H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung
Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG
164 Antworten
Zitat:@-5- schrieb am 3. Juli 2025 um 14:49:28 Uhr:
Welche schützenswerten Daten könntest du dieser Kopie eigentlich entnehmen?
Zitat:@Handschweiß schrieb am 3. Juli 2025 um 15:24:50 Uhr:
Manche haben halt keine Lust, kundenorientiert aktiv zu werden über das hinaus, was der Chef unbedingt verlangt. Hinter vermeintlichem Datenschutz (hier zb. Adressen) kann man sich ja mal verstecken.
Mal ehrlich, ich hab insgesamt 4 Vorbesitzer auf dem Fahrzeugbrief, allesamt ließen sich ausfindig machen. Warum ein Gutachten plötzlich unter Datenschutz fällt entzieht sich meiner Kenntnis. Das Amt kann immer auf das Thema Datenschutz pochen. Andersrum ist man Gläsern für sie.
Zitat:
@VAG_80 schrieb am 3. Juli 2025 um 21:08:29 Uhr:
Warum ein Gutachten plötzlich unter Datenschutz fällt entzieht sich meiner Kenntnis.
Das ist aber so.
Das sind gesetzliche Grundlagen in Deutschland!
Hmmmm
Mal ehrlich, ich hab insgesamt 4 Vorbesitzer auf dem Fahrzeugbrief,
Auf meinem Brief ist nur Platz für zwei...
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Wenn ich mich nicht irre, ist auf einem Brief mindestens Platz für sechs Halter. Auf der ZB2 ist nur Platz für zwei Halter.
Zitat:
@cube01 schrieb am 3. Juli 2025 um 22:45:01 Uhr:
Hmmmm
Auf meinem Brief ist nur Platz für zwei...
Genau. Du hast eben eine ZB 2, wie es nun schon seit gut 20 Jahren heißt und keinen klassischen KFZ-Brief mehr.
Im Alltag halten sich aber die ursprünglichen Begriffe hartnäckig.
So wie mindestens 80 %, gefühlt 99 % der Bevölkerung im normalem Sprachgebrauch immer noch von PS sprechen und nicht von KW, wenn es um die Leistung von Verbrennungsmotoren geht.
Dabei gab es diese offizielle Umstellung auf KW bereits 1978…vor bald 50 Jahren also!
Edit: ich müsste das zwar extra mal nachsehen um ganz sicher zu sein, aber ich meine mich zu erinnerndaß in den früheren Briefen mit den 6 möglichen Haltereinträgen, neben dem Namen und der Adresse, auch noch das Geburtsdatum der jeweiligen Halter angegeben war. Etwas daß, wie ich glaube, in der ZB 2 nicht mehr drinsteht.
Geburtsdatum stand/steht auch im Fahrzeug Schein.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 4. Juli 2025 um 04:33:25 Uhr:
Genau. Du hast eben eine ZB 2, wie es nun schon seit gut 20 Jahren heißt und keinen klassischen KFZ-Brief mehr.
Im Alltag halten sich aber die ursprünglichen Begriffe hartnäckig.
Was auch dadurch begünstigt wird, dass die "ursprünglichen Begriffe" weiterhin auf den aktuellen Dokumenten draufstehen.....
Für den Normaluser besteht ja auch kein Unterschied zwischen Brief/Schein und ZB.
In ganz alten Briefen wurde doch sogar noch der Beruf des Halters eingetragen (vielleicht bei Firmen ihr Zweck?).
Näher am topic: auf dem H-Gutachten bräuchten doch eigentlich nur die persönlichen Daten des Fahrzeugs stehen, dann müsste die Behörde es rausgeben können. Die persönlichen Daten des Auftraggebers sollten auf dem Dokument gar nicht erscheinen, sie würden auf der Rechnung genügen.
Mein H-Gutachten wurde damals in angemeldetem Zustand von der Werkstatt beauftragt, daher steht der Werkstattinhaber als Auftraggeber im Gutachten - unnötig.
Stimmt. So einen sehr alten Brief von 1971 habe ich auch noch aufbewahrt.
War von meinem 1/Auto, VW Käfer 1302 S 😎
Da ateht wirklich der Beruf mit dabei…“Heidelinde XY, Bürokauffrau“ 😅
Zitat:@Wrdlbrmpfd schrieb am 4. Juli 2025 um 09:12:16 Uhr:
Mein H-Gutachten wurde damals in angemeldetem Zustand von der Werkstatt beauftragt, daher steht der Werkstattinhaber als Auftraggeber im Gutachten - unnötig.
Das wäre dann nicht korrekt, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung schon auf dich zugelassen war.
Oder war es auf die Werkstatt zugelassen?
Übrigens sind es nicht nur persönliche Daten die relevant sind, sondern auch Mängel, Kilometerstand usw. Das alles geht ausschließlich den den Fahrzeugalter an, der das in Auftrag gegeben hat. Eine Zweitschrift wäre nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Auftraggebers herauszugeben.
Sorry, Tippfehler oder unbemerkte Autokorrektur, das sollte natürlich "abgemeldet" heißen. Wieder angemeldet habe ich erst mit dem Gutachten in der Hand.
Zitat:@remarque4711 schrieb am 3. Juli 2025 um 22:58:55 Uhr:
Wenn ich mich nicht irre, ist auf einem Brief mindestens Platz für sechs Halter. Auf der ZB2 ist nur Platz für zwei Halter.
Hab die entwertete Briefe der Vorbesitzer. Die Aussage war etwas missverständlich.
Ja, das habe ich mir schon gedacht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass im Brief mindestens Platz für sechs Einträge ist.