H-Kennzeichen
Hallo
Ich versuche gerade rechnerisch grob zu überschlagen, ob es sich lohnt meinem 30 Jahre alten Ford ein H-Kennzeichen zu verpassen.
Betrachtet man die Steuervergünstigung, rechnet sich die Ummeldeaktion + HU mit Oldtimer-Abnahme erst, wenn die Kutsche noch weitere vier Jahre fährt.
Also versuche ich noch eine Vergünstigung bei der Versicherung heraus zu kitzeln, worauf meine Versicherung antwortet: „nein, keine Vergünstigung bei uns“. Sie fügten noch hinzu, dass sie gar keine Oldtimer versichern…
Bedeutet, dass ich mir eine neue Versicherung suchen muss.
Zwar sind manche Oldtimer-Versicherungen schmeichelhaft günstig, jedoch verlangen alle ein Wertgutachten, mit einer gewissen Summe.
Frage: Beinhaltet die Hauptuntersuchung zur Oldtimer-Abnahme auch ein Wertgutachten?
Beste Antwort im Thema
Zuerst mal hat eine H-Zulassung nichts mit einer Oldtimerversicherung zu tun.
Beides ist völlig unabhängig voneinander.
Das H-Kennzeichen ist nur die Zulassung. Das bedeutet du brauchst das H-Gutachten für die Zulassungsstelle. Vorteil keine Umweltplakette und pauschale Steuern. Man muss nur eine Versicherung nachweisen, ob Oldtimer oder normale ist egal.
Die Oldtimerversicherung ist nur Zwischen dir und KFZ-Versicherung. Ich habe noch nie gesehen das ein H-Kennzeichen Voraussetzung dafür ist.
MfG
Mike
22 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 30. Okt. 2020 um 09:46:48 Uhr:
Da oftmals solche Einschätzungen nicht realistisch sind, sondern persönlich, legt das jede Versicherung anders aus.
Das kann man so pauschal nicht sagen. In den Versicherungsvergleichen sind häufig Grenzwerte genannt, bis zu denen eine Selbsteinschätzung genügt. Die Obergrenze liegt so bei 20.000 €. Für den Großteil der Oldtimer genügt das. Plausibel sollte die Schätzung schon sein und möglichst objektiv auch. Aber bei dieser Wertgrenze ist das Risiko der Versicherung überschaubar.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 30. Oktober 2020 um 09:46:48 Uhr:
Manche verlangen ein Gutachten, manche aber auch nicht, wie meine. Da musste ich einfach Fotos beilegen. Von allen Seiten, Innenraum, Motorraum, Kofferraum, Instrumente.Wenn Versicherungen Oldtimer nehmen, ist der dafür Zustände meist Sachkundig. Er kann die Entscheidung eben mit oder ohne Gutachten machen.
Mal zum Nachdenken:
Ohne Gutachten entscheidet im Schadenfall der Sachbearbeiter der Versicherung, was die Versicherung gerne zahlen möchte.
Mit Gutachten hat vorher der (von dir bezahlte) Gutachter festgestellt, was das Auto wert ist.
Zitat:
@hk_do schrieb am 30. Oktober 2020 um 20:40:18 Uhr:
Mal zum Nachdenken:Ohne Gutachten entscheidet im Schadenfall der Sachbearbeiter der Versicherung, was die Versicherung gerne zahlen möchte.
Mit Gutachten hat vorher der (von dir bezahlte) Gutachter festgestellt, was das Auto wert ist.
Noch mal nachdenken. Es geht hier nicht um den (späteren) Schadensfall, sondern um den Tarif bei Abschluss der Versicherung. Zudem entscheidet auch später zum Glück nicht irgendein Sachbearbeiter der Versicherung über den Wert des Autos. So oder so rettet einen das Gutachten auch nicht, je nachdem, wie lange der Versicherungsabschluss her ist. es kommt immer auf den Wert im zum Zeitpunkt des Schadensfalls an. Was ein Gutchter früher mal festgestellt hat, kann dann nur noch ein Anhaltspunkt sein. Wertveränderungen sind in beide Richtungen möglich.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@bengs111 schrieb am 31. Oktober 2020 um 17:45:00 Uhr:
Nicht richtig, wenn du nicht Schuld bist, hast du das Recht den Gutachter selber zu bestimmen.
Ja, im Haftpflichtfall.
Aber die eigene Versicherung ist für den Kaskofall zuständig.
Da ist es dann im Nachhinein u.U. (wenn das Fahrzeug z.B. komplett entwendet oder vollständig zerstört wurde) immens wichtig, dass man vorher schon den Wert hat feststellen lassen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. Oktober 2020 um 18:01:18 Uhr:
Es geht hier nicht um den (späteren) Schadensfall, sondern um den Tarif bei Abschluss der Versicherung.
Der Tarif hängt ja daran, was man versichern will. Also doch wieder am Wert des Fahrzeugs.
Zitat:
Zudem entscheidet auch später zum Glück nicht irgendein Sachbearbeiter der Versicherung über den Wert des Autos.
Nehmen wir doch mal zwei nicht ganz unrealistische Szenarien:
Du kommst Sonntag morgen zur Garage und willst deinen Oldtimer zur Ausfahrt abholen, findest die Garage aber leer oder abgebrannt vor.
Wenn du jetzt das Auto bei Abschluss der Versicherung als "alte Karre" hast bewerten lassen, dann hast du zwar ggf. jahrelang an der Versicherungsprämie gespart, bekommst aber nun auch nur den Wert einer "alten Karre" ersetzt. Du hast in diesen Fällen auch keine Chance, nachträglich (z.B. mit einem selbstgewählten Gutachter) zu beweisen, dass es eben doch keine "alte Karre" sondern ein "hochwertiges Prunkstück" war.
Zitat:
So oder so rettet einen das Gutachten auch nicht, je nachdem, wie lange der Versicherungsabschluss her ist. es kommt immer auf den Wert im zum Zeitpunkt des Schadensfalls an. Was ein Gutchter früher mal festgestellt hat, kann dann nur noch ein Anhaltspunkt sein. Wertveränderungen sind in beide Richtungen möglich.
richtig.
Deswegen empfiehlt es sich auch, die Begutachtung des Fahrzeugs und die Wertbestimmung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Okt. 2020 um 23:9:07 Uhr:
Nehmen wir doch mal zwei nicht ganz unrealistische Szenarien:Du kommst Sonntag morgen zur Garage und willst deinen Oldtimer zur Ausfahrt abholen, findest die Garage aber leer oder abgebrannt vor.
Wenn du jetzt das Auto bei Abschluss der Versicherung als "alte Karre" hast bewerten lassen, dann hast du zwar ggf. jahrelang an der Versicherungsprämie gespart, bekommst aber nun auch nur den Wert einer "alten Karre" ersetzt. Du hast in diesen Fällen auch keine Chance, nachträglich (z.B. mit einem selbstgewählten Gutachter) zu beweisen, dass es eben doch keine "alte Karre" sondern ein "hochwertiges Prunkstück" war.
So oder so rettet einen das Gutachten auch nicht, je nachdem, wie lange der Versicherungsabschluss her ist. es kommt immer auf den Wert im zum Zeitpunkt des Schadensfalls an. Was ein Gutchter früher mal festgestellt hat, kann dann nur noch ein Anhaltspunkt sein. Wertveränderungen sind in beide Richtungen möglich.
richtig.
Deswegen empfiehlt es sich auch, die Begutachtung des Fahrzeugs und die Wertbestimmung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Wir reden hier über Fahrzeuge im Wert bis zu 20.000 €. Wer so bescheuert ist, ein Auto, das z.B. 80.000 € wert ist, gegenüber der Versicherung mit 10.000 € anzugeben, hat es bewusst unterversichert. Das ist für mich alles andere als "nicht ganz unrealistisch". Es geht bei dieser Selbsteinschätzung schlicht darum, bei Oldtimern, deren Wert sich in Grenzen hält, Aufwand auch für den Versicherten zu sparen. Das Gutachten gibt es ja nicht kostenlos. Wir wollen auch malrealistisch bleiben. Das Geschreibe vom "Garagengold" hat Erwartungen geweckt, die die allermeisten Oldtimer nie erfüllen werden. Es gibt nur bei wenigen deutliche Zuwächse bei den Marktpreisen. Hat man so ein Fahrzeug, lohnt es sich schon, diesen Wert gegebenenfalls vom Gutachter feststellen zu lassen. Wenn mit dem abflauen des Hypes die Preise wieder sinken, kann man es auch tun. Wer also zu viel Geld hat, kann sein 10.000 €-Schätzchen ja begutachten lassen. Die Versicherung wird es nicht so sehr interessieren.
Grüße vom Ostelch