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H-Zulassung zurückgezogen.

Themenstarteram 28. August 2010 um 14:56

Ich hab für meine FFR-Cobra eine H-Zulassung (§ 21 STVZO) bei der DEKRA in Hannover für 2950 € machen lassen. Alles war soweit in Ordnung bis nun ein Brief meiner Zulassungsstelle ins Haus flatterte.

Inhalt war, dass die Region Hannover von der DEKRA eine Mitteilung bekam, dass dieses Gutachten Fehler aufweist und nun zurückgenommen wird. Ich muß nun den Pkw abmelden oder eine neue Betriebserlaubnis vorlegen.

Kann mir jemand helfen, ob ich hiergegen etwas tun kann, bzw. wo bekomme ich nun eine neue Betriebserlaubnis her???

Wie kann ich die Cobra als "Normalfahrzeug" zulassen?

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2010 um 18:34

Tja.... dann bist du der erste den es endlich erwischt hat.

Seit Jahren wird da gepfuscht vom feinsten. Reiche Leute lassen den Wagen über Süfafrika importieren, wo tatsächlich das Baujahr des Motorblocks als Erstzulassung herangezogen wird, wer weniger Geld hat lässt sich von eienr Title-Company nachträglich unter zuhilfenahme meistens einer Mustang-Fahrgestellnummer ein Title ausgeben und versucht dann den Gutachtern, Angestellten und Beamten zu erzählen das er da einen 55j alten Neuwagen besitzt.

Es war nur ein Frage der Zeit wann da durchgefegt wird und diese Lücke, die nicht mal eine war, geschlossen wird. Und wenn die sogar den Bestandsschutz aushebeln dann wird es demnächst ne Menge neue Replikas billig zu kaufen sein.

Was deinen Fall angeht: Wenn du Glück hast bekommst du deine 2500 wieder, wenn du Pech hast wird irgendwo im Kleidgedruckten eine Einschränkung stehen die die Dekra von jeder haftung freispricht

Und ein Hinweis: In einem öffentlichen Forum zu schreiben, das du ein Betrugsversuch bei einer Behörde gestartet hast ist m.E. keine so blendende Idee

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am 1. September 2010 um 5:57

Zitat:

Original geschrieben von vaulkemi

Zitat:

Original geschrieben von vaulkemi

 

Und wie soll ich die Cobra nun zulassen, sie hat z.B. 100 db Standgeräusch, keinerlei Abgasregelung, keinen Bremskraftverstärker etc.?

entscheidend ist das baujahr, dass dir nun zuerkannt wird. den richtlinien entsprechend muss das auto um- oder aufgebaut werden. das betrifft zumindest geräusch- und abgasemissionen. für alles andere was verbaut ist, muss du gutachten oder ABE's vorlegen (bremsen, räder, beleuchtung, lenkrad, hupe, die verbauten glasscheiben...eine endlose liste.....). wie und ob das verbaute chassis überhaupt zulassungsfähig ist bzw. welche nachweise erforderlich sind....keine ahnung. sprich mit nem tüver/dekra-mann oder einer werkstatt darüber.

Vaulhemi,

an Deiner Stelle würde ich den Ball ganz flach halten.

Wenn ich die ganze Geschichte hier lese, dann passt einiges nicht zusammen, auch im Zusammenhang mit Deinem Beitrag vom 29.02.2010, ohne hier näher darauf eingehen zu wollen, wer wann wieviel von dem Fahrzeug wußte..

Hoffentlich sind keine "Neider" oder andere, die dich nicht positiv kennen oder mögen bei den Lesern dabei:

Dann wäre eine Anzeige beim Finanzamt noch das kleinere Übel (Finanzamt düfte ja eigentlich noch nichts von Deiner Steuerhinterziehung wissen, es sei denn, ihr habt ein übereifriges Landratsamt). Wenn sich jedoch jemand von der Staatsanwaltschaft für Dein Fahrzeug interessieren sollte, dann brauchst Du dir für die nächste Zeit keine Gedanken um eine Zulassung zu machen, auch wenn sich später alles als unbegründet herausstellen sollte. Schlafende Hunde sollte man eben nicht wecken.

Es existiert doch wohl eine Festlegung, wieviel an einem Wagen alt sein muß, daß er als Oldtimer gilt. Es kann ja wohl nicht sein, daß ich in ein neues Fahrzeug eine alte Schraube reindrehe und schon ist die Hürde der H-Zulassung genommen.

@vaulkemi: Mit H- oder regulärer Zulassung wird das wohl nichts werden. Du solltest sehen, daß Du den Kauf rückgängig machen kannst.

 

MfG

DirkB

am 1. September 2010 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von elystar13

Dann wäre eine Anzeige beim Finanzamt noch das kleinere Übel (Finanzamt düfte ja eigentlich noch nichts von Deiner Steuerhinterziehung wissen, es sei denn, ihr habt ein übereifriges Landratsamt).

War ja klar, daß der Unsinn auch noch kommt...:rolleyes:

Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug bei einem gesetzlich dazu bevollmächtigten Sachverständigen vorstellt, und dieser das Fahrzeug als H-Kennzeichen würdig einstuft, dann muß man eben nur den Steuersatz für einen historischen Wagen bezahlen - und zwar exakt genau bis zu dem Zeitpunkt, an dem das "H" wieder aberkannt wird. Das ist ganz einfach die geltende Rechtslage in Deutschland und hat mit Steuerhinterziehung nichts zu tun.

Zitat:

Hoffentlich sind keine "Neider" oder andere, die dich nicht positiv kennen oder mögen bei den Lesern dabei.

Leider ist in einigen Beiträgen eine unschöne Genugtuung über das Unglück des TE herauszuhören. Er hat sich, so wie viele andere hier in diesem Forum auch, einen Traum erfüllt, der nun leider in die Brüche gegangen ist. Ob es ihm dabei hilft, wenn er zusätzlich noch als Betrüger und Steuerhinterzieher bezeichnet wird, erscheint zumindest fraglich.

Die einzig sinnvolle Maßnahme aus meiner Sicht, ist es den Verursacher für die entstandene Situation haftbar zu machen. Dem TE ist ein Fahrzeug veräußert worden, welches offenkundig nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt. Welche der Firmen, mit denen der TE zusammengearbeitet hat, die Verantwortung trägt, kann ich nicht beurteilen. Um hier Klarheit zu erlangen ist es daher notwendig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von elystar13

Dann wäre eine Anzeige beim Finanzamt noch das kleinere Übel (Finanzamt düfte ja eigentlich noch nichts von Deiner Steuerhinterziehung wissen, es sei denn, ihr habt ein übereifriges Landratsamt).

War ja klar, daß der Unsinn auch noch kommt...:rolleyes:

Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug bei einem gesetzlich dazu bevollmächtigten Sachverständigen vorstellt, und dieser das Fahrzeug als H-Kennzeichen würdig einstuft, dann muß man eben nur den Steuersatz für einen historischen Wagen bezahlen - und zwar exakt genau bis zu dem Zeitpunkt, an dem das "H" wieder aberkannt wird. Das ist ganz einfach die geltende Rechtslage in Deutschland und hat mit Steuerhinterziehung nichts zu tun.

Doch soetwas ist eindeutig Steuerhinterziehung für die noch nicht einmal ein Vorsatz nötig wäre, der hier aber wahrscheinlich gegeben ist. Schließlich ist die Grundbedingung, nämlich Mindestalter 30 Jahre nicht erfüllt wenn das Auto jünger ist. Da der Käufer dies weiß, kann er wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Der Gutachter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.

Da wohl noch ein Händler beteiligt war, der den korrupten Gutachter vermittelt hat bzw. bestochen hat, ist hier ebenso von einer Strafbarkeit auszugehen. Weil jedoch der Schaden für den Staat nicht besonders hoch ist und das Verfahren aufwändig, kann es dennoch passieren, dass nur die zu Unrecht zu geringe KfZ-Steuer zurückverlangt wird.

Hinzu kommt, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das keine gültige Betriebserlaubnis und somit auch keinen Versicherungsschutz hat, was auch strafbar ist. Der Threadersteller kann froh sein wenn die Behörden nicht die Strafverfolgungslust packt.

 

am 2. September 2010 um 3:09

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Hinzu kommt, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das keine gültige Betriebserlaubnis und somit auch keinen Versicherungsschutz hat, was auch strafbar ist.

Wie kommt man eigentlich auf den Gedanken, daß es einen Zusammenhang zwischen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gibt? Wenn die Beiträge bezahlt sind, dann ist der Versicherungsschutz gegeben und die Versicherungsgesellschaft muß im Schadenfall zahlen, ganz einfach.

Zitat:

Der Threadersteller kann froh sein wenn die Behörden nicht die Strafverfolgungslust packt.

Da die Mitarbeiter der Behörden häufig über rudimentäre Kenntnis der Gesetzeslage verfügen, braucht sich der TE hier keine Sorgen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 Wenn die Beiträge bezahlt sind, dann ist der Versicherungsschutz gegeben und die Versicherungsgesellschaft muß im Schadenfall zahlen, ganz einfach.

Du glaubst auch dass Zitronenfalter Zitronen falten, oder???

Bezahl mal Beiträge für Deinen ohne Einträge im Brief umgebauten Wagen und staune was dann im Falle eines Falles passiert! JA, die Gesellschaft wird an den Gegner bezahlen - aber dann holt sie sich das alles bei Dir zurück!!!

 

am 2. September 2010 um 7:01

die versicherungs- und steuertechnischen aspekte dieses falles interessieren doch momentan keine sau....der mann hat sich sein traumauto gekauft (anscheinend ein wenig blauäugig), und kann es vielleicht nie wieder zulassen...

Hier mal noch eine Anmerkung zum Grundproblem des Threadstarters!

Gewisse Dinge sind eben nun so, wie sie sind, und können wohl auch nur schwer geändert werden. Aber so wie es sich anhört, sind Verträge nicht eingehalten worden, womit dir zumindest die Möglichkeit eröffnet wird, zumindest einen Geldausgleich zu bekommen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es eine vertragliche Zusage für die H-Zulassung gab. Dafür hast du ja auch über 2000 Euro bezahlt.

Schau dir mal diesbezüglich die §433 ff im BGB an, nachfolgend mal auszugsweise.

§433:

Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1)........Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.......

Diese Pflicht könnte verletzt worden sein.

§ 434

Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Der Sachmangel war wohl zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben, aber rückwirkend. Deshalb könnte man von einem Sachmangel ausgehen, wenn der Wagen nicht das H behält. Vorausgesetzt es war vereinbart. War nur eine Zulassung vereinbart, so muß zumindest diese möglich sein, ob auf H oder eben nicht.

Daraus folgend hättest du die Rechte gemäß §437

§ 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. .......

Bei dir kommen wohl dann die Möglichkeiten gemäß §439 Nacherfüllung und §440 Rücktritt, bzw. §441 Kaufpreisminderung in Betracht. Nacherfüllung wäre die Wiederherstellung des H-Kennzeichens (falls vereinbart), Rücktritt wäre eine komplette Rückabwicklung bzw. Kaufpreisminderung. Damit hättest du zumindest die Möglichkeiten deine Kosten zu reduzieren.

Ein weiterer wichtiger § dieses Abschnittes ist auch §442

§ 442

Kenntnis des Käufers

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

...

 

Ich bin kein Rechtsanwalt und das ist auch keine Rechtsberatung, aber vielleicht liest du dich mal in diese Paragraphen ein. Es ist ja nicht verboten das BGB zu Hand zu nehmen. Evtl. kannst du ja damit noch was rausholen.

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo

die versicherungs- und steuertechnischen aspekte dieses falles interessieren doch momentan keine sau....der mann hat sich sein traumauto gekauft (anscheinend ein wenig blauäugig), und kann es vielleicht nie wieder zulassen...

Den Nagel auf den Kopf getroffen.

Aber wenn der TE nicht mit mehr Einzelheiten zu der ganzen Geschichte herausrückt( an Blauäugigkeit glaubt doch hier scheinbar niemand mehr, wenn man die gesamte Geschichte vom Februrar bis heute verfolgt)), wäre es töricht und fatal, hier weiter gute und erstgemeinte Hinweise zu geben.

am 2. September 2010 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von elystar13

Aber wenn der TE nicht mit mehr Einzelheiten zu der ganzen Geschichte herausrückt( an Blauäugigkeit glaubt doch hier scheinbar niemand mehr, wenn man die gesamte Geschichte vom Februrar bis heute verfolgt)), wäre es töricht und fatal, hier weiter gute und erstgemeinte Hinweise zu geben.

Die Einzelheiten, die der TE geschildert hat, geben jedenfalls nicht den geringsten Anlaß seine Geschichte in Zweifel zu ziehen. Alle anders lautenden Argumente sind daher frei erfunden und stellen nichts weiter als schäbige Unerstellungen dar. In dem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, warum es nicht möglich ist, in diesem Forum ein Problem zu schildern, um dafür Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen, ohne daß irgendwelche Elemente sich abstruse Geschichten aus ihren schmutzigen Fingern saugen, um grundlos andere User zu verunglimpfen und zu beleidugen. Hier wäre m.E. die Moderation gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von 3.0CS

Bezahl mal Beiträge für Deinen ohne Einträge im Brief umgebauten Wagen und staune was dann im Falle eines Falles passiert! JA, die Gesellschaft wird an den Gegner bezahlen - aber dann holt sie sich das alles bei Dir zurück!!!

Was heißt jetzt, die holen sich das zurück? Steigen die bei mir ein und nehmen heimlich mein Erspartes mit, oder wie darf ich mir das vorstellen?

Sorry, aber in Deutschland haben wir soetwas wie einen Rechtsstaat. Um von einem anderen Geld zu verlangen, benötigt man eine rechtliche Grundlage. Und nun darfst Du gerne einmal darlegen, aufgrund welchen Gesetzes eine Versicherung berechtigt ist, sich Geld vom Versicherten zurückzuholen, nur weil dessen Fahrzeug keine BE besitzt...:D

Komische Rechtsauffassung.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Was heißt jetzt, die holen sich das zurück? Steigen die bei mir ein und nehmen heimlich mein Erspartes mit, oder wie darf ich mir das vorstellen?

Nein. Die stellen Dir den kompletten Kram in Rechnung, weil die Versicherung nicht zahlt, wenn der Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande kam oder die Voraussetzungen nachträglich geändert wurden.

Ist eigentlich nicht so besonders schwer zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Sorry, aber in Deutschland haben wir soetwas wie einen Rechtsstaat. Um von einem anderen Geld zu verlangen, benötigt man eine rechtliche Grundlage. Und nun darfst Du gerne einmal darlegen, aufgrund welchen Gesetzes eine Versicherung berechtigt ist, sich Geld vom Versicherten zurückzuholen, nur weil dessen Fahrzeug keine BE besitzt...:D

Große Töne... Lies einfach mal das Kleingedruckte bei jedem Versicherungsvertrag und glaube mal anderen Leuten was, auch wenn es nicht in Deine Auffassung von Recht und Gesetz paßt.

MfG

DirkB

Hallo,

 

habe hier schon die ganze Zeit mitgelesen, und muss jetzt auch mal was loswerden.

 

Ich könnt jetzt ja sagen Popcorn und Cola raus, aber das wäre nicht sinn des Ganzen.

 

Es fällt mir auch auf dass in letzter Zeit hier mehr und mehr nicht mehr der Sinn des Forums im Mittelpunkt steht. Es werden vermehrt Leute mit dummen Kommentaren abgespeist. Okay, einige haben es auch verdient. Aber muss das immer bei allen sein? Bei manch absurden Fragen mag es ja berechtigt sein, aber dass es zur Gewohnheit wird möchte ich nicht!

Es sollen doch eher mehr Mitglieder werden als weniger oder? Warum versucht man dann nicht zu helfen? Lieber wird spekuliert.

Aber wenn ich nichts weiß dann bin ich still.

Es gab eine Frage wo keine so rechte Antwort dazu kam. Wenn ich Frage welche Farbe ist das, dann will ich nicht wissen wie das Wetter ist und was das mit dem Baumsterben auf sich hat, wenn ihr versteht was ich meine.

Also bitte bitte alle einen Gang runterschalten.

 

Wir sind doch sowas wie eine "Gemeinde" dachte ich wo man sich hilft und nicht dumm anmacht, wir sind doch keine Spacken oder Hiphopper.... (ey alda)

 

Danke euch,

 

mfg Alex

 

P.S.: Wobei das Thema Cobra schon echt absurd ist. Zwar ein wirklich tolle "Fahrmaschine" aber man sollte immer vorher bescheid wissen. Und wenns dann doch dicke kommt ruhe bewahren und erstmal freundlich das Thema klären, bringt glaube ich mehr. Munition müsste unser TE ja genügend mittlerweile haben die er dieser Firma an den Kopf knallen kann!

 

Abgesehen davon, bekommt man eigentlich so ziemlich alles Zugelassen (und wenn es ein Kühlschrank ist), wenn man es nur richtig anstellt (nach den Regeln). Soll Heissen vorher Erkundigen wie der Prüfer das möchte, er hält schliesslich den Kopf dafür hin. Aber bei den Replicas sollte das doch kein Thema sein ne (normale) Zulassun zu bekommen.

 

so long...

am 2. September 2010 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von DirkB

Große Töne... Lies einfach mal das Kleingedruckte bei jedem Versicherungsvertrag und glaube mal anderen Leuten was, auch wenn es nicht in Deine Auffassung von Recht und Gesetz paßt.

Bei der Kaskoversicherung lohnt es sich in der Tat auch mal einen Blick auf das Kleingedruckte zu verschwenden. Nur die Kasko holt sich nix zurück, die zahlt entweder, oder sie zahlt nicht. Wir reden hier von der Haftpflichtversicherung, und die ist als gesetzlich vorgeschriebene PFLICHTVersicherung auch gesetzlich geregelt. D.h., die Bedingungen unter denen die HP zur Zahlung verpflichtet ist, regelt der Gesetzgeber, da kann die Versicherungsgesellschaft ins Kleingedruckte schreiben was sie will...:D

Angeraten sie Dir daher einmal die Lektüre der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) - was da steht ist von wesentlich größerer Relevanz als jeder Versicherungsvertrag...;)

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