Haarrisse in Favoritentasten
Hallo hab bei mir in 2 Tasten diese Risse entdeckt.
Bin seit 1 Monat aus der Garantie raus, gibt es Kulanz beim Tausch? 118 d aus 2015
Beste Antwort im Thema
Guten Abend,
es schreibt der User:
Es ist wohl unstrittig, dass dem TE weder Garantie noch Gewährleistung helfen, Kulanz könnte es richten.
Und wie schon in einem der ersten Beiträge korrekt beschrieben wurde, kann dies nur der Händler beantworten.
Auch helfen die hier angefragten Erfahrungen nicht weiter, da Kulanzfälle jeder für sich betrachtet werden.
Auch hat der Händler darauf wenig Einfluß, da er die Kosten dafür nicht selbst übernimmt, sondern auf eine Reparaturfreigabe durch BMW angewiesen ist.
Es schreibt der Mod:
irgendwie ist das Thema komplett von "bekomme ich Kulanz" zu "Unterschied Garantie/Gewährleistung" abgedriftet.
Zusätzlich läßt aktuell der Umgangston deutlich nach.
Ich möchte darum bitten, sich ab jetzt nicht weiter in einer Begriffsdiskussion um Garantie und Gewährleistung zu verzetteln.
Danke.
Gruß
Zimpalazumpala
58 Antworten
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 4. November 2018 um 16:53:49 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 3. November 2018 um 19:24:32 Uhr:
Wobei das dritte Garantiejahr AFAIK etwas mit Vorsicht zu genießen ist:
"Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. "
Ich verstehe das so, dass da nur technische Mängel abgedeckt sind und den Riss in der Favoritentaste könnte man so auslegen, dass es nur ein optisches Problem ist. Mögliche Kulanz bleibt davon aber unberührt.
Dein zitierter Auszug stammt von der ab 11/16 eingefühtren 2+1 Gewährleistung, die Schmogie nicht hat.
Vieleicht sollte man mal den Vertrag durchlesen den man unterschrieben hat, dafür sind die da.
Auch wird hier mal Gewährleistung und mal Garantie geschreiben, da ist nicht das gleiche.
Die ersten beiden Jahre bieten die Leistung der gesetzl. Gewähleistung, aber ohne Beweislastumkehr, das dritte Jahr ist eine reine Garantie. Das ist vor und nach 2016 so gewesen, nur kostete es vor 2016 etwas.
Stimmt nicht.
Gwährleistung nicht Garantie.
Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für Ansprüche des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastsumkehr zu seinen Gunsten.
Bisher hatte sich BMW Deutschland auf die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monate beschränkt, weshalb beim Auftreten von Mängeln im dritten Jahr stets Kulanz gefragt war. Der Kunde profitiert nun auch davon, dass er beim Auftreten eines Mangels im dritten Jahr nicht mehr die Schuld von BMW beweisen muss, sondern ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 4. November 2018 um 21:41:45 Uhr:
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 4. November 2018 um 16:53:49 Uhr:
Dein zitierter Auszug stammt von der ab 11/16 eingefühtren 2+1 Gewährleistung, die Schmogie nicht hat.
Vieleicht sollte man mal den Vertrag durchlesen den man unterschrieben hat, dafür sind die da.
Auch wird hier mal Gewährleistung und mal Garantie geschreiben, da ist nicht das gleiche.Die ersten beiden Jahre bieten die Leistung der gesetzl. Gewähleistung, aber ohne Beweislastumkehr, das dritte Jahr ist eine reine Garantie. Das ist vor und nach 2016 so gewesen, nur kostete es vor 2016 etwas.
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)Garantie
Zitat:
@afis schrieb am 5. November 2018 um 01:38:03 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 4. November 2018 um 21:41:45 Uhr:
Die ersten beiden Jahre bieten die Leistung der gesetzl. Gewähleistung, aber ohne Beweislastumkehr, das dritte Jahr ist eine reine Garantie. Das ist vor und nach 2016 so gewesen, nur kostete es vor 2016 etwas.
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)Garantie
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 06:18:07 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 5. November 2018 um 01:38:03 Uhr:
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)GarantieStimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.
Es gab bereits damals beide Varianten, schließlich ließen sich die Gewährleistungsverlängerungs-Pakete nur bis 3 Monate nach Erstzulassung u. auch nur für 4 oder 5 Jahre abschließen.
Zitat:
@afis schrieb am 4. November 2018 um 19:38:29 Uhr:
....würde ich hier mit Nachdruck Kulanz verlangen....
Merkst Du was?
Schon der eine Begriff schließt den anderen aus.😉
@Afis + @GTC:
ihr legt die Namen zu Grunde, die BMW verwendet, die führen allerdings etwas in die Irre.
Der Umfang einer Gewährleistung ist nach dem Gesetz definiert, der Umfang einer Garantie hingegen nach den freiwilligen Vorgaben des Herstellers.
--Unstrittig ist, dass BMW während der ersten 6 Monate eine Gewährleistung gemäß Gesetz gibt.
--Ab dem siebten Monat bis zum zur Vollendung des zweiten Jahres gibt BMW die vorgeschriebene gesetzliche Gewährleistung, verspricht aber auf die nach 6 Monaten übliche Beweislastumkehr zu verzichten. Dieses Versprechen wird freiwillig gegeben und daher ist dieser Verzicht der Beweislastumkehr bereits eine Garantie.
--Im dritten Jahr verspricht BMW nur noch technische Mängel zu beseitigen. Dazu gehören z.B. keine Komfortprobleme und auch keine optischen Probleme. Laut Gesetz wäre BMW im dritten Jahr gar nicht dazu verpflichtet für irgendwelche Schäden aufzukommen. Die Tatsache, dass sie sich trotzdem dazu verpflichten dies für technische Defekte zu tun ist also wiederum eine freiwillige Garantie.
--Der Vollständigkeit halber (und weil es der für den TE interessante Bereich ist) schließt sich daran bei BMW eine Kulanzphase an, innerhalb derer sie nach internen Maßgaben verschiedene Mängel beseitigen. Dies kann völlig kostenlos erfolgen oder mit einer Beteiligung des Halters an den Kosten.
Man kann davon ausgehen, dass die Erfolgsaussichten auf Kulanz umso höher sind, je weniger Kilometer das Fahrzeug hat und je bekannter das Problem ist. Gleichzeitig werden technische Mängel eher übernommen als Komfortprobleme. Eine relevante Schwelle sind für BMW aller Erfahrung nach 100.000 Kilometer. Darunter wird ein Mangel oftmals völlig kostenfrei erstattet, darüber oft nur mit Beteiligung. Auf Kulanz besteht im Gegensatz zur Gewährleistung und zur Garantie keinerlei Rechtsanspruch.
Zitat:
@Bavarian schrieb am 5. November 2018 um 06:50:52 Uhr:
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 06:18:07 Uhr:
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.
Es gab bereits damals beide Varianten, schließlich ließen sich die Gewährleistungsverlängerungs-Pakete nur bis 3 Monate nach Erstzulassung u. auch nur für 4 oder 5 Jahre abschließen.
Vor 11/2016 gab es 2 Jahre Gewährleistung mit der Option diese zu Verlängern.
Ab 11/2016 gibt es 2+1 Jahre, also 3 Jahre Gewährleistung, ebenfalls mit der Option diese zu verlängern.
Den Zeitraum wann man die Gewährleistung verlängern konnte wurde auch irgendwann mal geändert.
Früher gab es die 3 Monate Klausel nicht.
@Jens Zerl
Bei BMW gibt es keinen Unterschied vom1., 2. und 3. Jahr bei der Gewährleistung 2+1.
Wie ich oben schon mal geschrieben habe.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 5. November 2018 um 08:10:32 Uhr:
--Ab dem siebten Monat bis zum zur Vollendung des zweiten Jahres gibt BMW die vorgeschriebene gesetzliche Gewährleistung, verspricht aber auf die nach 6 Monaten übliche Beweislastumkehr zu verzichten. Dieses Versprechen wird freiwillig gegeben und daher ist dieser Verzicht der Beweislastumkehr bereits eine Garantie.
Leider auch falsch (wenn auch hinsichtlich seiner Wirkung für den Kunden egal):
Regelmäßig hat ein Anspruchsteller seinen Anspruch zu beweisen.
Da aber unterstellt wird dass ein Laie dies gegenüber einem Fachmann nicht kann bzw. dabei fachlich benachteiligt ist, hat sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen:
Er hat sich im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung für die ersten 6 Monaten die Einführung einer "Beweislastumkehr" ausgedacht.
Das heißt ausnahmsweise hat nicht der Anspruchsteller seinen Anspruch zu beweisen, sondern der Leistungspflichtige muss die Unrechtmäßigkeit der Forderung des Anspruchstellers beweisen.
Die "Beweislastumkehr" gilt (gesetzlich) somit immer in den ersten 6 Monaten.
BMW verspricht aber, diese auf den Zeitraum darüber hinaus zu verlängern.
Echt schwierig mit den vielen Begriffen.😉
Kann @Schmogie bitte einfach bei BMW direkt nachfragen?
Bevor ihr euch hier in rechtlichen Details zerfasert, was meilenweit vom Thema entfernt ist...
Mein Tipp: Letztendlich wird es auf Kulanz laufen, wie hoch der Eigenanteil ausfallen wird, wird BMW nach Prüfung des Falls entscheiden.
0405
Also erst mal solltest du schon passend zum Kontext antworten, schließlich ging es meinerseits nicht um den Einführungsmonat der 2+1 Gewährleistung, sondern um u. g. unvollständige Angaben. Die Gewärhrleistungs-Pakete gab es bereits vor 11/16, ebenso die einfache Anschlussgarantie. Darüber hinaus bestand die Klausel der Gewährleistungs-Pakete nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Erstzulassung bereits mit Einführung.
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 06:18:07 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 5. November 2018 um 01:38:03 Uhr:
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)Garantie
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.
Zitat:
@Bavarian schrieb am 5. November 2018 um 13:22:53 Uhr:
@GTC 0405
Also erst mal solltest du schon passend zum Kontext antworten, schließlich ging es meinerseits nicht um den Einführungsmonat der 2+1 Gewährleistung, sondern um u. g. unvollständige Angaben. Die Gewärhrleistungs-Pakete gab es bereits vor 11/16, ebenso die einfache Anschlussgarantie. Darüber hinaus bestand die Klausel der Gewährleistungs-Pakete nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Erstzulassung bereits mit Einführung.
Zitat:
@Bavarian schrieb am 5. November 2018 um 13:22:53 Uhr:
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 06:18:07 Uhr:
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.
Ich habe richtig zum Kontext geantwortet, allerdings Du nicht.
Schließlich habe ich geschrieben das man vor 11/16 die Gewährleistung verlängern konnte.
Und nochmal, die frist von 3 Monaten kam erst mit der 2+1 Gewährleistung, das war vorher nicht.
Keine Ahnung was du jetzt zu kritisieren hast.
Jedenfalls ist deine Aussage mit den 3 Monaten vor 11/16 falsch, das zum Thema unvollständige Angaben.
Wüßte nicht wo meine Angaben unvollständig sind.