ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Händler hat Restbetrag "vergessen"...was tun?

Händler hat Restbetrag "vergessen"...was tun?

Themenstarteram 8. April 2018 um 12:06

Hallo,

etwas kurios womöglich, weil man vermutlich eher das Gegenteil antrifft, aber nun gut :D

Ich habe beim Händler ein Auto gekauft. Kaufpreis war 15.500 €. Um diese 500 gehts nämlich. Bin mit 15.000€ im Gepäck losgefahren, weil der ausgewiesene Preis was um 14.200 € glaube ich war und dachte dann 15.000€ reicht ja. Naja dann hatte das Auto natürlich aber keinen TÜV, ne Inspektion musste her, Garantie gegen Aufpreis...Ende vom Lied war dann 15.500€. Da ich das Auto undebingt wollte dachte ich mir gut was solls, andere Händler machen es wohl genauso. Da ich aber nur die 15.000€ dabei hatte, hab ich ihm die "angezahlt" und dann meinte er sowas wie "ja wenn Sie das Auto abholen, dann bringen Sie den Rest vorbei oder überweisen Sie".

Ca. 2 Wochen später hol ich dann das Auto ab und hab natürlich erstma nix gesagt, so nach dem Motto "hey achja hier sind noch 500€", natürlich in der Überzeugung, dass er es schon ansprechen wird. Aber nix. Ich nehm also das Auto mit und tschüss. Vor 3 Tagen (der Kauf ist jetzt ca. n Monat her) ruft er mich an und beginnt mit "Ich bin die Verträge der letzten Zeit noch mal durchgegangen und Sie haben ja 15.000€ gezahlt..." da denk ich mir so aha jetzt kommen die 500, aber er macht dann weiter "...wegen dem Geldwäschegesetzt brauche ich eine Persokopie". Schönen Tag noch usw., wieder keine Rede von noch fehlenden 500€.

Meine Frage ist nun: Ist das irgendein Trick oder so? Kann mir im nachhinein was passieren, dass er sowas sagt wie der Kaufvertrag ist nicht abgeschlossen, weil ja die gesamte Summe nicht bezahlt wurde, Auto zurück oder so? Ich mein ein totaler Profi der schon Jahrzehnte (der Typ war schon etwas älter :D) im Geschäft ist, vergisst doch nicht einfach so 500€ oder?

Im ersten Moment habe ich mich natürlich gefreut, aber irgendwie kommt mir das auch ein wenig spanisch vor...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

zunächst mal ganz emotional von mir: " Solche Leute, die bewusst das Versehen Anderer zu eigenem Vorteil ausnutzen, sind mir zutiefst zuwider und wenn ich könnte, würde ich solche Leute im Knast verfaulen lassen.

So, jetzt sachlich:

Der Kaufvertrag besagt, dass der Verkäufer die Ware in der vereinbarten Art, Mengte und Beschaffenheit dem Käufer zu übergeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Tut er dies nicht, oder nicht wie vereinbart, so ist der Kaufvertrag natürlich nicht erfüllt. Daher hat der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf den vollständigen Kaufpreis.

Manchmal übersieht ein Verkäufer, dass der Kaufpreis noch nicht vollständig entrichtet worden ist. Spätestens aber nach Jahresabschluss wird es ihm oder der Buchhaltung auffallen und dann können folgende Szenarien möglich sein.

1. eine freundliche Mahnung

2. Inkasso ( einer Mahnung bedarf es zuvor nicht)

3. Rechsanwalt wird eingschaltet

4. Mahnbescheid

5. Verkauf der Forderung

6. Strafanzeige

Ist der Schuldner bei Zustellung eines Mahnbescheides z.B. gerade im Urlaub, so kann es passieren, dass die 14- tägige

Widerspruchfrist verstreicht, ohne daß ein Widerspruch erhoben wurde. Dann zieht das Kreise.

Auch bei Post von einem Inkassobüro sollte frisgemäß widersprochen werden, da sich die Kosten stetig erhöhen.

Die Strafanzeige fußt auf dem Punkt, daß des dem Schuldner vollumfänglich bewusst ist , dass er seinen Teil vom Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Vorsatz ist hier gegeben, da der TE seinen Zahlungsunwillen von Beginn an ja öffentlich verkündet. Lediglich, wenn der Schuldner darlegen kann, dass zum Zeitpunkt des Schlusses des Kaufvertrages er sich in der Lage sah, den Kaufvertrag zu erfüllen, aber durch besondere Umstände nun nicht mehr dazu in der Lage ist, ist nicht von einem Betrug auszugehen.

Nicht vergessen werden sollte, dass bei einem nicht widersprochenen oder erfülltem gerichtl. Mahnbescheid fast immer ein Eintrag im Schufa- Register erfolgt. Ist dann das Auto auch noch finanziert, wird sich die Bank womöglich melden, denn die Banken werden immer über Bonitätsveränderungen ihrer Kunden von der Schufa informiert. So wird es dann richtig eng.

Desweiteren sollte auch nicht auf eine großartige Kulanz des Händlers bei Gewährleistungsansprüchen gebaut werden.

Ich würde morgen zum Telegfon greifen, den Verkäufer anrufen und freundlich nachfragen. Auch ein Kunde kann ja mal was vergessen. Aber, nun ist es ihm wieder eingefallen und informiert den Verkäufer. Vielleicht hat dieser ja auch die 500.- Euro unter " vergiss es" längst abgeschrieben. Ansonsten wird der Betrag sofort überwiesen und fertig. Das Telefonat eröffnet zudem eine rosige Zukunft für weitere geschäftliche Beziehungen, den der Händler bemerkt: " Der Kunde ist eine ehrliche Haut, dem vertraue ich."

Gruss vom Asphalthoppler

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Ich würde keine 15500.- bezahlen wenn der Preis mit 14200.- ausgewiesen war

Tüv und fällige Inspektion gehört für mich dazu. Ein seriöser Händler würde den Wagen so nicht vom Hof lassen und die Kosten vorher in den Verkaufspreis einrechnen und nicht später aufschlagen

Wie setzen sich die 1300.- zusammen ?

Einzig die Garantie hätte ich bezahlt

Zitat:

@grilli9 schrieb am 8. April 2018 um 21:44:17 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 8. April 2018 um 19:15:12 Uhr:

@PayDay

Dir ist schon klar, dass du als Nichtunternehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rechnung hast? Solltest du anderer Meinung sein, kannst du ja bitte die Gesetzesnorm benennen.

Dachte immer eine Rechnung muss an den Endverbraucher ausgestellt werden - allein schon aus Steuerrechtlichen Gründen. Ohne Rechnung = Illegal!

OK - Offenbar reicht aber eine "Quittung" aus!

Der Hintergrund ist doch ganz einfach: Der Fiskus sagt, dass du alles versteuern musst, egal ob du eine Rechnung ausstellst oder nicht. Sonst könnte man sich ja einfach mit vergessenen Rechnungen rausreden. Und die Steuer wird fällig, wenn die Leistung erbracht wurde, und nicht, wenn die Rechnung gestellt wurde.

Überlegt mal, wann bekommt ihr beim Bäcker, beim Zeitungshändler, in der Kneipe ... ... ... eine Rechnung?

Zitat:

@Randolph97 schrieb am 8. April 2018 um 17:29:51 Uhr:

Und wenn ich n 20er statt nem 10er rausbekomme geb ich ihn zurück schon klar...

Wenn ich nicht 3 mal beim Handyanbieter anrufe und dene n Dampf unterm Hintern mache und um die Rücküberweisung der doppelten Abbuchung bitte, dann tut sich da auch nix (erst letzte Woche gehabt).

Natürlich, denn die Bedienung oder Kassiererin können nichts dafür, dass Dein Handyanbieter doppelt abgebucht haben.

XF-Coupe

Mich würde mal interessieren, welcher Betrag nun überhaupt stimmt:

Zitat:

@Randolph97 schrieb am 21. März 2018 um 16:55:02 Uhr:

Also im Vertrag steht was von 10.300 und weiter unten zzgl. tüv, 1 jahr garantie und inspektion, kommt man dann bei 11.400 raus, die 400 muss ich noch nachliefern bei abholung

Das ist schon ein Unterschied zu 15.500 €

Zitat:

 

1. eine freundliche Mahnung

2. Inkasso ( einer Mahnung bedarf es zuvor nicht)

3. Rechsanwalt wird eingschaltet

4. Mahnbescheid

5. Verkauf der Forderung

6. Strafanzeige

da es keine rechnung gibt, hat er keine echte zahlungsaufforderung mit zahlungsziel. somit kann er erstmal nicht in verzug geraten und er muss "erinnern". das kostet nichts, im schlechtesten fall die 70cent für die briefmarke. ein inkasso einfach so aus jux und dollerei macht er auch nicht, da die rechtlichen hürden (verzug, mahnung bla blubb) nachgewiesen werden müssen, bzw der händler auf den kosten sitzen bleibt. mahnbescheid das gleiche. verkauf der forderung ohne eine zahlungserinnerung macht keiner, da er dabei geld verliert und eine strafanzeige, das ich nicht lache...

wahrscheinlich wird nie wieder was nachkommen, da auf keinen stück papier diese 15500€ überhaupt stehen. (siehe threadersteller) und damit wird es schon schwierig, das überhaupt noch die 500€ bezahlt werden sollen.

Zitat:

Überlegt mal, wann bekommt ihr beim Bäcker, beim Zeitungshändler, in der Kneipe ... ... ... eine Rechnung?

dort wird es in eine registrierkasse eingetippt und ist somit steuerpflichtig. beim autokauf gibts erstmal nichts. auch ohne rechnung muss auf einen stück papier diese 15500€ stehen, wenn er denn dieses geld haben möchte.

 

Zitat:

 

Tappi 64

Tappi 64

VW

Ich würde keine 15500.- bezahlen wenn der Preis mit 14200.- ausgewiesen war

Tüv und fällige Inspektion gehört für mich dazu. Ein seriöser Händler würde den Wagen so nicht vom Hof lassen und die Kosten vorher in den Verkaufspreis einrechnen und nicht später aufschlagen

genau das dachte ich auch. tüv nochmal oben drauf? das ist doch in der preiskategorie immer dabei und "selbstverständlich". und wenn was relevantes (zb bremsen) am auto kaputt ist, obliegt das eh dem händler.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 8. April 2018 um 21:49:02 Uhr:

Ich würde keine 15500.- bezahlen wenn der Preis mit 14200.- ausgewiesen war

Tüv und fällige Inspektion gehört für mich dazu. Ein seriöser Händler würde den Wagen so nicht vom Hof lassen und die Kosten vorher in den Verkaufspreis einrechnen und nicht später aufschlagen

Wie setzen sich die 1300.- zusammen ?

Einzig die Garantie hätte ich bezahlt

War bei mir genauso. Kaufpreis 10990.- für einen Kia Rio.

Inspektion wurde neu gemacht, TÜV, AU natürlich auch und auch die Zulassung incl. Nummernschilder war im Preis mit drin.

Da es ein Kia war lief noch 5 1/2 Jahre Garantie bis 6/2020

@PayDay

Ich helfe die mal weiter: http://bfy.tw/HXnk

Du kannst natürlich gerne die Gesetzesnorm benennen, die zur Ausstellung einer Rechnung an Nichtunternehmer verpflichtet.

Der Beleg aus der Registrierkasse ist einer Quittung gleichzustellen, für eine Rechnung fehlen da einfach zu viele Angaben. Und Nochmals: Versteuert werden muss selbstverständlich auch dann, wenn keine Rechnung ausgestellt wird.

Kaufvertrag, Rechnung und Quittung sind drei völlig verschiedene Sachen.

Ich hätte nur 14200 Euro mitgenommen. Und wenn TüV, Inspektion UND AUCH DIE GARANTIE da nicht mit drin wäre, wäre ich mit dem Geld wieder gegangen.

Wenn du nicht zahlst, hast du ohne eine schriftliche Zahlungsaufforderung erstmal nix zu befürchten. Es geht hier also eher um den ethischen Aspekt, ob eine Zahlung geleistet wird oder nicht.

 

Dazu will ich eigentlich keinen Kommentar abgeben, nur so viel: Nachdem der Händler einiges nicht eingehalten hat, finde ich an der "Idee", auf eine schriftliche Aufforderung zu warten, jetzt nicht verwerflich. Diese Meinung gilt aber für mich nur, wenn der Händler sich nicht an Absprachen oder dergleichen gehalten hat. Ansonsten natürlich sofort und ohne neuerliche Aufforderung zahlen.

Bei dem hier vorliegenden Fall und eher komischem Kaufvertrag mit abweichender Summe würde ich einfach mal auf die erste Zahlungserinnerung warten. Es kann ja schließlich jedem mal passieren, dass man vergisst, etwas zu überweisen. Dafür gibt es die Zahlungserinnerung, die auch nicht gleich negative Folgen hat.

Kennt man sich persönlich gut oder ist gar befreundet, zahlt man gleich, wenn man merkt, dass man was vergessen hat. Aber das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

Ein guter Bekannter hat mir mal aus Versehen nur den Netto-Betrag bezahlt und als er es selbst merkte, am nächsten Tag noch die Mehrwertsteuer hinterher. Kann ja mal passieren, dass man in der Zeile verrutscht.

Zitat:

"ja wenn Sie das Auto abholen, dann bringen Sie den Rest vorbei oder überweisen Sie".

An diesem besagten Tag ist der Kauf ja vollzogen worden und die Kriterien für den Kauf wurden auch besprochen.

So hast Du besprochen, dass Du 15.500 € zu zahlen hast und er hat versprochen die gewünschten Leistungen noch zu erbringen.

So wäre m.E. es fair und richtig gewesen bei der Abholung darauf hinzuweisen, dass Du ihm die 500 € nicht zahlen wirst, da er seinen Teil der Abmachung auch nicht erfüllt hat und Du den Wagen nun genau "jetzt" mitnehmen willst/wirst.

Du legst allen ernstes 15000 € auf den Tisch und bekommst nicht mal einen Kaufvertrag, sondern nur eine Quittung...Respekt und Dein Glück, dass der Verkäufer nicht hinterher dir einen Trabant oder einen 15 Jahre alten Transit in die Hand gedrückt hat.

Selbst wenn er Dir den Brief mitgibt, kann er ohne Probleme eine Verlustmeldung des Briefes abgeben und Du hast ne schöne Doppelseite für die Klowand...

Meine Lösung:

Der Verkäufer soll Dir jetzt einen offiziellen Kaufvertrag ausfüllen und fertig.

Es geht ja auch um Gewährleistungen bei Defekten usw...

... nen Kaufvertrag hat er ja.

Zitat:

@Randolph97 schrieb am 8. April 2018 um 17:29:51 Uhr:

Ich hab den Kaufvertrag, wobei da als Gesamtpreis 14.200€ steht und dann weiter unten (handschriftlich hingeschrieben) + XX € TÜV + XX € Inspektion und Garantie.

Wenn man hier die ganzen lieben, netten Gutmenschen hört bzw. liest, ist es sicher, dass jene Gutmenschen natürlich nach jeder Geschwindigkitsübertretung freiwillig zur Bußgeldstelle gehen und für die Ordnungswidrigkeit bezahlen, obwohl gar keine Aufforderung dazu vorliegt:confused:.

Wenn mir die Kassiererin zuviel raus gibt, kläre ich das auf und lasse mich korrekt auszahlen. Bei einem (Auto)Händler sehe ich das etwas anders. Hier würde ich auch auf die Nachforderung warten, und gut ist.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 9. April 2018 um 14:43:49 Uhr:

Wenn mir die Kassiererin zuviel raus gibt, kläre ich das auf und lasse mich korrekt auszahlen. Bei einem (Auto)Händler sehe ich das etwas anders.

Weil Autohändler alles Betrüger sind und Kassiererinnen grundehrlich?

Nö, weil die Kassiererin den ganzen Tag mit Wechselgeld zu tun hat*, ein Händler oder nennen wir ihn Gewerbetreibenden mit ordentlicher Buchführung diesen Fehler bemerken sollte. Und von mir aus erst 2 Monate später und schickt dann eine Zahlungserinnerung. Ein Beispiel aus der Praxis: Heizungsbauer erneuert die Heizung, stellt entsprechende Teilrechnungen, welche auch sofort bezahlt worden. Nach Ende der Arbeit sagt er: die Schlußabrechnung schicke ich zu. Bis heute nicht gekommen. Natürlich würde jetzt jeder Gutmensch diesen Heizungsbauer mahnen, dass er endlich die Schlußrechnung stellen soll. Und auf keinen Fall vergessen, jährlich 5% Verspätungszins darauf zu rechnen.

 

* und ihren Fehler erst bei der abendlichen Abrechnung feststellt und dann nicht mehr korrigieren kann. Der Gewerbetreibende kann diesen Fehler durch nachträgliche in Rechnung stellen korrigieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Händler hat Restbetrag "vergessen"...was tun?