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Händlerangebot Wandlung B8 Montagsauto

VW Passat B8
Themenstarteram 7. September 2015 um 18:46

Der Händler hat Wandlung für meinen Sorgen Passat angeboten!

Bei der Wandlung muss ich pro 1000 gefahrenen Kilometer 0,67 Prozent vom Kaufpreis abziehen. Das sind bei meinem 3 Monate alten Passat wegen der mittlerweile 15.000 km leider fast 6000€. Pro Monat 2000€ Verlust ist ja ganz schon viel. 15*0,67=10,05% vom Neuwagenpreis!

Angeblich sind die 0,67 Prozent Standard. Den Wagen kann ich jetzt jederzeit zurückgeben und wenn ich wieder Audi oder VW bestelle werde ich bei einer Neuwagenbestellung vorgezogen, so dass ich angeblich nur wenige Wochen warten muss auf den nächsten Wagen.

 

Bekomme ich mehr Erstattung wenn ich einen Anwalt hinzuziehe oder was schlägt Motor Talk vor? Hat schon einmal jemand eine Wandlung durchgezogen?

Freue mich über Tipps und Tricks!

Zur Zeit fahre ich einen Leih Passat weil meiner in der Werkstatt steht!

Danke für Euer Feedback!

Acid-Man

 

 

Details zum Fahrzeug und meinen Sorgen im Beitrag:

quote]

@Acid-Man schrieb am 4. September 2015 um 16:53:32 Uhr:

Neuer VW Passat 4 Motion Bi-Turbo Erfahrungsbericht

Ich finden den neuen Passat gelungen und aus diesem Grund habe ich mir auch den B8 als 240 PS 4 Motion DSG mit vielen Extras für etwas über 60.000€ bestellt. Leider habe ich seit Besitz des neuen PKW ziemlich viel Ärger und neben akuten Ölverlust, Kühlwasserverlust viele Probleme mit dem AID und der Discover Media Pro!

2015-06-01

Werksabholung in Wolfsburg. Die Werks Abholung verzögert sich, so dass wir erst um 18:00 unseren Neuwagen bekommen und um 19:00 Wolfsburg verlassen. Kurz hinter dem Ortsschild friert der Navi Hauptschirm und das AID das erste Mal ein. Trotz Ausschalten den PKW, können wir den Navigationscomputer leider nicht wieder zum Laufen bringen.

Erst später lernen wir, dass das System mindestens 1 Stunde komplett ausgeschaltet sein muss um wieder neu zu starten.

2015-06-02 Erster Werkstattaufenthalt

Ich fahre gleich morgens zur Werkstatt um den Ausfall von Navi und AID zu reklamieren. Beim Autohaus wird der Fehlerspeicher ausgelesen und die Seriennummern etc. dokumentiert um mit dem Mutterkonzern das weiter Vorgehen zu besprechen.

Später werde ich informiert, dass alle Systeme aktuell sind und ich bitte weiterfahren soll, der Fehler sollte nicht wieder auftreten.

2015-07-03

Der Navi und das AID Display „frieren“ immer wieder ein und ich reklamiere jetzt schriftlich beim Autohaus und reiche verschiedene Videos mit „Eingefrorenen System“ ein.

Auch reklamiere ich den Radioempfang, welcher deutlich schlechter, als bei allen anderen Fahrzeugen ist, die ich bisher fuhr.

2015-07-14 und 2015-07-15 Zweiter Werkstattaufenthalt

Nach Rücksprache mit Volkswagen wird die Steuerungselektronik komplett getauscht. (The Brain) Auch die Software wird soweit nötig und möglich aktualisiert.

2015-07-16

Bereits auf der Rückfahrt vom Autohaus fällt der komplette Navibildschirm aus und ist nur noch Schwarz. Auch flackert jetzt das AID. Der Radioempfang ist weiterhin schlecht.

2015-07-22 Werkstattbesuch

Ich frage in der Werkstatt persönlich nach wie es denn nun weitergehen soll?

Laut Volkswagen soll die Steuerungselektronik noch einmal komplett getauscht werden. Der nächste Werkstatttermin wird für den 3+4+5 August vereinbart.

2015-08-03 und 2015-08-04 und 2015-08-05 Dritter Werkstattaufenthalt

Für den zweiten Austausch der Steuerelektonik (The Brain) und die drei Tage Werkstatt beschreibe ich noch einmal alle Fehler genau in einem Schreiben vom 3. August.

Zitat:

1.) Navi Probleme wie beschreiben nach letztem Austausch Elektronik (Temporärer Black Screen Navi und Flackern im AID)

2.) CAR NET funktioniert seit letztem Update nicht mehr, bzw. bekomme ich leider selbst nicht zum Laufen.

3.) Radio Empfang ist sehr schlecht (Diverse Beispiele Videos für NDR Info und NDR 2 bereits zugeschickt)Wie oben bereits gesagt - im Austauschfahrzeug alles perfekt!

4.) Die Memoryfunktion vom Fahrersitz funktioniert nicht mehr. Wenn ich den Sitz nach ganz unten stelle, hat der Sitz beim nächsten Einschalten die Einstellung immer wieder vergessen! Das scheint insbesondere die Höhenverstellung des Sitzes zu betreffen.

5.) Die Schutzscheibe im AID hat oben links einen (inneren) Kratzer, welcher insbesondere bei Sonnenlicht ins Auge fällt und der störend ist.

6.) Das Auto stinkt oft und insbesondere nach längerer Fahrt und dann Bremsen bis Stillstand oft einen beißenden Geruch im Fahrzeug. Dieser Geruch ist beim ganz neuen Austauschfahrzeug nicht vorhanden und mir sonst beim Leasing Passat oder Mercedes etc. in irgendeiner Weise je so stark aufgefallen. Das kann nicht in Ordnung sein! (Beim letzten Treffen sagten Sie, dass es vermutlich die neuen Beläge sind!) Der Wagen hat schon 8500 km runter!

7.) Die Verkehrzeichenvorlesefunktion funktioniert nicht immer einwandfrei. Insbesondere in meinem Wohngebiet besteht der Navi (altes Kasernengelände) immer auf 5 Km/H Geschwindigkeit obwohl in diesem Bereich nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht und keinerlei Schilder mit 5 km/h oder Ähnlich irgendwo sichtbar sind! Scheinbar zieht also die Systemsteuerung irgendwo historische Daten, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 5 km/h kann ich keinster Weise nachvollziehen!

2015-08-09

Wir machen Urlaub in Norwegen. Bereits am zweiten Tag frieren wieder der Navi und das AID ein. Beide Bildschirme bewegen sich nicht und das System bzw. der Wagen muss mindestens eine Stunde ausgeschaltet sein um wieder zu funktionieren. Das ist immer noch der gleiche Fehler, wie bei der Werksabholung in Wolfsburg am 2015-06-01. Zwischenzeitlich ist zweimal die gesammt Steuerelektronik ausgewechselt worden! Tatsächlich fängt sich in unserem Norwegen Urlaub jetzt das Navi aber manchmal wieder (das hat es früher nicht getan) und das System ist nicht immer bis zum nächsten Tag unbrauchbar. Auch die Streifen im AID sind weiterhin von Zeit zu Zeit vorhanden.

Im Urlaub macht uns insbesondere der Gestank Sorgen. Jetzt ist das erste Mal meine Frau und Kinder für längere Zeit dabei und meine Frau hält den Gestank im neuen Passat nicht aus. Tatsächlich gewöhnen wir uns wegen des starken Gestankes nach Bremsmanövern an, zum Beispiel an der Ampel an, immer die Fenster und Schiebedach zu öffnen um überhaupt weiterfahren zu können.

2015-08-17 und 2015-08-18 Vierter Werkstattaufenthalt

Am Polarkreis in Norwegen meldet sich der Passat mit der Fehlermeldung „AdBlue Fehler! Motorstopp in 1000km!“ und zählt die Kilometer runter. Da in Norwegen Werkstätten oberhalb des Polarkreises recht selten sind brechen wir unsere Reise ab (Hotelkosten, Stornierung etc.) und besuchen nach Rücksprache mit der Volkswagen Service Nummer die Werkstatt in Mosjoen, Norwegen (Hansens Bilverksted AS).

Hier verbringe ich ab 7:00 Morgens fast den ganzen Tag bis die Werkstatt unter Aufbringung von viel Engagement, mehreren Rückfragen in Oslo und Probefahrten mit bestimmten Geschwindigkeitsintervallen (30 Sekunden bei 80km/h und 2900 Umdrehungen – dann Gas weg für 5 Sekunden, dann 90km/h bei, dann 100 km/h etc. ……), Entleeren und Wiederbefüllen des ADBlue Tanks, Neuaufspielung der Software etc.

Bei Wiederauffüllen muss ich das AdBlue zahlen, welches laut Volkswagen Norwegen nicht zur Garantie gehört. Das Ferienhaus in Mosjoen hätten wir normalerweise nicht gebucht! Meine Familie wartet im Ferienhaus auf meine Rückkehr von der Werkstatt.

Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag!

2015-08-02 bis heute

Der Wagen meldet sich insgesamt 3x mit der Bitte Öl nachzufüllen! Im Urlaub und in Deutschland fülle ich jeweils etwa 0,6 Liter nach. Als Ingenieur achte ich insbesondere darauf nicht zu viel Öl nachzufüllen und kann ausschließen zu viel nachgefüllt zu haben!

Wie kann es sein, dass der neue Motor so viel Oel verbraucht? In meinem alten Diesel habe ich auf 100.000 km so viel Öl aufgefüllt, wie bei diesem Neuwagen in 3 Monaten bzw. normalerweise reichte der normale Oelwechsel in der Werkstatt?

2015-08-27 Fünfter Werkstattaufenthalt

Morgens auf dem Weg zur Arbeit meldet sich der Wagen mit der Meldung „Kühlwasserverlust“ auf der Autobahn. Ich entscheide mich umzudrehen und besuche wieder die Autowerkstatt. Ein Meister nimmt das Thema ernst und schaut sich den Wagen genauer an. Tatsächlich vermutet der Meister eine Kühlwasser Leckage, kann diese aber nicht auf Anhieb finden. Der Meister vereinbart mit mir den Sechsten Werkstattaufenthalt um die Kühlwasserl Leckage zu suchen.

Aber der Freundliche findet beim Abschrauben der Unterbodenschutzplatte viel Oel unterm Motor und auf der Schutzplatte. Hier ist das Getriebe für 4 Motion und auch die Platte selbst voller Öl! Man kann die Tropfen unterm Motor deutlich sehen!

Der VW Techniker/Meister bestätigt ein deutliches Problem. Auf einer anschließenden gemeinsamen Probefahrt wird bestätigt, dass der bestialische Geruch (von dem ich berichte) im Fahrzeug ziemlich sicher von verbranntem Öl stammt, welches in den Innenraum getrieben wird.

Zuhause habe ich dann unsere Auffahrt kontrolliert und festgestellt dass wir auf dem Parkplatz des Passat nun frische Ölflecke auf den Pflastersteinen haben!

2015-09-07 und 2015-09-08 Sechster Werkstattaufenthalt

 

Ich werde den „Neuwagen“ Montag wieder in die Werkstatt bringen. Folgende Mängel summieren sich nach den letzten 5 Werkstattaufenthalten zusammen:

1) Navi und AID frieren manchmal ein und können erst nach mindestens 1 Stunde Stillstand wieder genutzt werden. (Kommt seltener vor als vor 9 Wochen!)

2) Das AID flackert im Tagesbetrieb. (Tritt erst nach erstem „Brain“ Wechsel auf!)

3) Der Radioempfang ist weiterhin schlechter als bei anderen Fahrzeugen.

4) Das AID soll wegen innen liegender Kratzer ausgewechselt werden.

5) Der Wagen hat ungeklärten Kühlwasserverlust!

6) Der Wagen hat ungeklärten Oelverlust!

Der Wagen entspricht überhaupt nicht den Erwartungen. Nach bereits 5 Werkstattbesuchen ist der bestialische und wahrscheinlich Gesundheit belastende Gestank immer noch sehr präsent. Der Navi und das AID funktionieren trotz diverser Reparaturen immer noch nicht zuverlässig! Weiterhin habe ich ein mobiles TOMTOM im Passat, weil das Gerät zuverlässiger ist und nicht plötzlich ausfällt.

Das AID flackert. Das Auto leckt unsere Auffahrt voll und beschädigt unser Eigentum! Der Kühlwasser Verlust und Öl Verlust sind nicht geklärt! Die ADBlue Fehlermeldung hat uns Urlaubstage gekostet und zusätzliche Kosten verursacht. Die diversen Werkstattbesuche und Reklamationen kosten Arbeitszeit und Freizeit.

Mit dem neuen Passat – Alter fast 12 Wochen – jetzt 15.000km bin ich schon SECHSMAL absolut notwendig in der Werkstatt gewesen!

Zum besseren Verständnis ein paar Bilder und anonymisierte Dokumentation:

https://www.dropbox.com/.../AAAFfHc1XsogZzBVbLlTnMWja?dl=0

Soviel zu meinen Erfahrungen mit dem neuen Passat B8……vielleicht hat jemand einen guten Vorschlag oder eine Idee zur weiteren Vorgehensweise?

Beste Antwort im Thema

Klar, wenn's sein muss, dann mit Anwalt. Man sollte aber nicht pauschal sagen "auf jeden Fall zum Anwalt". Wenn man selbst 0,4% aushandeln kann, und der Anwalt vielleicht 0,38%, dafür aber noch 400 Euro kostet, hat man halt nichts gewonnen. Deshalb würde ich das eine Gespräch mit dem Händler noch versuchen und erst danach zum Anwalt gehen.

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ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen! Habe mich mit dem Thema vor ein paar Jahren mal auseinander gesetzt.

Wenn man mal ein bisschen Googlet findet man z.B: http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Also meine Erfahrung sagt Angebote von Händlern verdienen immer nur die Händler.

Fragen die ich noch gerne beantwortet hätte.

Wer sagt das 0,67 cent Standard sind?

Was springt für mich raus wenn ich neu bestelle? %

Wer garantiert mir die schnelle Lieferung?

Was ist wenn nicht?

Womit fahre ich bis der nrue da ist? (Die 0,67 Karre??)

Was zahlt man mir das ich nochmal VW kaufe?

Plupunkt für dich ist die Einsicht des Händlers. Ein beratendes Gespräch beim Fach-Anwalt würde ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen

VG

Moin,

ich habe vor 1,5 Jahren einen 6 Monate alten Audi A4 Allroad Quattro 3.0 TDI gewandelt. Nutzungsentschädigung wurde mit Anwalt auf 0,4 % je 1.000 km festgelegt. Basis: erwartete Laufleistung 250.000 km. 0,67 % sind unverschämt, da macht bei einem Passat im Ernstfall wahrscheinlich kein Gericht mit. Versprechungen mit "vorgezogen" würde ich skeptisch begegnen. Wenn Du den Wagen zurück gibtst, wie bleibst Du Mobil bis der neue Wagen kommt? Da gibt es keinen Entschädigungsanspruch!

Gruß

A4ARQ3

am 7. September 2015 um 20:04

Zitat:

@CaRsde schrieb am 7. September 2015 um 21:30:00 Uhr:

Was zahlt man mir das ich nochmal VW kaufe?

Gar nix, das geht denen doch am Ar** vorbei ob du dir den nächsten kaufst oder nicht. Die haben ihren Schnitt gemacht mit den 6.000 €. Der Wagen geht mit Gewinn wieder in den Verkauf und der nächste darf sich "freuen".

Zitat:

@Schwindel schrieb am 7. September 2015 um 22:04:08 Uhr:

Zitat:

@CaRsde schrieb am 7. September 2015 um 21:30:00 Uhr:

Was zahlt man mir das ich nochmal VW kaufe?

Gar nix, das geht denen doch am Ar** vorbei ob du dir den nächsten kaufst oder nicht. Die haben ihren Schnitt gemacht mit den 6.000 €. Der Wagen geht mit Gewinn wieder in den Verkauf und der nächste darf sich "freuen".

Sehr fundierte Aussagen hier mal wieder muss ich sagen. Gilt das als Rechtsberatung und Tipp?

Ich würde dir in jedem Fall die Hilfe eines entsprechend spezialisierten Anwalts empfehlen.

 

Beide Vertragsparteien haben ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen: Du bist als Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu entrichten und der Händler hat dir die mangelfreie (!) Sache zu liefern. Kann er das wie in deinem Fall nicht, so muss er Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten. Meines Wissens nach sehen die meisten Gerichte 3 Nachbesserungsversuche als ausreichend an. Sollte die Sache danach nicht mangelfrei sein, so hat der Käufer u. U. das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da dies aber immer differenziert betrachtet werden muss solltest du unbedingt - wie oben schon erwähnt - einen Anwalt mit entsprechender Spezialisierung zu Rate ziehen.

 

 

- Dies ist keine Rechtsberatung! -

Hallo klein,

ich glaube er will damit deutlich machen, das der Händler auf JEDEN Fall keine Miesen macht, sondern der Käufer zahlt hier draufWarum sollte der Käufer nochmal kräftig löhnen, obwohl hier der Händler in der Verantwortung steht? Und so Aussagen wie "0,67% pro KM sind üblich, solche Aussagen sind Nonsens weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Und genau deswegen benötigt der TE einen RA, damit er von den ach so barmherzigen Händlern nicht nochmal ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans.

Vielleicht etwas polemisch ausgedrückt, aber im Kern der Sache ist es so.

Grüße rockyzoomzoom

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 7. September 2015 um 22:12:34 Uhr:

Zitat:

@Schwindel schrieb am 7. September 2015 um 22:04:08 Uhr:

 

Gar nix, das geht denen doch am Ar** vorbei ob du dir den nächsten kaufst oder nicht. Die haben ihren Schnitt gemacht mit den 6.000 €. Der Wagen geht mit Gewinn wieder in den Verkauf und der nächste darf sich "freuen".

Sehr fundierte Aussagen hier mal wieder muss ich sagen. Gilt das als Rechtsberatung und Tipp?

Ich habe nie behauptet dass der TE nicht zum Anwalt gehen sollte. Allerdings ist so etwas halt nunmal auch Sache der Anwälte. Mir ging es um die Aussagen oben die aus meiner Sicht eben ohne Fundament, einfach nur hetzerisch und somit in diesem extremen Fall einfach nicht zielführend sind.

 

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 7. September 2015 um 23:08:34 Uhr:

Hallo klein,

ich glaube er will damit deutlich machen, das der Händler auf JEDEN Fall keine Miesen macht, sondern der Käufer zahlt hier draufWarum sollte der Käufer nochmal kräftig löhnen, obwohl hier der Händler in der Verantwortung steht? Und so Aussagen wie "0,67% pro KM sind üblich, solche Aussagen sind Nonsens weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Und genau deswegen benötigt der TE einen RA, damit er von den ach so barmherzigen Händlern nicht nochmal ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans.

Vielleicht etwas polemisch ausgedrückt, aber im Kern der Sache ist es so.

Grüße rockyzoomzoom

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 7. September 2015 um 23:08:34 Uhr:

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 7. September 2015 um 22:12:34 Uhr:

 

Sehr fundierte Aussagen hier mal wieder muss ich sagen. Gilt das als Rechtsberatung und Tipp?

Ich hatte mal einen Skoda gewandelt, da waren es auch 0,4% pro 1.000 km, aber Bevorzugung bei Neubestellung würde ich mal nicht glauben.

Und auch wenn der Händler so tut, dass er einem einen Gefallen bereitet - er ist der Profiteur. Denn er verkauft einen Neuwagen (an Dich) mehr als geplant und die alte Karre wird sicherlich an Aufkäufer ins Ausland gehen, mit Gewinn.

Eine Wandlung eines Neuwagens mit bereits 15000 km ist natürlich das Worst Case Szenario.

Aber bei den beschriebenen Fehlern würde ich den Passat auch keine Sekunde länger behalten. Geh zum Anwalt und lass Dich beraten.

Bei diesen Mängeln und deinen Aufwendungen, die du neben den Werkstattaufenthalten betreiben musstest, auf jeden Fall zum Anwalt!

Vor einiger Zeit gab es im Forum eine Diskussion zum prozentualen Abzug bei Wandlung/Rückgabe des Autos. Es kam heraus, daß der Prozentsatz seit einigen Jahren nicht mehr so fest (bzw. "üblich) ist, wie das früher mal war. Wenn Dein Händler sagt, daß 0,67% üblich seien, ist er entweder nicht auf aktuellem Stand, oder er will Dich übervorteilen (oder beides).

Der Prozentsatz orientiert sich an der zu erwartenden Gesamtfahrleistung eines Autolebens, welches wiederum von der Fahrzeugklasse abhängig ist. Bei einem Up erwartet man weniger km als bei einer S-Klasse. Der Passat dürfte da im oberen Segment liegen, also sind 0,67% Abzug/1000km definitv zu viel. Die bereits genannten 0,4% sind da realistisch, mehr als 0,5% (erwartete Gesamtlaufleistung 200.000km) würde ich nicht akzeptieren. Die 0,67% stammen aus einer Zeit, als die Autos nach 150.000km vom Rost zerfressen auseinanderfielen.

Ob sich dafür ein Anwalt lohnt, würde ich mir gut überlegen, da der auch Geld kostet. Konfrontiere doch den Händler mal mit den 0,4%, vielleicht dazu ein paar Urteile im Netz googlen und bei Bedarf vorlegen. Danach kannst Du immer noch Geld für einen Anwalt ausgeben.

Zitat:

Ob sich dafür ein Anwalt lohnt, würde ich mir gut überlegen, da der auch Geld kostet. Konfrontiere doch den Händler mal mit den 0,4%, vielleicht dazu ein paar Urteile im Netz googlen und bei Bedarf vorlegen. Danach kannst Du immer noch Geld für einen Anwalt ausgeben.

Nur wenn man verliert. Das sehe ich hier nicht, da der Händler bereits von sich aus ein Angebot gemacht hat. Aus der Nummer kommt er jetzt nicht mehr raus. Es geht sich ja jetzt nur noch um den Preis nicht um ob oder ob nicht.

Hallo klein_a3,

ich ewiß nicht was an meinen Erfahrungen oder dem Beitrag von dem Kollegen hier "hetzerisch" sein soll.

Ich habe meinen Beitrag aufgrund meiner Erfahrungen mit VW geschrieben. Und da ging eben ohne RA gar nichts. Wenn VW mich über den Tisch ziehen will und behauptet alles sei "Stand der Technik"

und Wandlung zuerst ablehnt und dann mit einem Wiztangebot daherkommt um mich ein zweites Mal abzukassieren dann ist es doch nicht meine Schuld wenn ich mittels RA vor Gericht gehe um den XXXXX Laden fertig zu machen und mein Geld wiederzubekommen, oder sehe ich das falsch?

Ich bin überzeugt: NEIN.Es ist unangebracht, in einem Forum immer nur die ach so armen VW Händler schützen zu wollen. Keine Sorge, die sind erwachsen genug um dich über den Tisch zu ziehen ohne das du was merkst,

Hier ist ein Faktor von höchstens 0,4 angebracht.

Grüße rzz

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 8. September 2015 um 08:02:33 Uhr:

Ich habe nie behauptet dass der TE nicht zum Anwalt gehen sollte. Allerdings ist so etwas halt nunmal auch Sache der Anwälte. Mir ging es um die Aussagen oben die aus meiner Sicht eben ohne Fundament, einfach nur hetzerisch und somit in diesem extremen Fall einfach nicht zielführend sind.

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 8. September 2015 um 08:02:33 Uhr:

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 7. September 2015 um 23:08:34 Uhr:

Hallo klein,

ich glaube er will damit deutlich machen, das der Händler auf JEDEN Fall keine Miesen macht, sondern der Käufer zahlt hier draufWarum sollte der Käufer nochmal kräftig löhnen, obwohl hier der Händler in der Verantwortung steht? Und so Aussagen wie "0,67% pro KM sind üblich, solche Aussagen sind Nonsens weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Und genau deswegen benötigt der TE einen RA, damit er von den ach so barmherzigen Händlern nicht nochmal ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans.

Vielleicht etwas polemisch ausgedrückt, aber im Kern der Sache ist es so.

Grüße rockyzoomzoom

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 8. September 2015 um 08:02:33 Uhr:

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 7. September 2015 um 23:08:34 Uhr:

 

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