Haben Fußgänger hier Vorrang?
moin leute
Ich habe mal eine bescheidene frage, haben fußgänger denn hier im screenshot vorrang vor dem roten fahrzeug?
Warum ich frage? Weil mir stets fußgänger vor das auto springen nachdem diese gesehen haben das autos kommen, bzw gerne warten bis man mitte kurve ist und dann auf die straße laufen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Also ich schaue das als ganz normalen Fussgängerweg an, der die Strasse kreuzt, so wie das baulich hier aussieht.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Vor dem roten ja, weil es einbiegt.
Wenn du von unten kommen würdest, müssten die Fußgänger warten
Ohne Ampel oder Zebrastreifen wird hier der Fussgänger wohl warten müssen.
Wenn du genau hinschaust, befindet sich der von unten kommende auf einem durch Pfeile gekennzeichneten Rechtsabbiegerstreifen und ist damit Rechtsabbieger. Von einem normalen, die Straße kreuzenden Fussgängerweg kann keine Rede sein.
Ich bin erstaunt, wieviel MT-ler hier nicht die simpelsten Verkehrsregeln beherrschen und frage mich, wie sie die Führerscheinprüfung bestanden haben, bzw. wie lange sie ihren Führerschein noch behalten werden.
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Das stimmt nicht.
...folgt der Fußgänger dem Verlauf der Vorfahrsstraße
...Überquert der Fußgänger die Straße, in die das Fahrzeug abbiegt
Dir ist aber schon bewusst, dass das nur zwei unterschiedliche Umschreibungen für ein und dieselbe Handlung sind?
Von daher ist entweder beides richtig oder beides falsch. Dein Einwand somit unsinnig und verwirrt nur diejenigen, die er immer nocht nicht verstanden haben.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
...folgt der Fußgänger dem Verlauf der VorfahrsstraßeZitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Das stimmt nicht.
...Überquert der Fußgänger die Straße, in die das Fahrzeug abbiegtDir ist aber schon bewusst, dass das nur zwei unterschiedliche Umschreibungen für ein und dieselbe Handlung sind?
Von daher ist entweder beides richtig oder beides falsch. Dein Einwand somit unsinnig und verwirrt nur diejenigen, die er immer nocht nicht verstanden haben.
Denk Dir die Sache in einer ruhigen Minute noch mal genau durch, und Du wirst merken, daß das nicht dasselbe ist.
Fußgänger haben die Pflicht, beim Überqueren einer Straße nach links und rechts zu gucken und Fahrzeuge durchfahren zu lassen, die sich auf dieser Straße nähern (Vorrang des Straßenverkehrs). Das ist eine der einfachsten Regeln der Welt, sie kann (und muß) auch ganz kleinen Kindern schon beigebracht werden.
Wenn das Überqueren an einer Kreuzung/Einmündung geschieht, gilt für Fußgänger immer noch dasselbe: Nach links und rechts gucken und sich nähernden Fahrzeugen Vorrang gewähren. Es ist dabei egal, ob die überquerte Straße eine Haupt- oder Nebenstraße ist. Die Vorfahrtregeln, denen die Fahrzeuge an der Kreuzung/Einmündung unterworfen sind, interessieren nicht, sie haben nichts mit den für den Fußgänger geltenden Regeln zu tun.
Jetzt kommt der nächste Denkschritt: Fußgänger müssen sich – siehe oben –, wenn sie an der Kreuzung die Straße überqueren, zwar nach links und rechts orientieren, aber NICHT nach vorn oder hinten. Sie müssen dem Verkehr, der sich auf einer Straße nähert, die sie nicht überqueren, KEINEN Vorrang gewähren. Und zwar völlig unabhängig davon, was der Fahrzeugführer zu tun gedenkt, ob er abbiegen will (in die Straße, die man gerade überqueren möchte) oder nicht. Genau deshalb hat ein solcher Fahrzeugführer, der abbiegen will, gemäß § 9 (3) StVO Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen und ggf. zu warten.
Ich hoffe, Sinn und Grund dieser Regeln werden jetzt verständlicher.
Auch im Fahrzeugverkehr entscheidet sich übrigens die Frage, wer Vorrang bzw. Vorfahrt hat, ausschließlich danach, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es will.
Wenn ich dem Strassenverlauf einer Strasse (A) folge und an eine Kreuzung komme, überquere ich die kreuzende Strasse (B) und folge zeitgleich aber weiter Strasse (A). Also beschreiben die Aussagen
...folgt der Fußgänger dem Verlauf der Vorfahrsstraße
...Überquert der Fußgänger die Straße, in die das Fahrzeug abbiegt
den absolut identischen Vorgang. Wenn du es nicht verstehen willst oder es dir nicht vorstellen kannst, geh zur nächsten Kreuzung und probier es aus. Aber setzt dir ein Mützchen auf, es ist kalt.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Auch im Fahrzeugverkehr entscheidet sich übrigens die Frage, wer Vorrang bzw. Vorfahrt hat, ausschließlich danach, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es will.
Trifft so nicht zu: Ich komme aus Norden an eine Kreuzung, du kommst auf der Gegenfahrbahn aus Richtung Süden. Du möchtes geradeaus Richtung Norden weiter. Ich möchte Richtung Osten nach links abbiegen. Da es ja nun nach deiner Ausage unerheblich ist wo wir hinmöchten, hätten wir beide Vorfahrt oder?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Regel ist sogar prüfungsrelevant.Ich finde es geradezu erschreckend, wieviele Zeitgenossen, die aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen, diese Regel nicht (mehr) kennen.
Die Regel beschränkt sich doch in dem Moment, "wenn" man abbiegt und dort Fussgänger und Radfahrer geradeaus wollen (wenn parallel zur Hauptstrasse ein Fuss / Radweg verläuft und dieser an einer Kreuzung quert).
Nicht auf die Situation wo man bereits abgebogen ist.
Will heissen, sonst muss ich auch 50 mtr. nachdem ich an einer Kreuzung oder Abzweigung abgebogen bin die Fussgänger und Radfahrer über die Strasse lassen.
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Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wenn ich dem Strassenverlauf einer Strasse (A) folge und an eine Kreuzung komme, überquere ich die kreuzende Strasse (B) und folge zeitgleich aber weiter Strasse (A). Also beschreiben die Aussagen...folgt der Fußgänger dem Verlauf der Vorfahrsstraße
...Überquert der Fußgänger die Straße, in die das Fahrzeug abbiegtden absolut identischen Vorgang. Wenn du es nicht verstehen willst oder es dir nicht vorstellen kannst, geh zur nächsten Kreuzung und probier es aus. Aber setzt dir ein Mützchen auf, es ist kalt.
Ehe wir jetzt unsachlich werden, lieber Mitforist: Die Behauptung bestand darin, daß ein aus einer Nebenstraße kommender Fahrzeugführer vor dem Einbiegen in eine Hauptstraße (oder Überqueren derselben) nicht nur die dort fahrenden Fahrzeuge einschließlich Radfahrer durchlassen müsse, sondern auch jeden Fußgänger, der neben der Hauptstraße läuft und an der Kreuzung die Nebenstraße überquert, aus der der Fahrzeugführer gerade kommt. Und dieser Fall sei identisch mit dem Fall, daß ein aus der Hauptstraße in die Nebenstraße abbiegender Fahrzeugführer den Weg des Fußgängers kreuzt und sei damit ebenso von § 9 (3) StVO erfaßt.
Diese Behauptung ist falsch.
Nota bene: Du kannst als Autofahrer an solchen Stellen gern anhalten und darauf warten, daß alle Fußänger vor Dir über die Straße gegangen sind. Mache ich sogar selber manchmal, wenn abzusehen ist, daß ich wegen des Verkehrs auf der Hauptstraße sowieso warten muß. Ich gebe den Fußgängern aber in einem solchen Fall grundsätzlich Handzeichen, damit kein Mißverständnis aufkommt. Denn den regulären Vorrang habe immer noch ich und nicht der Fußgänger.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Trifft so nicht zu: Ich komme aus Norden an eine Kreuzung, du kommst auf der Gegenfahrbahn aus Richtung Süden. Du möchtes geradeaus Richtung Norden weiter. Ich möchte Richtung Osten nach links abbiegen. Da es ja nun nach deiner Ausage unerheblich ist wo wir hinmöchten, hätten wir beide Vorfahrt oder?Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Auch im Fahrzeugverkehr entscheidet sich übrigens die Frage, wer Vorrang bzw. Vorfahrt hat, ausschließlich danach, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es will.
Das widerspricht meiner Aussage nicht. In diesem Fall habe ich Vorrang, da ich ein entgegenkommendes Fahrzeug bin, Du bist als Linksabbieger nach (übrigens schon wieder) § 9 (3) StVO wartepflichtig. Würde ich dagegen aus einer Nebenstraße kommen oder bei gleichrangigen Straßen von Osten, von Dir aus gesehen also von links, wäre ich wartepflichtig, hier geregelt durch § 8 (1) StVO ggf. in Verbindung mit einer entsprechenden Beschilderung. In allen Fällen ist die primäre Frage bei Deinem geplanten Abbiegevorgang, woher das andere Fahrzeug kommt. Danach entscheiden sich Vorrang bzw. Vorfahrt.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Die Regel beschränkt sich doch in dem Moment, "wenn" man abbiegt und dort Fussgänger und Radfahrer geradeaus wollen (wenn parallel zur Hauptstrasse ein Fuss / Radweg verläuft und dieser an einer Kreuzung quert).
Nicht auf die Situation wo man bereits abgebogen ist.
Will heissen, sonst muss ich auch 50 mtr. nachdem ich an einer Kreuzung oder Abzweigung abgebogen bin die Fussgänger und Radfahrer über die Strasse lassen.
Das ist richtig, widerspricht aber Drahkkes Aussage nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ehe wir jetzt unsachlich werden, lieber Mitforist: Die Behauptung bestand darin, daß ein aus einer Nebenstraße kommender Fahrzeugführer vor dem Einbiegen in eine Hauptstraße (oder Überqueren derselben) nicht nur die dort fahrenden Fahrzeuge einschließlich Radfahrer durchlassen müsse, sondern auch jeden Fußgänger, der neben der Hauptstraße läuft und an der Kreuzung die Nebenstraße überquert, aus der der Fahrzeugführer gerade kommt. Und dieser Fall sei identisch mit dem Fall, daß ein aus der Hauptstraße in die Nebenstraße abbiegender Fahrzeugführer den Weg des Fußgängers kreuzt und sei damit ebenso von § 9 (3) StVO erfaßt.Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wenn ich dem Strassenverlauf einer Strasse (A) folge und an eine Kreuzung komme, überquere ich die kreuzende Strasse (B) und folge zeitgleich aber weiter Strasse (A). Also beschreiben die Aussagen...folgt der Fußgänger dem Verlauf der Vorfahrsstraße
...Überquert der Fußgänger die Straße, in die das Fahrzeug abbiegtden absolut identischen Vorgang. Wenn du es nicht verstehen willst oder es dir nicht vorstellen kannst, geh zur nächsten Kreuzung und probier es aus. Aber setzt dir ein Mützchen auf, es ist kalt.
Diese Behauptung ist falsch.
Nota bene: Du kannst als Autofahrer an solchen Stellen gern anhalten und darauf warten, daß alle Fußänger vor Dir über die Straße gegangen sind. Mache ich sogar selber manchmal, wenn abzusehen ist, daß ich wegen des Verkehrs auf der Hauptstraße sowieso warten muß. Ich gebe den Fußgängern aber in einem solchen Fall grundsätzlich Handzeichen, damit kein Mißverständnis aufkommt. Denn den regulären Vorrang habe immer noch ich und nicht der Fußgänger.
@ Erwachsener
Es ist unerheblich, ob der Abbiegende sich auf der Vorfahrtstraße befindet und in eine Nebenstraße abbiegen will, oder sich auf einer wartepflichtigen Nebenstraße befindet und in eine Vorfahrtstraße abbiegen will.
Er ist gegenüber Fußgängern, die der Vorfahrtsstraße folgen, in beiden Fällen wartepflichtig.
Du hast dann gegenüber Fußgängern als Abbiegender keinen Vorrang.
§ 9 (3) StVO sagt:
Auf Fußgänger muß er (der Abbiegende) besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er (der Abbiegende) warten.
Zitat:
Original geschrieben von rigide
§ 9 (3) StVO sagt:
Auf Fußgänger muß er (der Abbiegende) besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er (der Abbiegende) warten.
tu uns bitte ZWEI Gefallen:
1. Las es hier sein!
2. Geb bitte einen Führerschein ab!
Der Par. 9 bezieht sich auf Abbieger und der Abbieger muss auf Fußgänger in der Straße in welche er abbiegt achten! Nicht auf seiner vor dem abbiegen befahrenen Straße.
Deine Auffassung bedeutet ja, dass der Fußgänger auf die Blinker achten muss: blinkt er darf ich gehen (laut MT-Eintrag von rigide), blinkt er nicht muss ich stehen bleiben (laut StVO)!
@Hugaar
Blinkt der Autofahrer, überquere ich als Fußgänger mit erhöhter Vorsicht die Straße, in welche das Auto einbiegen möchte. Blinkt er nicht, warum soll ich dann stehen bleiben? Da vertraue ich mal darauf, dass er gerade aus weiterfährt. Blöd wird es nur, wenn ich an einen "Nichtblinker" gerate😁
Ja sie haben.
Und Fahrräder auch - sogar gewollt wie man an der roten Markierung sieht - die darf andernfalls nicht angebracht werden. 😁
Und wer das nicht sieht, der ist mal wieder ein Paradebeispiel warum es innerorts meist gefährlicher ist auf Radwegen statt auf der Fahrbahn zu fahren.
Hier sieht man ganz deutlich, es biegt eine komplette Spur! über eine Geradeausspur (den Radweg) hinweg ab.
Muß man doch sehen.
Zitat:
Original geschrieben von rigide
@ Erwachsener
Es ist unerheblich, ob der Abbiegende sich auf der Vorfahrtstraße befindet und in eine Nebenstraße abbiegen will, oder sich auf einer wartepflichtigen Nebenstraße befindet und in eine Vorfahrtstraße abbiegen will.
Er ist gegenüber Fußgängern, die der Vorfahrtsstraße folgen, in beiden Fällen wartepflichtig.
Du hast dann gegenüber Fußgängern als Abbiegender keinen Vorrang.
Nein, Du irrst Dich ebenso wie der Forist Elchsucher.
Der Begriff "Fußgänger" im § 9 (3) StVO bezieht sich nicht auf solche, die an der Kreuzung/Einmündung die Straße überqueren, AUS DER abgebogen wird, sondern ausschließlich auf die, die die Straße überqueren, IN DIE man abbiegt. Der Unterschied ist, daß das Fahrzeug im einen Fall VOR, im anderen Fall NACH seiner Richtungsänderung den Weg des Fußgängers kreuzt.
Wenn ihr zwei netten Zeitgenossen mir das nicht glaubt (und auch nicht den x weiteren Foristen, die euch darauf hinweisen), dann nehmt doch bitte mal eure Logik zusammen und überlegt euch, was es bedeuten würde, wenn bei jedem Abbiegevorgang eines Fahrzeugs die Fußgänger in allen Richtungen Vorrang hätten. Also: Du stehst als Fußgänger an einer Kreuzung und willst die Straße überqueren (es ist zufällig eine Nebenstraße mit Zeichen 205), aber ein Auto nähert sich von rechts. Du wartest natürlich, wie von Kindesbeinen auf gelernt. Und jetzt, Potzblitz, Auto setzt Blinker, wie schön, plötzlich hast Du als Fußgänger Vorrang! Toll. Selbstverständlich läufst Du jetzt los über die Straße, der Autofahrer wird ja anhalten und Dich rüberlassen und darf erst danach abbiegen.
Und jetzt will ich von Dir schriftlich, hier im Forum, daß das nach Deiner Auffassung richtig ist und Du das genau so auch Deinen Kindern beibringst.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@HugaarBlinkt der Autofahrer, überquere ich als Fußgänger mit erhöhter Vorsicht die Straße, in welche das Auto einbiegen möchte. Blinkt er nicht, warum soll ich dann stehen bleiben? Da vertraue ich mal darauf, dass er gerade aus weiterfährt. Blöd wird es nur, wenn ich an einen "Nichtblinker" gerate😁
Falsch vestanden bzw. von mir etwas falsch geschrieben:
der liebe rigide will ja den Vorang von Fußgängern ggü. dem Verkehr auf der Nebenstraße vom Blinkverhalten der Fahrzeuge festmachen.
= wenn ich die Nebenstraße an der Hauptstraße entlang überqueren will und er blinkt habe ich als Fußgänge Vorrang, wenn er nicht blinkt darf er fahren und ich muss stehen bleiben! Und das ist eben Blödsinn, der Fußgänger muss (als Überschreiter der Nebenstraße! an einer Haupstraße entlang) immer den Fahrverkehr durchlassen, da die VorFAHRT eben nicht für ihn als FußGÄNGER gilt.
Das wollte ich ausdrücken!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Falsch vestanden bzw. von mir etwas falsch geschrieben:Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@HugaarBlinkt der Autofahrer, überquere ich als Fußgänger mit erhöhter Vorsicht die Straße, in welche das Auto einbiegen möchte. Blinkt er nicht, warum soll ich dann stehen bleiben? Da vertraue ich mal darauf, dass er gerade aus weiterfährt. Blöd wird es nur, wenn ich an einen "Nichtblinker" gerate😁
der liebe rigide will ja den Vorang von Fußgängern ggü. dem Verkehr auf der Nebenstraße vom Blinkverhalten der Fahrzeuge festmachen.
= wenn ich die Nebenstraße an der Hauptstraße entlang überqueren will und er blinkt habe ich als Fußgänge Vorrang, wenn er nicht blinkt darf er fahren und ich muss stehen bleiben! Und das ist eben Blödsinn, der Fußgänger muss (als Überschreiter der Nebenstraße! an einer Haupstraße entlang) immer den Fahrverkehr durchlassen, da die VorFAHRT eben nicht für ihn als FußGÄNGER gilt.
Das wollte ich ausdrücken!
Jeder Fußgänger, der der Vorfahrtstraße folgt, hat gegenüber einem Kfz, welches aus einer Seitenstraße in die Hauptstraße abbiegen will, also blinkt, oder die Hauptstraße überqueren will. also nicht blinkt, den Vorrang. Der Fußgänger hat nicht den Fahrverkehr aus der Nebenstraße durchzulassen, sondern hat die gleichen Vorrangrechte, wie ein Kfz oder ein Radfahrer, der sich auf der Vorfahrtstraße befindet oder der Vorfahrtstraße folgt. Ich hoffe, jetzt ist wirklich allen diese Vorfahrtregel verständlich.
Zitat:
Der Fußgänger hat nicht den Fahrverkehr aus der Nebenstraße durchzulassen, sondern hat die gleichen Vorrangrechte, wie ein Kfz oder ein Radfahrer, der sich auf der Vorfahrtstraße befindet oder der Vorfahrtstraße folgt.
Und bei einer Rechtsvorlinks Kreuzung hat der Fußgänger der von rechts kommt Vor
gang.
Wenn er aber von links kommt hat er keine/n Vor
gang.
Oder wie, oder was?
Zitat:
Ich hoffe, jetzt ist wirklich allen diese Vorfahrtregel verständlich.
Da es so eine Regelung nicht gibt, kann sie keiner verstehen. (Außer dir).
Ein paar Stunden Theorie in der Fahrschule wären nicht schlecht. (Für dich).