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Händler hat Restbetrag "vergessen"...was tun?

Themenstarteram 8. April 2018 um 12:06

Hallo,

etwas kurios womöglich, weil man vermutlich eher das Gegenteil antrifft, aber nun gut :D

Ich habe beim Händler ein Auto gekauft. Kaufpreis war 15.500 €. Um diese 500 gehts nämlich. Bin mit 15.000€ im Gepäck losgefahren, weil der ausgewiesene Preis was um 14.200 € glaube ich war und dachte dann 15.000€ reicht ja. Naja dann hatte das Auto natürlich aber keinen TÜV, ne Inspektion musste her, Garantie gegen Aufpreis...Ende vom Lied war dann 15.500€. Da ich das Auto undebingt wollte dachte ich mir gut was solls, andere Händler machen es wohl genauso. Da ich aber nur die 15.000€ dabei hatte, hab ich ihm die "angezahlt" und dann meinte er sowas wie "ja wenn Sie das Auto abholen, dann bringen Sie den Rest vorbei oder überweisen Sie".

Ca. 2 Wochen später hol ich dann das Auto ab und hab natürlich erstma nix gesagt, so nach dem Motto "hey achja hier sind noch 500€", natürlich in der Überzeugung, dass er es schon ansprechen wird. Aber nix. Ich nehm also das Auto mit und tschüss. Vor 3 Tagen (der Kauf ist jetzt ca. n Monat her) ruft er mich an und beginnt mit "Ich bin die Verträge der letzten Zeit noch mal durchgegangen und Sie haben ja 15.000€ gezahlt..." da denk ich mir so aha jetzt kommen die 500, aber er macht dann weiter "...wegen dem Geldwäschegesetzt brauche ich eine Persokopie". Schönen Tag noch usw., wieder keine Rede von noch fehlenden 500€.

Meine Frage ist nun: Ist das irgendein Trick oder so? Kann mir im nachhinein was passieren, dass er sowas sagt wie der Kaufvertrag ist nicht abgeschlossen, weil ja die gesamte Summe nicht bezahlt wurde, Auto zurück oder so? Ich mein ein totaler Profi der schon Jahrzehnte (der Typ war schon etwas älter :D) im Geschäft ist, vergisst doch nicht einfach so 500€ oder?

Im ersten Moment habe ich mich natürlich gefreut, aber irgendwie kommt mir das auch ein wenig spanisch vor...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

zunächst mal ganz emotional von mir: " Solche Leute, die bewusst das Versehen Anderer zu eigenem Vorteil ausnutzen, sind mir zutiefst zuwider und wenn ich könnte, würde ich solche Leute im Knast verfaulen lassen.

So, jetzt sachlich:

Der Kaufvertrag besagt, dass der Verkäufer die Ware in der vereinbarten Art, Mengte und Beschaffenheit dem Käufer zu übergeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Tut er dies nicht, oder nicht wie vereinbart, so ist der Kaufvertrag natürlich nicht erfüllt. Daher hat der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf den vollständigen Kaufpreis.

Manchmal übersieht ein Verkäufer, dass der Kaufpreis noch nicht vollständig entrichtet worden ist. Spätestens aber nach Jahresabschluss wird es ihm oder der Buchhaltung auffallen und dann können folgende Szenarien möglich sein.

1. eine freundliche Mahnung

2. Inkasso ( einer Mahnung bedarf es zuvor nicht)

3. Rechsanwalt wird eingschaltet

4. Mahnbescheid

5. Verkauf der Forderung

6. Strafanzeige

Ist der Schuldner bei Zustellung eines Mahnbescheides z.B. gerade im Urlaub, so kann es passieren, dass die 14- tägige

Widerspruchfrist verstreicht, ohne daß ein Widerspruch erhoben wurde. Dann zieht das Kreise.

Auch bei Post von einem Inkassobüro sollte frisgemäß widersprochen werden, da sich die Kosten stetig erhöhen.

Die Strafanzeige fußt auf dem Punkt, daß des dem Schuldner vollumfänglich bewusst ist , dass er seinen Teil vom Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Vorsatz ist hier gegeben, da der TE seinen Zahlungsunwillen von Beginn an ja öffentlich verkündet. Lediglich, wenn der Schuldner darlegen kann, dass zum Zeitpunkt des Schlusses des Kaufvertrages er sich in der Lage sah, den Kaufvertrag zu erfüllen, aber durch besondere Umstände nun nicht mehr dazu in der Lage ist, ist nicht von einem Betrug auszugehen.

Nicht vergessen werden sollte, dass bei einem nicht widersprochenen oder erfülltem gerichtl. Mahnbescheid fast immer ein Eintrag im Schufa- Register erfolgt. Ist dann das Auto auch noch finanziert, wird sich die Bank womöglich melden, denn die Banken werden immer über Bonitätsveränderungen ihrer Kunden von der Schufa informiert. So wird es dann richtig eng.

Desweiteren sollte auch nicht auf eine großartige Kulanz des Händlers bei Gewährleistungsansprüchen gebaut werden.

Ich würde morgen zum Telegfon greifen, den Verkäufer anrufen und freundlich nachfragen. Auch ein Kunde kann ja mal was vergessen. Aber, nun ist es ihm wieder eingefallen und informiert den Verkäufer. Vielleicht hat dieser ja auch die 500.- Euro unter " vergiss es" längst abgeschrieben. Ansonsten wird der Betrag sofort überwiesen und fertig. Das Telefonat eröffnet zudem eine rosige Zukunft für weitere geschäftliche Beziehungen, den der Händler bemerkt: " Der Kunde ist eine ehrliche Haut, dem vertraue ich."

Gruss vom Asphalthoppler

44 weitere Antworten
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Daß man da so etwas noch Fragen muss, was da zu tun ist?:rolleyes::confused::rolleyes:

Zitat:

@Randolph97 schrieb am 8. April 2018 um 14:06:35 Uhr:

 

...

und dann meinte er sowas wie "ja wenn Sie das Auto abholen, dann bringen Sie den Rest vorbei oder überweisen Sie".

...

:rolleyes:

Als ehrlicher Mensch, der sich vertragstreu verhält, gibt es da keine Frage. Der Betrag wird überwiesen. Was gibt es da zu fragen?

überweisen kann man nur mit einer richtigen rechnung. hast du eine so mit rechnungsnummer und co? wenn ja, dann überweise den betrag. gibts keine rechnung, warte bis die rechnung kommt. da kann nix passieren solange du die 500€ dann bezahlst, wenn er das geld haben möchte.

als ehrlicher mensch könnte man aber auch einfach die 500€ überweisen, wobei du keine referenznummer hast

Themenstarteram 8. April 2018 um 15:29

Und wenn ich n 20er statt nem 10er rausbekomme geb ich ihn zurück schon klar...

Wenn ich nicht 3 mal beim Handyanbieter anrufe und dene n Dampf unterm Hintern mache und um die Rücküberweisung der doppelten Abbuchung bitte, dann tut sich da auch nix (erst letzte Woche gehabt).

Meinte eher ob er mir nen Strick draus drehen kann, wenn ers denn mal merkt. Wenn er sich erkundigt, dann bekommt ers ja. Aber Skrupel, erst Recht bei nem Gebrauchtwagenhändler UND erst Recht bei dem Typen, habe ich absolut nicht. Er sollte einen Kratzer wegmachen, mündlich vereinbart, hat er natürlich nix mehr von gewusst. Er sollte das Auto reinigen, hat er nicht gemacht. Ne gedruckte Bedienungsanleitung für den Wagen habe ich nicht, ebensowenig wie Warnweste, Dreieck oder sonstiges. Und mehr als 30km Sprit war auch nicht drin. Und die Papiere kamen auch eine Woche später als vereinbart. Wenn er das aus eigener Tasche zahlen müsste, würde ich n Sekt köpfen.

Zitat:

@PayDay schrieb am 8. April 2018 um 16:45:19 Uhr:

überweisen kann man nur mit einer richtigen rechnung. hast du eine so mit rechnungsnummer und co? wenn ja, dann überweise den betrag. gibts keine rechnung, warte bis die rechnung kommt. da kann nix passieren solange du die 500€ dann bezahlst, wenn er das geld haben möchte.

als ehrlicher mensch könnte man aber auch einfach die 500€ überweisen, wobei du keine referenznummer hast

Ich hab den Kaufvertrag, wobei da als Gesamtpreis 14.200€ steht und dann weiter unten (handschriftlich hingeschrieben) + XX € TÜV + XX € Inspektion und Garantie.

Ne richtige Rechnung (wo Rechnung draufsteht :D) hab ich nur für die Garantie von 400€, sonst einen Zahlungsbeleg (wie man ihn bei der Bank bekommt oder so), dass ich 15.000€ bezahlt habe. Außer dem Kaufvertrag habe ich keine Rechnung bekommen (es sei denn der Kaufvertrag fungiert gleichzeitig als Rechnung, wobei wie gesagt im Feld "Gesamtpreis" 14.200 steht).

Kann sogar gut sein, da ich n bisschen Stunk gemacht hab, dass er die 500€ sozusagen mit allem verrechnet, was er versprochen aber nicht eingehalten hat.

genau so ist es. wenn er geld will, wird er sich schon melden.

@PayDay

Dir ist schon klar, dass du als Nichtunternehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rechnung hast? Solltest du anderer Meinung sein, kannst du ja bitte die Gesetzesnorm benennen.

@Randolph97

Warum fragst du hier überhaupt? Oder wolltest du nur wissen, ob dir da Ungemach droht, falls du nicht überweist? Und was hat der Autoverkäufer mit deinem Mobilfunkanbieter zu tun?

Edit

Themenstarteram 8. April 2018 um 17:38

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 8. April 2018 um 19:15:12 Uhr:

@Randolph97

Warum fragst du hier überhaupt? Oder wolltest du nur wissen, ob dir da Ungemach droht, falls du nicht überweist? Und was hat der Autoverkäufer mit deinem Mobilfunkanbieter zu tun?

Genau so ist es.

Erst einmal gar nichts. Aber ich habe schon genug mit Konzernen, Behörden und Privaten zu tun gehabt, nicht nur beim Autokauf. Jeder versucht dich zu verarschen wo es nur geht wenn man nicht hellwach ist. Ist ja nicht mal generalisiert - der gleiche Typ, dem ich doch jetzt "ehrlicherweise" und "vertragstreu" das Geld überweisen soll, hat mir Versprechungen gemacht, die dann nicht eingehalten wurden.

Deshalb fand ich die Analogie treffend - Der Mobilfunkanbieter zieht unrechtmäßig Geld ein, was ihm nicht zusteht. Dann muss ICH anrufen und mein Geld zurückfordern, weil ich natürlich lange warten kann, bis die es von sich aus überweisen. Genauso kann der Gebrauchtwagenonkel ja seinem Geld hinterher telefonieren, nachdem er mich auch 1 1/2 Wochen länger als vereinbart hat warten lassen.

...es sei denn ich müsste das doppelte an Mahngebühren draufzahlen, dann würde ich auf meine petty revenge verzichten

Themenstarteram 8. April 2018 um 17:41

Edit: Ging doppelt raus

also wenn du bei einem händler kaufst bekommst du sicher eine rechnung oder einen kaufvertrag,

keine ahnung wie #5 darauf kommt dass man da keinen anspruch hat.

die ganzen krummen händler würden sich ein loch in den bauch freuen, wenn da nichts mehr

dokumentiert werden müsste.

mahngebühren fallen erst an, wenn eine ordnungsgemäße forderung vorliegt und nicht fristgerecht

erfüllt wird.

und genau das was da drauf steht musst du zahlen, sämtliche nebenabreden sind ungültig,

so stehts im kleingedruckten.

da kann dir keiner was.

und gerade die auto-händler betupsen ihre kunden doch wo sie nur können:

entweder im großen stil (dieselskandal, audis tfsi-motoren) oder im kleinen "privatverkauf"

vom händler um die gewährleistung zu kappen, usw. .

also, abwarten und tee trinken. ;-)

Hallo,

zunächst mal ganz emotional von mir: " Solche Leute, die bewusst das Versehen Anderer zu eigenem Vorteil ausnutzen, sind mir zutiefst zuwider und wenn ich könnte, würde ich solche Leute im Knast verfaulen lassen.

So, jetzt sachlich:

Der Kaufvertrag besagt, dass der Verkäufer die Ware in der vereinbarten Art, Mengte und Beschaffenheit dem Käufer zu übergeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Tut er dies nicht, oder nicht wie vereinbart, so ist der Kaufvertrag natürlich nicht erfüllt. Daher hat der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf den vollständigen Kaufpreis.

Manchmal übersieht ein Verkäufer, dass der Kaufpreis noch nicht vollständig entrichtet worden ist. Spätestens aber nach Jahresabschluss wird es ihm oder der Buchhaltung auffallen und dann können folgende Szenarien möglich sein.

1. eine freundliche Mahnung

2. Inkasso ( einer Mahnung bedarf es zuvor nicht)

3. Rechsanwalt wird eingschaltet

4. Mahnbescheid

5. Verkauf der Forderung

6. Strafanzeige

Ist der Schuldner bei Zustellung eines Mahnbescheides z.B. gerade im Urlaub, so kann es passieren, dass die 14- tägige

Widerspruchfrist verstreicht, ohne daß ein Widerspruch erhoben wurde. Dann zieht das Kreise.

Auch bei Post von einem Inkassobüro sollte frisgemäß widersprochen werden, da sich die Kosten stetig erhöhen.

Die Strafanzeige fußt auf dem Punkt, daß des dem Schuldner vollumfänglich bewusst ist , dass er seinen Teil vom Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Vorsatz ist hier gegeben, da der TE seinen Zahlungsunwillen von Beginn an ja öffentlich verkündet. Lediglich, wenn der Schuldner darlegen kann, dass zum Zeitpunkt des Schlusses des Kaufvertrages er sich in der Lage sah, den Kaufvertrag zu erfüllen, aber durch besondere Umstände nun nicht mehr dazu in der Lage ist, ist nicht von einem Betrug auszugehen.

Nicht vergessen werden sollte, dass bei einem nicht widersprochenen oder erfülltem gerichtl. Mahnbescheid fast immer ein Eintrag im Schufa- Register erfolgt. Ist dann das Auto auch noch finanziert, wird sich die Bank womöglich melden, denn die Banken werden immer über Bonitätsveränderungen ihrer Kunden von der Schufa informiert. So wird es dann richtig eng.

Desweiteren sollte auch nicht auf eine großartige Kulanz des Händlers bei Gewährleistungsansprüchen gebaut werden.

Ich würde morgen zum Telegfon greifen, den Verkäufer anrufen und freundlich nachfragen. Auch ein Kunde kann ja mal was vergessen. Aber, nun ist es ihm wieder eingefallen und informiert den Verkäufer. Vielleicht hat dieser ja auch die 500.- Euro unter " vergiss es" längst abgeschrieben. Ansonsten wird der Betrag sofort überwiesen und fertig. Das Telefonat eröffnet zudem eine rosige Zukunft für weitere geschäftliche Beziehungen, den der Händler bemerkt: " Der Kunde ist eine ehrliche Haut, dem vertraue ich."

Gruss vom Asphalthoppler

@asphalthoppler

Schade, dass man nur einen Daumen geben kann.

@CLK_mr1968

Das einzige Gesetz, welches einen Anspruch auf eine Rechnung hergibt, ist das Umsatzsteuergesetz (§14). Und dort haben auch nur Unternehmer einen Anspruch, damit sie die anrechenbare Vorsteuer nachweisen können. Bei Nichtunternehmern ist der Lieferant/Verkäufer BERECHTIGT eine Rechnung auszustellen.

Du kannst ja gerne das Gegenteil beweisen.

Das ist natürlich unabhängig davon, dass man nach dem BGB einen Anspruch auf eine Quittung hat.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 8. April 2018 um 19:15:12 Uhr:

@PayDay

Dir ist schon klar, dass du als Nichtunternehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rechnung hast? Solltest du anderer Meinung sein, kannst du ja bitte die Gesetzesnorm benennen.

Dachte immer eine Rechnung muss an den Endverbraucher ausgestellt werden - allein schon aus Steuerrechtlichen Gründen. Ohne Rechnung = Illegal!

OK - Offenbar reicht aber eine "Quittung" aus!

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