H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung
Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG
141 Antworten
Da wollen wir mal hoffen, dass sie keine schlüssige Begründung haben
Zitat:@windelexpress schrieb am 1. Juni 2025 um 19:19:57 Uhr:
Ich auch. Deshalb hoffe ich mal, dass der TE die Anfrage so formuliert bekommt, ohne den Eindruck zu erwecken, jemanden ans Bein pinkeln zu wollen und zeitnah eine Antwort bekommt.Die MA am Schalter wird sich das nicht selbst ausgedacht haben.@VAG_80 hast Du den 123er nun erstmal ohne H zugelassen oder abgebrochen? Wie alt sind die Dokumente, dann wäre i_kfz eine Möglichkeit das Fzg zuzulassen und die 0098, sofern sie denn beim KBA gespeichert ist, wird von dort übernommen (26 Abs 1 Nr.3b)
Vorerst hab ich die Anmeldung nicht unternommen. Ich warte erstmal die Antwort aus Tübingen ab. Ggf. geht es dann den Weg über einen Verkehrsanwalt.
Zitat:@Beethoven schrieb am 2. Juni 2025 um 06:31:16 Uhr:
Für mich erklärt die Ortsangabe "Tübingen" bereits alles. Das Mekka der Automobilfeindlichkeit.
Genau das vermute ich hinter dieser behördlichen Veranlassung auch. Nicht mehr und nicht weniger. Rein rechtlich ist die Lage klar.
Automobilfeindlichkeit also in dem Sinne, dass man es älteren Fahrzeugen absichtlich schwer macht, ein H-Kennzeichen zu bekommen, damit diese dann gar nicht mehr zugelassen werden und aus dem Straßenverkehr verschwinden?
Das halte ich für eine völlig abwegige Verschwörungstheorie.
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Genau das verneinte die Dame am Schalter. Es MUSS ein originaler Gutachten nach §23 vorliegen, das normale HU Gutachten reicht ihrer Aussage nach ausdrücklich nicht aus.
Zitat:@Rockville schrieb am 2. Juni 2025 um 21:06:14 Uhr:
Automobilfeindlichkeit also in dem Sinne, dass man es älteren Fahrzeugen absichtlich schwer macht, ein H-Kennzeichen zu bekommen, damit diese dann gar nicht mehr zugelassen werden und aus dem Straßenverkehr verschwinden?Das halte ich für eine völlig abwegige Verschwörungstheorie.
So abwägig find die Theorie nicht. Selbst in den Medien findet man vermehrt Berichte über das "Problem" der vielen Fahrzeuge mit H-Zulassung. Und das es in Baden Württemberg, allen voran Tübingen viele Behördenleiter mit grünen Parteibuch gibt ist kein Geheimnis.
Zitat:
@VAG_80 schrieb am 2. Juni 2025 um 21:01:38 Uhr:
Zitat:@windelexpress schrieb am 1. Juni 2025 um 19:19:57 Uhr:
Vorerst hab ich die Anmeldung nicht unternommen. Ich warte erstmal die Antwort aus Tübingen ab. Ggf. geht es dann den Weg über einen Verkehrsanwalt.
Der dann mehr kostet als ein neues 23er bzw die zweitschrift.
Die Anmeldung ohne H hätte ich auch nicht gemacht, aber zwischenzeitlich wäre ich mit I_kfz schon durch mit der Zulassung, einschließlich H Kennzeichen.
Wenn 0098 beim KBA gespeichert, ist das gar kein Problem, steht auch auf der Tübinger HP, siehe Screenshot. Und da es keine erstmalige Vergabe ist, alles easy.
Und Paypal Zahlung bieten die auch an, bei uns leider nur Kreditkarte.
Zitat:@windelexpress schrieb am 2. Juni 2025 um 21:31:43 Uhr:
Der dann mehr kostet als ein neues 23er bzw die zweitschrift.Die Anmeldung ohne H hätte ich auch nicht gemacht, aber zwischenzeitlich wäre ich mit I_kfz schon durch mit der Zulassung, einschließlich H Kennzeichen.Wenn 0098 beim KBA gespeichert, ist das gar kein Problem, steht auch auf der Tübinger HP, siehe Screenshot. Und da es keine erstmalige Vergabe ist, alles easy.Und Paypal Zahlung bieten die auch an, bei uns leider nur Kreditkarte.
Hast du mir den kompletten Link dazu?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 2. Juni 2025 um 21:31:43 Uhr:
Der dann mehr kostet als ein neues 23er bzw die zweitschrift.
schon, aber den zahlt ja nach gewonnenem Prozess die Staatskasse...
Du findest es also nicht fragwürdig, dass der selbe Vorgang online ohne weitere Nachweise laufen soll, aber in Präsenz seltsame Zusatzforderungen gestellt werden?
Das hat doch mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun!
Zitat:
@hk_do schrieb am 2. Juni 2025 um 23:39:42 Uhr:
schon, aber den zahlt ja nach gewonnenem Prozess die Staatskasse...
Du findest es also nicht fragwürdig,
Doch, die frage stelle ich mir auch. Beantworten kann und wird sie nur die dortige Zulassungsstelle und ich bin gespannt, wie diese ausschaut.
wie lange ein solcher Prozess dauert, sofern er es bis zu einem Richter schafft, weißt Du doch selbst. Und gewinnen musst Du diesen dann auch erstmal. Bis dahin steht der 123er in der Ecke.
Insbesondere Oldtimer Freunde glänzen eigentlich mit der Vollständigkeit ihrer Unterlagen, dass gerade das 23er nicht mehr vorhanden ist?
Ich hab sämtliche Änderungsabnahmen und Gutachten meiner Fahrzeuge vorliegen, auch wenn sie in die ZB1 übernommen wurden und gebe diese einem Erwerber mit.
Zitat:
@VAG_80 schrieb am 2. Juni 2025 um 21:53:17 Uhr:
Zitat:@windelexpress schrieb am 2. Juni 2025 um 21:31:43 Uhr:
Hast du mir den kompletten Link dazu?
https://www.kreis-tuebingen.de/bauen_verkehr/verkehr/kfz/kfz-zulassung_+onlinedienste
@windelexpress hast Du eine Idee bzw Vermutung warum es so unterschiedliche Handlungsweisen gibt.
Ist es dem Föderalismus geschuldet das es keine Bundesweiten einheitlichen Reglen gibt?
Nein hab ich tatsächlich nicht.
Deshalb würde mich die Begründung der Zulassungsstelle interessieren und ich hoffe, dass der TE sein Anliegen sachlich rüber bringen kann und dann auch eine dementsprechende Antwort bekommt.
Was ist eigentlich mit der schon mehrmals vorgeschlagenen Möglichkeit per i-Kfz ?
Da hst Du bisher nicht auf Fragen reagiert ob das für Dich keine Option wäre.