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H-Zulassung zurückgezogen.

Themenstarteram 28. August 2010 um 14:56

Ich hab für meine FFR-Cobra eine H-Zulassung (§ 21 STVZO) bei der DEKRA in Hannover für 2950 € machen lassen. Alles war soweit in Ordnung bis nun ein Brief meiner Zulassungsstelle ins Haus flatterte.

Inhalt war, dass die Region Hannover von der DEKRA eine Mitteilung bekam, dass dieses Gutachten Fehler aufweist und nun zurückgenommen wird. Ich muß nun den Pkw abmelden oder eine neue Betriebserlaubnis vorlegen.

Kann mir jemand helfen, ob ich hiergegen etwas tun kann, bzw. wo bekomme ich nun eine neue Betriebserlaubnis her???

Wie kann ich die Cobra als "Normalfahrzeug" zulassen?

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2010 um 18:34

Tja.... dann bist du der erste den es endlich erwischt hat.

Seit Jahren wird da gepfuscht vom feinsten. Reiche Leute lassen den Wagen über Süfafrika importieren, wo tatsächlich das Baujahr des Motorblocks als Erstzulassung herangezogen wird, wer weniger Geld hat lässt sich von eienr Title-Company nachträglich unter zuhilfenahme meistens einer Mustang-Fahrgestellnummer ein Title ausgeben und versucht dann den Gutachtern, Angestellten und Beamten zu erzählen das er da einen 55j alten Neuwagen besitzt.

Es war nur ein Frage der Zeit wann da durchgefegt wird und diese Lücke, die nicht mal eine war, geschlossen wird. Und wenn die sogar den Bestandsschutz aushebeln dann wird es demnächst ne Menge neue Replikas billig zu kaufen sein.

Was deinen Fall angeht: Wenn du Glück hast bekommst du deine 2500 wieder, wenn du Pech hast wird irgendwo im Kleidgedruckten eine Einschränkung stehen die die Dekra von jeder haftung freispricht

Und ein Hinweis: In einem öffentlichen Forum zu schreiben, das du ein Betrugsversuch bei einer Behörde gestartet hast ist m.E. keine so blendende Idee

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War die Aussage meines TÜVers. Ach by the way: So einfach ist es eben doch nicht. Der Prüfer sagte nämlich auch das zu der Gasanlage natürlich auch die passenden Papiere aus der Zeit existieren müssen ;)

DAS wird dann wohl doch nicht so easy, selbst wenn Impco die Dinger schon seit 50 Jahren baut glaube ich kaum das die dir für ne Anlage die die irgendwann mal in tiefster Urzeit produziert haben noch ne passend alte Betriebserlaubnis rumliegen haben :D

Mich würde nicht wundern wenn das alles Werkstätten sind die mit IHREM Prüfer gut können. Gefällgkeitsgutachten und so ;)

Hier wurde etwas vermischt, weil ich mich nicht klar ausgedrückt habe: Die Gegenprüfung in Marburg, Fulda oder eben auf der Zulassung in Frankfurt gilt für ALLE Einzelabnahmen, H-Zulassungen und eben bei Gasanlagen- unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Als ich beim Pontiac Stahlflex eintragen lassen wollte war das nicht mit 1x hin und fertig getan. Man lässt alles da, Papiere und Einzelabnahme eines Tüv-Prüfers und bekommt dann einen Anruf wenn das Technikbüro fertig ist. Gleiches galt auch für den 5 Jahre alten Golf, als er eine Gaslange bekommen hatte. Ich habe den Oldtimer nicht auf Gas.

Gruß SCOPE

Warum macht der Techniker in Marburg der ja wohl kompetenter ist wie der Mann auf derr TÜV Stelle die Abnahme?

Zitat:

dagehtshin schrieb:

Warum macht der Techniker in Marburg der ja wohl kompetenter ist wie der Mann auf derr TÜV Stelle die Abnahme?

Techniker?! Ha - schön wärs! "Verwaltungsfachangestellte" aka Tippse triffts eher! :mad:

Ja..aber wenn deren Wort über dem des TÜV-Sachverständigen steht bedeutet es doch das dieser weniger Kompetent ist...

Es gibt 2 Therorie dazu, die Wahrheit liegt dazwischen. Auf der einen Seite gab es zu viele "Gefälligkeitsgutachten" und damit wurde eine zweite Meinung/Einschätzung draufgesattelt. Aber diese "Serviceleistung" gibt es natürlich nicht kostenlos, sondern kostet 36 EUR (müsste ich genau raussuchen) extra.

Gruß SCOPE

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:58:24 Uhr:

Ja..aber wenn deren Wort über dem des TÜV-Sachverständigen steht bedeutet es doch das dieser weniger Kompetent ist...

Nö. Da die Zulassungsstelle am Ende eh das letze Wort hat ist es auch im Grunde genommen wumpe was der TÜV da einträgt.

Der TÜV sagt nicht "ich begutachte das und wenn ichs eintrage darf derjenige auf jeden Fall damit rumfahren" sondern der TÜV stellt bei seiner Begutachtung lediglich fest ob das Auto verkehrssicher ist und ob aus technischer Sicht irgendetwas gegen die verbauten Teile spricht. Er stellt lediglich die "technische Unbedenklichkeit" fest. Mehr nicht.

So, jetzt hat man all die tollen Eintragungen und die Frau/der Mann von der Zulassungsstelle sagen nein. Dann hat man Pech gehabt. Die Zulassungsstelle geht nämlich noch hin und schaut ob aus Sicht des Gesetzgebers irgendwas gegen die Zulassungen bzw. die Eintragungen spricht.

Ein TÜV kann dir theoretisch ein Blaulicht eintragen wenn er der Meinung ist es ist technisch unbedenklich. Nur spielt da der Gesetzgeber natürlich nicht mit. Und so läuft das. Der Grund warum TÜV Prüfer gerne schon von vornherein bestimmte Sachen ausschließen ist die Tatsache das die genau wissen das die zuständige Zulassungsstelle eh nein zu diversen Eintragungen sagt. Da arbeiten die Prüfstellen gerne mal mit den Zulassungsstellen zusammen. Spart beiden Seiten eine Menge Arbeit ;)

Vollkommen richtig! Betrifft auch die sachen mit roten Blinkern bei 90er Amis. Das Gutachten bekommste von TÜvlern eigentlich schon, nur bringt dir das gar nix, wenn die Zulassungstelle nein sagt. Ich hab damals bei meiner Zulassungsstelle angerufen(mit dem Leiter) und die wollten nur ein Gutachten vom TÜV haben. War aber nicht so billig. Gutachten 130 Euro plus Eintragung glaube 50.- Das ist von Zulassungstelle zu Zulassungstelle unterschiedlich und können die idvl festlegen. Gesetzlicher Rahmen bis 500 Euro nur für die Eintragung!

am 8. Dezember 2016 um 14:16

Ich denke auch, daß die Anzahl der Gefälligkeiten zuviel wurde...

Allerdings wird ja auch immer nach Aktenlage entschieden, sprich keines meiner Fahrzeuge wurde dafür vom Technikbüro angesehen. Es wird nur das Gutachten des TÜV-Prüfers gelesen. Und wenn die Papiere 100km weit verschickt werden und das Fahrzeug hier bleibt, vergewissert sich schon mal gar keiner ob das Gutachten des Sachverständigen der Wahrheit entspricht. Woher will man denn wissen ob die Bremsleitung die eine DOT-Nummer hat auch wirklich unter meinem Auto ist? Foto hin oder her... Geschmäckle hat's scho.

Gruß SCOPE

Zitat:

@SCOPE schrieb am 8. Dezember 2016 um 16:28:23 Uhr:

Woher will man denn wissen ob die Bremsleitung die eine DOT-Nummer hat auch wirklich unter meinem Auto ist?

Das handhabt man hier recht einfach: mit Auto vorstellig werden im Zweifelsfall.

Wie man das dann bewerkstelligt, interessiert keinen.

Einmal eingetragen ist ja keine dauerhafte Genehmigung.

Das kann die Rennleitung oder der nächste Tüv Beamte ganz anders sehen.

Ganz zu schweigen davon ob die Versicherung zahlt wenn was passiert.

Das muß aber jeder selber für sich entscheiden.

Zitat:

@57erHTC schrieb am 8. Dezember 2016 um 22:46:54 Uhr:

 

Ganz zu schweigen davon ob die Versicherung zahlt wenn was passiert.

Das muß aber jeder selber für sich entscheiden.

Also wenn im Falle eines Unfalls zu dem Zeitpunkt alles eingetragen ist bd der TÜV gültig, dann muss die meiner Meinung nach auf jeden Fall zahlen. Ich meine, wie soll denn Ottonormalautofahrer das beurteilen? Deshalb hat man ja diese Stellen.

Ich habe legale Stahleflexleitungen, inkl. DOT und Tüv-Gutachten. Ich habe mich halt gefragt, wenn das Technikbüro das letzte Wort hat, warum die dann nur am Schreibtisch entscheiden. Theoretisch hätte die Aufnahme der verbauten Bremsleitung ja auch unter einem anderem Auto gemacht worden sein. Aber da ich das Gutachten (im TÜV-Intranet) nicht gesehen habe und die Bestimmungen für solche Beweisfotos nicht kenne, will ich die Aussagekraft nicht anzweifeln.

Möglichkeiten auch hier wieder zu schummeln sind aber nicht auszuschließen.

Gruß SCOPE

Wo kein Kläger da kein Richter.

Wissentlich oder unwissentlich geschummelt kommt wohl öfters vor.

Der Tüv begutachtet ja nur den technischen Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt X.

Dieser sieht das die Felgen z.B eingetragen sind und prüft hier nicht weiter nach.

Warum auch. Deutsches Dokument eben.

Bei einem Unfall hat die Versicherung die Möglichkeit vom Fahrzeughalter Tragfähigkeitsgutachten usw. anzufordern und die Rechtmäßigkeit der Eintragung zu prüfen.

Rechtlich sehr schwierig eben.

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