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H-Kennzeichen

Themenstarteram 28. August 2014 um 22:57

vor ein paar wochen habe ich mir einen mercedes 220 s - heckflosse Bj 64 gekauft.

Mängelbericht tüv:

motor verliert öl mit abtropfen.

hinterachse verliert öl mit abtropfen.

schweller, querträger und endspitzen durchgerostet.

gummimanschette am spurkopf beschädigt.

kubelwellensimmering, hinterachssimmering und spurstange habe ich in einer mercedes werkstatt erneuern lassen.

die ca faustgroßen löcher habe ich mit blechen, lochpunktschweißung zugeschweißt und mit unterbodenschutz versehen.

am mittwoch zum tüv wegen wiedervorführung. und siehe da:

die tüv plakette würde ich bekommen aber die eintragung H-Kennzeichung würde gestrichen weil die schweißreparaturen unsachgemäß sind.

die schweller und der querträger müssten komplett ausgetauscht werden um die H-Zulassung zu behalten.

habt ihr erfahrungen diebezüglich gemacht?

gruß vario

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2014 um 5:20

Der TÜV wird seine Gründe haben, Pfusch wird zu Glück nicht immer toleriert. Repariere es doch einfach richtig.

51 weitere Antworten
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51 Antworten
am 29. August 2014 um 5:20

Der TÜV wird seine Gründe haben, Pfusch wird zu Glück nicht immer toleriert. Repariere es doch einfach richtig.

am 29. August 2014 um 5:25

Bleche drüber schweissen, kann zum H klappen, muss aber nicht.

Roststellen raus trennen und Bleche auf Stoß einschweissen, gibt keine Probleme.

Auch bei Reparaturblechen muss man aufpassen, es gibt welche zum Überziehen, die sind etwas größer, wie zB für Radläufe und welche, die passend eingeschweisst werden müssen.

am 29. August 2014 um 8:16

Es fährt schon genug Müll mit einem H- Kennzeichen rum, ich habe nix dagegen wenn genau hingeschaut wird .

Themenstarteram 29. August 2014 um 8:17

was mir in diesem forum auffällt, es wird sehr schnell von pfusch geredet, schade!

nicht die schweißnähte wurden beanstandet sondern lediglich der umfang der reparatur.

vor 10 jahren hätte man die reparatur als solche problemlos anerkannt.

Normale HU und H Kennzeichen sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die Reparatur kommt durch die HU aber fürs H reicht es nicht.

Das Einschweissen auf Stoss ist an tragenden Teilen aber verboten weil die Belastbarkeit und Dauerfestigkeit dort nicht gegeben ist. Oft wird es trotzdem gemacht weil es hinterher relativ unsichtbar ist und deswegen beim TÜV und auch bei H kaum bemängelt wird.

Im Prinzip verlangt der TÜV generell, dass Reparaturen an tragenden Teilen nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers durchzuführen sind, und dort werden in der Regel ganze Abschnitte ausgetauscht...es ist also bei aufgeschweissten Reparaturblechen auch ein bißchen Glücksache ob das akzeptiert wird.

Soviel ich weiß sind nur sog. Patchworkblecharbeiten, also auf eine schon reparierte Stelle noch ein Blech schweißen, wie man es früher einfach zur HU oft bei jedem Auto machte, für ein H unzulässig.

Nicht ein fachgerechtes ein-oder aufgeschweißtes Blech.

Und die vielfach ausgeführte Methode eines stumpfes Einschweißens von Blechen mit durchgehender Naht, ist wie Frankyboy379 schon richtig sagte, meist nicht zulässig.

Und das hat seine Gründe. Auch festigkeitsmässig.

Von daher müssten so einige highend Oldtimer(besser als neu) ihr H verlieren. Nur man sieht es nicht auf Anhieb.

Das zum Thema es fährt schon genug Müll mit H-kennzeichen rum.:rolleyes:

-

Also, die Reparatur kann durchaus als solches i.O. gehen. Nur wenn die Fa. das oder die Bleche da lieblos aufgesetzt hat, zudem mit U.-schutz unkontrollierbar zugeschmiert wurde, sieht das mit dem H eben schlecht aus.

Liebhaberei sieht eben anders aus als Standard.

Und das wird dem Prüfer aufgestoßen haben.

am 29. August 2014 um 22:12

Ja ja, man kanns auch übertreiben, ohne überhaupt gesehen zu haben, worum es geht.

Fahr zu einer anderen Prüfstelle und gut. Tüv Monopol gibt's auch nicht mehr, Alternativen sind u.a. Gtü, Küs.

Good Lack ;)

Themenstarteram 29. August 2014 um 22:38

das sind die sachkundigen antworten die ich erwartet habe.

hab mir auch schon überlegt, die gelochten und punktgeschweissten bleche wieder rauszutrennen, stumpf aneinander schweißen, nähte abschleifen und dünnen unterbodenschutz auftragen.

dann habe ich aber die homepage der GTÜ gesehen und dort steht wörtlich, kann jeder nachlesen das die reparatur so durchgeführt sein muss, wie vor 30 jahren üblich, also rein theoretisch könnte ich sogar mit sog. poppnieten arbeiten.

mein auto steht nächste woche bei GTÜ. werde berichten, was sich ergeben hat.

gruß vario

am 30. August 2014 um 5:55

Zitat:

....stumpf aneinander schweißen....

Laß das bloß sein. Das hat keine Festigkeit!

Zitat:

Original geschrieben von vario814

das sind die sachkundigen antworten die ich erwartet habe.

hab mir auch schon überlegt, die gelochten und punktgeschweissten bleche wieder rauszutrennen, stumpf aneinander schweißen, nähte abschleifen und dünnen unterbodenschutz auftragen.

dann habe ich aber die homepage der GTÜ gesehen und dort steht wörtlich, kann jeder nachlesen das die reparatur so durchgeführt sein muss, wie vor 30 jahren üblich, also rein theoretisch könnte ich sogar mit sog. poppnieten arbeiten.

mein auto steht nächste woche bei GTÜ. werde berichten, was sich ergeben hat.

gruß vario

nee, komm mit Popnieten hat damals (also 30 Jahre und noch weiter zurück) keiner gearbeitet, außer demjenigen der sich den Ärger des TÜV's zuziehen wollte. Eher schon mit Glasfaserspachtel:)

Vor 40 Jahren war Hartlöten noch zulässig für nicht tragende Teile, so als Beispiel.

Seit jeher gab es unterschiedliche Reparaturmethoden. Die vom Werk vorgesehenen und die vom TÜV auch akzeptierten.

Der TÜV hat immer schon auch selbstgefertige Reparaturbleche als ausreichend akzeptiert, gg. die werksmässige Abschnittsreparatur.

" Korrosionsreparaturen an PKW" (ISBN 3-88585-034-6) war ein Büchlein wo das 'wie' drinsteht.

Und das zuschmieren mit Unterbodenschutz war damals schon eine beliebte Methode, um Murks beim Schweißen zu verdecken. Die Bleche durften nur mit dünnem Korrosionsschutz beschichtet zur optischen Kontrolle sein, und bei positiven Befund des Prüfers konnte dann nach Belieben was drauf gestrichen werden.

Damals ging auch jeder Prüfer mit Schlackenhammer und Schraubenzieher in die Grube und klopfte wie wild alles ab. Hörte er ein dumpfes Geräusch, prockelte er mit'n Schraubenzieher rum, bis das Loch da war. Das war keine Sachbeschädigung lt. TÜV, sondern ein Entfernen unbrauchbarer Teile.:mad:

So war das.

am 30. August 2014 um 8:40

Ich dachte es sei hinlänglich bekannt daß neu verschweißte Bleche vor Begutachtung nicht mit U-schutz eingeschmiert werden dürfen. By the way, Finger weg vom U-schutz. Nützt nur dem Hersteller.

wenn man schon so ne schnellrep an durchgerosteten teilen macht

sollte man das optisch ordendlich machen+lieber bei nem anderen prüfer ne ganz normale untersuchung machen

und nicht als wieder vorführen/nachuntersuchung

am 30. August 2014 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Zitat:

....stumpf aneinander schweißen....

Laß das bloß sein. Das hat keine Festigkeit!

Klar hat das Festigkeit, wird und wurde vom TÜV abgenommen.

Der Rahmen meines Transits wurde auf die Art geschweißt, während ein Prüfer vom DEKRA, KÜS und TÜV gerade anwesend waren.

Alle hatten und haben keinen Einwand, da Dopplungen von 12 bis Mittag halten, bis sie vom Rost gesprengt werden, da man von innen nicht dran kommt, um die Fuge zu versiegeln.

Karosseriebauer machen das nicht anders, wenn sie Seitenteile und Holme austauschen, sie werden auf Stoß eingeschweißt.

Pfusch am Bau, Bleche überlappen, Überlappungen zuspachteln, hält bis zum nächsten Frühjahr.

Zitat:

Das war keine Sachbeschädigung lt. TÜV, sondern ein Entfernen unbrauchbarer Teile

Ist auch heute noch so :)

Es gibt Untersuchungen, die sind älter als wir, die für das Durchschweißen von Dünnblechen im dynamischen Anwendungsbereich deutliche Dauerfestigkeitsnachteile ausweisen.

Neben dem Verzug, der unweigerlich höher ist, als beim Punkt-/Strichnahtschweißen. Man 'schweißt durch' an fest eingespannten Teilen(Karosse), wo die Anzahl der durchgeschweißten Nähte schon mal eine Karosse komplett verziehen können.

Der Fahrzeugbauer entscheidet bei der Produktion über die Anzahl der gesetzten Punkte, Strichnähte- auch Vollnähte allerdings nur als Dichtnähte untergeordneter Teile, die über die Distanz Lebensdauer ausreichend sind.

Das hängt mit den hauptsächlich 2-achsigen Spannungszustand bei Feinstblechen zusammen, der erst ab etwa 1,5-2mm Dicke Feinblech in den messbar 3-achsigen Spannungszustand übergeht.

Daher werden ab etwa 2mm Materialdicke Bleche auch für den dynamischen Anwendungsfall stumpf angesetzt (z.B. Rohre) durchgeschweißt. Darunter eher nicht.

Besonders im NFZ-/Gelände- bereich gibt es Profilanschlüsse, die nichts, aber auch gar nicht mit gleichem Profilanschlüssen im statischen Bereich zu tun haben. Während z.B. beim statischen Gebrauch Kehlnähte am gleichen Blech auf jeder Seite gezogen werden, sind es bei dynamischen Belastungen- eben NFZ- nur eine Kehlnaht, damit sich das Blech bewegen kann. In statischer Ausführung, 2 Kehlnähte wie oben beschrieben, bricht es weg.

Um auf Feinstbleche zurückzukommen: jede Spannungskonzentration auf die Schweißnaht muss vermieden werden und ins Blech als solches abgeleitet werden. Bei durchgezogenen Nähten liegt sie genau auf diesen Nähten, weil sie die starrsten Stellen sind.

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