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Händler schlachtet ohne Rückfrage Totalschaden

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 17. April 2011 um 22:19

Vor knapp vier Wochen hatte ich hier den Beitrag des schweren Unfalls mit dem 6R meiner Freundin reingestellt. Mittlerweile hat die Versicherung bezahlt und der Wagen ist in ihren Besitz übergegangen. Vorhin telefonierten wir und sie war heut nochmal kurz beim Fzg. das beim ausliefernden VW Händler steht.

Nicht nur das er die Frechheit besaß bereits 3 Tage nach dem Unfall alle Schlüssel einzufordern Nein er hat nun auch noch den Heckwischer samt Motor ausgebaut. Warum auch immer.

Man bedenke ein Fzg. das ihm nicht gehört und wohl auch nie gehören wird.

Was sagt ihr zu dem Verhalten? Meine Freundin ist stinkendsauer auch wenn es eigentlich ein Trümmerhaufen ist. Ich auch da ich das Fzg. noch zu vermarkten versuche.

Beste Antwort im Thema

Tach,

 

 

bitte mal das "Kleingedruckte" im Finanzierungsvertrag lesen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Bank. PUNKT !! Dort liegt ja auch der Fahrzeugbrief.

 

Bezahlt hat das Fahrzeug die Versicherung und damit auch das Verwertungsrecht.

Dir gehört das Auto erst wenn Du den Brief in den Händen hast.

 

Gruß

Vadder

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Hallo,

also, dass der VW-Händler an dem Fahrzeug was ausbaut, geht überhaupt nicht.

Was allerdings auch nicht normal ist: Das Fahrzeug ist und bleibt Deins! Da geht gar nix in den Besitz der Versicherung über. Das wäre ja noch schöner... Die Versicherung versucht das natürlich, hat aber kein Recht dazu.

 

Gruß,

diezge

Themenstarteram 17. April 2011 um 22:33

Der Unfall war an einem Samstag, ca. 10 km vom ausliefernden Händler entfernt. Abgeschleppt wurde vom örtlichen Opel Händler da dieser den einzigen Schleppwagen mit Kran hat. Am Montag wurde der VW Händler informiert da das Fzg incl. Versicherung finanziert war. Umgehend hat er das Fzg beim Abschlepper abgeholt und bei sich abgestellt. Einen Tag später den Zweitschlüssel eingefordert. Der Wagen ist nun nach Zahlung an die VW Bank weder Eigentum des Händlers noch der VW Bank sondern Eigentum meiner Freundin . Daher kann der Wagen auch frei vermarktet werden.

Ein solches Geschäftsverhalten habe ich bisher noch nicht beobachtet und ich bin auch sehr geneigt den Namen des Händlers öffentlich zu nennen.

am 18. April 2011 um 7:44

sowas geht ja mal gar nicht :rolleyes:

bei uns gibts eine "firma" die kauft solche wracks, um eben genau solche sachen weiter zu vermarkten.

aber erst NACHDEM das auto denen gehört^^

Den Händler schonmal drauf angesprochen???

Und wenn ja: was sagt der??

Tach,

 

 

bitte mal das "Kleingedruckte" im Finanzierungsvertrag lesen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Bank. PUNKT !! Dort liegt ja auch der Fahrzeugbrief.

 

Bezahlt hat das Fahrzeug die Versicherung und damit auch das Verwertungsrecht.

Dir gehört das Auto erst wenn Du den Brief in den Händen hast.

 

Gruß

Vadder

Der Brief ist eigentlich egal geworden. Steht auch drauf, dass man damit kein Besitz erlangt.

Wenn er es überhaupt war!

Wobei zuzutrauen wäre es.

am 18. April 2011 um 18:19

Ich muss mich da einfach auch mal zu Wort melden...

Ersteinmal fällt mir auf, dass die meisten hier anscheinend den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht verstehen. Das macht nun auch insoweit nichts, als dass hier meistens auch Eigentum gemeint war.

Nun aber zum Problem: Der Händler kann nicht einfach so den Wagen ausschlachten. Denn er ist gar nicht der Kreditgeber bzw. Sicherheitennehmer. Das Fahrzeug wurde über die Bank finanziert und wenn überhaupt dürfte die das Auto verwerten. Dazu müsste sie den Kredit aber ersteinmal fällig stellen und der Kreditgeber müsste dann nicht zurückzahlen können. So wird es sicherlich auch im Kreditvertrag geregelt sein. Nämlich dass die Bank erst bei Nichtzahlung die Sicherheit verwerten kann.

Es kann natürlich sein, dass die Bank den Händler beauftragt hat eine (Teil-)Verwertung vorzunehmen. Aber selbst dann würde es zum guten Ton gehören, den Kreditnehmer davon in Kenntnis zu setzen. Da das anscheinend hier nicht geschehen ist, gehe ich davon aus, dass der Händler hier zu Unrecht den Heckwischer ausgebaut hat.

Themenstarteram 18. April 2011 um 20:16

bzgl. der Besitzverhältnisse möchte ich hier mal kurz Licht ins dunkel bringen.

Eigentümer ist noch die VW Bank.

90 % der noch offenen Finanzierungssumme sind von der gegnerischen Versicherung an die Bank geflossen.

Die anderen 10 % sind bereits vom Finanzierungsnehmer angewiesen.

Fakt der Wagen ist also bei der Bank abgelöst der Fzg. Brief unterwegs.

Somit ist der Darlehnsnehmer nun auch der Eigentümer die Bank hat ihre Kohle bekommen und der Händler hat eigentllich egal wie es läuft mit der ganzen Sache nix zu tun. Daher finde ich es eine riesen Frechheit.

Ich selbst hab mit dem Händler noch nicht gesprochen und muss sagen ich bin da auch nicht unbedingt der diplomatischte grad bei solchen Angelegenheiten, meine Freundin hatte es heute auch zeitlich nicht geschafft hier etwas zu klären aber ich bin gespannt wie er sich äussern wird.

am 18. April 2011 um 22:52

willkommen bei volkswagen, die größte ver****ung wenn`s um service und geld macherrei geht.

Da fühlt sich der Kunde wie ein König :)

Rechtsschutz - Rechtsschutz - Rechtsschutz - Rechtsschutz - Rechtsschutz - aber schnell....

So kann man das nicht veralgemeinern.

Habe bisher keine Probleme mit solchen Abwicklungen.

Eher ungewöhnlich, daher glaube ich kaum, dass diese VW Bude den Wischer ausgebaut hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Polo 6R

Rechtsschutz - Rechtsschutz - Rechtsschutz - Rechtsschutz - Rechtsschutz - aber schnell....

...ist der beste Weg, den es einzuschlagen gilt bei dem genannten Anfangsverdacht.

Dann auf jeden Fall ruhig bleiben beim nächsten Händlerbesuch und wenn es möglich ist, noch einen unabhängigen Zeugen mitnehmen, sollte es zu Diskussionen kommen.

Und zu dem Wischer, naja... natürlich Schadensersatz fordern ;-)

am 19. April 2011 um 12:02

Das der Händler es ausbaut, ist schon unter aller sau. Ich vermute glatt, dass in der Werkstatt ein Teil nich lieferbar war, und somit der Unfallwagen herhalten musste.

Hätten wenigstens Rücksprache halten können mit Dir. Mich würde ja interessieren, wie der Händler Dir in dieser Sache entgegenkommt.

Halt uns auf dem laufenden!

Zitat:

Original geschrieben von morantula

Hätten wenigstens Rücksprache halten können mit Dir. Mich würde ja interessieren, wie der Händler Dir in dieser Sache entgegenkommt

der wird nen Teufel tun und zugeben, daß er das war. Der wird sagen er weiss nix oder: "das kam schon so aufn Hof? Wie lange stand der Wagen doch noch gleich wo?" oder "der Wischer wird bei der Bergung abgerissen sein" (oder was weiss ich)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von morantula

Hätten wenigstens Rücksprache halten können mit Dir. Mich würde ja interessieren, wie der Händler Dir in dieser Sache entgegenkommt

der wird nen Teufel tun und zugeben, daß er das war. Der wird sagen er weiss nix oder: "das kam schon so aufn Hof? Wie lange stand der Wagen doch noch gleich wo?" oder "der Wischer wird bei der Bergung abgerissen sein" (oder was weiss ich)

Hallo,

normalerweise wird ein Unfallwagen ja von einem Gutachter angeschaut. Fehlt dann der Heckscheibenwischer, ist das garantiert im Gutachten vermerkt.

 

Gruß,

diezge

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