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H-Kennzeichen

vor ein paar wochen habe ich mir einen mercedes 220 s - heckflosse Bj 64 gekauft.
Mängelbericht tüv:
motor verliert öl mit abtropfen.
hinterachse verliert öl mit abtropfen.
schweller, querträger und endspitzen durchgerostet.
gummimanschette am spurkopf beschädigt.
kubelwellensimmering, hinterachssimmering und spurstange habe ich in einer mercedes werkstatt erneuern lassen.
die ca faustgroßen löcher habe ich mit blechen, lochpunktschweißung zugeschweißt und mit unterbodenschutz versehen.
am mittwoch zum tüv wegen wiedervorführung. und siehe da:
die tüv plakette würde ich bekommen aber die eintragung H-Kennzeichung würde gestrichen weil die schweißreparaturen unsachgemäß sind.
die schweller und der querträger müssten komplett ausgetauscht werden um die H-Zulassung zu behalten.
habt ihr erfahrungen diebezüglich gemacht?
gruß vario

Beste Antwort im Thema

Der TÜV wird seine Gründe haben, Pfusch wird zu Glück nicht immer toleriert. Repariere es doch einfach richtig.

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Zitat:

Original geschrieben von flatfour


....
Autogenes Reparaturschweißen am KFZ ist deshalb seit etwa 1980 nicht mehr zulässig.

Vielleicht gibt es dazu eine Quellenangabe?

Verboten ist es grundsätzlich nicht, nur speziell für die Autoreparatur. Meist wird auch nicht mehr Autogen geschweißt, weil es bessere Verfahren gibt. Für z.B. Rohre im Industrieanlagen nimmt man das auch nur noch in Ausnahmefällen.
Um eine Sekundärflamme in Hohlräumen mit SG zu erzeugen, bedarf es schon einiger Unkenntnis und selbst dann ist es schwer. Mit Autogen geht das sehr schnell. Die Flamme brennt in Hohlräumen weiter, genährt durch irgendwelche Öffnungen mit Luftsauerstoff und ist schwer zu löschen. Deshalb sagte ich ja, sind viele abgefackelt, manche unterm Auto in Zwangslagen mit. Die haben das schlichtweg zu spät gemerkt, das da etwas brennt, und wenn so'n Teil man länger als 10s unbemerkt brennt steht das ganze Auto ruck-zuck in Flammen.
Ein entfernter Bekannter besingt heute, über 30 Jahre später, noch sein Leid. :( 30% Grd 3 Hautverbrennungen, besonders an Händen und im Gesicht, prägt einem. Auch mich.
Auch der Garage sieht man das heute noch an.

Zitat:

Original geschrieben von kat2



Zitat:

Original geschrieben von flatfour


....
Autogenes Reparaturschweißen am KFZ ist deshalb seit etwa 1980 nicht mehr zulässig.

Vielleicht gibt es dazu eine Quellenangabe?

Da musste beim TÜV nachforschen. Ich habe das zwar hier, als Büchlein wo es drin steht, aber wg. dem Copyright stelle ich hier nichts ein. Sorry

Angeblich hat der TÜV ja auch etwas gegen Bremsleitungen aus Kupfer.
Wenn die Karosse vor 70 Jahren autogen zusammengeschweißt wurde, sollte eine derartige Reparatur auch heute noch möglich sein. Wenngleich sicher Verfahren mit weniger Wärmeeintrag (z.B. WIG) besser sind.
Grüße

Zitat:

Original geschrieben von kat2


Angeblich hat der TÜV ja auch etwas gegen Bremsleitungen aus Kupfer.
Wenn die Karosse vor 70 Jahren autogen zusammengeschweißt wurde, sollte eine derartige Reparatur auch heute noch möglich sein. Wenngleich sicher Verfahren mit weniger Wärmeeintrag (z.B. WIG) besser sind.
Grüße

Ja aus aus gutem Grund. Reines Kupfer ist nicht dauerschwingfest.

Die sog. rostfreien "Kupfer" Bremsleitungen sind aus CuNiFer also eine Kupfer, Nickel, Eisen Legierung.

Und vor 70 Jahren gab es schon Punktschweißzangen und den Rest haben die hartgelötet.

Außerdem kann man bei autogenen Nähten die im Werk gemacht wurden davon ausgehen das sie fachgerecht waren und noch sind. Man kann aber nicht erkennen ob die außerhalb geschweißt und dann eingebaut wurden. Ist schon ein Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von flatfour



Ja aus aus gutem Grund. Reines Kupfer ist nicht dauerschwingfest.
Die sog. rostfreien "Kupfer" Bremsleitungen sind aus CuNiFer also eine Kupfer, Nickel, Eisen Legierung.

An meinem Auto halten jedenfalls die Kupferleitungen (nicht CuNiFer) nun auch schon 70 Jahre ...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von kat2


Hi,
darum war es auch immer meine Aufgabe, mit nassem Lappen das brennende Elaskon zu löschen oder die Umgebung zu kühlen, damit z.B. nicht irgendwelche Plaste-Teile schmelzen.
Wenn Autogen-Schweißen heute in der BRD angeblich verboten ist, gilt das sicher nicht für alle anderen europäischen Länder...
Grüße

es war eingangs die rede von von TÜV+H

also D

und nicht von internationaler reparaturmethoden

wenn in afrika muttertag ist,müssen die leute hier trotzdem zur arbeit

thema ist doch klar,H verweigerung wegen nicht fachgerechter rep

und die bezieht sich auf herstellervorgaben

heißt tragende teile ersetzen oder abschnittrep.,nicht stumpf sondern überlappend-abgesetzt

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks



Laß das bloß sein. Das hat keine Festigkeit!

Klar hat das Festigkeit, wird und wurde vom TÜV abgenommen.
Der Rahmen meines Transits wurde auf die Art geschweißt, während ein Prüfer vom DEKRA, KÜS und TÜV gerade anwesend waren.
Alle hatten und haben keinen Einwand, da Dopplungen von 12 bis Mittag halten, bis sie vom Rost gesprengt werden, da man von innen nicht dran kommt, um die Fuge zu versiegeln.
Karosseriebauer machen das nicht anders, wenn sie Seitenteile und Holme austauschen, sie werden auf Stoß eingeschweißt.
Pfusch am Bau, Bleche überlappen, Überlappungen zuspachteln, hält bis zum nächsten Frühjahr.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Das war keine Sachbeschädigung lt. TÜV, sondern ein Entfernen unbrauchbarer Teile


Ist auch heute noch so :)

Hier muß ich dem Kollegen "Hartgummifelge" mal zustimmen - überlappend wäre für mich auch Pfusch.

Grüße

Wie gesagt ist stumpf ansetzen bei tragenden Teilen nicht erlaubt. Nichtsdestotrotz fällt das Auto nicht auseinander wenn man es trotzdem macht...hat ja mit durchgefaulten Schwellern auch gehalten.
Übrigens war das Blecheinsetzen am Unterboden(an nichttragenden Teilen) auch mit Popnieten mal eine Zeitlang erlaubt wie mir ein alter KFZ-Meister mal erzählt hat...das wurde dann aber wieder verboten.
Bei Mercedes Benz werden die Radhauskonsolen, an denen sich die Fahrwerksfeder abstützt, im Repararturfall (der beim W210 oft eintritt) nicht geschweißt sondern mit Popnieten befestigt, ich hatte die Dinger selbst schon in der Hand. Und das bei einem Bauteil welches einer schwingenden Last ausgesetzt ist. Bei wechselnder Last würde das vermutlich nur 3 Tage halten dann wär das Ding locker...

ich wiederhole nochmal, nicht um es schön zu reden, sondern weil es so Standard war:
Der Hersteller hat erstmal grundsätzlich Abschnittsreparaturen angegeben im Falle eines Unfalles/Korrosion, und zwar nach vorgegebenen Schnitt-/Trennpunkten-linien, hat aber im Laufe der Jahre selbst vorgeformte Korrosions-Reparaturbleche angeboten die weit unter dem einst geforderten Abschnitten liegen. Auch z.B. Unterholmbleche.
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Der TÜV sagte: es muss nicht unbedingt eine Abschnittsreparatur oder Austausch des ganzen Schwellers wie vom Hersteller gefordert gemacht werden. Vorgefertigte, auch selbstgefertigte Reparaturbleche werden, sofern fachgerecht eingeschweißt- dafür gab der TÜV Bayern einmal in mehreren Auflagen erschienenes Buch heraus - auch akzeptiert.
Denn man fährt nicht zum Hersteller wegen einer Plakette, um das begutachten zu lassen, sondern zum TÜV.
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Popnieten kenne ich von früher gar nicht als zulässig, aber gut, ok, war wohl mal so. Heute gibt es mehr genietetes am Auto als man glaubt. Das sind aber meist nicht DIE Popnieten im eigentlichen Sinne, sondern eher Stanznieten oder das Nietfreie Durchsetzfügen.
Neben den vielen anderen Verbindungsverfahren u.a. wieder mal neu, das Hartlöten.

Im Flugzeugbau wird nur genietet, und was muß so ein Jumboflügel alles aushalten, das der Tüv das bei nichtragenden Teilen verbietet ist eigentlich der totale Quatsch .

Zitat:

Original geschrieben von driver191


Im Flugzeugbau wird nur genietet, und was muß so ein Jumboflügel alles aushalten, das der Tüv das bei nichtragenden Teilen verbietet ist eigentlich der totale Quatsch .

Das Nieten im Flugzeugbau ist mit Popnieten überhaupt nicht vergleichbar, das ist was völlig anderes.

Früher wurden Brücken auch genietet...allerdings waren das warmgeschlagene Nieten die beim Erkalten eine gewaltige Vorspannkraft erzeugen...Popnieten ist dagegen eine undefinierte Spielerei für den Heimwerkerbereich.

Zitat:

Original geschrieben von flatfour


....Autogenes Reparaturschweißen am KFZ ist deshalb seit etwa 1980 nicht mehr zulässig.

Nein es ist nicht verboten. Ich ar heute beim TÜFFF. Natürlich darf mit Brenner geschweißt werden. Der Mann vom TÜFF meinte daß das heutge Blech nicht mehr mit Brenner bearbeitet werden kann..

Gut, das ist eine Aussage von einem. Ich denke das ich hier genug dafür -eher dagegen:)- geschrieben habe.
Tatsache ist, das es schwer zu unterscheiden ist, wenn da Rostschutzfarbe drauf ist. Macht was ihr wollt, denn wenn es wirklich fachmässig ausgeführt wird, hat man eine gute Schweißnaht, nur mit den von mir beschriebenen Nachteilen , wie Verzug.
Und ich behaupte ganz einfach, das selbststragende Karossen damit kaputtgeschweißt werden, wenn viele Bleche zu ersetzen sind.

Zitat:

Original geschrieben von driver191


Im Flugzeugbau wird nur genietet, und was muß so ein Jumboflügel alles aushalten, das der Tüv das bei nichtragenden Teilen verbietet ist eigentlich der totale Quatsch .

Auch heute wird z.T. im NFZ-bau genietet, insbesondere Gelände-NFZ. Nieten haben die Eigenschaft nicht so starr wie eine Schweißnaht zu sein und vor allem hat man beim Nieten keine wärmebeeinflusste Zone die das Materialgefüge immer ändert. Immer!

Aber nie Popnieten und deren Ableger, sondern klassische mit Nietkopf und berechneter Lochlaibung.

So auch im Flugzeugbau.

Flugzeugbauer würden liebend gern schweißen, allein schon wegen der Kosten; müsste nur etwas schweißgerechter, statt nietgerecht konstruiert sein. Aber der Hauptgrund liegt in der speziellen , hochfesten Alu-legierung die beim Schweißen in und neben der Naht deutlich in der Festigkeit absackt. Die Alu-Legierung ist hochfest, aber schweißungeeignet.

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