserung noch nicht beseitigt war. Seit 2002 ist das anders. Da muss der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Fehler bei Abschluss des Vertrages noch nicht da war! Und das wird schwer für ihn! Nach 6 Monaten kehrt sich das Ganze um. Dann musst du dem Händler nachweisen, dass der Fehler beim Kauf schon da war! Wird auch schwierig. Also warte nicht so lange... du hast das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages, evtl sogar wegen arglistiger Täuschung... stellt sich der Händler quer, nimm dir einen Anwalt und lass dich mal beraten... steig dem Sack aufs Dach, bevor es zu spät ist!

Gruss cocker

MPR-GARANTIE

 

Servus,

habe mir bei einem Händler vor 2 Wochen einen 320i geholt mit MPR-Garantie geholt. Hat jemand Erfahrungen damit?

Nun habe ich folgendes Problem:

Beim Kauf ging die Klima nicht und der Händler meinte, es läge an zuwenig Flüssigkeit. Also habe ich die auffüllen lassen und stellte fest, daß der Wärmetauscher bzw. Kondensator undicht ist!

Müsste der Händler das dann nicht auf Gewährleistung reparieren und die MPR-Garantie ist ein völlig unsinniger Witz?

Außerdem wären Gelenke an der Vorderachse fällig.

ZUM VERTRAG:

- Klimaanlage o.F. , evtl Flüssigkeit ergänzen!

- 12 Mon. Gewährleistung lt. MPR Gebrauchtwagengarantie

Bitte helft mir! Was soll ich machen?

Tom

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