Hallo,
es soll ja immer min. 2 Ansichten geben. Die allg.rechtliche ist, dass zur Regulierung eines ganz- oder teilweise unverschuldeten Unfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann, zu Lasten der gegn. Versicherung.
Dann gibt es aber auch eine andere Sichtweise, welche besagt: 20 Bagatellschäden- und man kann den Laden dicht machen.
Ich verstehe die Argumente der Versicherungswirtschaft in solchen Fällen. Es kann doch nicht wirtschaftlich sein, wenn der eigentliche Sachschaden z.B. 200.- Euro beträgt, dann könnte ein Rea. berechtigt 226,10 Euro (§ 34 RVG) zusätzlich berechnen, als Erstberatung wohlgemerkt!
Kein vernünftiger Mensch hätte dafür Verständnis, dass neben dem igentlichen Rechnungsbetrag für die GEZ auch gleich mal noch eine Summe X pauschal mit zubezahlen ist. Das Geschrei möchte ich hören! Das macht im wirtschaftlichen Verkehr erst dann (erlaubten)Sinn, wenn die Waffengleichheit nicht mehr gegeben ist. Bedeutet: Der Nutzer bezahlt die Rechnung nicht innerhalb der bestimmten Frist.
Alle Leute jammern, dass die Versicherungskosten alljährlich steigen. Vll. sollte man mal wirtschaftlichen Sachverstand in die Rechtssprechung und Rechtsauffassung mit einbeziehen. Wo gibt es im vorliegendem Fall eine Ungleichheit? Es gibt schlicht (noch) keine. Pauschal diese zu beschwören würde bedeuten, ich kann mir im Supermarkt keine Tafel Schokolade ohne Rea.kaufen, weil ich ja potentiell Opfer einer betrügerischen Kassiererin werden könnte.
Daher meine Meinung: " Rea. bei Fuß, aber Aktivierung erst, wenn wirklicher Bedarf besteht."
Jeder darf darüber ganz anderer Meinung sein, Er sollte dann nur nicht in der freien Wirtschaft tätig sein. Denn Geld zum Verschenken hat auch dort niemand! Ich kann, unter diesem Gesichtspunkt verstehen, wenn Versicherungen sich manchmal zieren, evtl. doppelte Schadensersatzhöhe , grundlos, leisten zu müssen.
Aber... das Gesetz sagt leider- noch- etwas anderes- das ist korrekt.
Gruss vom Asphalthoppler