H-Reifen für Touran?!

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

habe für meinen 2,0 l FSI einen Satz 205/55 R16 91 H Reifen gekauft. Jetzt stelle ich fest, dass im Schein V-Reifen stehen(!)
Geschwindigkeitsindex H = bis 210 km/h, V= bis 240!!!
Der Touri fährt nur 192km/h. Müsste H also OK sein.

Wer bitte braucht V-Reifen für einen normalen Touran?! Das ist was für einen Porsche.
Hat VW irgendeinen Geld-Verdien-Trick, der damit zusammenhängt, oder besonders viel Angst, oder woran liegt das?

Jetzt frage ich mich, wo bekomme ich eine vernünftige Bestätigung, dass die H-Reifen OK sind?

Hat jemand von Euch einen Schein oder EWG Übereinstimmungserklärung o.Ä. mit dem ich evtl. auftauchende Freunde und Helfer sowie die Autowerkstatt, die die Reifen aufziehen soll, überzeugen kann, dass das OK ist?
Mir genügts auch wenn einer weiß wo das konkret steht. Unter "EWG Übereinstimmungserklärung" habe ich schon gegoogelt und nichts gefunden.

Danke Euch !

Mercibabe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mercibabe


Jetzt frage ich mich, wo bekomme ich eine vernünftige Bestätigung, dass die H-Reifen OK sind?

Hat jemand von Euch einen Schein oder EWG Übereinstimmungserklärung o.Ä. mit dem ich evtl. auftauchende Freunde und Helfer sowie die Autowerkstatt, die die Reifen aufziehen soll, überzeugen kann, dass das OK ist?
Mir genügts auch wenn einer weiß wo das konkret steht. Unter "EWG Übereinstimmungserklärung" habe ich schon gegoogelt und nichts gefunden.

Eine Übereinstimmungsbescheinigung von einem anderen Wagen nützt dir erstmal nichts 😉 Aber der Reihe nach......

Als erstes ist bindend was in den Papieren steht. Ist dort "V" eingetragen ist das erstmal bindend, allerdings keine Regel ohne Ausnahme. Theoretisch reicht dir bei 192km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit auch ein "H" Reifen aus. Dies errechnet sich aus der Höchstgeschwindigkeit von 192km/h + ~ 9km/h Sicherheitszuschlag = 201km/h. In dem Fall wäre ein H-Reifen noch ausreichend.

Um dies allerdings für die Rennleitung usw. dingfest zu machen, wäre eine Korrektur der Papiere von Vorteil, erspart unnötige Diskussionen.

Nicht berücksichtigt bei dieser Sache ist, was der Hersteller dazu sagt, oder im Fall der Fälle sagen könnte.

Gruß

Afralu

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mercibabe


Jetzt frage ich mich, wo bekomme ich eine vernünftige Bestätigung, dass die H-Reifen OK sind?

Hat jemand von Euch einen Schein oder EWG Übereinstimmungserklärung o.Ä. mit dem ich evtl. auftauchende Freunde und Helfer sowie die Autowerkstatt, die die Reifen aufziehen soll, überzeugen kann, dass das OK ist?
Mir genügts auch wenn einer weiß wo das konkret steht. Unter "EWG Übereinstimmungserklärung" habe ich schon gegoogelt und nichts gefunden.

Eine Übereinstimmungsbescheinigung von einem anderen Wagen nützt dir erstmal nichts 😉 Aber der Reihe nach......

Als erstes ist bindend was in den Papieren steht. Ist dort "V" eingetragen ist das erstmal bindend, allerdings keine Regel ohne Ausnahme. Theoretisch reicht dir bei 192km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit auch ein "H" Reifen aus. Dies errechnet sich aus der Höchstgeschwindigkeit von 192km/h + ~ 9km/h Sicherheitszuschlag = 201km/h. In dem Fall wäre ein H-Reifen noch ausreichend.

Um dies allerdings für die Rennleitung usw. dingfest zu machen, wäre eine Korrektur der Papiere von Vorteil, erspart unnötige Diskussionen.

Nicht berücksichtigt bei dieser Sache ist, was der Hersteller dazu sagt, oder im Fall der Fälle sagen könnte.

Gruß

Afralu

Moin,

vielleicht hilft der Anhang weiter...

lund

Zitat:

Original geschrieben von afralu



Theoretisch reicht dir bei 192km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit auch ein "H" Reifen aus. Dies errechnet sich aus der Höchstgeschwindigkeit von 192km/h + ~ 9km/h Sicherheitszuschlag = 201km/h. In dem Fall wäre ein H-Reifen noch ausreichend.

Woher kommen die 9 km/h? Ist das ein fester Wert oder ein prozentualer Zuschlag? Muss ich auf die Höchstgeschindigkeit immer noch einen Zuschlag machen um auf die benötigte Reifenklasse zu kommen?

Gruss,
Techhugo

Hallo techhugo,

die 9km/h ergeben sich aus: 6,5km/h + 0,01x192km/h, Ergebnis aufgerundet. Steht auch im von lund verlinkten Dokument.

oaktrvm

Ähnliche Themen

ich wollte hier gestern schon was schreiben...

ich habe da was im kopf, wir haben den 2.0 tdi - anderes auto ok, aber ich glaube, gleiche problematik.

es hat für das gleiche problem hier schon mal einen thread gegeben, ich versuche mal, mich zu erinnern...

die geschichte mit den v-reifen hat nichts mit der geschwindigkeit zu tun, sondern mit der gewichtsbelastung (nicht tragfähigkeitsindex). da der touran (in unserem fall noch mit dsg) laienhaft ausgedrückt (grenzwertig) zu schwer ist, könnte ein reifenplatzer beim h-reifen entstehen, das wiederum könnte eine herstellerhaftung auslösen, vw umgeht das ganze durch den eintrag von v-reifen, die einfach belastbarer sind, soll heissen, h-reifen sind zulässig, aber wenn´s knallt kann vw sagen, an uns lag es nicht, wir haben ja v-reifen vorgeschrieben. die rennleitung + der tüv müssten h-reifen wohl akzeptieren. (beim alten passat vr6 war es übrigens schon mal genauso).

jetzt wird es spannend - heute gibt es ja keinen schein mehr, das ding heisst jetzt zulassungsbescheinigung + da steht über reifen nichts mehr drin, sollte es drum gehen, bei kontrollen ärger aus dem weg zu gehen - brief weg - zulassungsbescheinigung her (wie es bei einem unfall wegen reifenplatzers aussieht, weiss ich nicht, müsste aber innerhalb der toleranz liegen). daraus resultiert übrigens auch der anhang von lund, früher konnten die reifenhändler in den schein kucken, heute müssen sie selber rechnen (inzwischen haben die natürlich schon listen erstellt).

das ist es an was ich mich noch schwach erinnere, mercibabe - vw hat sich schon was dabei gedacht, die sache mit dem gewicht ist halt grenzwertig, ich würde jedenfalls keine h-reifen fahren, weil bei denen die gefahr eines platzers grösser ist als beim v-reifen.

dein reifenhändler hat aber nichts verkehrt gemacht, sicherheitszuschläge hätten sein angebot verteuert + er wäre eventuell leer ausgegangen.

Moin,

Wie kommst Du bei einen 2.0 FSI auf 192kmh? Ich habe auch einen
2.0 FSI und bei mir im Fahrzeugschein steht als Höchstgeschwindigkeit
201kmh die der Touri auch problemlos fährt!

Ich wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest!!!!

Mfg.fsimolly

Hallo nochmal,

ich habe mal von VW eine Liste der möglichen Reifengrößen bekommen, da sind die für unseren ( 2.0 TDI DSG 103Kw 11/07 ) als V gelistet. In unserer Zulassungsbescheinigung steht aber ein H-Reifen drin.

oaktrvm

Zitat:

habe für meinen 2,0 l FSI einen Satz 205/55 R16 91 H Reifen gekauft.

Moin,

sind das Winterreifen?

Dann reicht doch (erstmal) ein Bepper "210km/h" im Sichtbereich des Fahres und fertig = Ruhe bei Rennleitung; müßte beim Reifenhändler zum Mitnehmen auf dem Tresen liegen. Alles andere kannst Du dann später erledigen.

Gruß

Walter

Hi!

Hab mir jetzt den Thread+pdf duchgelesen, bloß bin ich aus der PDF nicht ganz schlau geworden:

Bei mir ist nämlich folgendes Prob:

Sommer 2006 Touri neu mit Winterpaket (winterreifen) gekauft. Die Nardos sind mit V- Reifen ausgetattet (also bis 240!), ABER die Winterr. nur mit Geschw.index T - also nur 190 km/h! Wir haben aber einen 2.0 TDI mit DSG (läuft also knappe 200km/h!!!!). Dass es T-Reifen sind habe ich jetzt erst im zweiten Winter (haben den Touri jetzt eineinhalb Jahre) bemerkt, da sie mir anfang letzten Winters noch gratis vom 😁 montiert wurden....

Dürfen die überhaupt ein Auto mit bis 190km/h zugelassenen Reifen ausliefern, wenn das Auto aber 200 geht?????
Der 😁 meinte dazu dass das schon so in Ordnung sei und man nur vergessen hat, den Aufkleber im Cockpit anzubringen😰😰😰 Was meint ihr? Hat irgendwer die PDF soweit durchdrungen dass er mir helfen könnte?

Gruß und schöne Feiertage noch... und nat. nen guten Rutsch!

Moin,

§36 StVZO (Bereifung und Laufflächen)

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.

lund

Aahhhhhhhhh ok!
 
Die Sache mit dem Aufkleber hat er wie erwähnt allerdings auch nicht gemacht (gut dass ich nicht letzten Winter bei trockener AB 200 gefahren bin *ironieaus* 😠)...
 
Aber ist das normal dass ein 200kmh Gefährt mit T reifen geliefert wird? Dann hätten sie mir lieber 2 Sätze mit H-Reifen geben sollen und nciht 1 mit V- und den anderen Satz mit T-Reifen *argh*

Hallo zusammen,

also ich denke, ich habe das Problem jetzt gelöst:

1.
Zur Realität:
Die Höchstgeschwindigkeit des Fzgs. ist 201 km/h. Mit Sicherheitsbeiwert kommt ein theoretischer Wert von 210,5 km/h heraus. Es wird damit exakt die Grenze der Bewertung erreicht. Das Fahren dieser Geschwindigkeit in relevanten Zeitdauern ist nach meiner pers. Bewertung nicht realistisch. Zudem ist die Bewertung mit dem oben verwendeten Sicherheitsfaktor für eine bewusste Gewichts-Überlastung des Reifens als Kompensation gedacht. Diese liegt nicht vor.

2.
Gründe
Der Grund für die Freigabe von nur einer Reifensorte liegt vermutlich in erster Linie daran, dass
a) es für VW Aufwand bedeutet, mehrere Reifen freizugeben (Versuche, Papiere, etc.)
b) der Einkauf von 1 mio V Reifen für VW preiswerter ist als 0,5mio H-Reifen und 0,5 mio V-Reifen.
c) Die Verwechslungsgefahr im Werk ausgeschlossen ist.
d) Die Vertragswerkstätten dann immer schöne (teure) V-Reifen verkaufen können.

3.
Ein Freund von mir arbeitet bei einer renommierten Reifenfirma in D. Er hat mir mitgeteilt, dass H und V Reifen identisch wären. Nachprüfen kann ich das allerdings nicht. Rein gefühlsmäßig kann ich es mir nicht ganz vorstellen.

4.
Aufkleber
Ein Aufkleber mit einer Höchstgeschwindigkeitsangabe darf lt. TÜV für Winterreifen eingesetzt werden. Nicht jedoch für Sommerreifen. Gründe wurden nicht genannt.

3.
relevant ist die EWG Bescheinigung.
In der EWG Bescheinigung, die ich nach 9 Telefonaten (in Worten: neun) bekommen habe, sind für die 2,0l FSI Motorisierung nur V und W Reifen eingetragen.

4.
Zur Rennleitung:
Der Papierform sollte auf jeden Fall Genüge getan werden.
Wenn das so drinsteht, muss man sich daran halten. Bei einem Unfall wäre Ärger sonst vorprogrammiert.

5.
Meine Situation
Ich habe die Reifen wieder verkauft und einen Gewinn von 89,- Euro gemacht. Finanziell bin ich also nicht böse. Es war nur Zeit und Nerven.
Ich habe mir einen anderen Satz V-Reifen gekauft, der jetzt drauf ist.

So.

Vielen Dank für all Eure Hinweise und Unterstützung!

Viele Grüße, Mercibabe.

Muss ich eigentlich einen Aufkleber ans Armuturenbrett kleben oder reicht nicht auch das Einstellen in der MFA+?

Gruß
Potor T

Zitat:

Original geschrieben von potor t


Muss ich eigentlich einen Aufkleber ans Armuturenbrett kleben oder reicht nicht auch das Einstellen in der MFA+?

Gruß
Potor T

wenn Deine Vmax höher ist als der verwendete Reifenindex - dann muss es ein Papperl im Sichtbereich des Fahrers sein 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen