Habe eine Gewährleistungsfrage...

BMW 5er E39

Moin.

Also ich habe folgende probleme, mein BMW 530i hat niveauregulierung und ist kaputt, er sackt binnen 1,5 stunden ab mal mehr mal weniger er pumpt zwar wieder hoch aber hält den druck nicht.
Prop. 2: Ich glaube ich habe einen stromfresser im wagen, habe schon ruhestrommessung gemacht, liegt bei 0,02A. nur zwischendurch schaltet irgendwas ein und er saugt sich mal eben für 30 sek. 3-4 A aus dem Akku! Es liegt nicht an der regulierung da der kompressoer nich anläuft.
Prop. 3: Meine Automatisch abblendenden Spiegel laufen an der rechte ist schon zu 50% ausgeblutet. Kann das sein bei einem 01er mit 137000 km?

Also aufgrund dieser tatsachen habe ich beim Händler angerufen und gefragt wie das denn jetzt aussieht, habe nur die niveauregulierung angesprochen.
Er meinte das das auto dann zu ihm muss, und da liegt bei mir das Problem, ich muss den wagen ca. 250km da hin bringen.
Kann er das verlangen, weil ich ja dann schließlich auch nen tag oder 2 Urlaub dafür nehmen muss. Ich denke das solche geschichten nicht in einem Tag zu regeln sind (Diagnose, teile bestellen, einbau usw.) wodurch ich dann ja auch noch für ne unterkunft für die zeit sorgen muss.
Kann mir da jemand sagen wie ich am besten vorgehe bzw ob ich das so hinnehmen muss?

Mfg.

13 Antworten

Du hast keine Gebrauchtwagengarantie (GWG) ? Freiwillige Haftung des Händlers, anders als die gesetzliche Gewährleistung,
dazu ist der Händler per Gesetz für ein Jahr ab Kaufdatum verpflichtet.
Da wird nichts anderes übrig bleiben, als zum Händler zu fahren.

MfG
carfan-48

Hi,

ich glaube bis zu einer gewissen Kilometerzahl ist das zu akzeptieren, Google müsste da fündig werden. Au0erdem weiß man doch worauf man sich einlässt.

Prop 1: Luftbalg. BMW sollte das auf Lager haben-
Prop 2: Klingt nach sterbendem IGEL (Suchfunktion), Endstufe der Lüftung
Prop 3: Kann alles, kann auch sein das einem der Motor nach 5000km stirbt. Wer weiß wo die wie vorher behandelt wurde und vielleicht ist auch mal jemand irgendwo gegengefahren und es gab nen Microriss - vielleicht Du selber.

Ich denke mal eins und zwei kann man in 2-5 Stunden reparieren. Zumindest lese ich das ab und an mal. Der Luftbald soll keine große Sache sein und der IGEl ist sogar selbst relativ schnell getauscht. Natürlich nur wenn das wirklich so kaputt ist und es nichts anderes ist.

MFG

Nein ich habe keien Gebrauchtwagengarantie, was aber denke ich auch nicht entscheidend ist oder?

@ langsamfahrer:
Vorweg: Es ist kein BMW Händler gewesen! (wegen Teile auf Lager und so)
Ja sicher wusste ich worauf ich mich einlasse, es wäre jetzt auch prinzipiell nicht das ding das ich da hin fege, nur isses halt ärgerlich das ich das nicht in einer Werkstatt hier machen könnte oder er sich wenigstens an den Benzinkosten beteiligt oder ähnliches. Wie sieht das denn mit den Gläsern aus? Wird sowas übernommen? Die Gläser waren vorher schon leicht angelaufen das habe ich auch bemerkt nur war mir nicht klar das das in so kurzer zeit so schnell geht. Das mit dem Sterbendem Igel habe ich auch schon mal gelesen und das wäre für mich auch nicht das ding den selbst zu tauschen. Mit dem luftbalg hab ich gelesen das das nicht mal eben so einfach gemacht ist. Nur wenn ich das halt nicht selbst bezahlen muss mach ich das auch logischer weise nicht.
Wie ist das denn mit Vorderachsteilen? Die Koppelstangen wurden vor übergabe getauscht da ich das bemerkte nur jetzt fängt er langsam an wieder zu poltern (querlenker, druckstrebe o.ä.) kann ich ihm das vielleicht auch noch mit anhängen oder ist das verschleißteil wie bremsen etc?
Weil wenn ich schon da hin bügeln muss dann solls sich auch lohnen. Die sachen wollte ich eigentlich auch gar nicht mit anmerken, aber wenn der händler sich so dämlich anstellt dann soll er im endeffekt auch dafür zahlen.

Schönen Abend noch...

1. Du musst zum Händler. Das ist so, kannst Du auch nichts dran drehen.
2. Wenn die Spiegel im Prinzip schon "so" waren, es sich nur verschlimmert hat, stehst Du in diesem Punkt auch relativ "nackt" da was Ansprüche angeht. Alles andere wäre auch unbillig. Natürlich wäre die Lage komplizierter, wenn der Händler nicht beweisen kann, dass die Spiegel schon "defekt" waren. Dabei ist aber zu beachten, ob seit Kauf mehr als 6 Monate ins Land gegangen sind. Dann musst nämlich du beweisen und der Händler kann sich sturr stellen.

3. Warum sollte er sich an Deinen Benzinkosten beteiligen?
Bei Kauf wusstest Du, dass Du im Gewährleistungsfall da hin musst.

Fazit: Sind wir in den ersten 6 Monaten, bekommst Du wohl alles ersetzt. Bei den Spiegeln könnt er sich sturr stellen und behaupten sein "Bruder, Schwager, Vorbesitzer(!)" können bezeugen das sie schon "einen weg" hatten.

Ich würde versuchen mich mit ihm gütlich zu einigen. Checken was die Teile kosten und selbst richten. Wenn Du das nicht kannst, siehts damit natürlich mau aus. Würde jedenfalls den Weg und den zweiten Tag Urlaub sparen, da Du das Material auch bestellen kannst wenn Du arbeiten gehst und eine Miethebebühne lässt sich auch für nen Samstag ergattern. Wobei Du für Spiegel, Igel, etc. nicht mal ne Bühne brauchst.

Good Luck!

Also ich bin noch in den ersten 6 monaten, habe das auto im Dezember gekauft.
Ich denke nicht das er mir beweisen kann das die spiegel vorher schon einen weg hatten, so lange er das nicht tatsächlich in irgend einem Protokoll bei ankauf des autos hinterlegt hat, was ich nicht glaube!Und davon mal abgesehen habe ich nen zeugen der das auch bestätigen könnte. Die Teile selbst richten an sich wäre nicht das ding nur kostet so ein satz Gläser ja auch schnell mal 500 kröten. Und wenn ich dann die niveauregulierung repariert krieg und eventuell auch die Lenker hätte ich schon mal nen ganzen arsch kohle gespart auch wenn ich da hin fahre. Eigentlich wollte ich die sachen gar nicht auf gewährleistung haben und hätte das auch so hingenommen, aber wenn er am telefon schon patzig wird nur weil man mal höflich fragt ob die einem entgegen könnten wird der rest auch mit beanstandet. Als renomierter Händler denke ich doch, auch wenn man "nur" nen gebrauchten kauft das man zufriedene Kundschaft möchte, oder nicht?

Mfg

Zufriedene Kunden juckt in dem Gschäft keinen. Zu mindest heute nicht mehr. Hauptsache die Karre ist vom Hof. Trauen kann man keinem.

zumal wo du 250km von ihm weg wohnst wirst du ihm mächtig am popo vorbei gehen u. es ihm schnuppe sein ob du zufrieden bist.

Ja das ist wohl so, traurig aber wahr. Naja ich werde mal sehen wie ich das regeln kann. Kann mir denn jemand sagen ob ich die querlenker etc auch noch mit durch krieg? Bzw wo ich mich da im vorfeld erkundigen kann?

Hi, das seid ihr einer weit verbreiteten Falsch- Meinung aufgesessen.

ramrod84 muss nicht zwingend zum verkaufenden Händler fahren.

Das Gesetz sagt klar, Erfüllungsort ist Sitz des Kunden.

Wenn der Händler das Fahrzeug vor Ort haben will, muss er es holen. Du bist nicht verpflichtet dort hin zu fahren.

Stellt euch vor ihr kauft ein Auto beim Händler in Südfrankreich und wohnt in Hamburg. Das ist finaziell für den Kunden nicht machbar.

Daher muss sich der Verkäufer um die Reparatur kümmern. Oder er akzeptiert (und bezahlt) die Diagnosestellung und Reparatur bei dir.

Das wäre ja super, nur habe ich vorhin folgendes gelesen:

Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Nacherfüllungsort
Gebrauchtwagenkauf: Ort der Nacherfüllung bei Mangel

Ist beim Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke im Falle eines Mangels kein Ort für die Durchführung der Nacherfüllung im Vertrag bestimmt, richtet sich der Leistungsort für die Nachbesserung grundsätzlich nach dem ursprünglichen Leistungsort des durch den Kaufvertrag begründeten Primärleistungsanspruchs. Dies ist beim Erwerb eines Fahrzeugs in der Regel der Sitz des Gebrauchtwagenhändlers. Der Käufer muss daher den Wagen auf seine Kosten zum Zwecke der Nachbesserung zu dem Händler bringen. Ansonsten stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche (hier Rückgängigmachung des Kaufvertrags wegen Motorschadens) zu.

Quelle: Urteil des OLG München vom 20.06.2007 20 U 2204/07 NJW Heft 38/2007, Seite VIII OLGR München 2007, 796
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 20 U 2204/07

Jetzt steht in den Verkaufsbedingungen:
Wird der Kaufgegenstand wegen eines sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger zustimmung der Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

Das ist zwar nicht der fall doch steht auch kein Wort darüber im Vertrag bzw in den Bedingungen das ich zwingend bei einem Sachmangel zum Händler MUSS!

Unter anderem habe ich gelesen das wenn ich einen Mangel rügen muss, mir keine großen unannehmlichkeiten enstehen dürfen.

Mal angenommen ich fahre da hin und in ich sage mal kurzer Zeit ist das problem mit der Niveauregulierung nicht aufgetreten und der Händler sagt jetzt ich konnte nichts finden muss ich ja wiedr unverrichteter dinge zurück, dann tritt das problem wieder auf und ich muss wieder da hin jagen. Wobei ich dann ja natürlich wieder unkosten habe und urlaub nehmen muss. Das halte ich dann doch für arge unannehmlichkeit.

Ja, es gibt durchaus anderslautende Urteile.
Da wir aber die genauen Hintergründe der Entscheidung nicht kennen, sehe ich das nicht als Grundsatzentscheidung. Kann durchaus sein, dass hier der Käufer eine Mitschuld trägt (nicht rechtzeiteig Bescheid gesagt, Hilfsangebote des Verkäufers abgelehnt...).

Grundsätzlich gilt erstmal, der Verkäufer ist in der Pflicht. Hast du denn schonmal mit Ihm Kontakt aufgenommen und seine Ansicht gehört?

Genau das dachte ich auch, ich habe auch schon mit ihm kontakt aufgenommen. Er sagte das es keine andere möglichkeit geben würde als das auto da hin zu bringen. Werd mich da aber noch mal hinter hängen. Vielleicht kann ich ja doch noch was drehen.

Hallo,
wenn nichts anderes vereinbart wurde gelten i.d.R. die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers und da steht mit Sicherheit drinn "Erfüllungsort und Gerichtsstand ist .... (der Ort des Händlers)"
Dir bleibt also gar nichts anderes übrig, als das Fahrzeug zu dem Händler zu bringen.
Wie vorher schon geschrieben wurde, kommt man am weitesten mit einer gütlichen und fairen Einigung.
Laß Dir von einer freien Werkstatt in Deiner Nähe einfach mal ein Angebot für die Reparaturen machen und sprich dann mit dem Händler, vielleicht könnt ihr Euch da irgentwie einigen und er Übernimmt einige der Kosten. Einen Versuch ist es wert. Daß Du nun aber auf Gewährleistung Dein Auto generalüberholen lassen kannst geht wohl eher nach hinten los und ist auch nicht gerade fair.

MfG Thomas

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