Händler will Kaufvertrag nur im Autohaus unterzeichnen lassen wegen Fernabsatzgesetz

Hallo Schwarm, nun habe ich (aus dem südl. Schleswig-Holstein) schon zwei Autos (Jahreswagen) in den letzten fünf Jahren bei Vertragshändlern (NRW) im Netz gefunden. Kaufvertrag per Mail bekommen, zunächst per Fax zurückgesendet und dann per Post im Original. Finanzierung parallel bei der Herstellerbank, Brief an die Zulassungsstelle daheim, retour ans Autohaus und bei Übergabe die mitgebrachten Kennzeichen ans Auto geschraubt und nach Hause damit. Also eigentlich nichts besonderes!

Nun will ich mir einen jungen Gebrauchten als Zweitwagen kaufen. Ich habe praktisch das perfekte Auto in Süddeutschland (also am anderen Ende der Republik) gefunden, brauche den aber erst im Herbst. Wäre für den Hdl OK- wunderbar! Bis dahin würden die Ihren Vorführwagen halt weiter angemeldet lassen und nutzen, außerdem würde es meinem "genehmigten" Budget entgegen kommen. Eine win/win-Situation.

Unerwartetes Problem: Nun besteht der Händler (Markenhdl) darauf, dass ich für einen Kaufvertrag zu ihm in den Süden kommen soll, damit ich die Unterschrift vor Ort leiste. Alles andere (Fax/Brief) sei von der Geschäftsführung wegen Rücktrittsrecht im Rahmen des geltenden Fernabsatzgesetzes (ich würde es ja wieder wie mit den Hdl. aus NRW machen, so wie es doch laufend vorkommt!) als unzulässig vorgegeben worden.

Denn, so die Begründung, ich hätte auch nach Jahren noch ein Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatz... Also, das habe ich ja noch nie gehört! Zwei Wochen gemäß Fernabsatzgesetz, na gut, mag sein- aber wenn ich die Unterschrift auf den Kaufvertrag setze am (zB) 01. Mai, ist doch der Hdl unwiderruflich raus aus der -für ihn- unsicheren Lage per 15. Mai?!

Waren die anderen Händler nur mutig oder ist der fragliche Händler hasenfüssig (ich will es mal freundlich ausdrücken)? Wie kann ich die GF des Autohauses überzeugen, dass ein Kaufvertrag per Fax/Post mittel- und langfristig unbedenklich ist?

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen der Händler hat sich im Gegensatz zu den anderen Händlern einfach über die Rechtsfolgen Gedanken gemacht.

Und nein die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Übergabe der Ware, also 2 Wochen ab Herbst.
Das aber auch nur wenn Rechtswirksam über die Möglichkeit des Wiederrufs aufgeklärt wurde. In standardvertrag des Händlers wird das nicht, das muss er also noch extra rein schreiben.
Ohne diese Aufklärung kannst du praktisch ewig zurück geben.

Ich denke nicht das du den Händler davon überzeugen kannst bei dir eine Ausnahme zu machen.

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Hallo Guzzi,
Der unverbindliche Liefertermin wurde mir genannt. Der ist Dezember. Es geht mir bei dieser Sache nicht darum, dass ich das Auto jetzt sofort will, ich wollte lediglich vom Händler erfahren, wann in etwa damit zu rechnen ist und ich das Gefühl habe, dass sich dieser kein bisschen Mühe macht und ignorant und abweisend ist.
Deswegen habe ich, für den Fall der Fälle, dass mir dem seine Arroganz zu anstrengend wird, die Frage gestellt ob ich evtl sofort zurück treten kann im Hinblick auf das Fernabsatzgesetz.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Grüße

Hallo zusammen!
Es gibt interessante Neuigkeiten. Ich hatte ja schon, aufgrund dessen, dass sich der Händler nicht mehr gemeldet hat, ein komisches Gefühl bzgl der Lieferung.
Gestern hat mich der total unfreundliche Händler angerufen und mir nach knapp 4 Monaten nach Bestellung mitgeteilt, dass mein PKW nicht mehr gebaut wird. Tolle Wurst! Es handelt sich um einen Ibiza 3 Türer. Anscheinend wird dieser wirklich nicht mehr gebaut aber ich habe das Fahrzeug am 5.9.16 bestellt und der muss doch schon früher als gestern erfahren haben, dass das Fahrzeug nicht mehr lieferbar ist. Ich komme mir ziemlich verarscht vor, weil ich mir zwischenzeitlich auch schon einen neuen Satz Winterreifen nebst Felgen geordert habe. Ich bin so wütend, würde am Liebsten das Autohaus aus Kreuztal beim Namen nennen. Meint ihr ich könnt den auf Schadensersatz bzgl der Reifen und Felgen verklagen?

..puuh, gute Frage, hier solltest am besten zu einem Rechtsanwalt gehen..

Zunächst ist hier die Frage zu klären, ob der Verkäufer schon bei Vertragsabschluss wusste oder hätte wissen müssen, dass die Produktion dieses Typs eingestellt wird.

Das weitere Vorgehen ist hiervon entscheidend abhängig.

O.

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