H4-LEDs im 124er - Hat das mal einer ausprobiert?

Mercedes E-Klasse W124

Hi,
da gibts ja seit einiger Zeit tatsächlich mit E-Prüfzeichen zugelassene LEDs von Philips für H4.
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Ich bin sonst kein Freund von Kalt-Weiß (6000K ist kalt, mir wäre 4800-5000K lieber), aber auch Kaltweiß hat den Vorteil, dass Farben und Farbkontraste besser zu sehen sind als im normalen gelben Licht der Halogen-Lampen.
Und da diese LEDs mit ihren 18W ja auch noch viel heller sein sollen als die normalen 55-Watt-Halogene, erscheint mir das verlockend.
Nur ist mir der Preis von rund 140EUR zu hoch, um das einfach mal auszuprobieren.

Hat einer die schon mal ausprobiert und kann etwas darüber sagen?
Bin neugierig 😁

Gruß
k-hm

504 Antworten

Problem ist halt wenn der technische Fortschritt mit den Vorschriften und Richtlinien der STVZO kollidiert.

Wie gesagt, ich hab selber schon mitm Transporter n Auto vom Verwahrhof geholt und den ganzen Tag nur Spass in den Backen gehabt 😁 Für 2 LED Standlichtbirnen und 2 LED Kennzeichenbirnen machte dass den ganzen Tag nur klingeling in der Kasse 😁 Und eigentlich für nix...
Wenn einer dickere Halogenbirnen in die Scheinwerfer setzt um zwischen Xenon und LED Lampen im Straßenverkehr die Straße wieder zu finden, dass verstehe ich ja noch, aber der Rest ist m.E. kindisch und affig, sich mit so Blödsinnsbasteleien für -zumindest für mich- nix in die Nässeln zu setzen.

Und so abwägig ist dass gar nicht, ich habe schon öfter Unfallfahrzeuge nach schweren Verkehrsunfällen beim örtlichen Abschlepper abgeholt. Bei schwerem Personenschaden (auch ohne Todesfolge) ist es hier üblich dass die Unfallfahrzeuge sichergestellt werden und durchsucht werden, da geht es zum einen um BTM (Betäubungsmittel), aber auch darum über Reifen, Bremsen, etc. zu gucken und wenn dann in nem zerschlagenen Scheinwerfer ne Illegale LED Leuchte steckt ist dass ganz ganz schlecht...

Zitat:

@VACmeister schrieb am 22. Februar 2022 um 15:20:54 Uhr:



Der Grund für mich ist einfach technischer Fortschritt... Halogenlampen sind für den Hausgebrauch auch eher schwer unter Leuchtmittel zu finden sondern eher unter Wärmestrahler weil diese Lampen einfach einen Wirkungsgrad von gefühlt 30% haben.

Schlimmer. Glühlampen 4% (elektrische Leistung in sichbare Stahlungsleistung), Halogen (auch Glühlampe) max. 6-8%. Der Rest ist Wärme.
Glüh- und Halogen-Lampen sind also streng genommen keine Lampen, sondern Heizungen, die man ein Bischen sieht 😁

Katastrophe.

Darum sind LEDs ungleich viel effizienter, obwohl die "nur" einen Wirkungsgrad von 30-40% haben.
Gegenüber Glühlampen (zu denen auch Halogenlampen zählen) ist das immerhin Faktor 5-10 besser.

Oder umgekehrt:
Bei gleicher Lichtausbeute brauchen sie nur 1/10 bis 1/5 der elektrischen Leistung.

Nur so als Einwurf 😁

Gruß
k-hm

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 22. Februar 2022 um 16:22:13 Uhr:


Und so abwägig ist dass gar nicht, ich habe schon öfter Unfallfahrzeuge nach schweren Verkehrsunfällen beim örtlichen Abschlepper abgeholt. Bei schwerem Personenschaden (auch ohne Todesfolge) ist es hier üblich dass die Unfallfahrzeuge sichergestellt werden und durchsucht werden, da geht es zum einen um BTM (Betäubungsmittel), aber auch darum über Reifen, Bremsen, etc. zu gucken und wenn dann in nem zerschlagenen Scheinwerfer ne Illegale LED Leuchte steckt ist dass ganz ganz schlecht...

Jein.
Damit ein (illegales) Leuchtmittel sich auf die Unfall-Bewertung auswirkt, muss sie ursächlich am Unfallgeschehen beteiligt sein.
Für die Begründung wiederum, dass sie das ist, sind Belege notwendig.

Wenn Du also einen Unfall hast, wo einer tagsüber gegen den Baum fuhr, ist es für den Unfall, die Versicherung und alle anderen völlig irrelevant, ob da eine Birne ohne ABE drinnen war.

Natürlich ist das bei Bremsen anders. Die sind fast immer beteiligt, und wenn eine Manipulation zu abweichendem Bremsverhalten geführt hat (was bei illegalen Eingriffen an der Bremse fast immer der Fall ist), wirds eng für den Manipulierer.

Blendest Du allerdings nachts jemanden und der baut einen Unfall wegen Deiner Blendung, ist die Lage eine völlig andere. Dann wirds übel.

Man muss sich also fragen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man mit seiner illegalen Änderung jemanden gefährdet. Denn damit ist auch unmittelbar eine Selbstgefährdung verbunden.

Tagsüber ist das bei Leuchtmitteln ziemlich wurscht. Nachts natürlich nicht 😁

Aber wenn man weiß, welche Leuchtmittel man nehmen muss und wie man Scheinwerfer korrekt einstellt, so dass eine Blendung unter Normal-Bedingungen ausgeschlossen ist, dann kann man das Risiko drastisch senken.

Denn man muss auch bedenken:
Selbst wenn ein illegales Leuchtmittel drinnen ist, ist die Lichtaustrittsöffnung unseres 124ers, bedingt durch den Reflektor, sehr groß.
Dadurch ist die Blendwirkung wesentlich kleiner als bei modernen Lampen, die bei gleicher Leuchtstärke eine viel kleinere Lichtaustrittsöffnung haben (kleinerer Lichtpunkt => größere Leuchtdichte).
Außerdem ist die Lampe selbst abgedeckt, das Licht tritt also nur durch den Reflektor aus.

Liegt also das Leuchtmittel lagerichtig (eben geometrisch genau so wie bei H4 Bilux) im korrekten Fokus des Reflektors, strahlt korrekt wie eine H4-Birne ab und ist der Scheinwerfer korrekt eingestellt, ist WENIGER Blendwirkung zu erwarten als bei heutigen Autos.

Vorausgesetzt, das Leuchtmittel selbst ist präzise und geometrisch korrekt gefertig.
Das ist bei Philips- und Osram-LEDs mit E-Kennzeichnung der Fall.
Bei China-Krachern oder Xenon-HIDs nicht... die sind dann wirklich gefährlich, und zwar ohne bessere Ausleuchtung.

Gruß
k-hm

Interessante Diskussion!
Technisch sind LED Leuchtmittel der „Glühbirne“ vermutlich Lichtjahre voraus, aber irgendwie gehört LED halt nicht in einen (zumindest in meinen) 124‘er.
Dieses ganze LED, Laser selbstblendendes Bi Scheinwerfer Dingsbums Zeug überlasse ich gern den Plastikautos der heutigen Generation!
Da verzichte ich lieber auf ein wenig Lichtausbeute!
Außerdem freue ich mich wie ein kleines Kind, wenn ich innerhalb von 42 Sekunden eine Defekte H4 „Glühbirne“ wechseln kann.
Mein Passat stand mit defektem Xenon Scheinwerfer 3 Tage bei VW und sollte 1200€ kosten.
Ich Liebe halt die Technik aus der Zeit, mit all den Stärken und Schwächen!

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Mercedes w213 led Scheinwerfer kost 2500

Die LED h4 birnen machen super Licht.
Ist ein kleiner Unterschied in der Lichtfarbe aber sonst super.
Aber leider illegal

Zitat:

@Mallnoch schrieb am 23. Februar 2022 um 06:59:20 Uhr:


Mercedes w213 led Scheinwerfer kost 2500

Die LED h4 birnen machen super Licht.
Ist ein kleiner Unterschied in der Lichtfarbe aber sonst super.
Aber leider illegal

Die Lichtfarbe (weiß) ist ja das, was ich haben will.
Denn bei weißem Licht kann man VIEL mehr sehen wegen des viel besseren Farbkontrastes... sind halt alle Farben drinnen. Gelbes Glühfadenlicht hat nun mal ein schlechter sichtbares Spektrum.

Darum sieht man bei Xenons auch mehr als bei starken Halogen-Lampen, selbst wenn es nur 25W-Xenons sind. Xenons sind weiß... das Licht gibt alles wieder.

Beispiel für ein sehr schmales Spektrum:
Das Licht der alter Natriumdampf-Straßenlampen. Fast monochromatisch gelb/orange.
Null Farberkennung, man kann unter so einer Laterne ein schwarzes Auto nicht von einem grünen oder blauen unterscheiden... Schwarz-Weiß halt.

Beim alten Schwarz-Weiß-Fernseher hat man auch weniger erkannt als bei einer Farbglotze.

Gruß
k-hm

Zitat:

Damit ein (illegales) Leuchtmittel sich auf die Unfall-Bewertung auswirkt, muss sie ursächlich am Unfallgeschehen beteiligt sein.

Für die Begründung wiederum, dass sie das ist, sind Belege notwendig.

Das glaubst du nur.
Ich hab dass alles mit gemacht, da kommt n Wald und Wiesensachverständiger der sonst nix kann und der schreibt für n paar Tausend Euro n Gutachten und dann steht hinten in der Zusammenfassung "die Beleuchtungsanlage wurde unzulässig verändert, die Betriebserlaubnis ist erloschen" und fertig. Dann kommt da ne gelangweilte fahradfahrende Richterin, die blättert das Gutachten durch bis zur letzten Seite, liest dir egal was du sagst den Satz 3x vor und macht n Deckel drauf.

Dann kannst du noch so viel Internetrecht lesen wie du willst, dann kannst du noch vors LG gehen, da stellt dann auch einer fest dass du an der Beleuchtungsanlage gebastelt hast, die Betriebserlaubnis erloschen war und du danach in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdest, legt die Teilschuld auf 30 oder 50% fest und dann ist der Rechtsweg oft schon durch.

Zumal die Gegenpartei behaupten könnte, dass durch die falsche Beleuchtung der Unfallhergang überhaupt erst seinen Anfang genommen hat.

Zitat:

@Venaticus schrieb am 23. Februar 2022 um 09:45:07 Uhr:


Zumal die Gegenpartei behaupten könnte, dass durch die falsche Beleuchtung der Unfallhergang überhaupt erst seinen Anfang genommen hat.

So sieht das aus…

Da machste nix.
Also 100watt Lampen rein, Relais verbauen (gibt es bei eBay vorgefertigte Sätze) und freuen.

100W-Lampen sind genauso unzulässig 😁
Tja, so siehts aus.

Gruß
k-hm

Zitat:

@Venaticus schrieb am 23. Februar 2022 um 09:45:07 Uhr:


Zumal die Gegenpartei behaupten könnte, dass durch die falsche Beleuchtung der Unfallhergang überhaupt erst seinen Anfang genommen hat.

Behaupten kann jeder, was er will. 😁
Belegen muss er es dann allerdings auch, wenn nicht offensichtlich ist, dass es stimmt.

Es wird wohl kaum so sein, dass man immer eine Mitschuld bekommt, wenn man falsche Lampen drinnen hat. Sonst könnte einem jeder und immer reinfahren und Du hättest immer eine Mitschuld, auch wenn Du überhaupt nichts dafür kannst.
Das halte ich für Unfug.

Das würde das Grundgesetzt verletzen. Z.B. darf niemand für etwas belangt werden oder haften, fur das er nichts kann.

Gruß
k-hm

Aber mit neuen Reflektoren, bzw. neu verchromten, und Osram +200% hat man doch ein wirklich gutes Licht im W124...

Ich kann auch nur abraten. Wenn es keine Freigabe für denn 124er gibt dann ist es ganz einfach nicht erlaubt. Stell dir vor deine LED geht dir Nacht's auf der Landstraße kaputt und es kommt zu einem Unfall. Wenn sich im nachhinein herausstellt das die Beleuchtung unzulässig manipuliert wurde, dann wird das Eis ganz schön dünn. Da interessiert dann auch keinem mehr das immer mal was kaputt gehen kann. Der Defekt wird dann auf deinen Bierdeckel geschrieben.
Vielleicht kann man sowas ja Eintragen lassen und ganz legal damit rumfahren.
Ansonsten gilt: Finger weg (egal welche schönen Argumente es dafür auch geben mag)
Grüße
Tom

Moin Moin !

Zitat:

Vielleicht kann man sowas ja Eintragen lassen und ganz legal damit rumfahren.

Unsinn , man kann etwas illegales nicht eintragen lassen.

Zitat:

Zitat:

Damit ein (illegales) Leuchtmittel sich auf die Unfall-Bewertung auswirkt, muss sie ursächlich am Unfallgeschehen beteiligt sein.

Für die Begründung wiederum, dass sie das ist, sind Belege notwendig.



Antwort von Mark86:

"Das glaubst du nur.

Ich hab dass alles mit gemacht, da kommt n Wald und Wiesensachverständiger der sonst nix kann und der schreibt für n paar Tausend Euro n Gutachten und dann steht hinten in der Zusammenfassung "die Beleuchtungsanlage wurde unzulässig verändert, die Betriebserlaubnis ist erloschen" und fertig."

ganz genauso sieht das aus !
Und wer das rechtlich genau aufgedröselt haben möchte, bitte sehr:
https://www.frag-einen-anwalt.de/...gteilen-in-einem-PKW--f307978.html

MfG Volker

Naja, eintragen lassen kann man das theoretisch schon, nur braucht man dafür ein neues lichttechnisches Gutachten und dass ist ne relativ teure Sache und dürfte sich im unteren 5 stelligen Bereich bewegen.

Dazu kommt dass Problem dass wenn es heller ist, der Scheinwerfer dies in Verbindung mit dem Leuchtmittel wahrscheinlich nicht bestehen wird. An die neuen helleren Fahrzeugbeleuchtungen sind straffe Bedingungen geknüpft wie z.B. automatische Leuchtweitenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlagen.

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