Händler will Kaufvertrag nur im Autohaus unterzeichnen lassen wegen Fernabsatzgesetz

Hallo Schwarm, nun habe ich (aus dem südl. Schleswig-Holstein) schon zwei Autos (Jahreswagen) in den letzten fünf Jahren bei Vertragshändlern (NRW) im Netz gefunden. Kaufvertrag per Mail bekommen, zunächst per Fax zurückgesendet und dann per Post im Original. Finanzierung parallel bei der Herstellerbank, Brief an die Zulassungsstelle daheim, retour ans Autohaus und bei Übergabe die mitgebrachten Kennzeichen ans Auto geschraubt und nach Hause damit. Also eigentlich nichts besonderes!

Nun will ich mir einen jungen Gebrauchten als Zweitwagen kaufen. Ich habe praktisch das perfekte Auto in Süddeutschland (also am anderen Ende der Republik) gefunden, brauche den aber erst im Herbst. Wäre für den Hdl OK- wunderbar! Bis dahin würden die Ihren Vorführwagen halt weiter angemeldet lassen und nutzen, außerdem würde es meinem "genehmigten" Budget entgegen kommen. Eine win/win-Situation.

Unerwartetes Problem: Nun besteht der Händler (Markenhdl) darauf, dass ich für einen Kaufvertrag zu ihm in den Süden kommen soll, damit ich die Unterschrift vor Ort leiste. Alles andere (Fax/Brief) sei von der Geschäftsführung wegen Rücktrittsrecht im Rahmen des geltenden Fernabsatzgesetzes (ich würde es ja wieder wie mit den Hdl. aus NRW machen, so wie es doch laufend vorkommt!) als unzulässig vorgegeben worden.

Denn, so die Begründung, ich hätte auch nach Jahren noch ein Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatz... Also, das habe ich ja noch nie gehört! Zwei Wochen gemäß Fernabsatzgesetz, na gut, mag sein- aber wenn ich die Unterschrift auf den Kaufvertrag setze am (zB) 01. Mai, ist doch der Hdl unwiderruflich raus aus der -für ihn- unsicheren Lage per 15. Mai?!

Waren die anderen Händler nur mutig oder ist der fragliche Händler hasenfüssig (ich will es mal freundlich ausdrücken)? Wie kann ich die GF des Autohauses überzeugen, dass ein Kaufvertrag per Fax/Post mittel- und langfristig unbedenklich ist?

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen der Händler hat sich im Gegensatz zu den anderen Händlern einfach über die Rechtsfolgen Gedanken gemacht.

Und nein die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Übergabe der Ware, also 2 Wochen ab Herbst.
Das aber auch nur wenn Rechtswirksam über die Möglichkeit des Wiederrufs aufgeklärt wurde. In standardvertrag des Händlers wird das nicht, das muss er also noch extra rein schreiben.
Ohne diese Aufklärung kannst du praktisch ewig zurück geben.

Ich denke nicht das du den Händler davon überzeugen kannst bei dir eine Ausnahme zu machen.

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Das meinte ich doch gar nicht.

Das sind doch normale Finanzierungen.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 1. Mai 2016 um 14:17:22 Uhr:


na ja... ratenzahlung gibt es mittlerweile überall... ein arbeitskollege hat seinen 800 euro flat tv auf raten bei media markt gekauft ;-)

und ich hatte letztes jahr eine größere behandlung beim zahnarzt, der hat mich mit dem kostenvoranschlag gleich einen wisch in die hand gedrückt wo man einen kredit bekommt und auf raten abstottert :-)

auf nachfrage von mir wer das in anspruch nimmt meinte er nur mehr als man glaubt ;-)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. April 2016 um 20:22:39 Uhr:



Das kann aber nicht der einzige Grund sein.

Hinzu kommt wohl auch, daß dieser Händler das unternehmerische Risiko scheut. Damit hilft er ja indirekt seinen Wettbewerbern, wie das hier diskutierte Beispiel eindrucksvoll belegt.

Vielleicht hat er auch einfach genug Kunden vor Ort um sich auf solche Geschäfte nicht einlassen zu müssen.
Oder wie weiter am Anfang nur die gültige Rechtslage besser studiert als Andere.
Wie mein Händler immer meint, manchmal ein kein Geschäft das bessere Geschäft.
😁 Bisher kann Er auch nicht klagen, hatte Er im ersten Quartal doch schon ein Drittel seines Jahressolls erfüllt und das zweite Quartal sei eher besser angelaufen.
Und das wo Er nicht die Spitzenrabatte bietet die Hier auf MT immer gepostet werden, kann Er sich schlicht nicht leisten. Ihm reicht schon das fast jeder Zweite mittlerweile über irgendeine Organisation Rabatt bekommt.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 1. Mai 2016 um 14:17:22 Uhr:


na ja... ratenzahlung gibt es mittlerweile überall... ein arbeitskollege hat seinen 800 euro flat tv auf raten bei media markt gekauft ;-)

Ähm Einspruch:

Die Ratenzahlung bietet MediaMarkt zwar an, der Kreditvertrag wird jedoch mit der Commerz Finanz GmbH geschlossen.

D.h. du als Kreditnehmer schuldest die Summe also der Commerzbank, nicht der Media-Saturn-Holding.

Das unternehmerische Risiko für die Elektronikkette hält sich in argen Grenzen.

Nicht vergleichbar mit einem (kleinen) Autohändler, der sich auf eigene Kappe auf ein paar Raten einlässt.

Und die Bank lässt sich ihr Risiko bei diesen Verträgen gut verzinsen.

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Ich bekomme regelmäßig Anfragen, meist zu Kompakten und Kombis, ob eine "private" Ratenzahlung möglich wäre. Wenn man dann versucht, den potenziellen Kunden eine Finanzierung zu erklären, dann kommt schnell heraus, dass die Schufa im A..... ist oder man doch zuwenig Einkommen hat und Kreditanträge bereits abgelehnt wurden. Es scheint aber durchaus Händler/Werkstätten zu geben, die sich auf sowas einlassen.

Bei mir gibt es das alles nicht mehr. Entweder zwischen Kauf und Abholung überweisen oder Barzahlung.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 3. Mai 2016 um 10:46:32 Uhr:


Ich bekomme regelmäßig Anfragen, meist zu Kompakten und Kombis, ob eine "private" Ratenzahlung möglich wäre. Wenn man dann versucht, den potenziellen Kunden eine Finanzierung zu erklären, dann kommt schnell heraus, dass die Schufa im A..... ist oder man doch zuwenig Einkommen hat und Kreditanträge bereits abgelehnt wurden. Es scheint aber durchaus Händler/Werkstätten zu geben, die sich auf sowas einlassen.

Bei mir gibt es das alles nicht mehr. Entweder zwischen Kauf und Abholung überweisen oder Barzahlung.

....."private" Finanztierung, puuuh, dann muss es dem Händler entweder extrem schlecht
gehen, oder aber, er bekommt andere Sicherheiten.

Ich pers. habe vor Jahrzehnten mich auf einen priv. Kredit eingelassen (Ratenzahlung
für mein verkauftes gebrauchtes Mopped)
Seitdem bin ich "geheilt" und würde / mache es nie wieder, denn am Ende hat es mich mehr
gekostet, als ich mit dem 5% Zinsen "erwirtschaftet" hatte (Rechtsanwalt, Gericht, etc.).

Tja, aus Fehlern lernt mann 🙁 🙁

Grüße

Ich hab sowas 2 x gemacht (ist Ewigkeiten her) und bei beiden war die Zahlungsmoral nach der 1. Rate eine andere als vorher.

Ich mach das natürlich nicht, offenbar gibt es aber genug Händler und Werkstätten, die sich darauf einlassen. Kann ich nicht nachvollziehen.

Wer bei einer Bank nix bekommt, der hat immer Defizite mit den Finanzen.

Hallo zusammen,
Ich hab gerade einige Probleme mit meinem Online Autokauf, da mir mein Händler aus irgendwelchen Gründen nicht den ungefähren Liefertermin sagen kann bzw. will. Ich denke nach 15 Wochen kann man schon mal danach fragen wenn die Lieferung mit ca 3 Monaten angegeben war. Wäre der Händler wenigstens noch freundlich aber diese Art der Hinhalterei bin ich einfach satt.
Meine eigentliche Frage ist jedoch, ob das Widerrufsrecht auch dann gilt, wenn man das Fahrzeug noch nicht bezahlt hat, sprich, ich würde jetzt sofort, vor Lieferung vom Vertrag zurück treten. Ist das möglich? Ich finde so einen Fall leider nicht im Netz. Grüße und Danke!

Moin,

Die Antwort steht vermutlich in deinem Kaufvertrag mit drin. Den würde ich zuerst einmal lesen, ggf. mit jemandem zusammen, der dies versteht, falls du dir dies nicht zutraust (Verbraucherzentrale, Anwalt, ADAC Rechtsberatung usw.). Die können dir dann ggf. auch schon Informationen dazu geben, was du zu tun hast und wie du es zu tun hast und wie die rechtliche Erfahrung in ähnlichen Fällen war.

Und denk daran - dein Händler muss daran nicht zwingend Schuld sein.

LG Kester

Zitat:

@Klundi77 schrieb am 19. Dezember 2016 um 07:26:26 Uhr:


Hallo zusammen,
Ich hab gerade einige Probleme mit meinem Online Autokauf, da mir mein Händler aus irgendwelchen Gründen nicht den ungefähren Liefertermin sagen kann bzw. will. Ich denke nach 15 Wochen kann man schon mal danach fragen wenn die Lieferung mit ca 3 Monaten angegeben war. Wäre der Händler wenigstens noch freundlich aber diese Art der Hinhalterei bin ich einfach satt.

Im Kaufvertrag wird ein unverbíndlicher Liefertermin angegeben.
Liefert der Verkäufer sechs Wochen nach dem Termin, hat er rechtzeitig geliefert.
Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht geliefert, setzt man dem Verkäufer eine Nachfrist von z.B. zwei Wochen.
Hat er dann immer noch nicht geliefert, ist der Verkäufer in Verzug. Jetzt setzt man sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, der alles Weitere regelt. Rechtsanwaltskosten sind Rechtsverfolgungskosten und sind immer vom Verkäufer zu tragen, wenn er in Verzug ist.

Wird nach Ablauf der Sechswochenfrist keine Nachfrist gesetzt, kommt Verkäufer nicht in Verzug und man hat auch keine Handhabe, etwas durchzusetzen.

Also erste Maßnahme muss sein, den Verkäufer in Verzug zu setzen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 19. Dezember 2016 um 10:24:16 Uhr:



Zitat:

Im Kaufvertrag wird ein unverbíndlicher Liefertermin angegeben.
Liefert der Verkäufer sechs Wochen nach dem Termin, hat er rechtzeitig geliefert.
Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht geliefert, setzt man dem Verkäufer eine Nachfrist von z.B. zwei Wochen.
Hat er dann immer noch nicht geliefert, ist der Verkäufer in Verzug. Jetzt setzt man sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, der alles Weitere regelt. Rechtsanwaltskosten sind Rechtsverfolgungskosten und sind immer vom Verkäufer zu tragen, wenn er in Verzug ist.

Wird nach Ablauf der Sechswochenfrist keine Nachfrist gesetzt, kommt Verkäufer nicht in Verzug und man hat auch keine Handhabe, etwas durchzusetzen.

Also erste Maßnahme muss sein, den Verkäufer in Verzug zu setzen.

O.

Hallo
Danke für die Antwort aber den Weg den du beschreibst ist ja der, wenn ich VOR ORT einen PKW bestelle.
Mir geht's um die Sonderregelung bzgl des Fernabsatzgesetzes und dem Rücktritt VOR Bezahlung des PKW.
Grüße

Die Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wurde.

Hast Du keine Widerrufsbelehrung erhalten, verlängern sich die Widerrufsfristen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 19. Dezember 2016 um 10:59:20 Uhr:


Die Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wurde.

Hast Du keine Widerrufsbelehrung erhalten, verlängern sich die Widerrufsfristen.

O.

Doch, ich hab die übliche Widerrufsbelehrung erhalten.
Die Frage ist, ab wann die 14 tägige Frist beginnt. Normalerweise mit Erhalt der Ware, so steht es auch drin. Aber wenn das Fahrzeug angemeldet wird, entsteht doch sofort ein Wertverlust. Und soweit ich weiß, wird ein Fahrzeug immer angemeldet vom Händler abgenommen. Das scheint alles nicht so einfach zu sein, trotz Fernabsatzgesetz..

Und genau deshalb - sollte man jemanden konsultieren, der sich damit etwas auskennt.

Hi Kundi77,

obacht, bei einem "Online Autokauf", zur "normalen" Leiferezit musst Du min.
weitere 2 od. 4-Wochen dazurechnen..
Denn, das Fahrzeug wird erst bestellt, wenn alle Widerrufsfristen "abgelaufen" sind.

So wie z.b. bei meiner "damaligen" Online-Bestellung.
Es wurde auf den "Ablauf" folgender Widerrufsfristen gewartet :

Die erste, die Zusage der Bank, die mann 14-Tage widerrufen konnte.-
Die zweite war die des Unternehmens wo ich die Bestelllung abgegeben hatte.
Sodann "gingen" 4-Wochen ins Land, bis die Bestellung durch das entsprechende
Autohaus durchgeführt wurde.

Und das was go-4-golf schreibt, trifft auch auf eine "Online-Bestellung" hinn.
Sprich, solltest Du einen Liefertermin, auch unverbindlich, genannt haben, dann
kannst Du auch hier nach Ablauf des Liefertremin ein Frist von min. 6-Wochen zur
Erfüllung stellen.

Solltest Du aber keinen "unverbindlichen" Liefertermin benannt bekommen haben, dann
solltest Dich, oder generell, an einen Rechtsanwalt wendne.

Nur er hat den "direkten" Einblick in Deine Vertragsunterlagen.

Grüße
p.s. wäre schön, wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest..

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