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Händler nimmt Ersatzteil nicht zurück

Ford S-Max 1 (WA6)
Themenstarteram 11. Juni 2012 um 6:02

Hallo zusammen,

im Zuge einer Reparatur meiner Lenkhydraulik (Auto: SMax BJ2006; 2,5T) habe ich u. a. auch die lange Ölleitung, welche vom Ölbehälter aus rund um den Motor bis zur eigentlichen Lenkung führt, bestellt.

Im Nachhinein hat sich rausgestellt, dass mit dem Austausch des Ölbehälters und des dicken Schlauches vom Behälter zur Servopumpe die Sache schon erledigt war.

Mein freundlicher FORD- Händler hat mir nun mitgeteilt, dass er die übrige Leitung nicht mehr zurücknehmen kann, weil diese aus England geschickt wurde bzw. extra für diesen Fall angefertigt wurde.

Ist das rechtens das der Händler die Zurücknahme des Teile verweigert?

Ich habe jetzt das Teil am Hals und kann schauen wie ich das wieder loswerde/ verkaufe.

Zum Verkauf möchte ich aber natürlich so viele Infos wie möglich haben, z.B. auch, in welche Fahrzeuge die Leitung reinpasst.

Also: Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden in welche Typen die Leitung passt?

FORD- Nummer etc. habe ich ja alles. Vielleicht gibt’s ja was im Netz.

Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe

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11 Antworten

Hallo. hm.....Ja, wenn das Teil extra für dich angefertigt wurde, dann ja. Normalerweise sind Sonderanfertigungen immer vom Tausch ausgeschlossen. Es war aber dann nicht korrekt vom Händler, wenn er dir verschwiegen hat, daß dieses Teil für Dich erst angefertigt werden muß

Versuche mal hier: http://www.etis.ford.com/...=ECA023DB035B9D0397A46E67A104900A.fcvas508

gruß Don

 

 

Unabhängig davon, ob das Teil extra angefertigt werden musste (was ich mir bei einem Serienteil nicht vorstellen kann):

Wenn Du Dir bei C&A ein blaues T-Shirt kaufst und Dir eine Stunde später einfällt, dass ein grünes besser passen würde, dann hast Du kein Umtauschrecht! Das ist nicht zu verwechseln mit Haustür- oder Internetkäufen. Wenn C&A trotzdem umtauscht, dann ist das ein freiwilliges Entgegenkommen. Der freundliche Ford-Händler ist eben doch nicht so freundlich ...

Wie Rael schon gesagt hat: ein Umtauschrecht hast du nicht. Das ist ein Mythos der schon ewig immer und überall rumgeistert. Du hast kein Recht deine Hose bei H&M umzutauschen, oder deinen Laptop beim Mediamarkt zurückzugeben, oder eben auch deinen Schlauch zurückzugeben... wenn das ein Händler macht, so ist das ein Entgegenkommen auf freiwilliger Basis. Der Grund dafür ist, dass du beim regulären Einkauf die Möglichkeit hast, den Artikel vor dem Kauf zu begutachten. Wenn allerdings du deinem Ford Händler sagst, er möge dir diesen Schlauch bestellen, so verpflichtet dich das nicht zum Kauf. Du kannst dir das Teil, wenn es dann mal da ist, vor Ort anschauen. Wenn du es dann nimmst und einverstanden bist, schauts mit einer Rückgabe düster aus. Natürlich könnte dein Fordhändler das Teil auch an den Lieferanten zurücksenden, ausgenommen es ist eine Sonderanfertigung. Wenns aber eine Sonderanfertigung ist, dann hätte dich der Händler darüber informieren müssen.

Also nochmal in Kurzform:

.) Du hast es nur bestellt --> du musst es nicht kaufen (bei Universalteil)

.) Du hast explizit eine Sonderanfertigung bestellt --> du musst es kaufen

.) Du hast es bestellt, abgeholt und bezahlt --> du hast kein Rückgaberecht, aber du kannst ihm sagen, dass du dein nächstes Auto sicher nicht bei Ihm kaufen wirst, wenn er es nicht nimmt.

Sollte eigenltich kein Problem sein...

Hallo,

wenn der Händler das Teil zurücknimmt, hat er schon mal einen Zeitaufwand für das Einlagern und die Buchhaltung (Löhne), einen entgangenen Gewinn und evtl Frachtkosten.

Das wird manchmal bei der Rückgabe berücksichtigt.

Wenn du für das Teil gar keine Verwendung hast, frage doch mal ob er unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr das Teil zurück nimmt, dann ist nicht der ganze Kaufpreis verloren.

Gruß

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Weste

Hallo,

wenn der Händler das Teil zurücknimmt, hat er schon mal einen Zeitaufwand für das Einlagern und die Buchhaltung (Löhne), einen entgangenen Gewinn und evtl Frachtkosten.

Das wird manchmal bei der Rückgabe berücksichtigt.

Wenn du für das Teil gar keine Verwendung hast, frage doch mal ob er unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr das Teil zurück nimmt, dann ist nicht der ganze Kaufpreis verloren.

Gruß

Hi,

der Händler nimmt das Teil auch unter Einbahlt einer Gebühr nicht zurück. Wie hier schon einige schrieben ist das zwar nicht kulant, aber rechtens. Soweit so gut, werde halt meine Konsequenzen daraus ziehen.

Offen ist immer noch, wie ich die Verwendung des Ersatzteiles recherchieren kann......FORD ETIS gibt hier nix her....

am 12. Juni 2012 um 14:52

Das ist das Problem mit den sogenannten Werkverträgen. Durch diverse Foren (auch dieses hier) ist man ja "vorbelastet" und weiß oft ziemlich genau, was kaputt sein könnte bzw. getauscht werden sollte. Und genau das kann auch nach hinten los gehen.

Es ist ein riesen Unterschied, ob man sagt: "Bitte an der Servolenkung das und das und dies austauschen" oder ob man sagt: "Geräusche an der Servolenkung beseitigen" (und vor allem das dann so im Auftrag drinsteht!)

Bei ersterem bekommst Du alles in Rechnung gestellt, was Du bestellt und in Auftrag gegeben hast. Und das auch, wenn die Reparatur womöglich gar nichts gebracht hat.

Bei letzterem liegt der Schwarze Peter beim Händler. Der muss dann solange am Auto rum operieren, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. (Geräusche beseitigt) Wie er das macht ist seine Sache. Wenn er dazu z.B. Teile bestellt, wo sich dann ergibt, dass die gar nicht "schuld" waren, ist das sein Problem. Am Ende bezahlst Du nur das, was am Auto neu dran ist und natürlich die Arbeitsleistung.

Grüße

Cf.

Zitat:

Original geschrieben von churfuerst

Wenn er dazu z.B. Teile bestellt, wo sich dann ergibt, dass die gar nicht "schuld" waren, ist das sein Problem. Am Ende bezahlst Du nur das, was am Auto neu dran ist und natürlich die Arbeitsleistung.

Grüße

Cf.

Und Du vertraust darauf, dass er die "überflüssigen" Teile wieder ausbaut und nicht berechnet??

am 12. Juni 2012 um 19:35

Tja... ;)

Das Problem hatte ich zum Glück noch nicht. Die Sache mit der Auftragsformulierung hab ich mal so gelesen...

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 5:07

Genauso hatte ich es ja auch vor. Mit dem Unterschied, das ich die Reparatur selbst gemacht habe.

Ausgangssituation: Servolenkung macht Geräusche. Wagen lässt sich aber noch fahren.

Die Rep. sollte möglichst innerhalb kurzer Zeit erfolgen, deshalb habe ich auch alle in Frage kommenden Teile erstmal bestellt, weil ich keinen Bock hatte, mit dem zerlegten Auto auf Ersatzteile zu warten.

Ich hatte sogar ne neue Servopumpe (bei einem freien Händler) bestellt. Der hat das Teil anstandslos zurückgenommen. Ich bin fest davon überzeugt, das die FORD-Werkstatt alle bestellten Teile eingebaut hätte, unabhängig davon, ob das erforderlich gewesen wäre.

Oder er hätte angefangen zu reparieren und dann nach und nach die Teile bestellt, was zur Folge gehabt hätte, dass ich den Wagen mind. 2 Wochen nicht zur Verfügung gehabt hätte.

Im Endeffekt bin ich auf die Weise, wie ichs gemacht habe, am günstigsten weggekommen.

Btw: Kann mir den keiner sagen in welche Fahrzeuge dieser Schlauch (Teile-Nr. 1463839) reinpasst:confused:

am 13. Juni 2012 um 9:36

Hallo,

Passt in den Fahrzeugen Galaxy und S-Max

Von: 19-02-2007 Bis: 03-09-2007 2.5L Duratec-ST (220PS) - VI5

Von: 06-03-2006 Bis: 19-02-2007 Alle 5-Zyl.-Benzinmotoren

Teile die aus England kommen können in der Regel nur mit hohen Kosten zurückgeschrieben werden.

Deswegen werden Teile die aus England kommen meisten nicht mehr zurückgegeben.

Grüße

Na und?

Wie bescheuert ist dieser Händler eigentlich - typischer Fall von "Feel the Difference" und "Die tun was" ??

Das Problem ist ein ganz anderes und hat mit England und Frachtkosten überhaupt gar nichts zu tun.

Selbst wenn - im Verhältnis ist das Kleinkram für ein Autohaus. Da werden ganz andere Summen durchgereicht als so ein Stück Schlauch. Der soll doch froh sein das überhaupt noch jemand Teile im Autohaus bestellt, denn im Internet gibts die garantiert billiger und inkl. Rückgaberecht!

Umtausch ausgeschlossen funktioniert übrigens nur bei wirklichen Sonderanfertigungen, bzw. Schnittware, wie z.B. einem Teppich.

Wenn der Händler nun (völlig egal wo) Teile bestellt, findet zwischen Händler und Lieferant eine B2B Geschäft statt.

Unter gewerblichen Vertragspartnern gibt es grundsätzlich keine Rücknahmeverpflichtungen. Wer gewerblich z.B. bei einem Großhandel Waren/Teile bestellt, kann diese nicht wieder zurückgeben.

Man sollte aber denken, dass ein deutscher Händler bei einem deutschen Zentrallager des Herstellers alle Teile bestellen kann und nicht benötige Teile wieder zurück ins Zentrallager kommen. Wozu sonst ist dieser Vertragspartner des deutschen Herstellers?

Komisch das Händler überhaupt im Ausland bestellen müssen, um Teile für ein Fahrzeug zu bekommen, dessen Hersteller seinen Sitz in Deutschland hat. Allein schon die vielen Ausstattungsvarianten diverser Länder und Baujahre - ob ein Händler da wirklich noch durchblicken kann?

Ich erinnere mich da 12 Jahre zurück an meinen MK2 Mondeo. Hatte Fußmatten bestellt und die kamen auch aus England - für´s englische Modell mit Pedalen auf der rechten Seite.

Logisch das die nicht gepasst haben und ebenso logisch, dass der Händler mir mit der Nummer kam, er könne die nicht mehr zurückschicken. Klar, englische Fußmatten wäre diese Schlafmütze auch nie wieder los geworden.

Der Händler müsste sich das Teil also ans Lager legen und auf einen neuen Kunden hoffen.

Das ist aber nun auch keine Seltenheit, insbesondere bei Kabelsätzen ist schnell mal ein Fehler passiert.

Nun aber mal ganz ehrlich - bevor ich als Händler Angesicht zu Angesicht einen Kunden vergraule der gerade bei mir gekauft und Geld gelassen hat, würde mir garantiert etwas besseres einfallen.

Wenn Opa Kovallek sein Auto zur nächsten Inspektion bringt, war nämlich (oh Zufall) ausgerechnet dieser Schlauch kaputt und musste erneuert werden.

Diese Masche ist doch fast schon Tagesgeschäft und funktioniert schon immer, ob im Autohaus oder bei der Wartung der Heizungsanlage.

Speziell bei Flottenfahrzeugen größerer Firmen fragt selten jemand nach der Höhe der Rechnung.

Hab ich ebenfalls selbst schon erlebt - Magnetventil für 38,- EUR kaputt, aber Wärmetauscher und Kleinteile für 800,- gewechselt.

Da ging die Heizung von einer Sekunde auf die nächste nicht mehr. Lt. Werkstatt war eben der Heizungskühler verstopft - von jetzt auf gleich, von voller Heizleistung auf Eiseskälte, innerhalb eines Wimpernschlags eine Verstopfung von 100 Prozent.

Das stank zum Himmel, aber in der Firma hat es niemanden interessiert. Vermutlich war wohl noch ein solcher Tauscher übrig und musste vom Lager zu Geld gemacht werden.

Wer also Teile verkaufen will, wird immer Möglichkeiten finden diese auch loszuwerden.

Das ist zwar auch nicht fein, aber zumindest intelligenter für die Kundenbindung und allemal besser, als den Kunden mit dämlichen Begründungen am Tresen abzufertigen und dafür zu sorgen, dass selbiger garantiert so schnell nicht wieder kommt und zukünftig seine Teile besser im Internet kauft.

Diese Pflaumenheinis werden nie begreifen zu welchem Zweck die blaue Kittel anziehen und wie man mit Kunden umgeht.

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