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H-Zulassung zurückgezogen.

Themenstarteram 28. August 2010 um 14:56

Ich hab für meine FFR-Cobra eine H-Zulassung (§ 21 STVZO) bei der DEKRA in Hannover für 2950 € machen lassen. Alles war soweit in Ordnung bis nun ein Brief meiner Zulassungsstelle ins Haus flatterte.

Inhalt war, dass die Region Hannover von der DEKRA eine Mitteilung bekam, dass dieses Gutachten Fehler aufweist und nun zurückgenommen wird. Ich muß nun den Pkw abmelden oder eine neue Betriebserlaubnis vorlegen.

Kann mir jemand helfen, ob ich hiergegen etwas tun kann, bzw. wo bekomme ich nun eine neue Betriebserlaubnis her???

Wie kann ich die Cobra als "Normalfahrzeug" zulassen?

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2010 um 18:34

Tja.... dann bist du der erste den es endlich erwischt hat.

Seit Jahren wird da gepfuscht vom feinsten. Reiche Leute lassen den Wagen über Süfafrika importieren, wo tatsächlich das Baujahr des Motorblocks als Erstzulassung herangezogen wird, wer weniger Geld hat lässt sich von eienr Title-Company nachträglich unter zuhilfenahme meistens einer Mustang-Fahrgestellnummer ein Title ausgeben und versucht dann den Gutachtern, Angestellten und Beamten zu erzählen das er da einen 55j alten Neuwagen besitzt.

Es war nur ein Frage der Zeit wann da durchgefegt wird und diese Lücke, die nicht mal eine war, geschlossen wird. Und wenn die sogar den Bestandsschutz aushebeln dann wird es demnächst ne Menge neue Replikas billig zu kaufen sein.

Was deinen Fall angeht: Wenn du Glück hast bekommst du deine 2500 wieder, wenn du Pech hast wird irgendwo im Kleidgedruckten eine Einschränkung stehen die die Dekra von jeder haftung freispricht

Und ein Hinweis: In einem öffentlichen Forum zu schreiben, das du ein Betrugsversuch bei einer Behörde gestartet hast ist m.E. keine so blendende Idee

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am 2. September 2010 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Wir reden hier von der Haftpflichtversicherung, und die ist als gesetzlich vorgeschriebene PFLICHTVersicherung auch gesetzlich geregelt. D.h., die Bedingungen unter denen die HP zur Zahlung verpflichtet ist, regelt der Gesetzgeber, da kann die Versicherungsgesellschaft ins Kleingedruckte schreiben was sie will...:D

Angeraten sie Dir daher einmal die Lektüre der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) - was da steht ist von wesentlich größerer Relevanz als jeder Versicherungsvertrag...;)

Widerspreche ja nur ungern, aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung verschiedener Versicherer gibt Aufschluss. Die Versicherung leistet IMMER gegenüber dem Geschädigten, denn dafür ist sie da. Sie nimmt aber Regress beim Versicherten bei folgenden Obliegenheitsverletzungen:

* Fahrerflucht

* fehlender Betriebserlaubnis

* unzureichender Fahrsicherheit

* Alkohol- oder Drogeneinfluss

* Fahren ohne Führerschein

Der Regress beträgt bis 5.000 Euro je Verstoß. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Vorsatz oder Rennveranstaltungen.

Diese Auskunft kannst Du u.a. hier in verständlicher Form nachlesen, ansonsten wälze die online verfügbaren Versicherungsbedingungen der verschienen Anbieter. Aber bitte fühle Dich nicht abgehalten, selbst praktische Erfahrungen zu sammeln.

ps: Die von Dir zitierte Verordnung regelt nur den Kontrahierungszwang der Versicherungen sowie die Pflicht zu Zahlung an den Geschädigten. Sie verhindert aber nicht den Regress, begrenzt ihn aber auf die genannte Summe.

am 2. September 2010 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von mushroom500

Widerspreche ja nur ungern, aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung verschiedener Versicherer gibt Aufschluss. Die Versicherung leistet IMMER gegenüber dem Geschädigten, denn dafür ist sie da. Sie nimmt aber Regress beim Versicherten bei folgenden Obliegenheitsverletzungen:

* Fahrerflucht

* fehlender Betriebserlaubnis

* unzureichender Fahrsicherheit

* Alkohol- oder Drogeneinfluss

* Fahren ohne Führerschein

Der Regress beträgt bis 5.000 Euro je Verstoß. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Vorsatz oder Rennveranstaltungen.

Was Du immer mit Deinen Versicherungsbedingungen hast?:D

Welche Obliegenheiten vereinbart werden können, ist in KfzPflVV §5 geregelt. Es tut mir leid, aber das ist auch für Versicherungsgesellschaften verbindlich. In KfzPflVV §5 Satz 3 wird übrigens auch die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer auf 5.000,-€ begrenzt - auch bei ungenehmigten Rennveranstaltungen. Mehr ist nicht drin, beim Regressnehmen...:eek:

Bei kumulierter Leistungsfreiheit, also dem Zusammentreffen einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall und einer OV im Versicherungsfall ist der Versicherer bis max. 10.000 EUR leistungsfrei.

 

Bei Prämienverzug ist er vollständig leistungsfrei = voller Regress.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Hinzu kommt, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das keine gültige Betriebserlaubnis und somit auch keinen Versicherungsschutz hat, was auch strafbar ist.

Wie kommt man eigentlich auf den Gedanken, daß es einen Zusammenhang zwischen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gibt? Wenn die Beiträge bezahlt sind, dann ist der Versicherungsschutz gegeben und die Versicherungsgesellschaft muß im Schadenfall zahlen, ganz einfach.

Auch bei Vorsatz? Bei mir im Vertrag wird das rigoros ausgeschlossen. Und von Vorsatz ist in einem solchen Fall auszugehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

Was heißt jetzt, die holen sich das zurück? Steigen die bei mir ein und nehmen heimlich mein Erspartes mit, oder wie darf ich mir das vorstellen?

Sorry, aber in Deutschland haben wir soetwas wie einen Rechtsstaat. Um von einem anderen Geld zu verlangen, benötigt man eine rechtliche Grundlage. Und nun darfst Du gerne einmal darlegen, aufgrund welchen Gesetzes eine Versicherung berechtigt ist, sich Geld vom Versicherten zurückzuholen, nur weil dessen Fahrzeug keine BE besitzt...:D

Inwiefern soll die Versicherung für einen Schaden aufkommen, der mit einem Auto verursacht wurde, das gar nicht versichert wurde. Schließlich wird mithilfe des geschmierten TÜV-Gutachters ein Fahrzeug erfunden, das real nicht existiert und somit auch real keinen Schaden verursachen konnte.

Wenn ich eine Versicherung für einen Chevrolet Matiz abschließe aber mit einem Chevrolet Impala einen Schaden verursache, der in den Papieren als Matiz eingetragen ist und per Einzelabnahme Papiere bekommen hat in denen der geschmierte Prüfer Chevrolet Matiz eingetragen hat, dann wird mir keine Versicherung einen Schaden regulieren müssen geschweige denn keine Regressforderungen stellen, falls Vertrauensschutz besteht.

Es handelt sich ja nicht um einen lauten Auspuff o.ä., der an ein Auto geschweißt wurde, sondern um ein vollkommen anderes Fahrzeug als behauptet.

am 3. September 2010 um 3:07

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Wenn ich eine Versicherung für einen Chevrolet Matiz abschließe aber mit einem Chevrolet Impala einen Schaden verursache, der in den Papieren als Matiz eingetragen ist und per Einzelabnahme Papiere bekommen hat in denen der geschmierte Prüfer Chevrolet Matiz eingetragen hat, dann wird mir keine Versicherung einen Schaden regulieren müssen geschweige denn keine Regressforderungen stellen, falls Vertrauensschutz besteht.

Einen Chevrolet Matiz gibt es gar nicht. Bei der Karre handelt es sich um häßlichen Schrott aus Korea, der durch irgendwelche korrupte Personen aber als Chevrolet bezeichnet wird. Und obwohl es das Auto gar nicht gibt, und jeder weiß, daß das mit einem Chevrolet nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, muß die Versicherung trotzdem zahlen...:p

Macht doch bitte einen eigenen Thread auf mit dem Versicherungsthema! Dann könnte man hier sich wieder mit der H-Zulassung und der Cobra bzw. auch dem beschäftigen, ob der TE was zurückbekommt und auch wie!

Themenstarteram 3. September 2010 um 14:44

Die hier ist mein letzter Beitrag, ich bin ja ziemlich neu hierund werde hier auch nicht alt werden, das habe ich nun gesehen, äh gelesen.

Als ich meine Cobra Mitte Jannuar bekam, per Spedition, hatte sie bereits eine Zulassung als Oldtimer.

D. h. ich hatte eine Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Deutsch) + Cobra in Händen. Vorher hatte ich nur insgesamt 6 Digitalbilder auf meinen PC, sonst nichts. Ich habe sie dann auch sofort auf mich zugelassen und ein WGA (Versicherungsbedingung) erstellen lassen.

Also erst ab diesem Zeitpunkt (Mitte Jannuar) begann meine Recherche zu den Einzelheiten der Schlange. Dies zu den Beträgen "Motordaten" etc.

Dies mag für viele blauäugig klingen, ist aber so.

Für mich den "TS", wußte lange nicht was das nun wieder heissen soll, ist das Thema hier beendet.

Wenn ich das alles verdaut habe könnt ihr ja, wer will, die Cobra bei mobile.de anschauen und vielleicht sogar kaufen, wer weiß.

So long.

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Auch bei Vorsatz? Bei mir im Vertrag wird das rigoros ausgeschlossen. Und von Vorsatz ist in einem solchen Fall auszugehen.

Der Vorsatz, den Du meinst (§ 81 VVG) muss sich auf den Eintritt des Versicherungsfalls beziehen. Das hat mit der Veränderung am Fahrzeug, die zu einem Erlöschen der BE führt, nichts zu tun.

Bei Vorsatz nimmt der Versicherer auch keinen Regress. Denn er leistet gar nicht erst. Gem. § 81 VVG führt der Vorsatz  zur  vollständigen Leistungsfreiheit. Der Versicherer muss keinerlei Leistung erbringen. Folglich gibt es auch keinen Direktanspruch des Geschädigten mehr.

Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

Was hier im Raum steht, ist die Gefahrerhöhung. Diese führt ebenfalls zur Leistungsfreiheit bis 5.000. Allerdings kann man nicht aus dem Erlöschen der BE auf das Vorliegen einer Gefahrerhöhung schließen. Umgekehrt dürften allerdings viele Gefahrerhöhungen zum Erlöschen der BE führen.

Aber für den TE (@TS: TS = TE;)) dürfte das Ganze tatsächlich keine Relevanz haben. Der Versicherer versichert das Fahrzeug, das ihm bei Antragstellung genannt wird. Stellt sich hinterher heraus, dass bei der Zulassung etwas schief gegangen ist, wie hier, wird eben der Vertrag entsprechend angepasst.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von vaulkemi

Die hier ist mein letzter Beitrag, ich bin ja ziemlich neu hierund werde hier auch nicht alt werden, das habe ich nun gesehen, äh gelesen.

Als ich meine Cobra Mitte Jannuar bekam, per Spedition, hatte sie bereits eine Zulassung als Oldtimer.

Dann wusstest du nicht, dass es sich um einen Neuwagen handelte?

am 4. September 2010 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Dann wusstest du nicht, dass es sich um einen Neuwagen handelte?

Vielleicht kannst Du Dir die Frage selbst beantworten? Fünf Sekunden nachdenken sollte eigentlich reichen.

am 4. September 2010 um 11:12

Irgendwie alles verworren.. Auto kam per Spedition als Oldtimer mit Papieren aber das Fahrzeug bekam dann eine H-Prüfung..... Händler hat das abgewickelt aber du mit dem Dekra-Mann gedealt......Kosten 2 Mille für den Dekra-Mann die du ihm geahlt hast aber über den Händler abgewickelt....... du hast das Auto ungesehen als Oldtimer gekauft aber wusstest das nur Neuteile verbaut wurden, ein Originalwagen aus den 60ern von einer Firma die erst max 15 Jahre besteht und als Kitcar Frma im Inet steht und nicht als Gebrauchtwagenhändler

So hab ich das bis jetzt gelesen aber das war wohl dann alles falsch verstanden

am 4. September 2010 um 14:22

Was ist denn daran verworren?:confused:

Hier kannst Du Dir 119 Cobras anschauen, die über 30 Jahre alt sind. Die meisten davon haben bereits ein H-Kennzeichen, bei vielen anderen signalisiert der Händler seine Bereitschaft, gegen ein entsprechendes Entgelt bei der Erteilung desselben behilflich zu sein. Das ist ganz normal, und in keiner Weise verworren...:rolleyes:

Diese Cobra ist auch von Factory Five und wird mit US-Title von 1965 angeboten, obwohl das Fahrzeug noch gar nicht fertiggestellt ist und sich erst im Aufbau befindet. So läuft das nun mal im Bereich der Cobra-Replikas - ob das alles rechtlich einwandfrei ist, oder ob dabei Gesetze gebrochen werden, ist für den normalen Käufer nicht zu erkennen. Desshalb verstehe ich auch nicht, wesshalb man jetzt krampfhaft versuchen muß den TE als Betrüger und Steuerhinterzieher hinzustellen...:mad:

am 4. September 2010 um 15:17

Wenn heute ein Auto angeboten wird das sich noch in der Herstellung befindet und eine 1965er Erstzulassung hat wie dämlich muss dann ein Mensch sein um nicht zu erkennen das da ein Betrug, welchem Kriminalitätsgrad entsprechend, dahintersteht???

Ich zitiere mal aus einer Anzeige:

1965er Cobra zu 80 % fertiggestellt, Koni-Stoßdämpfer, Rennsitze, zwei Überrollbügel, Holley-Vergaser, Edelbrock-Ansaugspinne, 17-Zoll-Alufelgen u.v.m. Fahrzeug kann mit 65er US-Title geliefert werden u.v.m. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der technischen Abnahme bzw. Komplettierung Ihres Fahrzeuges.

Ein Händler der schon in seiner Anzeige schreibt das man sich einen Brief dazuwünschen kann für ein Fahrzeug was er als FactoryFive anbietet und nicht mal fertiggestellt ist.... das ist eine Vorbereitung zum Betrug

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Was ist denn daran verworren?:confused:

 

Hier kannst Du Dir 119 Cobras anschauen, die über 30 Jahre alt sind. Die meisten davon haben bereits ein H-Kennzeichen, bei vielen anderen signalisiert der Händler seine Bereitschaft, gegen ein entsprechendes Entgelt bei der Erteilung desselben behilflich zu sein. Das ist ganz normal, und in keiner Weise verworren...:rolleyes:

Les du dir mal bitte die Kriteren zur  zulassung mit H-Kennzeichen durch bzw. was man dafür erfüllen muss um das zu erreichen, und frag dich dann wie das überhaupt möglich ist.

 

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