Händler hat Restbetrag "vergessen"...was tun?
Hallo,
etwas kurios womöglich, weil man vermutlich eher das Gegenteil antrifft, aber nun gut 😁
Ich habe beim Händler ein Auto gekauft. Kaufpreis war 15.500 €. Um diese 500 gehts nämlich. Bin mit 15.000€ im Gepäck losgefahren, weil der ausgewiesene Preis was um 14.200 € glaube ich war und dachte dann 15.000€ reicht ja. Naja dann hatte das Auto natürlich aber keinen TÜV, ne Inspektion musste her, Garantie gegen Aufpreis...Ende vom Lied war dann 15.500€. Da ich das Auto undebingt wollte dachte ich mir gut was solls, andere Händler machen es wohl genauso. Da ich aber nur die 15.000€ dabei hatte, hab ich ihm die "angezahlt" und dann meinte er sowas wie "ja wenn Sie das Auto abholen, dann bringen Sie den Rest vorbei oder überweisen Sie".
Ca. 2 Wochen später hol ich dann das Auto ab und hab natürlich erstma nix gesagt, so nach dem Motto "hey achja hier sind noch 500€", natürlich in der Überzeugung, dass er es schon ansprechen wird. Aber nix. Ich nehm also das Auto mit und tschüss. Vor 3 Tagen (der Kauf ist jetzt ca. n Monat her) ruft er mich an und beginnt mit "Ich bin die Verträge der letzten Zeit noch mal durchgegangen und Sie haben ja 15.000€ gezahlt..." da denk ich mir so aha jetzt kommen die 500, aber er macht dann weiter "...wegen dem Geldwäschegesetzt brauche ich eine Persokopie". Schönen Tag noch usw., wieder keine Rede von noch fehlenden 500€.
Meine Frage ist nun: Ist das irgendein Trick oder so? Kann mir im nachhinein was passieren, dass er sowas sagt wie der Kaufvertrag ist nicht abgeschlossen, weil ja die gesamte Summe nicht bezahlt wurde, Auto zurück oder so? Ich mein ein totaler Profi der schon Jahrzehnte (der Typ war schon etwas älter 😁) im Geschäft ist, vergisst doch nicht einfach so 500€ oder?
Im ersten Moment habe ich mich natürlich gefreut, aber irgendwie kommt mir das auch ein wenig spanisch vor...
Beste Antwort im Thema
Hallo,
zunächst mal ganz emotional von mir: " Solche Leute, die bewusst das Versehen Anderer zu eigenem Vorteil ausnutzen, sind mir zutiefst zuwider und wenn ich könnte, würde ich solche Leute im Knast verfaulen lassen.
So, jetzt sachlich:
Der Kaufvertrag besagt, dass der Verkäufer die Ware in der vereinbarten Art, Mengte und Beschaffenheit dem Käufer zu übergeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Tut er dies nicht, oder nicht wie vereinbart, so ist der Kaufvertrag natürlich nicht erfüllt. Daher hat der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf den vollständigen Kaufpreis.
Manchmal übersieht ein Verkäufer, dass der Kaufpreis noch nicht vollständig entrichtet worden ist. Spätestens aber nach Jahresabschluss wird es ihm oder der Buchhaltung auffallen und dann können folgende Szenarien möglich sein.
1. eine freundliche Mahnung
2. Inkasso ( einer Mahnung bedarf es zuvor nicht)
3. Rechsanwalt wird eingschaltet
4. Mahnbescheid
5. Verkauf der Forderung
6. Strafanzeige
Ist der Schuldner bei Zustellung eines Mahnbescheides z.B. gerade im Urlaub, so kann es passieren, dass die 14- tägige
Widerspruchfrist verstreicht, ohne daß ein Widerspruch erhoben wurde. Dann zieht das Kreise.
Auch bei Post von einem Inkassobüro sollte frisgemäß widersprochen werden, da sich die Kosten stetig erhöhen.
Die Strafanzeige fußt auf dem Punkt, daß des dem Schuldner vollumfänglich bewusst ist , dass er seinen Teil vom Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Vorsatz ist hier gegeben, da der TE seinen Zahlungsunwillen von Beginn an ja öffentlich verkündet. Lediglich, wenn der Schuldner darlegen kann, dass zum Zeitpunkt des Schlusses des Kaufvertrages er sich in der Lage sah, den Kaufvertrag zu erfüllen, aber durch besondere Umstände nun nicht mehr dazu in der Lage ist, ist nicht von einem Betrug auszugehen.
Nicht vergessen werden sollte, dass bei einem nicht widersprochenen oder erfülltem gerichtl. Mahnbescheid fast immer ein Eintrag im Schufa- Register erfolgt. Ist dann das Auto auch noch finanziert, wird sich die Bank womöglich melden, denn die Banken werden immer über Bonitätsveränderungen ihrer Kunden von der Schufa informiert. So wird es dann richtig eng.
Desweiteren sollte auch nicht auf eine großartige Kulanz des Händlers bei Gewährleistungsansprüchen gebaut werden.
Ich würde morgen zum Telegfon greifen, den Verkäufer anrufen und freundlich nachfragen. Auch ein Kunde kann ja mal was vergessen. Aber, nun ist es ihm wieder eingefallen und informiert den Verkäufer. Vielleicht hat dieser ja auch die 500.- Euro unter " vergiss es" längst abgeschrieben. Ansonsten wird der Betrag sofort überwiesen und fertig. Das Telefonat eröffnet zudem eine rosige Zukunft für weitere geschäftliche Beziehungen, den der Händler bemerkt: " Der Kunde ist eine ehrliche Haut, dem vertraue ich."
Gruss vom Asphalthoppler
44 Antworten
Das ist bei Handwerkern so nicht ganz richtig. Stellen diese keine Schlussrechnung, kann man auf dessen Kosten eine Schlussrechnung selbst erstellen (lassen) und ihm den noch offenen Betrag überweisen. Nach einer solchen Aufforderung kommt in der Regel ganz schnell die Schlussrechnung, weil es sonst teuer wird.
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 9. April 2018 um 14:43:49 Uhr:
Wenn man hier die ganzen lieben, netten Gutmenschen hört bzw. liest, ist es sicher, dass jene Gutmenschen natürlich nach jeder Geschwindigkitsübertretung freiwillig zur Bußgeldstelle gehen und für die Ordnungswidrigkeit bezahlen, obwohl gar keine Aufforderung dazu vorliegt😕.
Wenn mir die Kassiererin zuviel raus gibt, kläre ich das auf und lasse mich korrekt auszahlen. Bei einem (Auto)Händler sehe ich das etwas anders. Hier würde ich auch auf die Nachforderung warten, und gut ist.
Das hat mit Gutmenschentum nichts zu tun, sondern mit Charakter.
Bei einem Vertrag oder einer Vereinbarung müssen sich beide Parteien dran halten. Das heißt der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis bezahlen und der Verkäufer muss die vereinbarten Leistungen erbringen.
Der TE hat mit dem Händler einen Preis von 15.500 € vereinbart, der auch einige zusätzliche Leistungen des Händlers beinhaltet hat. Hätte der Händler alle Zusatzleistungen wie vereinbart erbracht, hätte er Anspruch auf die vollen 15.500 €.
Der Händler hat diese Leistungen aber scheinbar nicht alle erbracht. Hätte der TE das bei der Abholung reklamiert und schriftlich fixiert und dafür von den vereinbarten 15.500 € etwas einbehalten, hätten beide Vertragsparteien Klarheit.
So muss der TE noch zittern, ob nicht doch die Forderung über die 500 € noch kommt. Bei einem Autohaus mit ordentlicher Buchführung sollte da doch noch jemand drüberstolpern, dass da noch 500 € offen sind.
Und wenn dann die Nachforderung noch kommen sollte und er fängt dann erst an zu reklamieren, um den Preis zu mindern, erweckt das den Anschein, er möchte sich nur um die Zahlung drücken.
XF-Coupe
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 9. April 2018 um 14:43:49 Uhr:
Wenn man hier die ganzen lieben, netten Gutmenschen hört bzw. liest, ist es sicher, dass jene Gutmenschen natürlich nach jeder Geschwindigkitsübertretung freiwillig zur Bußgeldstelle gehen und für die Ordnungswidrigkeit bezahlen, obwohl gar keine Aufforderung dazu vorliegt😕.
Wenn mir die Kassiererin zuviel raus gibt, kläre ich das auf und lasse mich korrekt auszahlen. Bei einem (Auto)Händler sehe ich das etwas anders. Hier würde ich auch auf die Nachforderung warten, und gut ist.
Ich als netter Gutmensch gehe zwar nicht freiwillig zur Bußgeldstelle, aber warte auch nicht auf Nachforderungen. Aus einem ganz einfachen Grund: Ich will Dinge auch mal für mich abgeschlossen wissen und nicht im Hinterkopf haben, dass da noch was kommen könnte.
... evtl. muss der TE auch die Rechnung für die Garantie extra bezahlen.
Ich hatte mal vor Jahren für eine meiner Töchter einen Golf gekauft und die Garantie verlängert. Dies mußte dann direkt an die Versicherung bezahlt werden.
XF-Coupe
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Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 9. April 2018 um 14:43:49 Uhr:
Wenn man hier die ganzen lieben, netten Gutmenschen hört bzw. liest, ist es sicher, dass jene Gutmenschen natürlich nach jeder Geschwindigkitsübertretung freiwillig zur Bußgeldstelle gehen und für die Ordnungswidrigkeit bezahlen, obwohl gar keine Aufforderung dazu vorliegt😕.
Warum sollte ein „guter Mensch“ das tun? Das wäre nicht gut sondern dämlich. Und das dürfte auf die meisten Forumsmitglieder wohl nicht zutreffen.
Im übrigen klingt es so, als hättest Du Probleme mit Gutmenschen, was wohl den normalen Menschen beschreibt. Schlechte Erfahrungen gemacht?
Mir wurde von einem Handwerker ein Fenster eneuert (Schreinerbetrieb). Hab keine Rechnung bekommen. Was sollte ich da tun? Eigentlich sollte er noch ein weiteres Fenster machen und dann über beides eine Gesamtrechnung. Das hat er aber verschlammpt/vergessen. "Ordentliche Buchführung" hat der nicht. Ich schreib mir doch nicht selber die Rechnung. Wenn eine kommt, zahle ich die, aber ob da noch was offen ist, ist mir erstmal egal. Schätze das ist mittlerweile verjährt. Dass er dass andere Fenster nicht gemacht hat, ärgerte mich, dass er mir keine Rechnung schickte eher nicht.
Die Handwerker jammern oft, dass ihnen die Rechnungen nicht bezahlt werden. Es gibt heute abe auch eine Menge Selbständige, die ein ordentliches Geschäft nicht führen können, aber auch niemanden haben, der das für sie macht.
Rechnungen verjähren in der Regel erst nach drei Jahren.
Meine Autowerkstatt braucht für manche Rechnungen über ein Jahr!
Bei Bauleistungen ist es so geregelt, dass du natürlich auch darauf verzichten kannst, wenn er keine Rechnung stellt, aber früher oder später kommt von jedem normalen Handwerksbetrieb eine Rechnung und um ein Thema abschließen zu können, besser jetzt als erst in zwei Jahren.
Gerade Firmen finden es überhaupt nicht toll, wenn ein Bodenleger erst 1 Jahr später feststellt, dass er ja noch 20.000 € haben möchte. Entweder er stellt seine Rechnungen innerhalb von 2 Monaten nach Abnahme (gab es die bei dir, Spardynamiker?) oder man macht dies selbst und zahlt den offenen Betrag. Vorher muss man ihn natürlich dazu auffordern, eine prüfbare Schlussrechnung vorzulegen.
Ist jetzt aber völlig OT und wenn einer Fragen zu Bauthemen hat, kann er mich per PN anschreiben.
Wo soll das mit den Bauleistungen so geregelt sein?
In der VOB/B § 14 Abs. 3 und 4: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/14.html
Er hat sogar nur 12 Werktage Zeit, eine prüfbare Rechnung zu erstellen, wenn man mal das Herstellen und Einbauen von dem einen Fenster hier als Beispiel nimmt.
Ich finde da nichts über verzichten. Und Die VOB sind bei öffentlichen Vergaben zwar verpflichtend, aber nicht bei Privatunternehmen.
Im BGB ist es sehr ähnlich geregelt, wozu es die 650er-Paragraphen für Bauverträge gibt. Demnach ist dann zu bezahlen, wenn eine Abnahme und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650g.html
Hier gibt es allerdings nicht den Passus, dass eine fehlende Schlussrechnung durch den Bauherrn selbst erstellt werden kann. Da wird ganz simpel nicht bezahlt, wenn keine Rechnung vorliegt.
Ich empfehle auch jedem privaten Bauherrn, das BGB aus dem Bauvertrag zu streichen und auch sämtliche AGBs der Baufirma zu streichen und einzig den individuell erstellten VOB-Bauvertrag zu nutzen. Dies hat für den Bauherrn viele Vorteile und Baufirmen haben damit in der Regel kein Problem.
Also ich an der Stelle des TE würde ebenfalls erstmal abwarten ob sich der VK nochmal meldet, dem hinterher springen würde ich allein aus dem Grund nicht weil TÜV, Inspektion etc nicht im Kaufpreis enthalten sind wie es bei einem seriösen Autoverkäufer sein sollte.
Wenn er sich nicht mehr melden sollte gut für dich, hast nen netten Kurzurlaub gespart.
Falls er sich melden sollte überweist halt das Geld (wobei ja nirgends geschrieben steht dass noch 500€ offen sind wenn ich es richtig raus gelesen habe?).
Und woher weißt du, dass die 15.500 nicht auch ein Schnäppchen sind?
Ohne Fahrzeugtyp, alter, Laufleitung und Zustand zu kennen?
Vielleicht hat der Käufer ja einen Schwager, der Mechatroniker ist, und ihm das "für Lau" machen könnte?
Hallo,
ich beantrage, dieses Forum in " pseudojuristisches Forum" umzubenennen. Wenn so mancher so sein Auto fährt, wie er juristische Ratschläge erteilt, oh mein Gott... .
Gruss vom Asphalthoppler
juriste ratschläge gibts hier nicht. nur meinungen.
und wie schon 100x gesagt, hat er erstmal nix zu befürchten. wer geld will, wird sich melden. und das ist ganz sicher fakt 🙂
anders siehts dann aus, wenn der käufer nun die 500€ nicht zahlen will, weil eigentlich nirgends die 15500€ stehen.