Haben Fußgänger hier Vorrang?
moin leute
Ich habe mal eine bescheidene frage, haben fußgänger denn hier im screenshot vorrang vor dem roten fahrzeug?
Warum ich frage? Weil mir stets fußgänger vor das auto springen nachdem diese gesehen haben das autos kommen, bzw gerne warten bis man mitte kurve ist und dann auf die straße laufen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Also ich schaue das als ganz normalen Fussgängerweg an, der die Strasse kreuzt, so wie das baulich hier aussieht.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Vor dem roten ja, weil es einbiegt.
Wenn du von unten kommen würdest, müssten die Fußgänger warten
Ohne Ampel oder Zebrastreifen wird hier der Fussgänger wohl warten müssen.
Wenn du genau hinschaust, befindet sich der von unten kommende auf einem durch Pfeile gekennzeichneten Rechtsabbiegerstreifen und ist damit Rechtsabbieger. Von einem normalen, die Straße kreuzenden Fussgängerweg kann keine Rede sein.
Ich bin erstaunt, wieviel MT-ler hier nicht die simpelsten Verkehrsregeln beherrschen und frage mich, wie sie die Führerscheinprüfung bestanden haben, bzw. wie lange sie ihren Führerschein noch behalten werden.
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Und bei einer Rechtsvorlinks Kreuzung hat der Fußgänger der von rechts kommt VorZitat:
Der Fußgänger hat nicht den Fahrverkehr aus der Nebenstraße durchzulassen, sondern hat die gleichen Vorrangrechte, wie ein Kfz oder ein Radfahrer, der sich auf der Vorfahrtstraße befindet oder der Vorfahrtstraße folgt.
fahrtgang.
Wenn er aber von links kommt hat er keine/n Vorfahrtgang.
Oder wie, oder was?
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Da es so eine Regelung nicht gibt, kann sie keiner verstehen. (Außer dir).Zitat:
Ich hoffe, jetzt ist wirklich allen diese Vorfahrtregel verständlich.
Ein paar Stunden Theorie in der Fahrschule wären nicht schlecht. (Für dich).
Muß mich korrigieren:
der Fußgänger hat keinen Vorrang, gegenüber den die Vorfahrtstraße kreuzenden Fahrzeugen, sondern nur Vorrang gegenüber von der Vorfahrsstraße oder in die Vorfahrtstraße abbiegenden Fahrzeugen, dieses gilt auch bei Rechts-vor Links-Kreuzungen.
Am einfachsten machen wir es doch an einem Kreisverkehr.
(Ohne "Zebrastreifen"😉
Ein Fußgänger quert vor dem Kreisverkehr / folgt dem Kreisverkehr.
Wie sieht das nun aus?
Nun, einmal hat er Vorrang vor dem aus dem Kreisverkehr abbiegenden da er dem Kreisverkehr folgt.
Aber er hat keinen Vorrang vor dem Einfahrenden, da er dessen Straße quert.
(ist die Frage wieviele hier das wohl wissen mit dem einfachen Beispiel des Kreisverkehrs) 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von rigide
der Fußgänger hat keinen Vorrang, gegenüber den die Vorfahrtstraße kreuzenden Fahrzeugen, sondern nur Vorrang gegenüber von der Vorfahrsstraße oder in die Vorfahrtstraße abbiegenden Fahrzeugen, dieses gilt auch bei Rechts-vor Links-Kreuzungen.
OK. Dein Kind geht an einer Hauptstraße entlang spazieren. Jetzt kommt eine Einmündung (Nebenstraße). Die muß Dein Kind überqueren. Gleichzeitig nähert sich ein Auto auf ebendieser Straße. Du bringst also Deinem Kind (falls Du nicht hast, einem ggf. zukünftigen Kind) bei: „Wenn der Autofahrer blinkt, mußt du nicht warten, sondern darfst jetzt über die Straße gehen, denn das Auto muß anhalten.“
Habe ich Deine Auffassung richtig wiedergegeben?
Wenn ja, möchte ich die Bestätigung von Dir, lieber Forist rigide, daß Du das für richtig hältst und einem Kind genau so beibringen würdest. Und ich hatte oben schon mal darum gebeten.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
OK. Dein Kind geht an einer Hauptstraße entlang spazieren. Jetzt kommt eine Einmündung (Nebenstraße). Die muß Dein Kind überqueren. Gleichzeitig nähert sich ein Auto auf ebendieser Straße. Du bringst also Deinem Kind (falls Du nicht hast, einem ggf. zukünftigen Kind) bei: „Wenn der Autofahrer blinkt, mußt du nicht warten, sondern darfst jetzt über die Straße gehen, denn das Auto muß anhalten.“Zitat:
Original geschrieben von rigide
der Fußgänger hat keinen Vorrang, gegenüber den die Vorfahrtstraße kreuzenden Fahrzeugen, sondern nur Vorrang gegenüber von der Vorfahrsstraße oder in die Vorfahrtstraße abbiegenden Fahrzeugen, dieses gilt auch bei Rechts-vor Links-Kreuzungen.Habe ich Deine Auffassung richtig wiedergegeben?
Wenn ja, möchte ich die Bestätigung von Dir, lieber Forist rigide, daß Du das für richtig hältst und einem Kind genau so beibringen würdest. Und ich hatte oben schon mal darum gebeten.
Der Ausgangspunkt war ein der Vorfahrtstraße folgender, markierter Fußgänger-Überweg, der eine mit Pfeilen markierte Rechtsabbiegerspur quert, die vor dem Überweg mit einem Vorfahrt gewähren Schild gekennzeichnet ist. Auf diesem Überweg hat der Fußgänger (Kind) Vorrang, gegenüber einem nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegenden Kfz.
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Zitat:
Original geschrieben von rigide
Der Ausgangspunkt war ein der Vorfahrtstraße folgender, markierter Fußgänger-Überweg, der eine mit Pfeilen markierte Rechtsabbiegerspur quert, die vor dem Überweg mit einem Vorfahrt gewähren Schild gekennzeichnet ist. Auf diesem Überweg hat der Fußgänger (Kind) Vorrang, gegenüber einem nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegenden Kfz.
Das ist richtig, aber das ist nicht das, was Du ein paar Beiträge weiter oben behauptet hast.
Ich zitiere Dich mal:
"Jeder Fußgänger, der der Vorfahrtstraße folgt, hat gegenüber einem Kfz, welches aus einer Seitenstraße in die Hauptstraße abbiegen will [...] den Vorrang."
"... der Fußgänger hat [...] Vorrang gegenüber von der Vorfahrsstraße oder in die Vorfahrtstraße abbiegenden Fahrzeugen, dieses gilt auch bei Rechts-vor Links-Kreuzungen."
Kann es sein, daß Du mittlerweile nicht mehr so sicher bist?
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Das ist richtig, aber das ist nicht das, was Du ein paar Beiträge weiter oben behauptet hast.Zitat:
Original geschrieben von rigide
Der Ausgangspunkt war ein der Vorfahrtstraße folgender, markierter Fußgänger-Überweg, der eine mit Pfeilen markierte Rechtsabbiegerspur quert, die vor dem Überweg mit einem Vorfahrt gewähren Schild gekennzeichnet ist. Auf diesem Überweg hat der Fußgänger (Kind) Vorrang, gegenüber einem nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegenden Kfz.Ich zitiere Dich mal:
"Jeder Fußgänger, der der Vorfahrtstraße folgt, hat gegenüber einem Kfz, welches aus einer Seitenstraße in die Hauptstraße abbiegen will [...] den Vorrang."
"... der Fußgänger hat [...] Vorrang gegenüber von der Vorfahrsstraße oder in die Vorfahrtstraße abbiegenden Fahrzeugen, dieses gilt auch bei Rechts-vor Links-Kreuzungen."
Kann es sein, daß Du mittlerweile nicht mehr so sicher bist?
StVO § 9 (3): wer abbiegen will hat auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig muss er (der Fahrzeugführer) warten.
Damit ist alles gesagt und dieses entspricht meinen vorherigen Aussagen.
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Damit ist alles gesagt und dieses entspricht meinen vorherigen Aussagen.
Den Paragraphen zitieren können wir hier alle auch.
Jetzt gib Butter bei die Fische. Noch mal klar und deutlich, bestätige, daß Du folgende Auslegung von § 9 (3) StVO für korrekt hältst:
Zitat:
Dein Kind geht an einer Hauptstraße entlang spazieren. Jetzt kommt eine Einmündung (Nebenstraße). Die muß Dein Kind überqueren. Gleichzeitig nähert sich ein Auto auf ebendieser Straße. Du bringst also Deinem Kind (falls Du nicht hast, einem ggf. zukünftigen Kind) bei: „Wenn der Autofahrer blinkt, mußt du nicht warten, sondern darfst jetzt über die Straße gehen, denn das Auto muß anhalten.“
Ja oder nein und kein Drumrumgerede.
Dieselbe Aufforderung geht auch an den Foristen Elchsucher.
Lässt sich das nicht einfacher beschreiben: Alles was sich auf und an der Vorfahrtstraße entlang geradeaus weiter bewegt, hat Vorfahrt (Motorfahrzeuge und Fahrräder) bzw. Vorrang (Fußgänger) vor ein- und abbiegenden Fahrzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Den Paragraphen zitieren können wir hier alle auch.Zitat:
Original geschrieben von rigide
Damit ist alles gesagt und dieses entspricht meinen vorherigen Aussagen.Jetzt gib Butter bei die Fische. Noch mal klar und deutlich, bestätige, daß Du folgende Auslegung von § 9 (3) StVO für korrekt hältst:
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ja oder nein und kein Drumrumgerede.Zitat:
Dein Kind geht an einer Hauptstraße entlang spazieren. Jetzt kommt eine Einmündung (Nebenstraße). Die muß Dein Kind überqueren. Gleichzeitig nähert sich ein Auto auf ebendieser Straße. Du bringst also Deinem Kind (falls Du nicht hast, einem ggf. zukünftigen Kind) bei: „Wenn der Autofahrer blinkt, mußt du nicht warten, sondern darfst jetzt über die Straße gehen, denn das Auto muß anhalten.“
Dieselbe Aufforderung geht auch an den Foristen Elchsucher.
Warum fragst Du mich? Ich wüsste gerne, wie Du Dich in dieser Situation verhältst. Bitte nenne auch die für Deine Verhaltensweise zutreffenden Paraphen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Lässt sich das nicht einfacher beschreiben: Alles was sich auf und an der Vorfahrtstraße entlang geradeaus weiter bewegt, hat Vorfahrt (Motorfahrzeuge und Fahrräder) bzw. Vorrang (Fußgänger) vor ein- und abbiegenden Fahrzeugen.
Hier geht's um Fußgänger, wann die Vorrang haben.
Viele Grüße,
Martin
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Warum fragst Du mich? Ich wüsste gerne, wie Du Dich in dieser Situation verhältst. Bitte nenne auch die für Deine Verhaltensweise zutreffenden Paraphen.Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ja oder nein und kein Drumrumgerede.
Wenn ich als Fußgänger eine Straße überqueren will, aus der sich ein Fahrzeug nähert, warte ich. Das Fahrzeug hat Vorrang, gesetzliche Grundlage ist § 25 StVO. Diese Regel ist unabhängig davon, ob sich neben mir eine Kreuzung befindet oder nicht und welche Vorfahrt dort ggf. für die Fahrzeuge gilt.
Die weiter oben mehrfach an Dich gestellte Frage kannst Du einfach mit Ja oder Nein beantworten. Du hast es bislang noch nicht getan.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Lässt sich das nicht einfacher beschreiben: Alles was sich auf und an der Vorfahrtstraße entlang geradeaus weiter bewegt, hat Vorfahrt (Motorfahrzeuge und Fahrräder) bzw. Vorrang (Fußgänger) vor ein- und abbiegenden Fahrzeugen.
Nein. Für Fußgänger gilt das so nicht. Fußgänger haben nur dann Vorrang vor einem Fahrzeug, wenn sie an einer Kreuzung/Einmündung diejenige Straße überqueren, in die das Fahrzeug einbiegt. Die Betonung liegt auf "in die".
@Erwachsener
Anders gesagt: Wartepflicht besteht für den Fußgänger in der Seitenstraße, die er überqueren möchte, wenn ein Auto Richtung Vorfahrtsstraße fährt?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@ErwachsenerAnders gesagt: Wartepflicht besteht für den Fußgänger in der Seitenstraße, die er überqueren möchte, wenn ein Auto Richtung Vorfahrtsstraße fährt?
Ja. Aber noch mal ganz deutlich: Das hat mit der Vorfahrt nichts zu tun.
§ 9 (3) StVO gilt nur, wenn das Auto abbiegt, bevor es den Weg des Fußgängers kreuzt. Dann und nur dann hat der Fußgänger Vorrang.