händler gewährleistung / kette gerissen? Firbeblade bitte dringend um hilfe:(
hallo leute,
ich war heute im odenwald um meinen spass zu haben. nun ja... es war nicht von langer dauer. die kurve raus beschleunigt und dann kam nur der schlag von hinten. die kette ist gerissen dabei hat es mir so ziehmlich alles was auf der kettenseite ist weggerissen. soziusschloss,kettenschutz, verkleidung und vor allem die schwinge hat ein ca. 4m tiefen einschlag sammt schleifspuren. ich mein sowas kann ja mal passieren. aber... und das ist nun die eigentliche frage:
habe das motorrad vor ca 5 monaten beim händler gekauft. ein händler muss mir vom gesetzt her eine 1 jährige gewährleistung geben. ist es nicht fahrlässig das er mich mit diesem motorrad hat aus seinem laden fahren lassen und kann ich auf schadensersatz hoffen? ich kann vom glück reden das mich die kette nicht getroffen hat und ich auch keinen abflug gemacht hab. habe die kette sammt gebrochenem glied im wald gefunden. für mich sieht es aus als hätte die pressung versagt🙁
und meine laune ist wie ihr euch wohl denken könnt am tiefpunkt 🙁
liebe grüße alex
Beste Antwort im Thema
Das kommt wohl sehr auf deinen Kaufvertrag und die darin enthaltenen Gewährleistungsbedingungen an. Ich würde die einfach mal studieren und vielleicht den relevanten Satz mal hier reinschreiben. Ich habe selbst keine Erfahrung mit Gebrauchkäufen vom Händler, ich weiß nicht, was da überlicherweise drin steht und ob bestimmte Verschleißteile ausgeschlossen werden können (und darum dürfte es hier gehen).
Grundsätzlich ist die Frage, ob die Gewährleistung greift und der Schaden für dich kostenfrei repariert wird. Alles andere wie die Gefährdung durch die Kette und mögliche Fahrlässigkeit des Händlers werden nicht sehr weit führen. Eine Kette ist ein Verschleißteil und kann auch einmal kaputt gehen, wie jedes technische Teil auch. Dir hätte auch bei 120 der Vorderreifen platzen können oder der Motor hätte abrauchen und zum Sturz führen können. Technische Dinge gehen auch einmal kaputt und nicht immer war Fahrlässigkeit dabei.
Ich tippe, dass dich hier jedes Gericht in die Pflicht nimmt und davon ausgeht, dass du die letzten 5 Monate keine ausreichende Kettenpflege hast walten lassen. Ich sage nicht, dass das stimmt, aber bei so einem langen Zeitraum seit dem Kauf wird man die Frage sicher stellen. In welchem Zustand war denn die Kette beim Kauf? Wie weit war die Verschleißanzeige schon?
Ich würde die Fahrlässigkeit nicht weiter verfolgen und mich darauf konzentrieren, den Schaden über die Gewährleistung repariert zu bekommen. Lies dir einfach den Vertrag mal durch und melde dann den Schaden beim Händler, bei dem du die CBR gekauft hast!
16 Antworten
..und wenn mann nicht weiß wie mann eine verschliessene Kette erkennt, dann sollte mann
die Wartung einem Fachmann überlassen..
Zitat:
Original geschrieben von Guzzi97
..und wenn mann nicht weiß wie mann eine verschliessene Kette erkennt, dann sollte mann
die Wartung einem Fachmann überlassen..
Eine Kette muß nicht optisch verschlissen sein um zu reissen.
Braucht der Fahrer nur ständig Wheelies mit "Gas weg/Gas voll aufreissen" fahren, die Kettenspannung zu stramm sein oder mal ein Kieselsteinchen zwischen die Kette gekommen sein, dann kann das Material so ermüdet sein, daß es halt irgendwann reißt.
Das sieht von außen niemand und auf das kann auch niemand Garantie geben.
Und dann gibts noch die Möglichkeit, daß es ein Herstellungsfehler war........aber den Beweis muß man erstmal bringen. Und dann haftet auch nicht der Händler sondern wenn dann der Hersteller der Kette.
Betriebsrisiko des Käufers.