Händler Gebrauchtwagengarantie

VW Golf 4 (1J)

Servus Alle,

ich habe beim Händler einen Golf gekauft (mit Garantie, die vermerkt ist aber wo auf der Rückseite kein expliziter Garantieinhalt beschrieben worden ist).

Jetzt habe ich eine defekte Klimaanlage und der Händler will den Schaden nicht beheben. Klimaservice wurde gemacht und ein Defekt festgestellt. Wahrscheinlich der Kompressor.

Wagen ist 7 Jahre alt und Kauf ist 4 Monate her ...

Hat jemand schon Erfahrungen mit der Gebrauchtwagengarantie gemacht ???

Was besagen eigentlich die ZDK-Mindestbedingungen für eine Gebrauchtwagengarantie ???

Zentralverband Deutsches Gebrauchtwagengewerbe:

ZDK-Mindestanforderungen

sind die bindend ??? demnach wäre der Komporessor, der Verdampfer und der Verdichter mit drin ...

Suche ergab nur folgenden Link, in dem ich auch schon geschrieben habe ...

Link

Vielen Dank für Eure Hilfe ...

M

14 Antworten

kein problem, da brauchst du dich nicht einmal auf die garantie berufen sondern auf die gewährleistungspflicht des händlers.

d.h. fahr zum händler, schildere den defekt und er muss kostenlos den mangel beseitigen!!!

§ 437 bgb

Es sei denn, er kann beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht da war - Wie er das allerdings beweisen will ist mir nicht klar - In der Praxis geht das nicht...

es wird davon ausgegangen das der mangel in den ersten 6 monaten nach dem kauf schon vorhanden gewesen ist, §476 bgb.
es dürfte schwer werden für den händler das gegenteil zu beweisen, denn im normalfall ist dieses unmöglich. bsp. wenn er einen unfall in der zeit hatte sieht es schon wieder ganz anders aus.

jedenfalls steht der verkäufer jetzt in der sachmangelhaftung!

ok, aber mal unter uns:

die Klimaanlage hat funktioniert bei Übergabe und ist erst 3 Monate später defekt gegangen ...

ist er dennoch haftbar ???

M

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ja, er muss den mangel beseitigen, es sei denn er kann dir nachweisen das die klimaanlage erst im nachhinein kaputt gegangen ist. allerdings dürfte das sehr schwer für ihn werden.
wurde die klima vor abholung auf funktionalität überprüft?

Wie sieht es aus wenn innerhalb der 6 Monatsfrist ein FH defekt ist?!...in der Auflistung habe ich das Teil nicht gefunden...

egal was an dem auto innerhalb der ersten 6 monate kaputt geht (ausser verschleissteile-->bremsen etc.) ist sache des händlers!!!

ausnahme: er kann beweisen das der mangel beim verkauf noch nicht vorhanden gewesen ist.

vielen Dank herr b

der Händler hat gerade angerufen und gemeint es wäre die Elektrik und der Kompressor ist i.O.

seine Werkstatt kann diesen Fehler nicht beheben.

Kann ich mir jetzt eine Werkstatt des "Vertrauens" suchen und dieses Problem beheben ???

Danach würde er die rechnung bekommen ...

D&G

M

Zitat:

Original geschrieben von motor-matze


vielen Dank herr b

der Händler hat gerade angerufen und gemeint es wäre die Elektrik und der Kompressor ist i.O.

seine Werkstatt kann diesen Fehler nicht beheben.

Kann ich mir jetzt eine Werkstatt des "Vertrauens" suchen und dieses Problem beheben ???

Danach würde er die rechnung bekommen ...

D&G

M

solltest du zu einer "fremden" werkstatt gehen solltest du dir auf jeden fall vom händler schriftlich die kostenübernahme in voller höhe geben lassen.

am einfachsten wäre es doch aber wenn der händler sich selber darum kümmert eine werkstatt zu suchen und deinen wagen dort reparieren zu lassen.

klär auf jeden fall vorher ab ob er die kompletten kosten übernimmt, nicht das es doch zu bösen überraschungen kommen sollte. ich bin in dieser hinsicht ein gebranntes kind...

sollte er die kostenübernahme aus irgendwelchen gründen ablehnen lass dir seine gründe schriftlich geben, vertraue nie auf aussagen und "ehrenwörter", den dieses hat kein bestand wenn es irgendwann mal vor gericht gehen sollte!!!!!

ich denke aber das dein händler fair sein wird und genau weiss das er in der pflicht ist.

Hallo,

das ist ja interessant. Ich habe mein Auto zu einer anderen VW Werkstatt gebracht, da der Händler wo ich den Wagen gekauft habe ca 100 km entfernt ist. Bei mir war das Schiebedach und der Schalter an der Heckklappe defekt gewesen. Habe es reparieren lassen. Der Kauf war etwa 4 Monate her. Ich habe es bei einem anderen Händler reparieren lassen, da ich dachte es sei ein Garantiefall. Somit ca. 260 € Selbstbeteiligung. Und im Heft steht, das auch eine andere Werkstatt aufgesucht werden kann, wenn der Händler mehr als 50 km entfernt ist. Nun zeigt sich aber das es sich um eine Sachmängelhaftung handelt. Was kann ich da machen? Pech gehabt oder kann ich das Geld beim Verkäufer einklagen?

Bitte Antwortet mir. Das ist viel Geld und ich will denen nicht das Geld in den Rachen werfen.

DANKE

Wende Dich ggf. direkt an VW. Zumindest bei Neuwagen gibt es von VW eine offizielle Anweisung, dass der ganze Rotz mit der Beweißlastumkehr nicht auf Kosten der Kunden geht, sondern VW in den gesamten 2 Jahren die Gewährleistung zu Gunsten des Kunden übernimmt.

Ansonsten ist es wirklich wichtig sich alles schriftlich geben zu lassen. Wenn sich der Händler weigert, schriftlich eine Frist setzten indem Du den Händler aufforderst den Fehler zu beseitigen. Wenn es sich dann weigert, kannst du ggf. sogar den Wagen wandeln, d.h. dir den Kaufpreis ( minus Nutzungspauschale) zurückverlangen.

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von johannson1973


Hallo,

das ist ja interessant. Ich habe mein Auto zu einer anderen VW Werkstatt gebracht, da der Händler wo ich den Wagen gekauft habe ca 100 km entfernt ist. Bei mir war das Schiebedach und der Schalter an der Heckklappe defekt gewesen. Habe es reparieren lassen. Der Kauf war etwa 4 Monate her. Ich habe es bei einem anderen Händler reparieren lassen, da ich dachte es sei ein Garantiefall. Somit ca. 260 € Selbstbeteiligung. Und im Heft steht, das auch eine andere Werkstatt aufgesucht werden kann, wenn der Händler mehr als 50 km entfernt ist. Nun zeigt sich aber das es sich um eine Sachmängelhaftung handelt. Was kann ich da machen? Pech gehabt oder kann ich das Geld beim Verkäufer einklagen?

Bitte Antwortet mir. Das ist viel Geld und ich will denen nicht das Geld in den Rachen werfen.

DANKE

Dumm gelaufen würde ich sagen. Selbstredend hat Dein Händler (=bei dem Du gekauft hast) das Recht zu selber reparieren. Wenn Du selber nun woanders repapieren lässt, gibst Du ihm nicht die Möglichkeit seinen Pflichten nachzukommen. Rein rechtlich gesehen sind gestzliche Gewähr und Garantie auch zwei Paar Stiefel, bzw. Verträge.

Wenn Du zwei Wohnungen hast und der eine Vermieter sagt Dir, dass Du nach Belieben Handwerker mit Reperaturen beauftragen darfst, gehst Du ja auch nicht automatisch davon aus, dass der andere Vermieter genau das gleiche meint, oder?

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von Dringi


Dumm gelaufen würde ich sagen. Selbstredend hat Dein Händler (=bei dem Du gekauft hast) das Recht zu selber reparieren. Wenn Du selber nun woanders repapieren lässt, gibst Du ihm nicht die Möglichkeit seinen Pflichten nachzukommen. Rein rechtlich gesehen sind gestzliche Gewähr und Garantie auch zwei Paar Stiefel, bzw. Verträge.
Wenn Du zwei Wohnungen hast und der eine Vermieter sagt Dir, dass Du nach Belieben Handwerker mit Reperaturen beauftragen darfst, gehst Du ja auch nicht automatisch davon aus, dass der andere Vermieter genau das gleiche meint, oder?

Gruss
Holger

das ist so nicht richtig, sollte er eine gebrauchtwagengarantie von der vvd (volkswagenversicherungsdienst) haben kann er ab einer entzfernung von 50km seinen reparatur händler frei wählen. allerdings muss erdann den eigenkostenanteil der versicherung selber zahlen.

ups da hab ich wohl was überlesen, ich schlaf dann mal weiter.

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