Haarrisse in Favoritentasten

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo hab bei mir in 2 Tasten diese Risse entdeckt.
Bin seit 1 Monat aus der Garantie raus, gibt es Kulanz beim Tausch? 118 d aus 2015

Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

Guten Abend,

es schreibt der User:

Es ist wohl unstrittig, dass dem TE weder Garantie noch Gewährleistung helfen, Kulanz könnte es richten.
Und wie schon in einem der ersten Beiträge korrekt beschrieben wurde, kann dies nur der Händler beantworten.
Auch helfen die hier angefragten Erfahrungen nicht weiter, da Kulanzfälle jeder für sich betrachtet werden.
Auch hat der Händler darauf wenig Einfluß, da er die Kosten dafür nicht selbst übernimmt, sondern auf eine Reparaturfreigabe durch BMW angewiesen ist.

Es schreibt der Mod:

irgendwie ist das Thema komplett von "bekomme ich Kulanz" zu "Unterschied Garantie/Gewährleistung" abgedriftet.
Zusätzlich läßt aktuell der Umgangston deutlich nach.
Ich möchte darum bitten, sich ab jetzt nicht weiter in einer Begriffsdiskussion um Garantie und Gewährleistung zu verzetteln.

Danke.

Gruß
Zimpalazumpala

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Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 14:26:32 Uhr:


Ich habe richtig zum Kontext geantwortet, allerdings Du nicht.
Schließlich habe ich geschrieben das man vor 11/16 die Gewährleistung verlängern konnte.
Und nochmal, die frist von 3 Monaten kam erst mit der 2+1 Gewährleistung, das war vorher nicht.
Keine Ahnung was du jetzt zu kritisieren hast.
Jedenfalls ist deine Aussage mit den 3 Monaten vor 11/16 falsch, das zum Thema unvollständige Angaben.
Wüßte nicht wo meine Angaben unvollständig sind.

Davon kann wohl nicht die Rede sein, schließlich hast du es noch immer nicht verstanden. Es gab früher auch schon zusätzlich eine Anschlussgarantie, was du

@afis

gegenüber in Abrede gestellt hast. Des Weiteren gab es die Frist innerhalb der ersten 3 Monate nach Erstzulassung bereits seit Einführung der Gewährleistungs-Pakete u. nicht erst mit Einführung der 2+1 Gewährleistung 11/16 - die Pakete mussten auch schon 2015 sofort abgeschlossen werden.

Darüber hinaus habe ich 3 Monate lediglich im Zusammenhang m. der Erstzulassung genannt, vielleicht solltest mal mehr Zeit auf das Lesen der Texte verwenden.

@Bavarian @GTC 0405 @Jens Zerl

Also eigentlich tut's zum Thread nichts zur Sache, da dem TE nur Kulanz hilft. Aber da mein Auto gerade über 2 Jahre alt geworden ist (nämlich just im Oktober) kann ich sagen, dass es vor 11/2016 zwei Modelle gab:
1) 2 Jahre Gewährleistung + Gewährleistungsverlängerung als Option --> Das ganze heißt Gewährleistung enthält aber Elemente einer Garantie. Trotzdem ist es im Zweifelsfall immer noch eine Gewährleistung. --> meiner Kenntnis nach musste dieses Paket rund um die Bestellung oder Zulassung geordert werden
2) 2 Jahre Gewährleistung + Anschluss-Garantie --> wurde mir kürzlich erst noch angeboten, daher weiß ich dass es das gibt und im Extremfall meine ich auf 3 Jahre zusätzlich zu den 2 Jahren Gewährleistung (also in Summe 5 Jahre) orderbar ist. Habe es am Ende abgelehnt wg. Querelen mit meinem vermeintlich neuen Händler (der nun definitiv nicht mein neuer Händler ist; zur Anmerkung, ich bin umgezogen und unser Büro ist auch umgezogen).

@afis
Vollkommen richtig 😉

Frage: sind im aktuellen dritten Jahr der 2+1 Gewährleistung optische Mängel und Komfortprobleme mit abgedeckt oder nicht?

Zitat:

@Matsches schrieb am 5. November 2018 um 10:32:27 Uhr:


Die "Beweislastumkehr" gilt (gesetzlich) somit immer in den ersten 6 Monaten.
BMW verspricht aber, diese auf den Zeitraum darüber hinaus zu verlängern.

Der Begriff "Beweislastumkehr" gibt die Richtung ja nicht vor - man kann ihn in beide Richtungen benutzen.

Um das hier etwas zu beruhigen, hab heute angefragt und zum nächsten Service gibt es vorher Kulanzanfrage .
Das Problem scheint auch hier bekannt von daher mache ich mir wenig sorgen. Muss in ca. 4000 km zum Ölwechsel.
Mit dem Kollegen aus dem Service habe ich schon gute Erfahrungen hinsichtlich des Hinterachsdifferentials und 1-2 anderer Dinge gesammelt.:-)

Zitat:

@Bavarian schrieb am 5. November 2018 um 15:18:52 Uhr:



Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 14:26:32 Uhr:


Ich habe richtig zum Kontext geantwortet, allerdings Du nicht.
Schließlich habe ich geschrieben das man vor 11/16 die Gewährleistung verlängern konnte.
Und nochmal, die frist von 3 Monaten kam erst mit der 2+1 Gewährleistung, das war vorher nicht.
Keine Ahnung was du jetzt zu kritisieren hast.
Jedenfalls ist deine Aussage mit den 3 Monaten vor 11/16 falsch, das zum Thema unvollständige Angaben.
Wüßte nicht wo meine Angaben unvollständig sind.

Davon kann wohl nicht die Rede sein, schließlich hast du es noch immer nicht verstanden. Es gab früher auch schon zusätzlich eine Anschlussgarantie, was du @afis gegenüber in Abrede gestellt hast. Des Weiteren gab es die Frist innerhalb der ersten 3 Monate nach Erstzulassung bereits seit Einführung der Gewährleistungs-Pakete u. nicht erst mit Einführung der 2+1 Gewährleistung 11/16 - die Pakete mussten auch schon 2015 sofort abgeschlossen werden.

Darüber hinaus habe ich 3 Monate lediglich im Zusammenhang m. der Erstzulassung genannt, vielleicht solltest mal mehr Zeit auf das Lesen der Texte verwenden.

Was schreibst Du denn da?
Ich habe gar nichts abgestritten.
Die Gewährleistungsverlängerung gab es schon vor 11/16, das habe ich wo nirgens abgestritten.
Das mit den 3 Monaten gibt es erst seit 2+1. Kann man jedenfalls so in den Preislisten nachlesen.
Erst ab 11/16 standen die 3 Monate drin.
Ich kann sehr gut lesen du solltest nichts behaupten was andere nicht geschrieben haben.
Das ist immer das selbe mit Dir.
Beim letzten Mal lagst Du auch daneben.

Dann lies jetzt mal mal richtig was @afis und ich geschrieben habe.
@afis:
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)Garantie

Meine Antwort:
@GTC 0405
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.

Vor 11,/16 gabe es kein 2+1 und das hat afis aber geschrieben.

Also wo habe ich geschrieben das es vor 11/16 keine Verlängerung gab?

Das mit den 3 Monaten war und ist bei den Service-Paketen auch so.
Ich habe mein Service-Paket erst nach 17 Monaten abgeschlossen, heute geht das nur bis 3 Monate nach Zulassung.

Kein Wunder, dass bei dir angeblich immer alle anderen daneben liegen.

Eine Diskussion über Textverständnis sparen wir uns besser, die Einführung der Gewährleistung war überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion. Werde nun ein letztes Mal versuchen zu erläutern, worum es von Anfang an ging. Deine u. g. Aussage ist nicht abschließend richtig, weil es zu diesem Zeitpunkt (vor 11/16) ebenso eine Anschlussgarantie gab - davon hat

@afis

auch gesprochen.

Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 21:47:58 Uhr:


Dann lies jetzt mal mal richtig was @afis und ich geschrieben habe.
@afis:
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)Garantie

Meine Antwort:
@GTC 0405
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.

Vor 11,/16 gabe es kein 2+1 und das hat afis aber geschrieben.

Also wo habe ich geschrieben das es vor 11/16 keine Verlängerung gab?

Anstatt dass jeder immer dem anderen widerspricht, sollte vielleicht jeder mal darlegen, was sein Punkt ist.

Mein Punkt ist, dass heute, genau wie bei der Anschlussgarantie früher im dritten Jahr keine optischen Mängel und Komfortprobleme übernommen werden, sondern nur technische Mängel, weswegen die Leistungen im dritten Jahr zumindest nicht denen der gesetzlichen Gewährleistung entsprechen, weswegen für mich das dritte Jahre den Charakter einer frei definierten Garantie hat.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 5. November 2018 um 17:02:53 Uhr:



Der Begriff "Beweislastumkehr" gibt die Richtung ja nicht vor - man kann ihn in beide Richtungen benutzen.

Man kann auch die Fahrspur einer Autobahn in beide Richtungen benutzen.

Eine ist die richtige, die andere ist halt die falsche.

Hier etwas verständlicher

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 06. Nov. 2018 um 07:7:27 Uhr:


Mein Punkt ist, dass heute, genau wie bei der Anschlussgarantie früher im dritten Jahr keine optischen Mängel und Komfortprobleme übernommen werden, sondern nur technische Mängel, weswegen die Leistungen im dritten Jahr zumindest nicht denen der gesetzlichen Gewährleistung entsprechen, weswegen für mich das dritte Jahre den Charakter einer frei definierten Garantie hat.

Kann man das irgendwo bei BMW nachlesen?

Zitat:

@Matsches schrieb am 6. November 2018 um 07:11:51 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 5. November 2018 um 17:02:53 Uhr:



Der Begriff "Beweislastumkehr" gibt die Richtung ja nicht vor - man kann ihn in beide Richtungen benutzen.

Man kann auch die Fahrspur einer Autobahn in beide Richtungen benutzen.
Eine ist die richtige, die andere ist halt die falsche.

ich habe doch geschrieben, dass es vom Kontext abhängt. Du beziehst Dich auf das Gesetz, welches den Kontext so definiert, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten die Beweislast trägt. Das ist aber semantisch nicht der einzige Kontext, in dem dieses Wort benutzbar wäre.

Oder einfach ausgedrückt:
Du hast die Beweislast => Beweislastumkehr: ich habe die Beweislast
Ich habe die Beweislast => Beweislastumkehr: Du hast die Beweislast.

Zitat:

@halifax schrieb am 6. November 2018 um 08:22:30 Uhr:


Kann man das irgendwo bei BMW nachlesen?

Das hatte ich ja weiter vorne aus den BMW-Bedingungen zitiert, bevor diese ganze Diskussion losgebrochen ist:

"Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. "

D.h. man unterscheidet hier eindeutig zwischen der zweijährigen Händlergewährleistung und dem Zeitraum danach, wo man noch technische Mängel geltend machen kann. Die Frage wäre, was BMW unter technischen Mängeln versteht. Meines Erachtens wären das eben keine optischen Mängel und keine Komfortprobleme.

Zitat:

@Bavarian schrieb am 6. November 2018 um 06:59:19 Uhr:


Kein Wunder, dass bei dir angeblich immer alle anderen daneben liegen.
Eine Diskussion über Textverständnis sparen wir uns besser, die Einführung der Gewährleistung war überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion. Werde nun ein letztes Mal versuchen zu erläutern, worum es von Anfang an ging. Deine u. g. Aussage ist nicht abschließend richtig, weil es zu diesem Zeitpunkt (vor 11/16) ebenso eine Anschlussgarantie gab - davon hat @afis auch gesprochen. Was habe ich denn geschrieben das hier "Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern." was ist daran nicht zu verstehen? Noch größer kann ich es leider für dich nicht schreiben.

Zitat:

@Bavarian schrieb am 6. November 2018 um 06:59:19 Uhr:



Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 5. November 2018 um 21:47:58 Uhr:


Dann lies jetzt mal mal richtig was @afis und ich geschrieben habe.
@afis:
Stimmt nicht. Die 2+1 seit 2016 sind eine Gewährleistung. Bei den 2+1 die vorher da waren, waren es 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr (Anschluss)Garantie

Meine Antwort:
@GTC 0405
Stimmt auch nicht.
Bis 11/2016 konnte man die Gewährleistung verlängern.
Das waren die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete
Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung, wie der Name schon sagt.

Vor 11,/16 gabe es kein 2+1 und das hat afis aber geschrieben.

Also wo habe ich geschrieben das es vor 11/16 keine Verlängerung gab?

Du liest echt nicht richtig. Afis schrieb 2+1 die vorher da war, diese Bezeichnung gab es nicht.
Das es eine Anschlussgewährleistung vor 11/16 gab habe ich von Anfang an geschrieben.
Also schreibe nicht andauern das ich das abstreite.
Auch habe ich nicht mit der Gewährleistungsdiskussion angefangen.
Du solltest mal richtig lesen und nicht immer von sich auf andere schließen.
Du klingst dich irgendwann in einer Diskussion ein und behauptest Aussagen die keiner geschrieben hat und behauptest dann andere können nicht richtig lesen. Lass Dir mal eine andere Masche einfallen.

Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 6. November 2018 um 09:14:38 Uhr:


Du liest echt nicht richtig.

Es ist meines Erachtens aber auch nicht immer eindeutig formuliert. 🙂

Zitat:

Auch habe ich nicht mit der Gewährleistungsdiskussion angefangen.

Ich hätte jetzt schon den Eindruck gehabt.
https://www.motor-talk.de/.../...-in-favoritentasten-t6480380.html?...

Zitat:

@halifax schrieb am 6. November 2018 um 08:22:30 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 06. Nov. 2018 um 07:7:27 Uhr:


Mein Punkt ist, dass heute, genau wie bei der Anschlussgarantie früher im dritten Jahr keine optischen Mängel und Komfortprobleme übernommen werden, sondern nur technische Mängel, weswegen die Leistungen im dritten Jahr zumindest nicht denen der gesetzlichen Gewährleistung entsprechen, weswegen für mich das dritte Jahre den Charakter einer frei definierten Garantie hat.

Kann man das irgendwo bei BMW nachlesen?

Auf dieser Seite ist die 2+1, Verlängerungen und den Qualitätsbrief einsehbar.
https://www.bmw.de/de/topics/service-zubehoer/gewaehrleistung.html

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