H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung

Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG

164 Antworten

Für mich erklärt die Ortsangabe "Tübingen" bereits alles. Das Mekka der Automobilfeindlichkeit.

Bitte den Thread nicht auf abwegige Gleise setzen, mit einem Wertgutachten oder mit Versicherungsthemen hat das ganze nichts zu tun.

Wertgutachten hat nichts mit H-Kennzeichen zu tun.

Das hat doch jetzt nichts mit dem Zulassungsverfahren zu tun.

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Ich möchte außerdem noch darauf hinweisen, dass das Wertgutachten nichts mit dem H-Kennzeichen zu tun hat. Komisch, dass noch niemand darauf hingewiesen hat. 😉

Zitat:@windelexpress schrieb am 2. Juni 2025 um 00:10:46 Uhr:

Paragraph 5 Abs 3 Fzv genügt, um ein Gutachten zu verlangen.

Sicher nicht

Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht den Vorschriften dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.

ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit .......

Denn es besteht hier kein "Anlass zur Annahme", und wenn hätte die Behörde dem Halter diesen Anlass (unaufgefordert) darzulegen.

Genau.

Außerdem kann ein über 10 Jahre altes Gutachten ohnehin nur schwerlich aktuelle Bedenken zur Vorschriftsmäßigkeit ausräumen.

Grundsätzlich will ich auch überhaupt nicht abstreiten, dass es Argumente dafür geben kann den Oldtimerstatus genauer nachzuprüfen als die normale HU das kann. Aber der Gesetzgeber hat nun mal keine dahingehenden Vorschriften erlassen, und die Behörde ist an die Rechtslage gebunden.

Ich darf ja auch nicht einfach Winterreifen mit nur 2 mm Profiltiefe durchfallen lassen. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass 1,6 mm reichen. Da kann es noch so gute technische Argumente geben, ich muss mich an die Rechtslage halten.

Aber ein aktueller TÜV Bericht könnte das,da ja die Konformität des H-Kennzeichens dabei auch geprüft werden sollte.

Dadurch sollte das alte Gutachten ja bestätigt sein und für die Zulassung ausreichen.

Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 2. Juni 2025 um 16:02:54 Uhr:
Aber ein aktueller TÜV Bericht könnte das,da ja die Konformität des H-Kennzeichens dabei auch geprüft werden sollte.
Dadurch sollte das alte Gutachten ja bestätigt sein und für die Zulassung ausreichen.

(Stand bereits in der dritten Antwort auf der ersten Seite) 🤫

Eine Wiederholung kam weil vom TE nur geschrieben wurde das er das Fahrzeug mit noch gültigem TÜV gekauft hat.

Ich spräche also doch nichts dagegen eine neue TÜV Prüfung zu machen und die Zulassungsstelle dann mal mit der Regelung zu konfrontieren das bei der HU auch geprüft wird ob der Wagen immer noch den Bestimmungen gemäß dem Gutachten entspricht.

Wäre zwar mit etwas Aufwand verbunden,aber einen Versuch wert.

Was spricht gegen i_kfz ?

Vermutlich nichts, ich hatte das ja schon auf Seite 1 vorgeschlagen.

Hab mich heute direkt an das RP mit meiner Frage gewandt. Bin gespannt mit was für einer Ausrede diese ihr Vorgehen rechtfertigen.

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